Sonntag, 26. September 2021

Sonntagsnotizen: Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz in Fulda

Es ist den allgemeinen Medien allenfalls noch eine Randnotiz wert: letzten Montag startete die Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz in Fulda. Dabei hatte es die Predigt des DBK-Vorsitzenden, ein Aufruf zur radikalen Wende, zum Auftakt der Herbstvollversammlung in sich. (So berichtet katholisch.de):
Für die jetzt anstehenden, strittigen Reformdebatten brauche es "den Geist und den Mut zur Umkehr", sagte Bätzing am frühen Dienstagmorgen in seiner Predigt zum Auftakt der Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz in Fulda und fuhr fort: "Kehrt um! Denkt neu! Das ist in der Tat mehr und anders als bloß etwas Anpassung und Fortschreibung."

Ohne eine echte Umkehr würden die Bischöfe der Wucht des Missbrauchs-Skandals und der Dramatik der Entkirchlichung nicht gerecht, betonte der Vorsitzende,

Samstag, 25. September 2021

Zehn Jahre: Rede von Papst Benedikt XVI. im Konzerthaus Freiburg

Die Aufforderung zur "Entweltlichung" hat zu heftigen Debatten in der katholischen Öffentlichkeit geführt. Auch wir beziehen uns immer wieder auf Papst Benedikt XVI. und seiner Ausführungen, wenn wir Kritik am priveligierten und spezifischen Arbeitsrecht der katholischen Kirche - etwa beim Scheitern der Bemühungen um einen Allgemein verbindlichen Tarifvertrag "Altenpflege" - üben. Wer die Rede nachlesen will - Sie ist unter von diversen Medien im www online gestellt. Wir zitieren daraus:
... Die von ihrer materiellen und politischen Last befreite Kirche kann sich besser und auf wahrhaft christliche Weise der ganzen Welt zuwenden, wirklich weltoffen sein. Sie kann ihre Berufung zum Dienst der Anbetung Gottes und zum Dienst des Nächsten wieder unbefangener leben.
...
Um so mehr ist es wieder an der Zeit, die Weltlichkeit der Kirche beherzt abzulegen. Das heißt nicht, sich aus der Welt zurückzuziehen. Eine vom Weltlichen entlastete Kirche vermag gerade auch im sozial-karitativen Bereich den Menschen, den Leidenden wie ihren Helfern, die besondere Lebenskraft des christlichen Glaubens vermitteln.

Donnerstag, 23. September 2021

Entwicklung der Krankenhauslandschaft in Deutschland. Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag:

Auf unserer Seite "Krankenhäuser" (*klick*) oder beispielsweise auch hier (klick) haben wir uns immer wieder mit der Kommerzialisierung im Gesundheitswesen auseinander gesetzt.
Zuletzt berichteten wir Anfang Juli über Aussagen von Vertretern aus der Ministerialbürokratie, wir hätten (trotz Corona) in Deutschland rund 700 Krankenhäuser zu viel.

Inzwischen liegt eine Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/32364 vom 08.09.2021) zur Entwicklung der Krankenhauslandschaft in Deutschland vor. Die (subjektiv?) häufigste Antwort zu konkreten Fragestellungen lautet:
Der Bundesregierung liegen hierzu (noch) keine Daten vor.
Quelle: Drucksache 19/32364 vom 08.09.2021
Das sind natürlich optimale Planungsgrundlagen ...

Mittwoch, 22. September 2021

„Solidarisch aus der Krise kommen – Impulse aus dem Denken von Oswald von Nell-Breuning“ - Veranstaltung in Frankfurt/Main mit Kardinal Marx und Prof. Hockerts

Am 29. September befasst sich eine Veranstaltung des Frankfurter Haus am Dom anläßlich des 30. Todestags von Oswald von Nell-Breuning unter dem Titel „Solidarisch aus der Krise kommen – Impulse aus dem Denken von Oswald von Nell-Breuning“ mit der Frage, welche Anregungen seine Gedanken angesichts der aktuellen Covid-19-Krise noch geben können. 

Am 21. August 1991 verstarb im Alter von 101 Jahren Pater Oswald von Nell-Breuning – in Gesellschaft und Politik sowie zuletzt auch in der Kirche als „Nestor der Katholischen Soziallehre“ hoch angesehen. Sein Verständnis der Soziallehre bezeichnete er im Anschluss an den Jesuitenpater Heinrich Pesch (1854 – 1926) als „Solidarismus“.

In der Covid 19-Krise ist viel von Solidarität die Rede. Die starken Verteilungswirkungen, die in der Krise bereits zu Tage getreten sind und die ihre Bewältigung auf jeden Fall noch haben wird, verdeutlichen, wie wichtig es ist, dass „die Politik“ eine solidarische Antwort auf die Krise findet.

Anlass genug, im Werk des „Solidaristen“ Pater von Nell-Breuning nach Impulsen für aktuelle gesellschaftspolitische Debatten zu fragen!

Dr. Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising und Kardinal, Sozialethiker und eine der wichtigsten sozialen Stimmen der Katholischen Kirche in der Gegenwart, wird im Werk Oswald von Nell-Breunings nach Anregungen für den Weg aus der Covid 19-Krise suchen. Auf seine Ausführungen antwortet Prof. Dr. Hans Günter Hockerts, prägender Denker der Geschichte der Sozialpolitik und intimer Kenner des Werks von Oswald von Nell-Breuning.

Der Abendvortrag wird über Youtube gestreamt und findet – abhängig von der Pandemieentwicklung – auch in Präsenz statt.

Dienstag, 21. September 2021

Sozial- und Erziehungsdienst: Kündigung der Tätigkeitsmerkmale und der Regelungen zum Gesundheitsschutz



Der folgende Ver.di-Aufruf richtet sich natürlich auch an Beschäftigte in Einrichtungen der Caritas - Erfolge im TVöD waren und sind die Grundlage für entsprechende Entwicklungen im Anwendungsbereich der AVR Caritas:


Aufwertung der Sozialen Arbeit - Mehr braucht mehr!
Gestiegene Anforderungen in der Sozialen Arbeit brauchen endlich eine Antwort – wir kämpfen für bessere Arbeitsbedingungen und Aufwertung der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst 

Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat die Kündigung der Tätigkeitsmerkmale und der Regelungen zum Gesundheitsschutz zum 31.12.2021 beschlossen. Die im März 2020 begonnene und abgebrochene Tarifrunde geht endlich weiter. Nach der Corona bedingten Unterbrechung, gehen wir wieder an den Start. Einig sind wir uns, die Beschäftigten der Sozialen Arbeit aus Kitas, Sozialarbeit und Behindertenhilfe, über die Zielrichtung unserer Forderungen:

  •  Wir fordern die Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen!
  • Wir fordern Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel!
  • Wir fordern die finanzielle Anerkennung unserer Arbeit!

Doch hat sich pandemiebedingt in den Arbeitsfeldern viel verändert, daher brauchen wir eure Meinungen zu den Forderungen. Im September startet deshalb eine aufsuchende Umfrage, welche euch Gelegenheit geben soll, die Forderungen gemeinsam mit euren Kollegen*innen zu reflektieren:

Mittwoch, 15. September 2021

Vor zweihundert Jahren - Verhältnis von Staat und Kirche neu geregelt

Seit etwa 200 Jahren - es handelt sich um einen dynamischen Prozess mit mehreren einschneidenden Daten *) - ist das Verhältnis von Staat und (katholischer) Kirche neu geregelt. Damals wurden die Grundlagen für das heutige einvernehmliche Staatskirchenrecht geschaffen, dessen historische Interpretation (was wollte der kirchliche Partner) gerade kirchenrechtlich immer noch von besonderer Bedeutung ist.

Dienstag, 14. September 2021

14. September 1981 - vor 40 Jahren: Laborem exercens

 Es wird wieder Zeit, an die Sozialenzyklika "Laborem exercens" zu erinnern:


...
Die gerechte Entlohnung für die Arbeit eines Erwachsenen, der Verantwortung für eine Familie trägt, muß dafür ausreichen, eine Familie zu gründen, angemessen zu unterhalten und für die Zukunft zu sichern. ...

Montag, 13. September 2021

Zur Finanzierung der (kirchlichen) Zusatzversorgung

Heute findet in Köln ein Symposium mit Vertretern der Zentral-KODA zur Finanzierung der Zusatzversorgung im kirchlichen Dienst statt.

Bereits vor einigen Jahren hat die NEUE CARITAS verkündet:
Finanzierungslücke: Ursachen und Handlungsoptionen
Den Mitarbeitenden zugesagte Leistungen der kirchlichen Zusatzversorgung genießen Vertrauensschutz. Ihre Finanzierung muss aber wegen der langanhaltenden Niedrigzinsphase derzeit neu justiert werden.
(Quelle)

Um diese Aussage beurteilen zu können ist ein Blick in die Geschichte der Finanzierung der Zusatzversorgung nicht ganz uninteressant:
Nach dem Krieg galt es, die Zusatzversorgung der Angestellten des öffentlichen Dienstes entsprechend den Leistungen für die Beamten neu aufzubauen. Trotz der teils recht unterschiedlichen Leistungssysteme finanzierten sich die großen Zusatzversorgungskassen VBL, BVA und VAP sowie weitere kommunale Anstalten in den ersten Jahren nach dem Krieg einheitlich mit einem Beitrag i.H.v. von 6,9 % der versicherten Entgelte. Davon trugen die Arbeitgeber 4,6 und die Arbeitnehmer 2,3 Prozentpunkte.
Trotz der teils recht unterschiedlichen Leistungssysteme finanzierten sich die großen Zusatzversorgungskassen VBL, BVA und VAP sowie weitere kommunale Anstalten in den ersten Jahren nach dem Krieg einheitlich mit einem Beitrag i.H.v. von 6,9 % der versicherten Entgelte. Davon trugen die Arbeitgeber 4,6 und die Arbeitnehmer 2,3 Prozentpunkte.
(Dissertation Preller S. 145)

In den Jahren 1972/73 wurde schrittweise der Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen von den Arbeitgebern übernommen, so dass ab Mitte des Jahres 1973 die Zusatzversorgung bei der VBL vollständig von den Arbeitgebern finanziert wurde. Das war die Folge von Tarifverhandlungen, bei denen die Arbeitgeber anstelle einer "nicht vermittelbaren Lohnerhöhung" die Übernahme der kompleten Finanzierung der Zusatzversorgung angeboten und zugesagt hatten. Bei der Finanzierung der Zusatzversorgung handelt es sich also um erdienten Arbeitslohn, der lediglich aufgrund seiner Zweckbestimmung zur Altersversorgung nicht ausbezahlt wird (BAG, Urteil vom 16.03.1993, 3 AZR 399/92 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG TZ, im Anschluss an das Urteil vom 28.07.1992, 3 AZR 173/92 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG). Es ist im Endeffekt also Vermögen der Arbeitnehmer, das von den Arbeitgebern lediglich treuhänderisch verwaltet und den jeweiligen Zusatzversorgungskassen anvertraut wird.

Sonntag, 12. September 2021

Protestsignal vor der Wahl

Gesundheitsbeschäftigte demonstrieren in Mainz, Mannheim und Hannover für mehr Personal, gute Bezahlung und bedarfsgerechte Finanzierung – klare Botschaft an die Politik.
Quelle: ver.di

Freitag, 10. September 2021

Bundestagswahl - Parteienaussagen zum kirchlichen Arbeitsrecht:

Die Seite "Abgeordnetenwatch.de" hat alle Wahlprogramme der Parteien aufgegliedert im www bereit gestellt. Wir verweisen hierauf und beschränken uns im Folgenden auf die Parteien, die nach den Umfrageergebnissen zum Redaktionsschluss voraussichtlich in einer neuen Bundesregierung vertreten sein könnten. In alphabetischer Reihenfolge erfolgt eine Bewertung der möglichen Regierungsparteien:

Programm der CDU/CSU Unionsparteien:
Das kirchliche Arbeitsrecht kommt nach unserer Durchsicht im Parteienprogramm der Unionsparteien schlicht nicht vor. Auf S. 133 wird allgemein die "Religion als wertvoller Teil unserer Gesellschaft" bezeichnet und ein Bekenntnis ".. zum bewährten Konzept des Religionsverfassungsrechts und zum Kooperationsmodell zwischen Kirche und Staat" abgelegt, was aber wohl alle Religionsgemeinschaften einschließt.
Bewertung von katholisch.de
Konkret bekennen sich CDU und CSU zum "bewährten Konzept des Religionsverfassungsrechts und zum Kooperationsmodell zwischen Kirche und Staat". Religionsfreiheit könne es nur auf dem Boden des Grundgesetzes geben, das dieser Freiheit Ausdruck verleihe. Zudem betonen beide Parteien ihr Vertrauen in das Potenzial von Religion, Werte zu vermitteln und einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwesen zu leisten. Daraus schlussfolgern sie: "Die Freiheit der Kirchen und Religionsgemeinschaften, in die Gesellschaft hineinzuwirken, muss daher unantastbar bleiben."

Programm der FDP:
Bewertung durch katholisch.de:
FDP: Reine liberale Lehre und Distanz zu den Kirchen

...
... im kurzen Abschnitt "Vom Staatskirchenrecht zum Religionsverfassungsrecht" (S. 41) ... schlagen die Liberalen in nur wenigen Sätzen programmatische Pflöcke ein, die durchaus Sprengstoff bergen. Verbunden mit dem Ziel, allen in Deutschland vertretenen Religionsgemeinschaften, "die das Gleichheitsgebot und die Glaubensvielfalt, die Grundrechte sowie die Selbstbestimmung ihrer Mitglieder anerkennen", die gleichen Rechte zu gewähren, spricht sich die FDP für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen, die Abschaffung von Tanzverboten und ähnlichen Einschränkungen an stillen Feiertagen sowie die Abschaffung der kirchlichen Privilegien im Arbeitsrecht aus – letzteres immerhin mit der Einschränkung "soweit sie nicht Stellen betreffen, die eine religiöse Funktion ausüben".
...

Programm der Grünen:
Bewerung durch katholisch.de:
Die Grünen: "Bereit" für eine neue Ära – auch im Umgang mit den Kirchen

...
Die gewachsene Beziehung zwischen dem Staat und den Kirchen wollen die Grünen erhalten, jedoch an die heutigen gesellschaftlichen Realitäten anpassen.
Was das bedeutet, zeigt sich etwa am kirchlichen Arbeitsrecht. Es soll reformiert werden und eine stärkere gewerkschaftliche Mitbestimmung erhalten. Die Grünen wollen außerdem die "Ausnahmeklauseln für die Kirchen im Betriebsverfassungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" aufheben. Zudem betonen sie die Notwendigkeit der Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen, wozu sie im Frühjahr gemeinsam mit den Linken und der FDP einen Antrag im Bundestag eingebracht hatten, der von der großen Koalition letztlich abgelehnt wurde.
...

Programm der Linken:
Bewertung durch katholisch.de:
Die Linke: Der Einzelne im Kampf gegen das System – und die Kirchen
Abbau von Privilegien und mehr Distanz: Die Linke will das Verhältnis von Kirche und Staat in Deutschland ganz entscheidend verändern und steht in zentralen Fragen der Meinung der Kirchen entgegen.
... Die Linke ... ist "für die Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen mit den christlichen Kirchen", will einen Ethikunterricht für alle, sowie das kirchliche Arbeitsrecht und die Militärseelsorge abschaffen (alles S. 130). Weiterhin sollen die Kirchen ihre Steuern "selbstständig einziehen. Wir treten für den seit 1919 bestehenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ein. In einer weltanschaulich und religiös vielfältigen Gesellschaft müssen alle die gleichen Möglichkeiten der Finanzierung haben". Auch das kirchliche Arbeitsrecht soll abgeschafft werden (ebenfalls S. 130). Die Linke tritt für einen säkularen Staat und die Entwirrung der vielfältigen Verflechtungen von Staat und Kirche ein – also etwa nach französischem Vorbild. Die Kirchen bestehen dagegen bis heute auf lange gewährten Privilegien wie dem Religionsunterricht oder der Militärseelsorge. Auch das eigene Arbeitsrecht, in dem Beschäftigte etwa wegen einer Wiederheirat gekündigt werden können und nicht streiken dürfen, verteidigen die Kirchen.
...

Programm der SPD:
Bewertung durch katholisch.de:
SPD: Die Kirchen nur als Randerscheinung

....
Die Kirchen treten zunächst als Arbeitgeber auf, wenn es um Pflegeberufe geht: "Unsere Ziele sind allgemeinverbindliche Branchentarifverträge. Wie werden über die Pflegemindestlohnkommission eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne verfolgen. Gemeinsam mit den Kirchen wollen wir einen Weg erarbeiten, ihr Arbeitsrecht dem allgemeinen Arbeits- und Tarifrecht sowie der Betriebsverfassung anzugleichen." (S. 28)
Das ist ein Wink mit dem Zaunpfahl an die Caritas, die aus Sorge um die eigenen Mitarbeitenden einen Flächentarifvertrag in der Pflege verhindert hat. Gleichzeitig lässt sich mit einem solchen Satz auch weiterdenken: Soll damit das kirchliche Arbeitsrecht in Frage gestellt werden? Nicht zuletzt das oft als unnötig rigide empfundene Vorgehen der Kirchen als Arbeitgeber, wenn Mitarbeitende austreten oder neu heiraten, hat den Ruf der Kirchen nicht gerade verbessert. Dazu kommen ein Streikverbot und keine Betriebsräte. Wenn die SPD das kirchliche Arbeitsrecht vielleicht nicht abschaffen will, so ist das Signal doch klar: Die Sozialdemokraten streben an, gesetzlich geregelte Arbeitnehmerrechte auch den Angestellten der Kirchen zuzubilligen. Ein klarer Zeitplan oder gar konkrete Maßnahmen fehlen hier allerdings, es bleibt bei einer allgemeinen Absichtserklärung.
...

Die Parteiprogramm weisen darüber hinaus durchaus Aussagen zu Branchen wie Altenpflege und Gesundheitsdiensten oder zur Klima- und Umweltpolitik auf. Da die Kirchen von der Zeugung bis zur letzten Ruhe alle menschlichen Lebensbereiche beeinflussen und regeln wollen, gibt es auch darüber hinaus viele sich überschneidende Berührungspunkte zwischen Kirchenlehre und Parteienprogrammen. All das wieder zu geben würde den Rahmen eines Blogs, der sich mit dem kirchlichen Arbeitsrecht auseinander setzt, allerdings sprengen.

Noch ein Tag

Sonntag, 5. September 2021

Allianz für den freien Sonntag: Kein Wahlkampf gegen den Sonntag!

Gewerkschaften und kirchliche Verbände gemeinsam gegen die Angriffe auf den arbeitsfreien Sonntag
Die Allianz für den freien Sonntag, zu der sich die Gewerkschaft ver.di sowie katholische und evangelische Arbeitnehmerorganisationen zusammengeschlossen haben, warnt vor einem neuen Angriff auf den grundgesetzlich garantierten Schutz des arbeitsfreienSonntags. Anlass sind das von der CSU vorgestellte Programm zur Bundestagswahl sowie Reaktionen der Parteien auf Fragen der Allianz.

Die CSU fordert in ihrem Programm, den Anlassbezug für Sonntagsöffnungen abzuschaffen, um so unabhängig von prägenden Großveranstaltungen wie Festivals oder Messen die Geschäfte öffnen zu können. Nach den Regelungen des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Sonn-und Feiertagsöffnung von Geschäften nur erlaubt, wenn sie als Begleitung zu einem den Tag prägenden Großereignis stattfindet, etwa Messen oder Festivals.

„Als Christ empört mich, dass eine sich als christlich und sozial bezeichnende Partei auf diese Weise die Axt an das Grundgesetz legt“, empört sich Andreas Luttmer-Bensmann, Bundesvorsitzender der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB). „Von einer Ausweitung der Sonntagsöffnungen würden nur einige große Handelskonzerne profitieren, es droht aber ein nicht wieder gut zu machender Schaden an der gesellschaftlich so wichtigen Sonntagsruhe und der gemeinsamen freien Zeit". Seine Kollegin Gudrun Nolte, Vorsitzende des Evangelischen Verbands Kirche Wirtschaft Arbeitswelt (KWA), ergänzt: „Es ist bedauerlich, dass sich die CDU als Schwesterpartei der CSU hier wegduckt. Anstatt öffentlich klar Position für den Sonntag zu beziehen, wie sie es in ihrem Wahlprogramm ursprünglich formuliert, hat die CDU/CSU-Fraktion eine Gesprächsallianz unserer Allianz abgelehnt, aus Termingründen, wie es heißt. Jeder kann daraus seine Schlüsse ziehen."

Auch die FDP fordert eine Ausweitung der Sonntagsöffnungen, wie sie in einem Schreiben an die Allianz für den freien Sonntag mitgeteilt hat. „Das überrascht mich nicht“, kommentiert Orhan Akman, bei ver.di verantwortlich für den Einzel-und Versandhandel. „Die FDP präsentiert sich ohnehin als Greifzange der Konzerne, als Lobbyorganisation des Großkapitals. Für die von ihrem Kurs betroffenen Menschen, etwa die im Handel arbeitenden Kolleginnen und Kollegen, hat diese Partei nur ein Schulterzucken übrig. Über 5,1 Millionen Handelsbeschäftigte werden genau hinschauen, welche Positionen die Parteien bei dieser für sie zentralen Frage des arbeitsfreien Sonntags vertreten."

Die Allianz für den freien Sonntag kündigt an, im Zuge des Bundestagswahlkampfs und auch danach weiter aktiv für den Schutz des Sonntags einzutreten. „Wir werden nicht zulassen, dass diese wichtige Errungenschaft der Arbeiterbewegung zum Abschuss freigegeben wird, weil einigen Konzernherren ihre kurzfristigen Renditen wichtiger sind als die Gesundheitder Beschäftigten und ihrer Familien!"
Quelle: Pressemitteilung ver.di
Pressekontakt:
André Scheer, andre.scheer@verdi.de
Kein Wahlkampf gegen den Sonntag!
Gewerkschaften und kirchliche Verbände gemeinsam gegen die Angriffe auf den arbeitsfreien Sonntag

Unterzeichnet ist der Aufruf u.a. von KWA (Evangelischer Verband Kirche Wirtschaft Arbeitswelt), BVEA, KAB (Katholische ArbeitnehmerBewegung), Katholische Betriebsseelsorge und ver.di

Samstag, 4. September 2021

Nochmal: Wenn ... Pflege-Unternehmen die Altenpflege frei von einem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag halten wollen und vor Gericht ziehen, dann gibt es auch ein Urteil. In diesem Fall für die Gewerkschaft ...

berichtet Stefan Sell (mit einem Wort mehr, das wir hier weggelassen haben - wir hoffen, Prof. Dr. Sell akzeptiert das) unter "Aktuelle Sozialpolitik" und führt u.a. aus:
Der Gewerkschaft fehle es an Tariffähigkeit in der Altenpflege, da sie „keine Durchsetzungskraft in der Branche für sich in Anspruch nehmen kann“, so der Entwurf eines Antrags des Arbeitgeberbandes Pflege an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Besonders interessant ist die damalige Pressemitteilung des Arbeitgeberverbandes, denn die war so überschrieben: Arbeitgeberverband Pflege klagt mit Unterstützung der Evangelischen Heimstiftung auf Nichtigkeitsfeststellung des Tarifvertrags ver.di/ BVAP. Da wird sich der eine oder andere die Augen gerieben haben: Mit Unterstützung der Evangelischen Heimstiftung, einem der ganz großen kirchlichen Träger in Baden-Württemberg? Einem diakonischen Unternehmen bzw. besser: Konzern? Auch die evangelischen „Dienstgeber“ hätten so abgestimmt wie ihre katholischen Brüder im Geiste, also gegen die Ermöglichung einer Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags (der übrigens nur Mindestbedingungen geregelt hätte, um das hier nochmals in Erinnerung zu rufen). Mit diesem Anliegen ist man nun also vor das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg gezogen

Das LAG Berlin-Brandenburg hat den klagenden Pflegearbeitgebern geantwortet. Aber nicht so, wie die sich das gedacht haben

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat Anträge des Arbeitgeberverbands Pflege zur Feststellung fehlender Tariffähigkeit der Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen (LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.6.2021 – 21 BVL 5001/21).
➔ Wer die Entscheidung des LAG in voller Pracht und Länge im Original lesen möchte, der wird hier mit dem Volltext des Beschlusses fündig: LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.6.2021 – 21 BVL 5001/21.
....
(wir informierten am 31. August schon über den Tenor der Entscheidung)

Und wer nun noch wissen will, was Arbeitskampf bringen kann
Nicht nur ein paar Cent mehr

Die Beschäftigten der Servicetochter des Klinikums Nürnberg kämpften sich in den TVöD zurück
...
(Quelle) wir gratulieren !

Noch eine Woche: Pflegeaufstand



Quelle:
Das Sanatorium des Grauens ist ein ausgebranntes fiktives Krankenhaus, das verraten wurde durch Investoren, Aktionäre, Kranken.-und Pflegekassen sowie der Politik!
In diesem Krankenhaus sind wir als verbrannte Tote gefangen in einer Endlosschleife unseres Gewissens und machen auf die Missstände in der Pflege und die Auswirkungen des Personalnot aufmerksam.
Das Theaterstück… „Ihr habt alle weggesehen!“ Richtet sich an die Gesellschaft.. um zu zeigen Pflege benötigt jeder irgendwann und manchmal schneller als es einem Menschen bewusst ist. Eine Rolle ist die Horrorsr… vom Bournout gezeichnet und habe den Cooldown in den Augen… um zu zeigen das diese Arbeitsbedingungen Pflege krank machen kann! Meine Köpfe am Arm und die Uhr am Körper symbolisieren die zerronnene Zeit … die Köpfe sind die erkrankten KollegenInnen die nicht mehr arbeiten können an der Basis… Das ist unsere Geschichte die wir erzählen…
Die Autorin von "The Horrorcrew care Project" arbeitet als Fachaltenpflegerin der Geriatrie und Gerontopsychiatrie

Donnerstag, 2. September 2021

Morgen Workshop HBS/NBI/CLLaS: "Gute Arbeit für die Live-In-Pflege - Gestaltungsoptionen für Politik und Praxis"

"Die häusliche Pflege durch fast ausschließlich weibliche Live-Ins aus Mittel- und Osteuropa macht Schätzungen zufolge ein Viertel der bezahlten Pflegearbeit in Deutschland aus. Von guter Arbeit ist die Branche auf breiter Ebene weit entfernt: Von Live-Ins wird häufig erwartet, dass sie immer zur Verfügung stehen, sodass sie sich in permanentem Bereitschaftsdienst befinden. Da Arbeitsort und Wohnort bei dieser Form der Erwerbsarbeit zusammenfallen, befinden sich Live-Ins in einer besonderen Situation der Verletzbarkeit und Abhängigkeit.

Einzelne Agenturen sowie Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände arbeiten jedoch bereits daran, die Live-In-Pflege in Richtung guter Arbeit weiterzuentwickeln. Das Forschungsprojekt „Modelle der Live-In-Pflege. Rechtswissenschaftliche und sozialethische Vorschläge zur Weiterentwicklung einer personenbezogenen Dienstleistung“ untersucht diese Praktiken und fragt nach den Gestaltungsoptionen für Politik und Praxis. 

Im Rahmen des Workshops „Gute Arbeit für die Live-In-Pflege – Gestaltungsoptionen für Politik und Praxis“ stellt das Forschungsteam seine Analysen und Gedanken zur Diskussion."

Der Workshop findet morgen (Freitag, 3. September 2021) in Berlin statt; der Anmeldeschluss liegt leider bereits in der Vergangenheit. Wir hoffen auf gute Diskussionen und einen informativen Bericht im Anschluss an den Workshop.

[Quellen: https://nbi.sankt-georgen.de, Flyer zur Veranstaltung (pdf), Tweet Prof. Emunds]

Mittwoch, 1. September 2021

Gesellschafspolitische Seminarangebote unserer ver.di Bayern

 Liebe Kolleg*innen,

wir möchten euch auf unsere spannenden gewerkschaftspolitischen Seminare im Herbst aufmerksam machen. Neben unseren Wochenendseminaren in Brannenburg und Muggendorf haben wir auch ein Onlineseminar im Programm:

 

Online-Seminar über Webex:

·         „Prekär ist nicht fair - prekäre Beschäftigungsformen im digitalen Zeitalter“, am 23.10.2021, 10 bis 16 Uhr, Online-Anmeldung unter: https://verdi-bw-bayern.de/events/21-22-417

 

Wochenendseminare in Brannenburg und Muggendorf:

·         „Life in plastic Wohin mit dem Müll?“, 08.10.2021 - 10.10.2021 in Brannenburg, Online-Anmeldung unter: https://verdi-bw-bayern.de/events/21-22-409

·         „Farbe bekennen – gegen Rechtspopulismus“, 05.11-2021 – 07.11.2021 in Brannenburg, Online-Anmeldung unter: https://verdi-bw-bayern.de/events/21-22-401

·         „Auf in die Zukunft – Verkehrspolitik für eine Welt von morgen“, 19.11.2021 - 21.11.2021 in Muggendorf, Online-Anmeldung unter: https://verdi-bw-bayern.de/events/21-22-411

·         „Basisseminar Tarifpolitik oder Tarifrecht – Geld oder frei?“, 03.12.2021 - 05.12.2021 in Brannenburg, Online-Anmeldung unter: https://biz-brannenburg.verdi.de/unsere-seminare/bildungsprogramm#/thema/36

 

Anmeldung direkt online über den Link hinter dem jeweiligen Seminar.

Nähere Informationen findet ihr in den verlinkten Seminareinladungen.

Als bayerisches ver.di-Mitglied könnt ihr an unseren Seminaren kostenlos teilnehmen. ver.di Bayern übernimmt die Teilnahmegebühr, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten und zu den Reisekosten bekommt ihr einen Zuschuss.

 

Wenn ihr Interesse habt, dann meldet euch gleich an und werbt bei euren Kolleginnen und Kollegen für die Seminare.

Es lohnt sich!

 

Mit kollegialen Grüßen