Montag, 30. Juni 2014

Würde kennt keine Ausnahme - Breites Bündnis will Ausnahmen beim Mindestlohn verhindern

Keine Ausnahmen beim Mindestlohn! Das fordert ein neues, breit aufgestelltes Bündnis von 18 Organisationen und Verbänden, die Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerrepräsentieren. Dem Bündnis gehören Gewerkschaften und Sozialverbände an, Frauen-, Jugend- und Naturverbände, kirchliche Organisationen und Erwerbsloseninitiativen. In einem gemeinsamen Aufruf fordern die Bündnispartner die Regierung auf, die geplanten Ausnahmen für Jugendliche und Langzeitarbeitslose zu stoppen. Würde kennt keine Ausnahme!



Anlässlich der heutigen Anhörung findet zur Stunde eine Kundgebung statt:


Mindestlohn/Tarifautonomiestärkungsgesetz heute Thema im Bundestagsausschuss "Arbeit und Soziales"

Heute findet von 11:00 bis 13:00 Uhr im Bundestagsausschuss "Arbeit und Soziales" eine öffentliche Anhörung zum Tarifautonomiestärkungsgesetz statt.
Die bisherigen Stellungnahmen zum Thema sind hier dokumentiert: Stellungnahmen zum Tarifstärkungsgesetz.
Auch Kirche und Caritas sind mit Sachverständigen und Stellungnahmen vertreten.

Angestrebt wird, dem 3. Weg der Kirchen eine explizite Anerkennung in Gesetzen und Verordnungen zu verschaffen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung zu den AVR Caritas und der demonstrierten Unfähigkeit, in der Region Ost zu einvernehmlichen Ergebnissen zu kommen, kann über diesen Treppenwitz nicht einmal mehr gelacht werden.

Wir hätten dazu den Vorschlag, der Gesetzgeber möge den Akteuren des 3. Wegs
= analog ihrer Praxis, Tarifverträge (ggf. mit Absenkungen) zu kopieren und sie dann als eigenständiges Produkt zu verkaufen,
= also, er möge den Akteuren erlauben, Stellungnahmen der Tarifparteien gut zu finden und in Kopie als eigene Stellungnahme vorzulegen.

Samstag, 28. Juni 2014

Samstag abend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritas-Verbandes die spätere und niedrigere Übernahme der Tarife des öffentlichen Dienstes zukünftig systematisch als tarifliche Differenzierungsklausel ausgestalten möchte.
Die Einrichtungen des Caritasverbandes sollen ja auch etwas davon haben, dass sie dem beschwerlichen 3. Weg folgen. Aus Gründen der Parität soll die spätere und bescheiden gestaltete Übernahme der Tarife des öffentlichen Dienstes für beide Seiten (Dienst- bzw. Tarifgeber und Dienst- bzw. Tarifnehmer) gelten.
Was die einen weniger nehmen, müssen die andern weniger geben.

Ältere Gerüchte:
21. Juni 2014
14. Juni 2014
7. Juni 2014
31. Mai 2014
24. Mai 2014

Freitag, 27. Juni 2014

Sitzung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission am 26. Juni 2014

Ohne großes Medienecho ist die gestrige Sitzung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes zu Ende gegangen.
Das Schweigen beider Seiten lässt vermuten, dass es keine nennenswerten Fortschritte in der "Tarifrunde 2014", die im öffentlichen Dienst seit 2 Monaten mit Tariferhöhungen zum 1.3.2014 abgeschlossen ist, gegeben hat.
Die nächste Sitzung der Bundeskommission, die die Vorlagen für die regionalen Tarifabschlüsse zu beschliessen hat, findet am 23. Oktober statt.
Im Jahr 2014.

---
Nachmittägliche Ergänzung: Die Dienstgeberseite informiert, dass, nachdem es in der gestrigen BK-Sitzung "zu keiner Einigung in der Tarifrunde 2014/15 gekommen" sei, beide Seiten der AK die Vermittlung angerufen hätten.

Update 2 vom 28. Juni 2014 abends: inzwischen ist ein ak-info der Mitarbeiterseite der AK erschienen.
Update 3 vom 1. Juli 2014 frühmorgens: inzwischen ist auch der Dienstgeberbrief erschienen.

Meldegesetz, Moral und Lehre

ausgerechnet am "Johanni'tag", also am letzten Dienstag, hat sich bei einer Anhörung im Bundestag eine illustre Runde um die Fortentwicklung des Meldegesetzes gestritten (wir berichteten) - und dabei auch Fragen zur "Sexualmoral" und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen angesprochen. Der Johannestag ist schon immer ein besonderes Datum für die Kirche gewesen. Seit Jahrhunderten feiern wir am 24. Juni den Geburtstag Johannes des Täufers. Die Tage werden jetzt wieder kürzer und die Dunkelheit nimmt Tag für Tag wieder zu - bis dann in 6 Monaten die Wintersonnwende die Geburt Christi markiert.

Am gleichen Tag ist ein Dokument datiert, das der Vatikan zwei Tage später - am Donnerstag - veröffentlichte. Das Dokument "instrumentum laboris" (Lat. Arbeitsmaterial) stellt offiziell die Ergebnisse der Umfrage zusammen, in der Priester und Gläubige auf der ganzen Welt ihre Meinung zur kirchlichen Sexualmoral dargelegt haben.

Donnerstag, 26. Juni 2014

Meldegesetz - Bericht von der Bundestagsanhörung

 
Soweit ersichtlich, hat bisher nur der "Humanistische Pressedienst" die Erklärung aufgenommen und mit einigen Anmerkungen wiedergegeben.
 
 

Mittwoch, 25. Juni 2014

AUFRUF ZUR SOLIDARITÄT

A U F R U F    Z U R    S O L I D A R I T Ä T
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
WAS HEUTE IM SCHWERTBAD PASSIERT, KANN MORGEN BEI EUCH GESCHEHEN !
 
Daher gilt es, solidarisch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Aachen zu sein. Insbesondere die Beschäftigten der katholischen Marienhausstiftung Aachen sind nun gefordert, Solidarität zu beweisen.
Aber auch alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in katholischen Einrichtungen dürfen ihre Solidarität zeigen.
 
Bitte meldet Euch bei Kollegen Harald Meyer um gemeinsam zu beraten, wie wir Solidarität beweisen können:
 
KONTAKTADRESSE:
ver.di - vereinte dienstleistungsgewerkschaft · fachbereich gesundheit, soziale dienste, wohlfahrt und kirchen · ver.di-bezirk aachen/düren/erft ·  harscampstr. 20 · 52062 aachen · telefon: 0241·94676·25 · fax: 0241·94676·39 · e-mail: harald.meyer@verdi.de · internet: www.verdi.de
 
Die deutschen Bistümer - allen voran die Erzdiözese München und Freising - haben beim WELTBILD Verlag gezeigt, dass auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Eigentümer gefordert ist, sein Unternehmen zu stützen.
Soziale Verantwortung muss sich gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewähren. "Eigentum verpflichtet" haben die Väter unserer Verfassung in das Grundgesetz geschrieben. Für katholische Unternehmer gilt das erst recht!
Auch und gerade ein "Wirtschaftsunternehmen in katholischer Hand" muss darauf vertrauen können, dass der Eigentümer nicht nur Gewinne herauszieht, sondern auch selbst Eigenkapital verwendet, um Investitionen zu finanzieren.
Die gegenteilige Forderung -  Lohnabsenkungen für Investitionen zu fordern, und andernfalls mit der Schließung zu drohen - erscheint uns ethisch nicht besonders verantwortungsvoll. 
 
"DienstGemeinschaft" darf sich nicht dadurch auszeichnen, dass die einen "dienen", während die anderen "gemein sind".
 
Eure Blog-Redaktion
 
 

Neues zum "katholischen Schwertbad" in Aachen

zum Aachener Schwertbad - einer Kurklinik der katholischen Marienhausstiftung in Aachen - hatten wir bereits mehrfach berichtet, unter anderem:
am Dienstag, 21. Mai 2013 unter dem Titel: "Heute ist es soweit - erster Warnstreik in katholischer Klinik",
am Mittwoch, 29. Mai 2013 unter dem Titel: "Erster Streikerfolg in katholischer Schwertbad-Klinik"
am Freitag, 7. Juni 2013 unter dem Titel: "Tarifstreit im Schwertbad Aachen Burtscheid - erster Schritt in Richtung "Haben"!"
am Mittwoch, 19. Juni 2013 unter dem Titel: "Schwertbad-Klinik/Rheumaklinik Aachen" und
am Dienstag, 23. Juli 2013 unter dem Titel: "Bundesgesundheitsministerin a.D. Ulla Schmit zum Schwertbad"
.

Inzwischen hat uns die folgende Presse-Meldung von ver.di Aachen erreicht:
Ist der Glaube heilig oder kann man den outsourcen?

Dienstag, 24. Juni 2014

Katholisches Arbeitsrecht heute im Bundestag

Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens ist heute Gegenstand einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung. Zu der Verstaltung, die um 8.00 Uhr beginnt, werden als Experten erwartet:
  • der frühere Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Manfred Bruns, 
  • der Berliner Beauftragte für Datenschutz und das Informationsfreiheitsgesetz, Alexander Dix, 
  • der Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Professor Ansgar Hense, 
  • der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten

Samstag, 21. Juni 2014

Samstag abend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Sorgen gleichgeschlechtlicher Paare katholischer Konfession angesichts der bevorstehenden gesetzlichen Änderung des Meldewesens von kirchlicher Seite sehr ernst genommen werden. Die Meldedaten, die die Kirche erhält, will sie inhaltlich nicht zur Kenntnis nehmen, etwa um den Vollzug der Bestimmungen in der "Erklärung des ständigen Rates..." vom 24. Juni 2002 oder ähnliches sicherzustellen.

Zur Beruhigung bestehender Sorgen überlege man nun, jene Erklärung um die Bestimmung zu ergänzen, dass die dort erwähnten Rechtsfolgen nur dann eintreten, wenn der entsprechende Loyalitätsverstoß bekannt wird.
Zusätzlich wird angeregt, die Meldedaten (z.B. die Namen der Betroffenen und oder deren Status)  vor der Weitergabe an die Kirche einfach zu schwärzen. Alternativ wird angedacht, die Namensbezeichnung durch eine verschlüsselte Kennzeichnung zu ersetzen, die ein Zufallsgenerator für jede Datenübermittlung neu erstellt. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand feststellen kann, ob eine bestimmte Person verheiratet ist oder in einer Partnerschaft lebt. Und genauso wird gesichert, dass der familiäre Status (z.B. "verheiratet") nicht konkreten Personen zugeordnet werden kann.


Ältere Gerüchte:
7. Juni 2014
31. Mai 2014
24. Mai 2014

Freitag, 20. Juni 2014

Papst Franziskus: Die Armen bezahlen die Korruption der Reichen

In einer Predigt vom 16. Juni 2014 (Radio Vatikan) nimmt Papst Franziskus die Korruption ins Visier:

Die Korruption der Mächtigen wird von den Armen bezahlt. Der einzige Weg, die Sünde der Korruption zu besiegen, ist der Dienst am Nächsten, der das Herz reinigt. Das sagte Papst Franziskus bei seiner Morgenmesse an diesem Montag. 

Donnerstag, 19. Juni 2014

Über ein Symposium mit 350 Spitzenvertretern von Politik und Kirche in NRW

...am vergangenen Montag, den 16. Juni 2014, berichtet das Domradio.

Auch das kirchliche Arbeitsrecht war Thema. 
Unter dem Stichwort "Kirchliches Arbeitsrecht in der Kritik" berichtet Domradio:

"An vielen Stellen konnte das Symposium Konfliktthemen nur anreißen. Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) forderte mit großer Leidenschaft die Kirchen auf, in ihrem Arbeitsrecht Gewerkschaften zu akzeptieren. Das müsse nicht dem Tendenzschutz widersprechen. Auch den Dritten Weg der Kirche, der Streik und Aussperrung ausschließt und auf Findung eines Konsenses zwischen Dienstgeber und -nehmer setzt, stellte Schneider infrage. Dieses Verständnis von Dienstgemeinschaft stelle "für viele Beschäftigte eine Ideologie" dar.
Exakt in diesem Tenor hat sich bereits vor 35 Jahren Oswald von Nell-Breuning in dieser Frage positioniert.

Weiter heißt es
Demgegenüber betonten die Vertreter der Caritas, dass beide Seiten - Arbeitgeber und -nehmer - gute Erfahrungen mit der Art von Tarifvereinbarungen gemacht hätten und die Abschlüsse nicht schlechter seien."
Tja. Warten wir mal die aktuelle Caritas-Tarifrunde ab.

Was erstaunlicherweise nie thematisiert wird, ist die spekulative Frage, wie die derzeit heftig beklagte Tarifsituation im Bereich Gesundheit/Soziales/Pflege aussehen könnte, wenn sich die Beschäftigten dort trägerübergreifend gut organisiert für Flächentarife in ihren Branchen eingesetzt hätten und einsetzen würden, statt mit gegenseitigen Tarifkonkurrenz die "Sociosclerose" zu befördern. (vgl. "Projekt Pessis")
Dass ein hoher gewerkschaftlicher Organisationsgrad und damit durchgesetzte Tarifverträge mit besseren Arbeitsbedingungen und besseren Vergütungen einhergehen, ist eine Binsenweisheit. Fatal ist, dass der 3. Weg der Kirchen suggeriert, es ginge auch ohne... 

Mittwoch, 18. Juni 2014

Die religiösen und kirchlichen Eliten im Schulterschluss mit den wirtschaftlichen und politschen Eliten?

Die gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft ist heute Thema einer großen Konferenz des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz.

Kongress: Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft

"Das Papier ist weichgespült" ist der Interviewtitel eine DLF-Interviews mit Pater Friedhelm Hengsbach SJ vom 28.2.2014:

...ich finde, das gegenwärtige Papier ist eine Ohrfeige gegenüber dem gemeinsamen Sozialwort vor 17 Jahren und es ist auch eine Ohrfeige für das, was Papst Franziskus vor zwei Monaten in seinem Schreiben vorgetragen hat. Es ist, wie Frau Petermann sagt, es ist gleichsam der Spiegel der Großen Koalition bei den großen Kirchen. Es sind ja gar nicht mal die Kirchen, die das Papier geschrieben haben, sondern nur die Kirchenleitungen. Und das heißt, die religiösen Eliten oder die kirchlichen Eliten suchen den Schulterschluss mit den wirtschaftlichen und politischen Eliten. Und das ist ihnen wirklich gelungen.
liest man da.

Kritisch haben sich auch eine ganze Anzahl katholische Sozialethiker bereits vor 2 Monaten zum heutigen Kongress geäußert:
 Stellungnahme katholischer Sozialethiker/-innen zur ökumenischen Sozialinitiative.
Sie bemängeln insbesondere, dass der inhaltliche Diskussionsprozess mit dem heutigen Kongress schon abgeschlossen sein soll und das breit angelegte Diskussionprozesse, in denen "die Erfahrungen und die Sachkompetenz der "Basis" in ihrer ganzen Breite einbezogen" ist und die Möglichkeit bestand "die Argumente anderer gesellschaftlicher Gruppen kennen gelernt" zu haben.

Papst Franziskus hat sich zwar nicht explizit zu dem genannten ökumenischen Papier geäußert, aber eine Interview-Äußerung aus der vergangenen Woche (Radio Vatikan: "Ich habe kein persönliches Projekt unter dem Arm" Interview  mit der spanischen Tageszeitung "La Vanguardia" (Freitag) in der Übersetzung von Radio Vatikan) liegt uns vor:

Dienstag, 17. Juni 2014

Tarifverhandlungen als Alternative zur Stagnation im 3. Weg

Über den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen bei der Evangelischen Stadtmission Heidelberg informiert die verdi-Betriebsgruppe der Stadtmission auf ihrem Blog.

Caritas und Grundordnung - war da was?

Mit  geradezu ambulanzschnellem Einsatz haben Caritas und Katholische Kirche auf zwei Entscheidungen aus Rom vom Jahr 2010 reagiert. Bis zum 31. Dezember 2013, so hieß es, muss die Grundordnung  in den Statuten der einzelnen kirchlichen Gesellschaften, der Vereine und Genossenschaften, der Orden und und und rechtsverbindlich übernommen werden. Sonst, so die unterschwellige Drohung, dürfe die jeweilige Einrichtung nicht mehr das kirchliche Arbeitsrecht anwenden. Sie müsse sich den Normen des Betriebsverfassungsgesetzes beugen und würde den Gewerkschaften zum Fraß vorgeworfen! Beelzebub ante portas!

Montag, 16. Juni 2014

Neues Kirchen.info Nr. 23/Sommer 2014 - trotz Fussball ...

geht das Leben weiter.
Pünktlich zum Sommerbeginn erscheint eine neue Ausgabe des Kirchen.info.

Link: http://streikrecht-ist-grundrecht.de/sites/streikrecht-ist-grundrecht.de/files/Kircheninfo23.pdf

Im Mittelpunkt stehen u.a. Berichte über erfolgreiche Gründungen von ver.di Betriebsgruppen sowie ein Interview mit Annette Klausing zu den erfolgreichen Tarifverhandlungen für die Diakonie Niedersachsen.

Im Mittelteil befindet sich ein Plakat, das gut für die Bestückung bunter/schwarzer Bretter genutzt werden kann. Gerne könnt ihr diese bei den gewerkschaftlichen Betreuungssekretären auch nachbestellen.

Das KirchenInfo ist über die ver.di-Bezirke erhältlich. Mehr Informationen

Samstag, 14. Juni 2014

Samstag abend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die zuständigen Juristen, Institute, Ausschüsse und Gemeinschaften,  die sich um eine gesetzliche Gleichstellung des 3. Weges (bei der Caritas) mit dem 2. Weg bemühen, inzwischen 3 wesentliche Punkte herausgearbeitet haben, die die Gleichwertigkeit klar belegen:

  • das Niveau der AVR Caritas entspricht dem des TVöD, es ist nur niedriger
  • die Beschäftigten erhalten die Tariferhöhungen gleichzeitig, nur etwas später
  • zwischen Tarifeinigung und Inkrafttretung findet eine Urabstimmung statt, im 3. Weg erfolgt diese unter den Bischöfen 

Bessere Arbeitsbedingungen in Kindertagesstätten, Tagesheimen und Heilpädagogischen Tagesstätten - jetzt! (Flugblatt und Unterschriftenaktion Verdi Bayern)




Freitag, 13. Juni 2014

Hanebüchen oder blühend? Wer gibt den Standard vor ....

Anonym hat gestern einen neuen Kommentar zu unserem Post >Hanebüchen oder blühend? Wohlfahrt intern bringt neuen Tarifvergleich: "Diakonie vor allen - Warum die Konkurrenz nicht mithalten kann" < hinterlassen:
Hallo,
ihr beanstandet: "Der TVöD wurde in die Wertung ohne Angabe von Gründen nicht mit aufgenommen."

Nennt mir doch mal in Süddeutschland ein paar Altenhilfeeinrichtungen in kommunaler Trägerschaft, die den TVöD noch 1:1 umsetzen. Die mir von früher bekannten sind sämtlich vom Markt verschwunden, haben sich also aus dem TVöD schleichend verabschiedet. Wo gibt es denn bitte den so schön als "Standard" beschriebenen TVöD im öffentlichen Dienst bei sozialen Einrichtungen??
Die Frage ist gut. Ich möchte Sie zum Anlass nehmen, unsere Reihe am Beispiel der Altenheime um einen weiteren Punkt zu erweitern.

WER GIBT DEN STANDARD VOR ?

Donnerstag, 12. Juni 2014

Leicht verspätet: das Info der Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost vom 28. Mai 2014



Info Mitarbeiterseite RK Ost vom 28. Mai 2014 als pfd

Hanebüchen oder blühend? Wie man durch phantasievolle Argumentation das Verfassungsrecht in sein Gegenteil verkehrt ....

Etwas weniger amüsant als diese "Jiddische Geschichten aus der Großstadt", aber nicht weniger spitzfindig - um nicht zu sagen von ausgesuchter Dialektik - sind die Protagonisten des spezifisch kirchlichen Arbeitsrechts. So lassen sich jedenfalls die Äußerungen zur Verfassungsbeschwerde von Marburger Bund und ver.di interpretieren. Halten denn die bekannten Aussagen und Schlussfolgerungen einer kritischen Überprüfung wirklich stand?

Mittwoch, 11. Juni 2014

Hanebüchen oder blühend? Wohlfahrt intern bringt neuen Tarifvergleich: "Diakonie vor allen - Warum die Konkurrenz nicht mithalten kann"

"Diakonie vor allen - Warum die Konkurrenz nicht mithalten kann"

Unter diesem Titel findet sich im aktuellen Heft 6 von Wohlfahrt intern auf Basis der Februardaten 2014 ein neuer Tarifvergleich.

Im Heft selbst war der Artikel mit "Diakonie vor Caritas" getitelt.

Grundlagen des Tarifvergleichs von Wohlfahrt intern


Dienstag, 10. Juni 2014

Hanebüchen oder blühend? Varianten des Unsinns...

Dass eine gewisse Kreativität und Spitzfindigkeit in kirchennahen Juristenkreisen üblich ist, weiß man nicht nur seit den köstlichen Büchern von Harry Kemelman: der lässt seinen Rabbi David Small am Freitag gerne lange schlafen - und nebenbei mit eben dieser rabbinischen Spitzfindigkeit auch noch einen Mord lösen.

Wir werden uns in den nächsten Tagen den durchaus phantasievollen Verdrehungen widmen, die sich im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts und seiner Ergebnisse so finden lassen.

Morgen nehmen wir den Wohlfahrt-intern-Titel 'Diakonie vor allen' näher unter die Lupe

Samstag, 7. Juni 2014

Samstag abend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu hören, dass die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände höchst irritiert sind, dass das Bundesverfassungsgericht die Befassung mit der Verfassungsbeschwerde von Ver.di und Marburger Bund gegen das BAG-Urteil vom 20. November 2011 nun doch in Erwägung zieht.
Ver.di und Marburger Bund haben doch das Verfahren gewonnen: sie dürfen in kirchlichen Einrichtungen nicht streiken!*
Man behält sich vor, gegebenenfalls höhere Gerichte (z.B. das jüngste Gericht) einzuschalten.

Freitag, 6. Juni 2014

Angriff auf die Zusatzversorgung ....

Nach einer Studie des Beratungsunternehmens Towers Watson in Frankfurt erwarten 63 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland, dass sich ihr Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung engagiert. 47 Prozent der Mitarbeiter schätzen demnach an der Betriebsrente besonders das im Vergleich zur privaten Vorsorge bessere Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Das Rentenniveau in Deutschland ist verglichen mit den anderen OECD-Ländern eher niedrig. "Daher ist es sinnvoll, dass Mitarbeiter der betrieblichen Altersvorsorge als ergänzendes Ruhestandseinkommen einen so hohen Stellenwert beimesssen."
(Zitiert aus Süddeutsche Zeitung, 04.06.2014, S. 21 "Betriebliche Altersvorsorge kann Lücke schließen")


Donnerstag, 5. Juni 2014

Stichwort: Zusatzversorgung

Die betriebliche Altersrente gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes entstammt dem Druck der Gewerkschaften. Auch für die Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst sollten im Alter der Lebensstandard so gesichert werden, wie das auch für die Beamten mit dem lebenslangen Fürsorgeanspruch gegenüber dem "Dienstherren" zugesichert ist.

Dieser Ansatz entspricht dem Gedanken des "familiengerechten Lebenslohnes", wie er in der katholischen Soziallehr formuliert ist. Das Einkommen der Arbeitnehmer muss so gestaltet sein, dass auch im Alter noch ein angemessener Lebensstandard gesichert ist. Die Zusatzversorgung ist - anders als die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ein vom Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis erdientes und nur wegen seiner Zweckbestimmung als Versorgung nicht frei verfügbares Entgelt (vgl. BAG Urt. v. 16.03.1993, 3 AZR 389/92 - im Anschluss an das Urteil vom 28. Juli 1992, 3 AZR 173/92).

Mittwoch, 4. Juni 2014

Breaking news: Angriff auf die betriebliche Altersversorgung bei ZVK und VBL

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

seit Februar 2014 führt ver.di auf Bitten der Arbeitgeberseite Tarifverhandlungen über die betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst, die Zusatzversorgung nach den Altersversorgungstarifverträgen ATV und ATV-K.

 Da sich die Altersvorsorgereglungen bei den Kirchen ebenfalls nach den genannten Tarifverträgen richtet, sind diese Verhandlungen auch für die kirchlichen Mitarbeiter von Bedeutung.

Dienstag, 3. Juni 2014

Die Feinheiten der paritätischen Kommissionen...

epd sozial titelt in ihrer Ausgabe vom 23. Mai 2014: "Bischöfe lassen ver.di warten". Man erfährt in dem kleinen Artikel, dass eine Arbeitsgruppe von Caritas und Kirche derzeit Vorschläge zur Neuordnung des Arbeitsrechts berät.
Die Entscheidungen treffen die Bischöfe sowie die Delegiertenversammlung der Caritas.
Tja. Wer über die Spielregeln entscheidet, braucht sich vor der Parität, dieser vermeintlichen Garantie fairer Ergebnisse, nicht zu fürchten. Faire Partnerschaft sieht anders aus.

(Man stelle sich mal vor, den Arbeitgeberverbänden wäre die Aufgabe zugewiesen, die Satzungen der Gewerkschaften zu formulieren und zu erlassen!)

Montag, 2. Juni 2014

Caritas - 2. Weg/3. Weg: regionale Tarifvergleiche mit historischen Vergleichsszenen

Tarifrunden 2012 bis 2014
Wegstreckenübersicht 2. Weg/3. Weg


Tarifrunde TVöD
2014/2015
Tarifrunde MB/TV-Ärzte/VKA 2013/2014 Tarifrunde TVöD
2012/2013
Einigung 1.4.2014 (1)*
Erklärungsfrist**: 30.4.2014
Laufzeit 1.3.2014-29.2.2016
Einigung: 6.3.2013 (1)*
Erklärungsfrist**: 23.3.2013
Laufzeit: 1.1.2013-30.11.2014
Einigung 31.3.2012 (1)*
Erklärungsfrist**: 30.4.2012
Laufzeit 1.3.2012-28.2.2014
Lineare Erhöhungen:
1.3.2014: + 3,0 %, mind. 90 €
1.3.2014: + 2,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, einheitlicher Jahresurlaub 30 Tage...)
Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.4.2013...)
Lineare Erhöhungen:
1.3.2012: + 3,5 %
1.1.2013: + 1,4 %
1.8.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)
AVR Caritas Bundeskommission AVR Caritas Bundeskommission AVR Caritas Bundeskommission
BK-Beschluss: BK-Beschluss: 13.6.2013 (2) BK-Beschluss: 28.6.2012 (2)



Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.10.2013...)

Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)
RK Bawü RK Bawü RK Bawü
RK-Beschluss: RK-Beschluss: 18.2.2014 (7) RK-Beschluss: 16.11.2012 (6)


Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(Erhöhungen von 1/2013 bis 2/2014 sind in 3/2014 auszuzahlen; zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.10.2013; als Kompensation für die verpätete Erhöhung des BD-Entgelts gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 150 €...)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)
Die Tabellen der abgesenkten unteren Lohngruppen nehmen an der Erhöhung teil, bleiben aber weiterhin bis 31.12.2016 bestehen
RK Bayern RK Bayern RK Bayern
RK-Beschluss: RK-Beschluss: 2.7.2013 (3) RK-Beschluss: 27.7.2013 (4)


Lineare Erhöhungen:
1.7.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.7. durch 125 € Einmalzahlung)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)

RK Mitte RK Mitte RK Mitte
RK-Beschluss: RK-Beschluss: 29.10.2013 (6) RK-Beschluss: 6.2.2013(7)
Lineare Erhöhungen:
1.11.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.11. durch verschiedene Einmalzahlungen)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)

Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: + 3,5 %
1.1.2013: + weitere 1,4 %
1.1.2013: + weitere 1,4 %
(+ Kompensation für die verzögerte Erhöhung 9/2012-12/2012)
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)
RK Nord RK Nord RK Nord
RK-Beschluss: RK-Beschluss: 25.9.2013 (5) RK-Beschluss: 20.9.2012 (5)


Lineare Erhöhungen:
1.10.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.10. durch 1100 € Einmalzahlung)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)

Lineare Erhöhungen:
1.10.2012: + 3,5 %
1.1.2013: + 1,4 %
1.8.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)
RK NRW RK NRW RK NRW
RK-Beschluss: RK-Beschluss: 11.9.2013 (4) RK-Beschluss: 4.7.2012 (3)


Lineare Erhöhungen:
1.7.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.7. durch verschiedene Einmalzahlungen)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)

RK Ost RK Ost RK Ost
RK-Beschluss: RK-Beschluss: 27.2.2014 (8) RK-Beschluss: -


Lineare Erhöhungen:
1.4.2014: +2,6 %
1.8.2014: +2,0 %
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Es gibt hier kein Kommissionsergebnis, sondern nur ein ohne Beteiligung der Mitarbeiter durchgeführtes Vermittlungsverfahren am 17.12.2013. Im Vergleich zu den anderen Regionen erfolgt zusätzlich zum wachsenden Abstand zu den anderen Regionen eine heftige Differenzierung innerhalb der Region nach Bundesländern, sogar noch innerhalb der einzelnen Anlagen (z.B. Anlage 33: "Kita"/"Nicht-Kita"). Die Ergebnisse sind hier nicht darstellbar.
vgl. RK-Info 23.12.2013


Anmerkungen:

In die Tabelle aufgenommen sind nur die wesentlichen Tarif- und Kommissionsergebnisse. Die Tabelle erhebt nicht den Anspruch, die Tarife und die Situation in ihrer ganzen Differenziertheit darzustellen. Die Tendenz wird aber deutlich: der 3. Weg folgt den Ergebnissen des 2. Weges immer verzögert (oder nie) und in den meisten Fällen verschlechternd.

* die in Klammer gesetzte Zahl hinter dem Einigungstermin bzw. Beschlusstermin bezeichnet die zeitliche Rangfolge
** Stichwort „Erklärungsfrist“.
Bei den Kommissionsbeschlüssen ist die Erklärungsfrist nicht angegeben; eine solche gibt es eher nicht. Die Inkraftsetzung erfolgt vielmehr gemäß der „Richtlinien für die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes durch die Diözesanbischöfe“. Die Billigung der Einigung, die im 2. Weg üblicherweise paritätisch durch beide Seiten erfolgt, ist im 3. Weg nicht vorgesehen.  

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