Montag, 28. Juni 2021

Eklat in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas

meldet katholisch.de in einem umfangreichen Bericht:
Konflikte um Flächentarif und Urlaubsrecht spalten Dienstnehmer und Dienstgeber
Eklat bei der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas kommt nicht zur Ruhe: Nach dem Abbruch einer Sitzung im April haben die Dienstgeber nun die ganze Sitzung gesprengt. Findet der Sozialverband einen Ausweg aus der Arbeitsrechts-Krise?
(Quelle und mehr: Katholisch.de)

Bereits in den letzten Sitzungen hatte es "geknirscht". Nach der Ablehnung eines tarifvertraglichen Mindestlohnes "Altenpflege" durch die Arbeitgeberseite (wir berichteten mehrfach) versuchte diese, Verschlechterungen im Bestand der AVR-Caritas durchzudrücken. Die deutlich artikulierte Abwehr der Mitarbeiterseite wurde von den Arbeitgebervertreten als "ungehörig" und "nicht akzeptable verbale Grenzüberschreitungen" bezeichnet.
Nach Versendung einer mit beiden Leitungsausschüssen abgestimmten Tagesordnung haben die Dienstgeber knapp 1 Woche vor Beginn der gemeinsamen Sitzung ihre Teilnahme abgesagt - um erklärte also die Arbeitgeberseite, gar nicht erst zur Sitzung kommen zu wollen: Link: Erklärung des Sprechers vom 18.06.2021
Diese Vorwürfe der verbalen Entgleisung weist die Dienstnehmerseite kategorisch zurück. Die Kritik an den Anträgen der DG insbesondere zum Urlaubsrecht bezog sich darauf, dass Mitarbeiter, besonders Langzeiterkrankte, extreme Nachteile befürchten müssen, wenn die Änderungen zum Urlaubsrecht so umgesetzt werden. Derartige Anträge zur Änderung der AVR drücken nicht unbedingt Wertschätzung für die Mitarbeiter aus, diese Haltung hat die Dienstnehmerseite in der letzten BK Sitzung deutlich klargemacht, nicht mehr und nicht weniger.
(Quelle: Infomail 7 aus 2021 von Mitgliedern der AK Caritas in NRW an die MAVen dort).

Wir waren bei der Auseinandersetzung nicht dabei - aber aus der Distanz besteht der Eindruck, Arbeitgeber der Caritas würden "Wohlverhalten" einfordern und die aufrührerische Ablehnung von Verschlechterungen mit Trotzreaktionen bestrafen. Wie lange? Bis die Arbeitnehmer wieder zum "kollektiven Betteln" (Zitat aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - BAG vom 10.06.1980 – 1 AZR 168/79) zurück kehren und um die huldvolle Gewährung von Gnadenakten etwa zur Erhöhung von Tariflöhnen bitten müssen?

"Partnerschaft auf Augenhöhe" schaut anders aus und muss auch mal "klare Worte" vertragen.
Wenn sich zwei Menschen nicht trauen, einander zu sagen, dass sie nicht mehr miteinander arbeiten können, bringt das Verdruss auf beiden Seiten. Statt klarer Worte werden dann unschöne Spiele aus der Trickkiste gezaubert. Das reicht von der Säge für den berühmten Stuhl über das Verteilen bitterer Pillen bis zur Opferrolle, die beide Seiten wechselnd einnehmen.
hat eine Fachanwältin für Arbeitsrecht richtig formuliert. Für klare Worte muss man aber miteinander reden und darf sich dem Gespräch nicht entziehen.

Freitag, 25. Juni 2021

Bundesarbeitsgericht: Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten

Die "häusliche Pflege" durch ausländische Betreuungskräfte hat uns schon mehrfach beschäftigt, zuletzt mit einem Urteil des EuGH am Anfang des Monates. Mit Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - hat nun auch das Bundesarbeitsgericht in diesem Sinne entschieden:
Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden. Dazu gehört auch Bereitschaftsdienst. Ein solcher kann darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten.
(Quelle und mehr: Pressemitteilung Nr. 16/21 des Bundesarbeitsgerichts)

Inzwischen berichten auch große Medien über die Entscheidung des BAG, beispielsweise bei der Tagesschau:
Arbeitsrecht
Die 24-Stunden-Pflege gerät ins Wanken
Stand: 24.06.2021 18:32 Uhr

Agenturen vermitteln Pflegekräfte aus Rumänien oder Bulgarien, die alte Menschen zuhause rund um die Uhr versorgen. Auch sie haben Anspruch auf Mindestlohn, entschied das Bundesarbeitsgerichts nun. Kann sich das Modell halten?
(Quelle und mehr: Tagesschau)
FAQ
Was das Pflege-Urteil bedeutet
24-Stunden-Pflege vor dem Aus?
Stand: 25.06.2021 11:19 Uhr

Das System der 24-Stunden-Pflege alter Menschen funktioniert vor allem mit Hilfe schlecht bezahlter ausländischer Pflegekräfte. Ein Grundsatzurteil setzt dieser Praxis nun Grenzen. Welche Folgen hat die Entscheidung? Ein Überblick.
(Quelle und mehr: Tagesschau)

Die Tagessschau berichtet dann auch, welchen Streit die (absehbare) Entscheidung in der Regierungskoalition ausgelöst hat:
Mindestlohn für 24-Stunden-Pflege
Spahn sieht keinen Handlungsbedarf

Montag, 21. Juni 2021

Gesundheitskonferenz: Lautstarke Verabschiedung - Infos zum Aktionstag

 Bei der letzten Gesundheitsministerkonferenz in dieser Legislaturperiode bekommt Bundesminister Jens Spahn den geballten Unmut der Beschäftigten über seine Politik zu spüren.

Wer Versprechungen nicht hält, muss auf entsprechende Reaktionen gefasst sein. So erging es auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der am Mittwoch (16. Juni 2021) in München versuchte, seine Politik vor aufgebrachten Beschäftigten zu verteidigen. Anlässlich der digitalen Gesundheitsministerkonferenz hatte ver.di nicht nur im Freistaat, sondern überall im Land zu Protesten aufgerufen, die über einen Livestream im Internet miteinander verbunden waren. Unisono machten die Demonstrierenden klar: Die unter Spahn beschlossenen Maßnahmen reichen bei Weitem nicht, um die dringend nötigen Verbesserungen im Gesundheitswesen zu erreichen. Entsprechend lautstark und deutlich war die Kritik, die sich der Minister in München anhören musste.

»Wir sind ganz und gar nicht zufrieden damit, was in den letzten Monaten politisch auf den Weg gebracht wurde«, stellte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler bei der Kundgebung in der bayerischen Landeshauptstadt klar. »Wir brauchen Gesetze, die verbindlich eine gute Personalausstattung regeln und vor allem in der Altenpflege eine anständige Bezahlung garantieren – auch bei Arbeitgebern, die sich einer fairen Entlohnung und guten Tarifverträgen immer noch verweigern.« Die Ergebnisse des »Versorgungsbarometers«, der ver.di-Befragung von rund 12.000 Beschäftigten aus Krankenhäusern, Psychiatrien, Altenpflege und Servicebereichen, mache den großen Handlungsbedarf erneut deutlich.

Quelle, Fotoserien und mehr: https://gesundheit-soziales.verdi.de

Zu den zahlreichen Aktivitäten in München sowie in ganz Bayern gibt es Infos (und Aktionsfotos) auf der Ver.di-Seite zum Aktionstag in Bayern: 

https://gesundheit-soziales-bayern.verdi.de/branchen/krankenhaeuser


Samstag, 19. Juni 2021

Zwei Wahrheiten zur Pflege:

Ganz vorn
Zwei Wahrheiten

Gesundheit Soziale Dienste Wohlfahrt und Kirchen (ver.di),
ver.diMichael Quetting

Zwei Wahrheiten sollten wir nicht aufhören, in diesen Tagen zu betonen.
Erstens: Die Überlastung des Sozial- und Gesundheitssystems hat seine Ursache nicht in dem Virus und der Pandemie. Schuld ist vielmehr der Irrglaube, der Markt sei das geeignete Instrument, um menschliche Bedürfnisse und Gesundheit zu regeln. In diesen Lehren fehlt der Faktor Mensch. Auch eine Pandemie ist nicht vorgesehen. Ist die Krise da, dann merkt man wie in einem Brennglas: So kann es nicht gehen.

Zweitens: Wenn wir die Pandemie bekämpfen, dann tun wir das im Team. Besonders im Krankenhaus ist es notwendig, dass Hand in Hand gearbeitet wird und nicht jeder nur seine Partikularinteressen verfolgt. Es ist schädlich, wenn ganze Bereiche ausgegliedert werden, um immer mehr Geld zu machen – auf Kosten der Menschen, der Versorgungsqualität und der Umwelt. ...
Quelle: ver.di drei.77

Fachkräftemangel:
Alarmstufe Rot in der Pflege

Nur jeder Fünfte ist laut einer Studie überzeugt, dass er den Beruf bis zur Rente durchhalten kann. Das hat Folgen für die Patienten.

Quelle: Bericht der Süddeutschen Zeitung zu den bayerischen Ergebnissen des Versorgungsbarometers:

Mittwoch, 16. Juni 2021

Praxisintegrierte duale Studiengänge bei Bund und Kommunen: Start der Tarifverhandlungen

 Am 7. Juni 2021 hat ver.di die Verhandlung zu den praxisintegrierten dualen Studiengängen bei Bund, den kommunalen Verwaltungen und für Studierende nach dem neuen Hebammengesetz aufgenommen.

Tariflich geregelte und einheitliche Studienbedingungen sind das Ziel von ver.di. Bereits im Januar 2020 konnten die Ausbildungs- und Studienbedingungen für die Studierenden in ausbildungs- integrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst im TVSöD tariflich geregelt werden. Hierbei wird eine Ausbildung mit einem Studium kombiniert und neben dem Ausbildungsabschluss auch ein Bachelor-Abschluss erreicht.

Seit der Tarifrunde 2020 gibt es nun auch eine Verhandlungszusage des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für Studierende in praxisintegrierten Studiengängen. Dabei soll sich an die Richtlinie des Bundes für dual Studierende angelehnt werden.

Bewegung bei den Hebammen

Bisher waren die Ausbildungsbedingungen der beruflichen, nun altrechtlichen Hebammenausbildung im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Allgemeiner Teil – und – Besonderer Teil Pflege – tarifiert. Durch das Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (HebG) ist diese Rechtsgrundlage für die neuen Studierenden nicht anwendbar. Benötigt wird daher zeitnah eine Neuregelung; ein Tarifvertrag für die Studierenden.

ver.di fordert:

  • Zahlung eines angemessenen Stu- dienentgeltes
  • Keinerlei Rückzahlungsverpflichtung gewährter Arbeitgeberleistungen aus dem Studium
  • Anerkennung erworbener gleichwertiger Abschlüsse als Voraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiums

Bund und VKA haben diese Forderungen entgegengenommen. Konkrete Ergebnisse konnten nicht erzielt werden. Die Verhandlungen zu den Studienbedingungen der Hebammen werden nun am 25. August 2021 in Berlin fortgesetzt

Zögern bei den praxisintegrierten Studiengängen

Bei aller grundsätzlichen Bereitschaft erklärten die Arbeitgeber, dass sie derzeit unsicher seien, ob eine tarifliche Regelung der Studienbedingungen für alle praxisintegrierten Studiengänge möglich ist oder ob landesrechtliche Hochschulregelungen dies ausschließen. Das lässt der Bund zurzeit rechtlich prüfen. ver.di sieht diese rechtlichen Hürden nicht! Und vor allem, eine Verhandlungszusage bleibt eine Verhandlungszusage!
Weitergehen soll es am 25. August dann auch für diese Studierenden. ver.di wird  dann über den Stand der rechtlichen Prüfung informiert und fordert zu diesem Termin die  Vereinbarung  der  nächsten Schritte in den Verhandlungen.  Ein klares Ziel von ver.di ist: Mit Abschluss der rechtlichen Klärung muss der Tarifvertrag unterzeichnet werden! Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. Der öffentliche Dienst muss attraktiv für zukünftige Studierende sein, um den demografischen Wandel erfolgreich zu gestalten.

Flugblatt als pdf


Dienstag, 15. Juni 2021

ver.di zieht negative Bilanz der Gesundheitspolitik und ruft aus Anlass der Ministerkonferenz zu Protesten auf

 ver.di zieht negative Bilanz der Gesundheitspolitik und ruft aus Anlass der Ministerkonferenz zu Protesten auf


Aus Anlass der Gesundheitsministerkonferenz am Mittwoch zieht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine negative Bilanz der Gesundheitspolitik. „Beschäftigte im Gesundheitswesen messen die Politik daran, ob es in ihrem beruflichen Alltag Verbesserungen gibt. Und hier ist Fehlanzeige. Daran ändern auch die vielen Gesetze nichts, die Bundesgesundheitsminister Spahn auf den Weg gebracht hat“, erklärte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Bei der Pflege ist die versprochene Entlastung nicht angekommen. Und auch die neuesten Gesetzesinitiativen simulieren eher Verbesserungen, als sie tatsächlich zu bewirken.“ Vor diesem Hintergrund ruft ver.di am Tag der Gesundheitsministerkonferenz zu bundesweiten Protesten auf.

GesundheitsMinister/innenKonferenz - GMK: Protestaktionen 16.06. 11:00 Uhr

Unsere Botschaft an die Gesundheitsminister:innen: Jetzt reicht’s! Unter dem Motto „Versprochen. Gebrochen. Lehren ziehen!“ konfrontieren wir mit Protestaktionen in 16 Bundesländern die Verantwortlichen während der Gesundheitsministerkonferenz am 16. Juni um 11 Uhr. Seid vor Ort oder im Livestream selbst dabei!
Mehr bei ver.di - WEHR DIE !
Mit Link zu den Aktionen am 16. Juni vor Ort:
Hamburg - München - Nürnberg - Potsdam - Stuttgart - Hannover - Bremen - Dresden - Magdeburg - Erfurt - Mainz - Saarbrücken - Düsseldorf - Recklinghausen - Wiesbaden

Montag, 14. Juni 2021

DGB: Eine Pflegereform, die diesen Namen nicht verdient

Mit dem GVWG wird eine so genannte Pflegereform fünf Minuten vor zwölf auf der Grundlage des kleinsten gemeinsamen (Finanz-)Nenners durchs parlamentarische Verfahren gepeitscht. Kaum wirksame Leistungsverbesserungen, keine spürbare Verringerung des Armutsrisikos durch Pflegebedürftigkeit und zweifelhafte Regelungen zur besseren Bezahlung von Pflegenden verdienen den Reformtitel insgesamt nicht.

mehr: DGB Sozialpolitik (Hier ist auch die Stellungnahme des DGB zum Download verlinkt.)


Freitag, 11. Juni 2021

16. Juni 2021! - Live oder online: "Versprochen. Gebrochen. Lehren ziehen!" Proteste zur Gesundheitsministerkonferenz

 Ver.di ruft auf zu Protesten zur Gesundheitsministerkonferenz:

So viel wurde euch Beschäftigten im Gesundheitswesen in den letzten Monaten versprochen. Und was folgte auf den öffentlichen Applaus und die Beteuerungen? Im betrieblichen Alltag hat sich bisher nichts gebessert. Das zeigen auch die Ergebnisse des ver.di-Versorgungsbarometers. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder am 16.6. ist ein passender Anlass - ein paar Wochen vor der Bundestagswahl - Bilanz zu ziehen. Auch wenn sich die Gesundheitsminister*innen pandemiebedingt digital treffen, hindert uns das nicht, uns einzumischen und klare Forderungen zu stellen.

 Wir demonstrieren live – sowohl in München, wo Bundesgesundheitsminister Spahn und der Vorsitzende der GMK, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek tagen werden, vor den Gesundheitsministerien der einzelnen Bundesländer als auch vor vielen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

Eine Übersicht mit Veranstaltungsorten findet ihr unter gmk21.verdi.de Darüber hinaus könnt ihr euch an eure örtlichen ver.di-Ansprechpartner*innen wenden, wenn ihr euch vor Ort beteiligen möchtet.

Mittwoch, 9. Juni 2021

+++ SKJ - Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe +++ KiTa-Umfrage +++ bis 15. Juni +++

Jetzt wird*s aber Zeit !

Du machst in Deiner Kita eine wichtige Arbeit. Die Bildungsbegleitung der Kinder und die Ermöglichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern sind sich zum Teil widersprechende Aufträge an Euch alle. Dies wurde in der Corona-Pandemie überdeutlich! Nie zuvor wurde über die Kitas so viel öffentlich gestritten und berichtet wie in den letzten Wochen und Monaten. Lasst uns gemeinsam diese Aufmerksamkeit nutzen und sichtbar werden.
Als ersten Schritt starten wir den Kita-Personalcheck.

Vom 15.Mai bis 15.Juni 2021 führt die Gewerkschaft ver.di eine trägerübergreifende, bundesweite Befragung in allen Kitas durch. Wir, die in ver.di organisierten Fachkräfte aus den Kitas, wollen von Euch wissen, wie es bei Euch aussieht. Daher stellen wir Fragen zu Eurer Arbeitszufriedenheit, zur Personalsituation, zur Fluktuation im Team, zu den Verfügungs- und Vorbereitungszeiten, zur Anleitung/ Ausbildung und zur Euren Möglichkeiten der Weiterqualifizierung.
Nach der Befragung wollen wir Eure Antworten auswerten und die Ergebnisse in Kita-Netzwerken diskutieren und gemeinsam überlegen, wie wir aktiv werden können.

Bist Du dabei? Und nimmst auch Deine Kolleg*innen mit?
Die Befragung findet als Online-Befragung statt, d.h. Du gelangst über den Link (https://mehr-braucht-mehr.verdi.de) oder den QR Code auf unsere Kampagnenseite.

Dienstag, 8. Juni 2021

Ver.di warnt Abgeordnete vor Schlupflöchern bei Pflegereform

Der Brandbrief ging an fast alle Bundestagsabgeordneten: Ver.di fordert Nachbesserungen an der Pflegereform – sonst könnten Dumping-Tarifverträge die bessere Bezahlung von Fachkräften unterlaufen.
berichtet der SPIEGEL online und führt dazu aus:
Nun hat die Gewerkschaft Ver.di nach SPIEGEL-Informationen einen Brandbrief an alle Bundestagsabgeordneten mit Ausnahme der AfD geschickt, in dem sie in den wenigen verbleibenden Tagen »dringende Nachbesserungen« im Gesetzeswerk verlangt – sonst, so ihre Befürchtung, könnten viele Altenpflegekräfte am Ende doch leer ausgehen.

»Die darin enthaltenen Regelungen haben entscheidende Strukturfehler und sind ausgesprochen missbrauchsanfällig, sodass die große Gefahr besteht, dass sie für einen großen Teil der Pflegekräfte keine Wirkung entfalten«, heißt es in dem Schreiben von Ver.di-Chef Frank Werneke und der zuständigen Vorständin Sylvia Bühler, das dem SPIEGEL vorliegt.

Nun hat die Gewerkschaft Ver.di nach SPIEGEL-Informationen einen Brandbrief an alle Bundestagsabgeordneten mit Ausnahme der AfD geschickt, in dem sie in den wenigen verbleibenden Tagen »dringende Nachbesserungen« im Gesetzeswerk verlangt – sonst, so ihre Befürchtung, könnten viele Altenpflegekräfte am Ende doch leer ausgehen.

»Die darin enthaltenen Regelungen haben entscheidende Strukturfehler und sind ausgesprochen missbrauchsanfällig, sodass die große Gefahr besteht, dass sie für einen großen Teil der Pflegekräfte keine Wirkung entfalten«, heißt es in dem Schreiben von Ver.di-Chef Frank Werneke und der zuständigen Vorständin Sylvia Bühler, das dem SPIEGEL vorliegt.

»Alle Anbieter in Ihrem Bundesland haben dann die Möglichkeit, einen einzelnen, sehr niedrigen Tarifvertrag« auszuwählen, auch wenn dieser Tarifvertrag »nur für eine Handvoll Beschäftigte galt und somit keine Relevanz hatte«, warnt Ver.di die Abgeordneten. Die Folge wäre eine Zementierung des bisherigen niedrigen Lohnniveaus. Zudem bestehe die Gefahr von »Gefälligkeitstarifverträgen«, die Arbeitgeber mit ihnen hörigen Kleinstgewerkschaften schließen könnten. Der Gesetzentwurf sehe keinen Mechanismus vor, das zu verhindern, schreiben die Gewerkschafter, sondern setze »sogar noch Anreize für solch fatale Koalitionen«. In der Folge könnten auch andere Arbeitgeber sich nach diesen Dumping-Tarifverträgen richten, was das regionale Lohnniveau sogar noch weiter nach unten ziehen könnte.
wie war das nochmal?
"es gibt christliche Gewerkschaften, die besonders christlich zu den Arbeitgebern sind."

Montag, 7. Juni 2021

Bildungswerk Bayern: Schulungen für Katholische Mitarbeitervertretungen nach § 16 MAVO

 

Das Bildungsprogramm für den den Fachbereich 3 - Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen von ver.di Bayern und dem DGB Bildungswerk Bayern wurde kürzlich veröffentlicht. 

Zu allen Seminaren im Jahresprogramm liegt die Anerkennungen nach § 16 MAVO vor. 

Nähere Informationen: 

Bildungsprogramm FB 3 - 2021

Samstag, 5. Juni 2021

Samstag - Wochenrückblick "Pflegereform"

Die letzte Woche stand im Zeichen der von der großen Koalition nun beschlossenen "Pflegereform", einem "Reförmchen", das bereits von Anfang an unter Kritik steht.

Der SPIEGEL schreibt dazu:
... Künftig will die Bundesregierung nur noch solche Pflegeeinrichtungen zulassen, die einen Tariflohn oder nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zahlen. Laut dem Entwurf soll die Regel ab 1. September 2022 gelten.
Bislang werden von den etwa 1,2 Millionen Beschäftigten in der Altenpflege laut Arbeitsministerium nur knapp die Hälfte nach Tarif bezahlt. Für die andere Hälfte soll sich das nun ändern. Spahn rechnet mit Lohnsteigerungen von bis zu 300 Euro.
Allein: Nach welchem Tarif sich die Pflegeheime denn richten sollen, wurde nicht festgelegt. Unternehmen, die noch keine Tarifverträge haben, können sich künftig also aussuchen, welche Tariflöhne in ihrer Region für sie gelten. Der große Wurf in Sachen Besserbezahlung ist das nicht. ...
Und auch die Tagesschau berichtet zu den Änderungen u.a.
... Ab dem 1. September 2022 werden entprechend nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen. Die Bezahlung nach Tarif wird vollständig refinanziert. ....
"nach Tarif" - das sind nicht nur Tarifverträge, vielmehr werden "Allgemeine Geschäftsbedingungen" auch als "Tarif" bezeichnet. Werden diese somit - wie bisher - auch bei den gewinnorientierten Anbietern, die sich Tarifverträgen verweigern, zulässig sein? Geht die "Schmutzkonkurrenz" der Billigheimer weiter?

Prof. Stefan Sell bringt es in seinem Blog auf den Punkt:
Kurz vor dem „Nichts geht mehr“: Die „Pflegereform“ auf der Zielgeraden. Anmerkungen zu einem Etikettenschwindel mit Luftbuchungen inmitten von Flickschusterei
Sell verweist zustimmend auf die Kritik von ver.di, die wir nachfolgend wiedergeben:

Freitag, 4. Juni 2021

Europäischer Gerichtshof - Mehr Schutz für ausländische Leiharbeiter

berichtet die Tagesschau und führt zum gestrigen Urteil Aktenzeichen: C-784/19 weiter aus:
Der EuGH stärkt die Rechte ausländischer Leiharbeiter in Deutschland. Demnach müssen sie nach deutschem Recht sozialversichert werden, wenn ihr Arbeitgeber nur formell im Ausland sitzt. Praktiken mit Briefkastenfirmen könnten nun enden.
.....
Hier geht es zur Pressemitteilung des EuGH "klick mich"

Die Entscheidung ist nicht nur für Erntehelfer (Erdbeeren, Spargel ...) oder Beschäftigte in Schlachthöfen oder der Werftindustrie von Bedeutung.
Auch in der Pflege gibt es spzeialisierte "Briefkastenfirmen", die MitarbeiterInnen aus osteuropäischen Ländern zum Einsatz in Deutschland bringen. Das ist sowohl in der "häuslichen Pflege" (24 Stunden über mehrere Wochen hinweg) wie auch in stationären Einrichtungen der Fall. Und je "grenznäher" eine Region ist, desto mehr scheint diese Art der Leiharbeit verbreitet zu sein.
Aber was heißt heute in Europa schon "Grenznähe"?
Wir haben im Blog beispielhaft auf eine solche Verfahrensweise bei der Caritas verwiesen *klick*.

Die Entscheidung könnte für einige MAVen ein umfangreiches Arbeitsprogramm mit sich bringen ...

weitere Medienberichte:
MDR AKTUELL: Gericht stärkt Sozialrechte von ausländischen Leiharbeitern
MIGAZIN: Urteil setzt Grenzen für Entsendung von Leiharbeitnehmern ins Ausland

Mittwoch, 2. Juni 2021

+++ Behindertenhilfe +++ Umfrage +++ bis 18. Juli +++


In der Öffentlichkeit sind die Beschäftigungsbedingungen in der Behindertenhilfe, bei den Teilhabe- und Inklusionsdiensten weitgehend ein blinder Fleck. Dabei arbeiten hierzulande schätzungsweise rund 500.000 Beschäftigte in diesem Bereich. Sie unterstützen Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen oder psychischen Behinderungen. Sie arbeiten in Tagesförderstätten, Schulen, Kitas, Werkstätten, Wohneinrichtungen, Berufsbildungswerken, Beratungsstellen und anderen Einrichtungen und Diensten. Doch über die Bedingungen, unter denen sie das tun, ist wenig bekannt. ver.di will das ändern und startet gemeinsam mit der TU Darmstadt eine bundesweite Beschäftigtenbefragung.
Liebe Kollegin, lieber Kollege,

wie geht es Euch und Euren Kolleginnen und Kollegen? Wie schätzt Ihr Eure Arbeitssituation ein? Und wie wirken sich die Bedingungen auf die Versorgungsqualität in der Behindertenhilfe, den Teilhabe- und Inklusionsdiensten aus? Aktuell ist Euer Arbeitsbereich mit vielen Veränderungen konfrontiert und die Anforderungen und Arbeitsweisen ändern sich. ver.di führt gemeinsam mit der TU Darmstadt eine Online-Umfrage unter Beschäftigten durch, die mit Menschen mit körperlicher, geistiger, seelischer oder psychischer Behinderung arbeiten. Wir wollen Eure Arbeit sichtbar machen und Politik, Arbeitgeber und Öffentlichkeit auf die Arbeitsbedingungen in der Behindertenhilfe aufmerksam machen.

Bitte nimm Dir 15 Minuten Zeit und beantworte online den Fragebogen: https://Umfrage-Behindertenhilfe.verdi.de

Bitte unterstütze die Befragung über Deine persönliche Teilnahme hinaus und hilf mit, dass sich viele hieran beteiligen. Denn je mehr mitmachen, desto mehr Gewicht haben die Ergebnisse. Bitte leite diesen Beitrag an Kolleg*innen weiter oder sende auch die kleinen Graphiken (Sharepics), die Du hier finden kannst, über Deine digitalen Kanäle.

Bitte mache die Befragung auch als Mitarbeitervertretung in Deiner Einrichtung bekannt und werbe für eine starke Beteiligung. Nehmt die Befragung als Anlass, um mit den Kolleg*innen ins Gespräch über ihre derzeitige Situation zu kommen. Ihr könnt z.B. in Eurem nächsten Newsletter an die Beschäftigten oder in Eurer Betriebszeitung, ggf. in Vernetzungsgruppen in den Sozialen Medien, auf der nächsten Mitarbeiterversammlung oder auch am „Schwarzen Brett“ für die Online-Umfrage werben. Einen Flyer, den Ihr dafür nutzen könnt, findet ihr hier.

Die Fragen sind auch für die Arbeit der Interessenvertretungen von entscheidender Bedeutung, um die Stimmung der Kolleg*innen gut einschätzen zu können, die Geschäftsleitungen auf Probleme hinzuweisen und Argumente für bessere Arbeitsbedingungen in der Hand zu haben.

Alle Daten werden von der TU Darmstadt streng anonymisiert und wissenschaftlich ausgewertet, so dass keine Rückschlüsse auf einzelne Einrichtungen oder Dienste möglich sind. Die Befragung läuft bis zum 18. Juli.

Danke, dass Du bei der Befragung mitmachst und/oder sie unterstützt, indem du sie verbreitest!

Dienstag, 1. Juni 2021

"Die Pflege verdient mehr" - Kommentar von ZEIT online zur Pflegereform

Die Politik will Tariflöhne in der Altenpflege erzwingen. Das ist gut, doch zu wenig, um den Pflegenotstand zu bekämpfen. Es braucht mehr als etwas bessere Löhne.


In diesen Tagen bereitet die große Koalition ein Gesetz vor, mit dem sie sagen will: Wir haben verstanden. Ein Gesetz, das Gesundheitsminister Jens Spahn und Arbeitsminister Hubertus Heil "Pflegereform" nennen. Doch weder gilt das Gesetz für die gesamte Pflege, noch ist es eine grundlegende Reform. Vielmehr soll es dafür sorgen, dass die Fachkräfte in der Altenpflege mehr verdienen. Doch ein Blick in den Entwurf zeigt: Sie hätten mehr verdient.
Ab September 2022 sollen demnach Pflegeheime und Pflegedienste nur noch dann eine Zulassung erhalten, wenn sie Tariflöhne zahlen. Das soll auch für bereits bestehende Betriebe gelten und dafür sorgen, dass Tarifverträge anerkannt oder neu verhandelt werden. Nachdem der bundesweit einheitliche Tarifvertrag ausgerechnet am Votum der Caritas gescheitert ist, ist das nun angekündigte Gesetz immerhin der zweitbeste Weg, um höhere Löhne zu erreichen. Denn: Rund die Hälfte der 1,2 Millionen Pflegefachkräfte in der deutschen Altenpflege wird nicht nach Tarif bezahlt. ...
Frage: was sind "Tariflöhne"? Immerhin wird auch der Lohn, den gewinnorientierte private Anbieter zahlen, als "Tariflohn" bezeichnet.
Die ZEIT schreibt dazu:
... ...
Um höhere Löhne in der Altenpflege zu erreichen, müssten alle Arbeitgeber bis September 2022 einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abschließen oder die gültigen regionalen Tariflöhne übernehmen, heißt es.
...

also weitherin "regionales Tarifniveau", das in vielen Regionen durch die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGBs) der gewinnorientierten privaten Anbieter geprägt ist. Damit bleibt jederzeit die Möglichkeit, einzelvertraglich abweichende Regelungen zu vereinbaren - auch zu Lasten der Pflegenden (§ 305 b BGB). Insbesondere diese Regelung unterscheidet AGBs von Tarifverträgen (vgl. § 4 Abs. 3 TVG). Es muss im Gesetz klar gestellt werden: Allgemeine Geschäftsbedingungen können kein Tariflohn im Sinne dieses Gesetzes sein.