Samstag, 23. Dezember 2017

Der Blog geht in die Weihnachtspause

Allen ein ruhiges und friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue
Jahr!

Im neuen Jahr lassen wir es langsam wieder angehen.

Als guten Vorsatz für den Jahreswechsel und das neue Jahr empfehlen wir eine Gewerkschaftsmitgliedschaft. Es geht ganz einfach:




Freitag, 22. Dezember 2017

Adventsnotiz: Weihnachtsansprache von Papst Franziskus

Der Blogbeitrag zum Jahresende soll  der Weihnachtsansprache von Papst Franziskus gewidmet sein, der mit schon gewohnt offenen Worten deutliche Positionen bezieht. Und als kirchliche Mitarbeiter müssen wir uns selbst auch immer wieder fragen, ob nicht die eine oder andere Aussage aus Rom auch für die eigene Tätigkeit zutreffen könnte.
Papst Franziskus zeigt offenbar nicht die Zurückhaltung, die Papst Benedikt etwa mit seiner "Konzerthausansprache" in Freiburg ("Entweltlicht Euch") an den Tag gelegt hat. Franziskus spricht unmissverständlich, deutlich und klar.

Donnerstag, 21. Dezember 2017

Regionalkommission Nord: Letzte Regionalkommissionssitzung in diesem Jahr

Am Dienstag tagte die Regionalkommission Nord der AK Caritas.

Die Mitarbeiterseite berichtet von einer durchwachsenenen Sitzung:

  • ein von der Mitarbeiterseite geforderter Nachteilsausgleich wurde durch Losentscheid des sogenannten erweiterten Vermittlungsausschusses geregelt mit dem Ergebnis: "Die Mitarbeiter, die in die Vergütungsgruppe P4 eingruppiert sind und über den 30. Juni 2017 hinaus beschäftigt waren, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro."
  • Die neue Anlage 2e für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst wird rückwirkend zum 1. Oktober 2017 nun auch für den Bereich der RK Nord in Kraft gesetzt. Damit ist der Beschluss der Bundeskommission in allen Regionen umgesetzt.
  • 4 Anträge gemäß § 14 der AK-Ordnung wurden behandelt
  • Unter dem Titel "KONFLIKT IM EMSLAND - Pistole auf die Brust gesetzt: Dienstgemeinschaft geht anders!" wird im RK-Info über Praktiken berichtet, bei denen die Dienstgemeinschaft offensichtlich zur wirtschaftlichen Verfügungsmasse in einem Kommissionsgeschacher wird, gewissermassen nach dem Motto: "Wenn die Mitarbeiterseite in der Regionalkommission nicht brav ist, gehören die Beschäftigten eben nicht zur Dienstgemeinschaft und haben nicht teil an der Erfüllung des kirchlichen Auftrags und unterliegen nicht den kirchlichen Loyalitätsverpflichtungen.
Im Dienstgeberbrief zur Sitzung findet der Konflikt übrigens keine Erwähnung.

Mittwoch, 20. Dezember 2017

Was Beschäftigte mit starken Gewerkschaften erreichen können

Helios Amper Dachau: Unerwartetes Angebot erstritten

In einem längeren Tarifkonflikt der Helios Amper Klinik  in Dachau zeichnet sich inzwischen ein Ergebnis ab.

Nach längerer Verhandlungsunterbrechung hat die Arbeitgeberseite erklärt, sie würden eine reguläre Mitgliedschaft beim Kommunalen Arbeitgeberverband beantragen und somit den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) übernehmen.

Die Tarifkommission bewertet das Angebot als gut bis sehr gut und stimmte dem Verfahrensvorschlag zu. Innerhalb von acht Wochen nach Rückmeldung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes werden erste Gesprächstermine vereinbart, um Details der Verbandsaufnahme bzw. die Übernahme des tariflichen Regelwerkes (TVöD) zu erörtern. Bis dahin ruhen die Tarifverhandlungen.

Die interessanten Einzelheiten sind hier nachzulesen:


Es gibt viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft bei Ver.di:


Dienstag, 19. Dezember 2017

Wipo aktuell: Hände weg vom Feierabend!

Hände weg vom Feierabend!
Die Zahl der Überstunden in Deutschland ist nach wie vor hoch. 2016 waren es über 1,8 Milliarden, mehr als die Hälfte unbezahlt. Dennoch bekommen die Arbeitgeber den Hals nicht voll. Einige wollen sogar Heiligabend die Läden öffnen. Jetzt holen sie zum Generalangriff auf das Arbeitszeitgesetz aus. Ihr Präsident Ingo Kramer hält den Achtstundentag für „passé“. Eine radikale Flexibilisierung soll her.

Solche Forderungen gehen zu Lasten der Beschäftigten: Schon heute fehlen vielen von ihnen nach Feierabend die Energie und die Zeit, um Arbeit und Privates miteinander in Einklang zu bringen. Wer nachts arbeitet, ausufernde Arbeitszeiten hat oder ständig erreichbar sein muss, leidet oft auch gesundheitlich.


[Quelle: http://wipo.verdi.de/publikationen ]

Montag, 18. Dezember 2017

Letzte Regionalkommissions-Sitzungen in diesem Jahr.

Heute tagt die Regionalkommission Nord der AK Caritas.

Am vergangenen Donnerstag, den 14. Dezember 2017 haben die Regionalkommissionen Mitte und Ost getagt. Inzwischen sind zu beiden Sitzungen RK-Infos erschienen.


Regionalkommission Mitte:



  • übernommen wurde der BK-Beschluss zum Rettungsdienst vom 12. Oktober mit Wirkung 1. Oktober 2017
  • Eine Arbeitsgruppe aus Dienstgebern und Mitarbeitern hat ein Positionspapier zur Personalbemessung im Krankenhaus veröffentlicht


RK-Info Mitte 12/2017 als pdf - Erklärung zur Personalbemessung als pdf



Regionalkommission Ost:


Auch die Regionalkommission Ost hatte die Vergütung im Rettungsdienst auf der Tagesordnung. Auch hier wurde die die Anlage 2e der BK vom 12. Oktober "eins zu eins" zum 1.1.2018 übernommen. Die Westwerte gelten allerdings nur für die Zulagen, die eigentlichen Vergütungen folgen den entsprechenden Ost-Tabellen. 

Aufgrund eines Vorschlags des Vermittlungsausschusses hat die RK Ost "Vergütungserhöhungen bis 2021 beschlossen". Das heißt konkret, dass die Vergütungen im Bereich der Regionalkommission Ost schrittweise näher an die entsprechenden Werte im Westen herangeführt werden.

Sonntag, 17. Dezember 2017

Adventsnotiz: es geht um Menschen - nicht um Gewinne ...

meint jedenfalls Papst Franziskus (dem wir an seinem heutigen Geburtstag die besten Wünsche übermitteln und ihn auch zuerst zitieren wollen):
Papst warnt katholische Krankenhäuser vor Gewinnstreben

Samstag, 16. Dezember 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass im 3. Weg der Katholischen Kirche überlegt werde, nur noch Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes zu übernehmen, die dort ohne Streikmaßnahmen zustandegekommen sind, denn nur solche entsprächen dem Strukturprinzip des Propriums der kirchlichen Tariffindung. In den bayerischen Diözesen überlege man, diese Norm auf katholische Beschäftigte zu beschränken. 

Vorletztes Gerücht

Freitag, 15. Dezember 2017

AVR Caritas - Zusatzversorgung Anlage 8 auch künftig rechtswidrig?

Worum geht es?

A) Regelungen der AVR Caritas:
In der Anlage 8 (Versorgungsordnung A) der AVR Caritas ist geregelt:
§ 1 Versorgungszusage

(1) Mitarbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten (Anlage 7 zu den AVR), für die nach der Satzung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (im folgenden Zusatzversorgungskasse genannt) Versicherungspflicht besteht, sind durch ihren Dienstgeber bei der Zusatzversorgungskasse zum Zwecke der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversorgung sowie der Versorgung ihrer Hinterbliebenen zu versichern.

(2) Der Versorgungsanspruch des Mitarbeiters und des zu seiner Ausbildung Beschäftigten sowie der Versorgungsanspruch eines ihrer Hinterbliebenen richten sich ausschließlich nach der Satzung der Zusatzversorgungskasse und ihrer Ausführungsbestimmungen und können nur gegenüber der Zusatzversorgungskasse geltend gemacht werden.
Damit wird beschrieben:
1. Die Caritas-Arbeitgeber verpflichten sich zu einer Beitragszahlung, mit der eine bestimmte Leistung erwirkt werden soll.
2. Für die Leistungsbeschreibung ist auf die Satzung der Zusatzversorgungskasse verwiesen, bei der die jeweiligen Arbeitgeber auch Mitglieder sind - nicht aber eine arbeitsvertragliche Regelung geschaffen. *)
3. Ansprüche sollen nur gegenüber der jeweiligen Kasse geltend gemacht werden können, deren Garanten
a) bei öffentlichen Kassen die anderen Mitglieder (z.B. Kommunen) bzw. Bund und Länder sind,
b) bei der KZVK Köln die deutschen (Erz-)Diözesen sind.
Ein Anspruch an die Arbeitgeber soll nicht bestehen.


B) gesetzliche Normen:
Diese Regelungen erscheinen vor dem Hintergrund des aktuell geltenden Betriebsrentengesetzes zumindest problematisch. Dort ist in § 1 geregelt:
(1) Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.

Donnerstag, 14. Dezember 2017

Faktenchecks Gesundheit

Die Bertelsmann-Stiftung thematisiert in ihren "Faktenchecks Gesundheit" verschiedene Gesundheitsaspekte , die insbesondere auch für Beschäftigte im Gesundheitswesen von Interesse sind:

Mittwoch, 13. Dezember 2017

Betriebsrat (oder MAV) erzwingt Entlastung

In vielen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sind Kolleginnen und Kollegen aktiv und erreichen konkrete Verbesserungen. Oft hört man vom Ergebnis. Um aber voneinander lernen zu können, muss auch die Geschichte, die zum Erfolg führte, erzählt werden.  Dies tun ver.di mit den Praxisheften. Das jetzt erschienene Heft, das sich mit der erfolgreichen Arbeit des Betriebsrates an der Helios Ostseeklinik Damp beschäftigt, ist das erste in der Reihe. Das Heft bekommt ihr in eurem ver.di-Bezirk.

Im Mitgliedernetz stehen exklusiv für ver.di-Mitglieder die Broschüre als PDF-Datei und eine Reihe Originaldokumente zur Verfügung, die zeigen, wie die Auseinandersetzung in der Praxis verlaufen ist. .

Beispiel Helios Ostseeklinik Damp
Die Gesundheit der Beschäftigten schützen – dabei können Interessenvertretungen eine wichtige Rolle spielen. In der Helios Ostseeklinik Damp hat der Betriebsrat in einer langwierigen Auseinandersetzung eine Betriebsvereinbarung durchgesetzt. Sie schreibt für die Stationen und Schichten je nach Belegung konkret fest, wie viel examiniertes Pflegepersonal zur Verfügung stehen muss. Wie hat der Betriebsrat das geschafft? Im Praxisheft findet ihr die Geschichte dieser Auseinandersetzung kurz zusammengefasst, sowie die Rechtsgrundlagen für die Mitbestimmung, auch bei kirchlichen und öffentlich-rechtlichen Häusern.


Dienstag, 12. Dezember 2017

Betriebsrätetag in Bonn

Leider ohne Beteiligung kirchlicher Gremien, die das Betriebsverfassungsgesetz zugunsten von Mitarbeitervertretungsordnungen und Mitarbeitervertretungsgesetzen verschmähen bzw. verschmähen müssen (aber vielleicht doch einen lehrreichen Seitenblick wert): 

Von heute an bis kommenden Donnerstag, den 14. Dezember 2017 treffen sich  mehrere hundert Betriebsräte aus allen Branchen zum Deutschen Betriebsrätetag (www.betriebsraetetag.de), dem Parlament der Betriebsräte.
Mit dabei sind unter anderem auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann, der SPD-Vorsitzende Martin Schulz und der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann.

Fragen, die dort diskutiert werden, sind etwa

  • Was tun Betriebsräte, um den Generationenwechsel im Gremium in den nächsten Jahren gut zu bewältigen? 
  • Von verlässlicher Urlaubsplanung über höhere Produktivität bis hin zu geringerer Ungleichheit: Was bringt Mitbestimmung für Beschäftigte, Unternehmen und Gesellschaft? Wo wird Mitbestimmung behindert? Wie lassen sich Blockaden auflösen?
  • ...

Montag, 11. Dezember 2017

Mitbestimmungsadventskalender für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Im Mitbestimmungsportal der Hans-Böckler-Stiftung gibt es seit 1. Dezember  einen schönen

Adventskalender:

Die bisherigen Adventsfenster widmeten sich diesen Themen: 

10. Mitbestimmung hilft Menschenrecht in Unternehmen durchzusetzen

9. Mitbestimmte Unternehmen zahlen TOP-Managern weniger

Sonntag, 10. Dezember 2017

Adventsnotiz: was bedeutet der Advent für uns?

Am Freitag auf dem Weg zur Arbeit - im Autoradio sticht die Werbung mit den Supersonderangeboten aus der üblichen Klangwolke heraus. Und die Moderatorin weist auch noch darauf hin, dass das zweite Adventswochenende traditionell das große Einkaufswochenende ist. Dazwischen klingt dann "das Christkind" durch den Äther, und wer danach beim Sender anruft und als erstes >durchkommt<, erhält vom Sender auch noch Eintausend Euro, damit das Weihnachtsfest erschwinglicher wird.

Ist Weihnachten jetzt ganz dem Kommerz gewichen? Geht es nur noch darum, wie man am meisten Geld ausgibt? "Süßer die Kassen nicht klingeln" - während gleichzeitig in griechischen Lagern Flüchtlinge verzweifeln, im Mittelmeer Flüchtlinge ertrinken und sich in Libyen neue Sklavenmärkte bilden?

Wohin eine nur an Eigeninteressen orientierte "deal-Mentalität" in der Politik führt, zeigt uns ein weiterhin umstrittener US-Präsident immer wieder auf's Neue.

Dabei sollte die Adventszeit eine Zeit des Nachdenkens, der Selbstreflektion und der daraus resultierenden Vorbereitung auf das "Reich Gottes" sein.

Deshalb zurück zu den Punkten, die wir gemeinsam beeinflussen können - mit denen wir die Welt ein Stückchen besser machen können:

Samstag, 9. Dezember 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienstleistungen (BPA) nach der Einführung von Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), auch bereit ist, sogar danach zu vergüten, sofern genügend finanzielle Mittel vorhanden sind.   „Damit zeigen wir deutlich, dass auch die privaten Anbieter bereit sind, Gehälter auf dem Niveau einer Arbeitsvertragsrichtlinie zu bezahlen." heißt es hierzu beim BPA. Arbeitsvertragsrichtlinien enthielten ähnlich wie Tarifverträge einen allgemeinen Teil, Anlagen und Tabellen, Buchstaben, Satzzeichen sowie Zahlen.
Man trage sich sogar mit dem Gedanken, paritätisch besetzte arbeitsrechtliche Kommissionen einzurichten, die dann unter Zugrundelegung eines echten Konsensprinzips Tariferhöhungen beschließen können, sofern diese einstimmig (echter Konsens!) beschlossen werden. Man sei davon überzeugt, dass der grundgesetzlich garantierte Schutz des Eigentums (und der mit diesem verbundenen Renditeerwartungen) auch den Schutz vor Tarifverträgen und Streiks einschließt.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 8. Dezember 2017

Streik im 3. Weg?

Im aktuellen Heft der Neuen Caritas kommentiert der Finanz- und Personalvorstand des Deutschen Caritasverbandes, Hans Jörg Millies, die aktuellen Tarifauseinandersetzungen zum Thema "Entlastung" im Saarland, an der sich auch Beschäftigte der Caritasklinik in Ottweiler mit zwei Warnstreiks beteiligt haben.
Über die Feststellungen, ob das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen tatsächlich suspendiert werden kann und wenn, ob die Voraussetzungen dafür dann derzeit gegeben sind, kann man geteilter Meinung sein und darüber streiten bekanntlich auch die Juristen.

Ärgerlich ist aber, dass auf die "guten Arbeitsbedingungen" bei der Caritas hingewiesen wird, ohne dass realisiert wird, dass sich diese möglicherweise weniger dem "Dritten Weg" (mit Parität, Dreiviertelmehrheit und Zwangsschlichtung im System) verdanken, sondern eher dem Sachverhalt, dass man Jahrzehnte lang mit dem BAT und dem TVöD ein von Gewerkschaften erkämpftes Tarifwerk hatte, an dem man sich orientieren konnte. Ein Beweis dafür, dass ohne gewerkschaftliche Vorkämpfer und Vorbilder tarifliche Fortschritte im 3. Weg erreicht werden können, steht aus und ist wohl auch nicht zu erbringen.

Und die Auffassung, dass Entlastung in der Pflege, Finanzierungsbedingungen und bessere Personalausstattung eher in die Zuständigkeit der politischen Sphäre ("Finanzierungssysteme") fallen als in die von Gewerkschaften bzw. Tarifparteien, übersieht, dass alle (!) wesentlichen Errungenschaften von Arbeitnehmern und bei Arbeitsbedingungen, die irgendwann sich dann auch in Gesetzen und staatlichen Rechten niedergeschlagen haben, wie etwa die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der gesetzliche Urlaub usw.  sich dem verdanken, dass streikende Arbeitnehmer diese Entwicklungen zunächst in Tarifverträgen durchgesetzt haben, bevor sie dann Gegenstand rechtlicher Standards wurden.

Zumindest im Saarland hat in diesem Bereich eine kleine Schar Beschäftigter der Caritas hier auch schon einiges in der Öffentlichkeit, bei Caritas und Kirche bewegt!

Man sollte sie nicht, man wird sie aber auch nicht entmutigen!










Donnerstag, 7. Dezember 2017

ver.di und Marburger Bund unterzeichnen Vereinbarung zum Umgang mit Tarifeinheitsgesetz

Gemeinsame Presseerklärung: ver.di und Marburger Bund unterzeichnen Vereinbarung zum Umgang mit Tarifeinheitsgesetz

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Marburger Bund (MB) haben heute eine Vereinbarung zum Umgang mit den Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes unterzeichnet. Zuvor hatten die Beschlussgremien beider Seiten dem Anfang November dieses Jahres erreichten Verhandlungsergebnis zugestimmt. Mit der Vereinbarung soll verhindert werden, dass Arbeitgeber die Gewerkschaften auf Kosten der Beschäftigten gegeneinander ausspielen können. Die bisherige Möglichkeit tarifpluraler Regelungen – wenn also in einem Betrieb verschiedene Tarifverträge Anwendung finden - soll auch unter den Rahmenbedingungen des Tarifeinheitsgesetzes für die Zukunft erhalten bleiben.

Mittwoch, 6. Dezember 2017

Nikolaus: ver.di Infodienst Krankenhäuser Nr. 79 ist online

Die Dezember-Ausgabe des Infodienstes Krankenhäuser ist online.

Schwerpunktthemen:

Entlastung: Wahlversprechen halten!

ver.di-Krankenhaustagung: "Klinikwut steckt an"

ver.di-Positionen zur Neugestaltung der Personalbemessung in der psychiatrischen Krankenhausversorgung

Integration und Qualifizierung von Geflüchteten statt Fremdenfeindlichkeit und Rassismus

Ausführliche Informationen gibt es auch zum Streik in Ottweiler im Oktober und zu den Auseiandersetzungen zum 3. Weg in der Diakonie sowie der bayerischen Alternative zu einer "Pflegekammer".

Den Info-Brief findet ihr unter http://www.infodienst-krankenhaeuser.verdi.de/

Dienstag, 5. Dezember 2017

ver.di will einheitliches Tarifniveau für Soziale Arbeit bei allen Arbeitgebern!

Kasseler Konferenz mahnt Investitionsoffensive des Bundes an

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) will die Aufwertung der Sozialen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Menschen mit Behinderungen in Deutschland weiter vorantreiben. Ziel sei es, Flächentarifverträge für den gesamten Bereich zu etablieren, erklärte die Gewerkschaft nach Abschluss der 10. Kasseler Konferenz.

Zentrales Problem ist die Zersplitterung der Tariflandschaft bei den Wohlfahrtsverbänden und freien und privaten Trägern. Es gibt Tarifverträge, die erreichen das Niveau des öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienstes und es gibt Träger sich beharrlich weigern überhaupt Tarifverträge abzuschließen. „Gut, dass immer mehr Beschäftigte erkennen, wie wichtig es ist, sich zu organisieren und mit ver.di für bessere Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen zu kämpfen“, so ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.

Montag, 4. Dezember 2017

Betreiber von Caritas Pflegeeinrichtungen will AVR Tarif umgehen

...das befürchtet die Regionalkommission Nord der AK Caritas. Im einzelnen heißt es im Info:

"Am Montag, den 20.11.2017, hat die RK Nord über einen Antrag eines zur Caritas gehörigen Betreibers von neun Pflegeeinrichtungen beraten. Der Betreiber wollte die Mitarbeiter seiner außertariflich operierenden Tochtergesellschaften unter weiterer Umgehung des Tarifwerks AVR Caritas wieder in die Muttergesellschaft zurückholen.

Die Regionalkommission Nord hat am Montag den Antrag intensiv beraten. Die Mitarbeiterseite übte scharfe Kritik an den Plänen, die die betroffenen Mitarbeiter durch einen „Haustarif“ nachhaltig schlechter gestellt hätte.
Ebenso sollten nach Willen des Betreibers auch alle Neuanstellungen außerhalb des geltenden AVR-Tarifs der Caritas erfolgen. Hierfür sollte zudem keine feste zeitliche Begrenzung vereinbart werden.

Der Vorschlag hatte nichts mit dem AVR-Tarif der Caritas zu tun!


Sonntag, 3. Dezember 2017

Adventsnotiz - Kardinal Marx und Verfassungsrichter Schluckebier im Interview

Der Münchner Merkur und das Domradio berichten übereinstimmend von einem Interview, das Kardinal Marx zum zehnjährigen Jubiläum seiner Tätigkeit als Münchner Erzbischof gab. Marx wird darin wie folgt zitiert:
... jeder müsse seine ... Entscheidungen selbst treffen. "Aber er muss als katholischer Christ seine Entscheidung auch messen lassen an den Grundsätzen der Katholischen Soziallehre und des Evangeliums." ...
Quellen:
Münchner Merkur (Überschrift: Christen müssen sich in Politik einmischen)
Domradio unter Bezug auf KNA (Überschrift: Kardinal Marx räumt mit Gerüchten auf)

Samstag, 2. Dezember 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die katholische Kirche in Deutschland größten Wert darauf legt, dass die Form der Einbindung der Gewerkschaften, wie sie Papst Franziskus praktiziert, nämlich sie in den Vatikan einzuladen und zu loben, ohne im Gegenzug den Verzicht auf das Streikrecht zu erwarten, kein Vorbild für die katholische Kirche in Deutschland sein könne, die die besten Erfahrungen mit dem 3. Weg gemacht habe, der den Gewerkschaften bekanntlich einen geziemenden Platz am Katzentisch der Kommissionen zuweise.
Man überlege, ob es nicht notwendig sei, einmal wieder in den Vatikan zu reisen, um der Kurie den 3. Weg zu erklären.

Vorletztes Gerücht

Donnerstag, 30. November 2017

Krank gesparte Pflege

Zeit online und Report Mainz befassen sich in einer gemeinsamen Recherche derzeit mit der Situation in der Pflege.
  • Die Sendung Report Mainz am 28. November 2017  (Mediathek-Beitrag hier: https://www.swr.de/report/pflege-im-ausnahmezustand) berichtet über:
    REPORT MAINZ Recherche in Stuttgart - Klinikpersonal prangert "fahrlässige Pflege" an --# Mitarbeiter der Intensivstation des Diakonie Klinikums in Stuttgart haben über hundert Überlastungsanzeigen verfasst. Die Papiere zeigen Mängel auf, die die Pflegekräfte auf zu wenig Personal zurückführen.
Mit der Umfrage Sind Sie überlastet? haben betroffene Pflegekräfte die Möglichkeit, sich an Recherche aktiv mit eigenen Erfahrungen zu beteiligen!

Zum Thema darüber hinaus die gestrige Pressemeldung von Ver.di:

Ultimatum für mehr Personal: Klinikbeschäftigte fordern bundesweit Entlastung

Mittwoch, 29. November 2017

Unterschriftenaktion der ver.di-Betriebsgruppen in der Diakonie Baden



Das Netzwerk der ver.di Betriebsgruppen in der Diakonie Baden 'ver.diakonie' fordert:

Tarifverträge in allen diakonischen Einrichtungen in Baden und Entlastung durch ausreichend Personal.

An: Landessynode der Evangelischen Landeskirche, Synodalpräsident Axel Wermke

Tarifverträge in allen diakonischen Einrichtungen in Baden

Unterschriftenaktion – jetzt auch online mitzeichnen

Hier habt ihr jetzt zusätzlich die Möglichkeit online an unserer Unterschriftenaktion für Tarifverträge in der Diakonie Baden teilzunehmen:
Auch die Kolleginnen und Kollegen der verfassten Kirche sind herzlich eingeladen ihre Solidarität mit ihrer Stimme zu bekunden. Ebenso freuen wir uns über die Unterstützung von Angehörigen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Klienten von Einrichtungen der Diakonie Baden und von engagierten Bürgern. Tarifverträge nützen uns allen.

Dienstag, 28. November 2017

Sozial- und Erziehungsdienst: Aufwertung bleibt auf der Agenda - Kasseler Erklärung der 10. Konferenz für den Sozial- und Erziehungsdienst

Die Aufwertung geht weiter. Das war die zentrale Botschaft der Kasseler Konferenz von Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes am 24./25. November 2017. Gemeinsam wollen sich die ver.di-Fachbereiche 7 (Gemeinden) und 3 (Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen) für eine bessere Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen einsetzen.

»Es reicht«, sagte der ehemalige Leiter der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe in Hamburg, Wolfgang Hammer, zum Auftakt der Konferenz. Und er meinte das in einem doppelten Sinne: »Zum einen ist in einem reichen Land wie Deutschland genug Geld da, um die notwendigen Reformen auf den Weg zu bringen – auch eine leistungsgerechte Bezahlung für die Fachkräfte in der Sozialen Arbeit.« Zum anderen reiche es »mit den demokratiefeindlichen Erfahrungen der vergangenen Jahre«. Damit spielte Hammer auf das von der Großen Koalition geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) an, das dann doch nicht im Bundesrat behandelt wurde. ver.di hatte sich gemeinsam mit vielen anderen gegen den Gesetzentwurf gestemmt, um eine weitere Bürokratisierung und Kontrollorientierung zu verhindern. »Die Soziale Arbeit hätte durch das Gesetz schweren Schaden genommen«, ist Hammer überzeugt. Der Widerstand der Gewerkschaften – insbesondere von ver.di – habe entscheidend dazu beigetragen, das Vorhaben zu stoppen.

Der Soziologe berichtete, dass in den vergangenen zehn Jahren 3.240 offene Kinder- und Jugendeinrichtungen aus Kostengründen geschlossen wurden. Zugleich stieg die Zahl der Eingriffe ins Sorgerecht stark an. Und 400.000 Jugendliche hingen nach Abschluss der regulären Schulzeit oft ohne jede Perspektive im »Übergangssystem« fest. Der Schulerfolg selbst hänge weiterhin stark von der sozialen Herkunft ab. Um all das anzugehen, bräuchten die Kommunen mehr Geld, forderte Hammer, der in diesem Zusammenhang das Festhalten an der sogenannten Schuldenbremse kritisierte.

Antworten auf den Fachkräftemangel... [Quelle und mehr: http://gesundheit-soziales.verdi.de]

Kasseler Erklärung  Kasseler Erklärung als pdf

Montag, 27. November 2017

Bundesarbeitsgericht zum Thema "dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht nach Betriebsübergang"

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der vergangenen Woche mit der Frage befasst, inwieweit der dynamische Verweis auf kirchliches Arbeitsvertragsrecht auch für einen den Betrieb übernehmenden weltlichen Erwerber gilt. 
Das Urteil ist nicht überraschend, es entspricht der bisherigen Rechtssprechung: die AVR bleiben, anders als Tarifverträge, für die die Bestimmungen des § 613a BGB gelten,  auch für den neuen Arbeitgeber, ob kirchlich oder weltlich, wirksam. 

Die Erfahrung in Einrichtungen, bei denen durch Verkauf die Dienstgemeinschaft begraben wird, ist allerdings auch: wenn Beschäftigte mit AVR-Verträgen Änderungen ihres Arbeitsverhältnisses (andere Stelle im Betrieb, Änderung des Beschäftigungsumfangs u.ä.) beim neuen Arbeitgeber begehren, wird dies sehr häufig nur akzeptiert, wenn dies mit dem Verzicht auf die bisherigen Besitzstände verbunden wird.




Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch nach Betriebsübergang auf weltlichen Erwerber weiter

Sonntag, 26. November 2017

Sonntagsnotizen - Wenig Transparenz, fehlende Aufsicht: Die Sonderrechte der kirchlichen Unternehmen

"Wenig Transparenz, fehlende Aufsicht: Die Sonderrechte der kirchlichen Unternehmen" ist der Titel eines Recherche-Beitrags von correctiv.org. Wenngleich der Schwerpunkt auf diakonischen Einrichtungen liegt, ist der Blick auf die Verhältnisse dennoch sehr lesenswert.



Auf detector.fm gibt es einen kurzen Beitrag mit einem Interview mit dem Verfasser des correctiv-Berichts:

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch ein Blick auf die Verhältnisse bei der Caritas in Luxemburg, der sich im aktuellen Heft der Neuen Caritas findet: 

  • Auf die gelebten Werte kommt es an

    (Der Artikel ist derzeit online für Nichtabonnenten - noch? - nicht vollständig zugänglich)
    In Luxemburg muss diese bei uns sogenannte institutionelle Loyalität nicht erst von Juristen entwickelt werden, sondern sie findet bereits als gelebte statt:

"Die Christlichkeit der Caritas zeigt sich darin, wie wir mit unseren Klient(inn)en, Obdachlosen, Flüchtlingen, in Schwierigkei­ten geratenen Menschen, schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen umgehen. [...] Es geht für die Caritas darum, Menschen zu befähigen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen, ins Gesellschaftspolitische hineinzuwirken, unsere Welt gerechter zu machen. [...]

Samstag, 25. November 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die bewährte große Koalition zwischen  den Parteien der christlichen Dienstgemeinschaft, AcU und VdDD, zuversichtlich sei, allen Versuchen widerstehen zu können, sachgrundlose Befristungen in Einrichtungen von Caritas und Diakonie für dienstgemeinschaftswidrig zu erklären. Gestärkt sähe man sich durch ein entsprechendes Urteil des KHG.EKD vom 5.12.2016. Es sei auch "nicht zu erwarten, dass es in der kommenden Legislaturperiode zu einer Abschaffung von § 14 Abs. 2 TzBfG kommen" werde und man rechne insofern "mit einem Abflauen der diesbezüglichen Diskussion auch in den beiden Kirchen". Die Sache werde ohnehin regelmäßig überdramatisiert. In Dienstgeberkreisen sei das Phänomen der sachgrundlosen Befristung nahezu unbekannt; kaum ein Dienstgeber habe einen befristeten Arbeitsvertrag!

Vorletztes Gerücht

Freitag, 24. November 2017

Reiche first!

„Jamaika“ ist Geschichte. Lange wurde um die einzelnen Themen gerungen. Bei der Finanzpolitik zeigte sich, für wessen Interessen die Liberalen bis aufs Blut kämpft. Von wegen „neue“ FDP. Sie ist weiter die wirtschaftsliberale Steuersenkungspartei der Reichen und Unternehmer. Nach dem Motto „Sozialstaat? Was geht uns das an?“ 

Insbesondere die Kompromisse beim Solidaritätszuschlag führten dazu, dass die FDP aus dem Verhandlungspoker ausstieg. Das Abschmelzen des „Soli“ bei den unteren 75 Prozent reichte der FDP nicht aus. Der „Soli“ ist nämlich besser als sein Ruf, er ist eine sehr gerechte Steuer. Die „untere“ Hälfte der Bevölkerung zahlt fast gar nichts.

Nahezu zwei Drittel des Aufkommens werden durch die reichsten zehn Prozent bezahlt. Das sind diejenigen, die die FDP pudern möchte. Der Ausstieg der Lindners und Kubickis aus den Sondierungsgesprächen geschieht also nicht zufällig, sondern ist Ausdruck der Interessen ihrer Klientel.
Der Solidaritätszuschlag bringt jährlich fast 20 Milliarden Euro. Würde er gestrichen, bliebe in den kommenden Jahren keinerlei finanzieller Spielraum mehr für dringend benötigte Verbesserungen. Investitionen in die Pflege, Bildung, Wohnungsbau, Verkehr, schnelles Internet im ländlichen Raum und vieles mehr würden allen in der Gesellschaft zu Gute kommen – eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags vor allem den Reichen.

Donnerstag, 23. November 2017

Aktionstag Altenpflege - Pflege macht sich stark

Zum den gestrigen Aktionstag Altenpflege - Altenpflege macht sich stark gibt es einen ausführlichen auf der http://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/altenpflege

Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen im ganzen Bundesgebiet beteiligten sich am Buß- und Bettag (22.11.2017) an ver.di-Aktionen. Ihre Forderung: mehr Personal.
Ihre Strategie: Solidarität.
In Hamburg war die Parole des ver.di-Aktionstags am Buß- und Bettag, dem 22. November 2017, weithin sichtbar: »Jeder dritte fehlt! Personalmangel in der Altenpflege« stand auf einem Transparent, das Aktivist/innen an einer Fußgängerbrücke über der großen Verkehrsader Hamburger Straße aufgehängt hatten. Zugleich machten Beschäftigte in verschiedenen Pflegeeinrichtungen der Hansestadt – wie im gesamten Bundesgebiet – auf die Personalnot aufmerksam.
mehr...
Aktuelle Medienberichte:


Mittwoch, 22. November 2017

Aktionstag Altenpflege

Aktionstag Altenpflege

Gemeinsam stark in der Altenpflege

Heute, am Buß- und Bettag (22. November 2017) findet der große Altenpflege-Aktionstag statt.


Handlungsdruck in der Altenpflege: Bundesweite ver.di-Aktionen für mehr Personal am Buß- und Bettag


Am heutigen Buß- und Bettag macht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit bundesweiten Aktionen auf die Personalnot in der ambulanten und stationären Pflege aufmerksam. Mitte der 1990er Jahre wurde der Buß- und Bettag in allen Bundesländern außer in Sachsen als Feiertag abgeschafft, um den Arbeitgeberanteil zur neu geschaffenen Pflegeversicherung auszuglei-chen. Das nehmen die Pflegekräfte zum Anlass, mit kreativen Aktionen auf ihre Arbeitssituation hinzuweisen und mehr Personal einzufordern. „Befristete Arbeitsverträge, unfreiwillige Teilzeit, Einspringen außerhalb des Dienstplans, und obendrein noch eine schlechte Bezahlung mit der Folge von Altersarmut – das ist für den Großteil der Pflegekräfte die Realität“, kritisiert Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für Gesundheit und Soziales zuständig ist. „Die Situation der Pflege hat im Bundestagswahlkampf eine große Rolle gespielt. Das ist gut. Unabhängig davon, wer die neue Regierung stellt, müssen schnelle Lösungen her.“

Parteiübergreifend bestehe zwar große Einigkeit, die Bedingungen für die Pfle-ge zügig zu verbessern, so Bühler. Allerdings solle das noch von der amtierenden Bundesregierung geplante Instrument zur Personalbemessung in der Altenpflege frühestens 2020 zur Verfügung stehen. „So lang können weder die Beschäftigten noch die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen warten“, betont Bühler. Als Sofortmaßnahme fordert sie in stationären Einrichtungen einen Personalschlüssel von eins zu zwei: Rechnerisch müsse auf zwei Bewohner/innen mindestens eine Altenpflegekraft kommen. Nachts dürfe in keinem Wohnbereich mehr allein gearbeitet werden.

„Nur eine verbindliche, bundesweit einheitliche gesetzliche Personalbemessung garantiert eine gute Versorgung und gesunde Arbeitsbedingungen“, so Bühler. Bislang gebe es in den Bundesländern einen „Flickenteppich“ unterschiedlicher Regelungen, die noch dazu oft nicht eingehalten würden. „Ob man im Alter anständig versorgt wird und ob Pflegekräfte unter fairen Bedingungen arbeiten können, darf nicht vom Wohnort abhängen“, so die Gewerkschafterin. ver.di fordert, den bestehenden Pflegevorsorgefonds in einen „Pflegepersonalfonds“ umzuwidmen. Mit den jährlich mehr als 1,2 Milliarden Euro könnten zusätzlich 40.000 tarifvertraglich vergütete Vollzeitstellen mit Pflegefachkräften besetzt werden.

Die Forderung privater Pflegeunternehmen, die Fachkraftquote in der Altenpflege abzusenken, gleiche einer Bankrotterklärung. „Gute Tarifverträge helfen, den Fachkräftebedarf zu decken“, ist Bühler überzeugt. „Wir sind jederzeit zu Verhandlungen bereit.“


Quelle: Pressemitteilung Ver.di 22.11.2017

siehe auch:
https://gesundheit-soziales.verdi.de


Dienstag, 21. November 2017

Arbeitsstress stört das Familienleben

Das kennt man durchaus auch bei der Caritas!
Die Arbeitsbedingungen der meisten Beschäftigten in Deutschland sind verbesserungswürdig. Viele sind nach Feierabend so geschlaucht, dass die Familie zu kurz kommt.
Eine „Gute Arbeit“ haben nur 13 Prozent.
42 Fragen mit insgesamt 480 verschiedenen Antwortmöglichkeiten und 4800 Befragte: In den jährlich neu berechneten DGB-Index Gute Arbeit fließen Tausende detaillierte Informationen zu Anforderungen und Gestaltung der Arbeit ein. Nach den neusten Zahlen hat sich die Arbeitsqualität im laufenden Jahr gegenüber 2016 minimal verbessert. Im Schnitt könne man für Deutschland von einer „Arbeitsqualität im unteren Mittelfeld“ sprechen, sagen die Forscher, die den Index im Auftrag des DGB erstellen.
Unter „schlechter Arbeit“ leiden der Auswertung zufolge 19 Prozent der Beschäftigten, 31 Prozent liegen im unteren Mittelfeld, 37 Prozent im oberen Mittelfeld. „Gute Arbeit“ haben 13 Prozent.

Quelle und mehr: Boeckler-Impuls 18/2017

Die Broschüre selbst gibt es hier:   DGB-Index Gute Arbeit – Der Report 2017, November 2017

Montag, 20. November 2017

Klinikpersonal entlasten: Krankenhaustagung "Klinikwut steckt an" - nächste Protestwelle rollt


»Die Klinikwut ist ansteckend.« Auf diesen Titel einer Hannoveraner Boulevardzeitung vom Vortag verwies Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesvorstand bei der Krankenhaustagung am 16./17. November 2017 in Berlin. »Wir dringen mit unserer Botschaft durch: Wir brauchen Entlastung und mehr Personal in den Kliniken.« Die vielen Protestaktionen und Streiks in Krankenhäusern überall in der Republik haben eine große öffentliche Wirkung, ist die Gewerkschafterin überzeugt. »Wir haben einiges erreicht, aber zur Wahrheit gehört auch: Am Bett, auf den Stationen und in den Bereichen ist die Entlastung noch nicht angekommen.«
ver.dimehr: https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/krankenhaus/

Klinikpersonal entlasten

Mehr Personal: Nächste Protestwelle rollt

Klinikbeschäftigte senden Signal an künftige Regierung: Pflege braucht schnell bessere Bedingungen. Streiks in Düsseldorf und Hannover für Tarifverträge zur Entlastung.
  • Gesprächsbereitschaft in Essen
  • Sture Uniklinik Düsseldorf: »Die Leute sind stinksauer«
  • Streik in Hannover

mehr: https://gesundheit-soziales.verdi.de/themen/entlastung

Sonntag, 19. November 2017

Sonntagsnotizen: Franzikus, Benedikt, Lehramt, Gewerkschaft und Entweltlichung

Ratzinger-Preis verliehen.

Anlässlich der Verleihung des "Nobelpreis der Theologie", wie der Preis der vatikanischen Joseph Ratzinger-Benedikt XVI.-Stiftung auch genannt wird, in der Sala Clementina des Apostolischen Palasts an zwei deutsche Theologen *) und einen estnischen Musiker **) wurde von Papst Franziskus in dieser Woche auch das Werk seines Vorgängers, Papst Benedikt, gewürdigt:
"Sein Werk und sein Lehramt sind weiterhin ein lebhaftes und wertvolles Erbe für die Kirche und unseren Dienst."
Der 90-jährige Joseph Ratzinger sei nach wie vor ein Lehrmeister für alle,
"die das Geschenk der Vernunft nutzen, um auf den Ruf der Menschen zur Suche nach der Wahrheit zu antworten",
sagte Franziskus am Samstag im Vatikan.
Quellen: Domradio, katholisch.de, jeweils unter Bezug auf KNA.

Ratzinger - der zurück getretene Papst Benedikt - hat nicht nur durch seinen Rücktritt "Geschichte geschrieben". Er ist einer der Größten der theologischen Wissenschaft weltweit. Sein Werk ist für die Katholiken überall auf der Welt wegweisend. Dennoch stellt sich die Frage, ob mit dieser Würdigung nicht auch eine Botschaft an Deutschlands Katholiken verbunden sein könnte. Welche Lehren kann Franziskus gemeint haben, wenn er anlässlich der Verleihung eines nach dem deutschen Papstes benannten Preise (an zwei deutsche Theologen) auf dessen Lehramt verweist? Kann es sein, dass das auch etwas mit der katholischer Kirche in Deutschland zu tun haben sollte?

Samstag, 18. November 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass der Umstand, dass in aller Regel akademische Juristen und nicht akademische Theologen mit der Aufgabe betraut werden, "Dienstgemeinschaft" und "3. Weg" theologisch zu legitimieren und zu begründen, seinen Grund darin hat, dass Theologen üblicherweise weder bereit noch in der Lage sind, diese Aufgaben wahrzunehmen. Man befürchtet, dass entsprechende Versuche enden würden wie diejenigen, die man vor Jahrzehnten gemacht hat: die renommierten Fachtheologen äußern sich entweder kritisch oder sehr kritisch.



Vorletztes Gerücht

Freitag, 17. November 2017

Für mehr soziale Rechte in Europa - Resolution des DGB-Bundesvorstands

Heute wird in Göteborg die „Europäische Säule sozialer Rechte“ (ESSR) proklamiert. Sie soll der erste Schritt sein, um die Forderung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker von 2014 umzusetzen, Europa müsse bei den sozialen Grundrechten ein ebenso hohes Vertrauen aufbauen wie Finanzen und Wirtschaft.

Der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes hat zur Proklamation der ESSR heute eine Resolution beschlossen, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, die ESSR zu unterzeichnen und sich für mehr verbindliche soziale Rechte in der EU einzusetzen.

DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann:
„Wir müssen dringend die Arbeitnehmerrechte in Europa wieder stärken. Es kann nicht sein, dass das Wettbewerbsrecht Vorrang vor den sozialen Grundrechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa hat. Der kommende Sozialgipfel in Göteborg ist ein erster Schritt – aber dafür muss der Inhalt rechtsverbindlich werden. Wir brauchen verbindliche europäische Arbeitnehmerrechte, damit die soziale Dimension im Binnenmarkt deutlich gestärkt wird. Ein europäischer Arbeitsmarkt braucht europäische Spielregeln, nicht nur für den Dienstleistungs- und Güteraustausch, sondern insbesondere zur Bekämpfung von Lohndumping und Sozialabbau.“


Die Resolution im Wortlaut:

Donnerstag, 16. November 2017

Kirchliche Wohlfahrt unter Stress

Diakonie und Caritas zwischen eigenen Ansprüchen und dem Druck des Marktes – Die 16. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht diskutiert Herausforderungen und Alternativen zum kircheninternen »Dritten Weg«.

Einen Bericht zur Kasseler Fachtagung am 13./14. November 2017 gibt es hier:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/

Mittwoch, 15. November 2017

Gemeinsam stark in der Altenpflege: Am Buß- und Bettag (22. November 2017) findet der große Altenpflege-Aktionstag statt.

Heute in einer Woche: 

Gemeinsam stark in der Altenpflege

Am Buß- und Bettag (22. November 2017) findet der große Altenpflege-Aktionstag statt.

Warum ein Aktionstag am Buß- und Bettag?
Um die Arbeitgeber finanziell zu entlasten, wurde vor mehr als 20 Jahren der Buß- und Bettag als Feiertag gestrichen. Damit sollte der Arbeitgeberanteil zur neu geschaffenen Pflegeversicherung ausgeglichen werden. Jede/r der am Buß- und Bettag arbeitet, tut dies, um die Pflege zu finanzieren. Wir wollen auch dieses Jahr den Tag nutzen um gemeinsam Zeichen zu setzen für bessere Arbeits- und Pflegebedingungen in der Altenpflege. Die Zustände sind alarmierend. Es ist höchste Zeit aktiv zu werden! Der Buß- und Bettag ist der ver.di-Aktionstag für die Altenpflege. Sei auch du dabei!

Altenpflege braucht mehr Personal, mehr Zeit, mehr Ausbildung, mehr Anerkennung!


mehr: 

Dienstag, 14. November 2017

Mahnruf von Caritas und ver.di an Politiker: Pflegenotstand endlich beheben

Gemeinsame Pressemitteilung des Diözesan-Caritasverbandes Trier und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Mahnruf von Caritas und ver.di an Politiker: Pflegenotstand endlich beheben

Der Diözesan-Caritasverband Trier und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben sich am Montag, den 13. November, mit einem „Mahnruf für eine bessere Personalausstattung in den Krankenhäusern an die Bundestagsabgeordneten der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland gewandt. Caritas und ver.di fordern die Politiker auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine fachlich kompetente und menschliche Pflege ermöglichen: Wir appellieren eindringlich an Sie persönlich, machen Sie Ihren Einfluss geltend und ergreifen Sie Maßnahmen, um dem Pflegenotstand entgegenzuwirken. Setzen Sie sich für eine Entlastung der Pflege und eine nachhaltige, zweckgebundene Finanzierung neuer Pflegestellen ein und helfen Sie uns, damit das Thema endlich den notwendigen Stellenwert im Bundestag erhält“, so das von Diözesan-Caritasdirektorin Dr. Birgit Kugel und dem Landesbezirksfachbereichsleiter des ver.di-Landesbezirks Rheinland-Pfalz-Saarland, Frank Hutmacher, unterzeichnete Schreiben.
Die Dringlichkeit der Problemlösung begründeten Caritas und ver.di mit einer Zunahme der Patienten in den Krankenhäusern. Im Jahr 2016 waren es 19,5 Millionen Patienten, 3 Millionen mehr als 10 Jahre zuvor. Die Verweildauer ist im gleichen Zeitraum drastisch gesunken, was neben neuen Behandlungsmethoden vor allem auch auf die Einführung des Fallpauschalensystems im Krankenhausbereich (DRGs) zurückzuführen  ist. Die Arbeitsbelastung in der Pflege ist heute an einem Punkt angekommen, der sowohl für die Pflegenden selbst als auch für die Patienten nicht mehr hinnehmbar ist“, so Kugel und Hutmacher. Der Gesetzgeber sei gefordert, den finanziellen Spielraum für eine bessere Personalausstattung zu schaffen, damit eine nachhaltige Entlastung der Pflege zeitnah in Gang gesetzt werden kann. Das bedeutet konkret, dass den Krankenhäusern ausreichend Finanzierungsmittel zweckgebunden für die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte zur Verfügung gestellt werden“, fordern Caritas und ver.di.