1. Religionen ganz allgemein haben auch den Auftrag, ethische Richtlinien für die Gesellschaft zu entwickeln und zu verkünden.
Sie tun das auf einer theologischen Grundlage, die vielfach - gerade bei den großen Weltreligionen - in einen gemeinsamen Wertekanon mündet. "Du sollst nicht töten" ist eine dieser universellen Werte - egal ob als "göttliches Recht" oder als "Naturrecht" bezeichnet - die alle Weltreligionen eint.
Nun entwickelt sich das Umfeld des menschlichen Tuns - und mit ihr auch die Gesellschaft. Daher wird auch immer wieder die Frage entstehen, wie mit neuen Entwicklungen umgegangen werden soll. Gerade die technologische Entwicklung (Stichwort: industrielle Revolution) verlangt immer mehr entsprechende Regelungen.
Man kann dementsprechend konzidieren, dass die Soziallehre nicht nur eine Reaktion auf die industrielle Revolution war. Sie war die frühe Auseinandersetzung mit der dadurch bedingten Veränderung der Umwelt. Gerade Europa war technologischer Vorreiter einer Entwicklung, die - zeitverzögert - globale Auswirkungen hatte. Das ist "kein Wunder", um im theologischen Kontext zu bleiben. Denn Europa war der Motor der industriellen Revolution, und damit der Geburtshelfer von gesellschaftlichen Strömungen - Sozialismus bzw. Kommunismus oder christliche Soziallehre vrs. Kapitalismus - die noch heute um Einfluß und Vorherrschaft ringen.
Man kann erwarten, dass sich um das Thema "KI" eine ähnliche gesellschaftliche Auseinandersetzung entwickelt. Und es ist dem Papst Leo XVI. anzuerkennen, das Thema "KI" auch theologisch und sozialethisch aufgegriffen zu haben und damit Wegmarken zu setzen.
2. Die Enzyklika beginnt mit "Allgemeinplätzen".
KI muss der Menschheit dienen, nicht der Macht Weniger fasst Vaticannews sowohl die Grundlage wie auch die daraus entwickelten Forderungen des Papstes zusammen.
„Technologie kann heilen, verbinden, bilden und unser gemeinsames Haus schützen, aber sie kann auch spalten, ausgrenzen und neue Ungerechtigkeiten hervorbringen. Abstrakt betrachtet ist sie per se weder eine Lösung für die Probleme der Menschheit noch ein Übel. Konkret betrachtet aber ist sie nicht neutral, weil sie die Züge derer annimmt, die sie konzipieren, finanzieren, regulieren und nutzen. (9)“und daraus folgt das Bekenntnis zur Würde jedes menschlichen Lebens und die Forderung:
„Soziale Gerechtigkeit erkennt man an der Fähigkeit einer gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Ordnung, allen – und insbesondere den Schwächsten – ein wahrhaft menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, ohne dass jemand zurückgelassen wird. (77)“und
„Es ist sicherlich wünschenswert, dass die Technologie den Menschen von einigen besonders beschwerlichen, monotonen oder gefährlichen Tätigkeiten entlastet und die menschliche Tätigkeit auf intelligente Weise unterstützt, doch muss der Schutz der Arbeitsplätze und die unersetzliche Rolle des Menschen die allgemeine Regel bleiben. Das Streben nach höheren Gewinnen kann keine Entscheidungen rechtfertigen, die systematisch Arbeitsplätze opfern, weil der Mensch Ziel und nicht Mittel ist… (152)“
3. Kontext zu den bisherigen Sozialenzykliken und dem Gewerkschaftsprinzip:
Einen breiten Raum der neuen Enzyklika nehmen die Verweise auf die bisherigen Sozialenzykliken ein, die somit deren Aussagen bestätigen und bekräftigen.
"Mit diesen Überzeugungen über die Arbeit können wir die Geschichte der Soziallehre der Kirche nach „Rerum novarum“ würdigen. Die aus dieser Tradition hervorgegangenen Initiativen – Vereinigungen, Gewerkschaften, Genossenschaften und Wohlfahrtsorganisationen – haben entscheidend dazu beigetragen, die Arbeitsgesetzgebung zu verbessern, die Schwächsten zu schützen und humanere Bedingungen zu fördern. [156] Heute reichen diese Maßnahmen jedoch angesichts der durch KI hervorgerufenen Veränderungen, der neuen Organisation der Märkte und eines Wettbewerbs, der selten auf soziale Nachhaltigkeit achtet, allein nicht mehr aus. Es bedarf einer neuen gemeinsamen Anstrengung von politischen Entscheidungsträgern, Arbeitnehmerorganisationen, der Wirtschaft und der Wissenschaft, um rasch angemessene und einvernehmliche Regeln und Schutzmaßnahmen auszuarbeiten, auch auf internationaler Ebene. [157] Die Gewerkschaften, die die Kirche stets unterstützt hat, sind aufgerufen, sich für die neuartigen Arbeitsformen und die neuen Arbeitnehmer zu öffnen, um sie in einem Umfeld zu vertreten und zu verteidigen, in dem sich ohne mutige Entscheidungen mehr Armut und mehr Ungleichheit abzeichnen, mit einer Vielzahl von Ausgegrenzten, die von Maschinen und automatisierten Systemen umgeben sind, die an ihre Stelle getreten sind. (155)Auch anlässlich der Pressekonferenz der DBK wurde ausdrücklich auf die Mitverantwortung der Gewerkschaften zur Regelung von KI-Anwendungen hingewiesen. Das veranlasste unseren Vertreter zur Frage:
In diesem Wandel reicht es nicht aus, erst zu reagieren, wenn Arbeitsplätze verschwinden. Es ist notwendig, den Wandel im Voraus zu gestalten. Ein gangbarer Weg besteht zunächst darin, soziale Kriterien für Innovationen festzulegen: Jede Einführung von Automatisierung und KI sollte mit überprüfbaren Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigung, zur Umschulung der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung ihrer Mitbestimmung einhergehen, damit die Technologie darauf ausgerichtet ist, dem Menschen Zeit und Fähigkeiten freizusetzen, statt Ausgrenzung zu erzeugen. Zweitens ist es nötig, dass durch politische Maßnahmen für alle Menschen kontinuierliche Weiterbildung und berufliche Wechsel möglich werden, ohne die gesamten Kosten der Anpassung an den Wandel auf den Einzelnen abzuwälzen. Und schließlich bedarf es einer unternehmerischen Verantwortung, die die Qualität und Würde der Arbeit zu den Erfolgsindikatoren zählt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann Innovation als Verbündete für sicherere, kreativere und menschlichere Arbeit dienen; fehlen sie, wird sie zu einem Beschleuniger der Ungerechtigkeit (156)".
An der Aufforderung an die Gewerkschaften zeigt sich ganz hautnah ein Problem.Bedauerlicherweise hat uns niemand auf diese - zugegeben provokante - Frage geantwortet.
Das klassische Werkzeug der Gewerkschaften ist der Tarifvertrag. Wie soll es einen solchen geben, wenn schon die Kirche selbst die Kooperation mit Gewerkschaften verweigert?
Müssen wir bei der Kirche in Deutschland auch dafür streiken oder will die Kirche endlich einmal selbst vorbildlich und glaubwürdig sein.?
Es sind also wohl, soweit wir das überblicken können, lediglich die Arbeitnehmer, die sich mit der Nutzung von KI im Kontext des (kirchlichen) Arbeitsrechts befassen. Wir dürfen hier insbesondere auf die Zeitschrift "Arbeitsrecht und Kirche" (Ausgabe 1/2026) verweisen.
Unser Redaktionsmitglied Erich Sczepanski war zur Pressekonferenz der DBK "life" zugeschaltet. Wir bedanken uns für diese Teilnahmemöglichkeit.
Die Tonaufzeichnung der Pressekonferenz steht bereits auf YouTube zur Verfügung: https://youtu.be/xQYXgTw6J3Q
Die Videoaufzeichnung wird schnellstmöglich nachgereicht und auf dem YouTube-Kanal der Deutschen Bischofskonferenz bereitgestellt.
Weitere links:
Hier geht es zum Wortlaut des etwa 120 Seiten langen Dokuments auf der vatikanischen Archiv-Webseite vatican.va. Es handelt sich um die amtliche Übersetzung auf Deutsch.
Vatican-News: Papst erklärt seine Enzyklika: KI muss dem Menschen dienen
Vatican-News: Hier finden Sie die Kernsätze aus der ersten Enzyklika von Papst Leo XIV. „Magnifica humanitas“, die an diesem Pfingstmontag veröffentlicht wurde.
Vatican-News: „Künstliche Intelligenz muss entwaffnet werden“
Die Enzyklika wird vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz als Broschüre in der Reihe „Verlautbarungen des Heiligen Stuhls“ herausgegeben und kann bereits unter www.dbk.de in der Rubrik Publikationen vorbestellt werden. Sie erscheint voraussichtlich im Juli 2026.



