Dienstag, 30. Juni 2026

Papst zu Unterschieden und zur Vereinheitlichung: sind persönliche, auf Äußerlichkeiten bezogene verhaltensbedingte Loyalitätspflichten "unkatholisch"

Am römischen Patronatsfest hat der Papst an die besondere Bedeutung der Katholizität erinnert, und diese zugleich als "Frohe Botschaft der Unterschiede" definiert. Vatikannews berichtet:
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Unterschiede sind „frohe Botschaft“

In seiner Katechese verwies der Papst auf die Einheit der Apostel Petrus und Paulus trotz ihrer Unterschiedlichkeit und trotz der Mühen, die sie erlebten. Ihre Unterschiede seien nicht verborgen, sondern als eine „frohe Botschaft“ berichtet worden, betonte der Papst.
„nicht auf Herrschaft, sondern auf Dienst, Einheit und Versöhnung ausgerichtet“
Petrus und Paulus seien so „fast zum Symbol geworden für viele andere Unterschiede, die der eine Geist zur Einheit zusammenfügt“, so Leo. „Ihr Zeugnis hat entscheidend dazu beigetragen, dass die christliche Präsenz in der Geschichte nicht auf Herrschaft, sondern auf Dienst, Einheit und Versöhnung ausgerichtet ist.“
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sind vor diesem Hintergrund Verhaltensvorschriften, die unterschiedliche Enwicklungen in den Lebenslinien nivellieren und unterschiedliche Lebensentwürfe ablehnen, noch als "katholisch" zu bezeichnen?
Ist der Interessensgegensatz zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, der nach kirchlicher Soziallehre durch solidarische Tarifverhandlungen ausgeglichen werden soll (Gewerkschaftsprinzip, "Mater et magistra") dann nicht auch völlig katholisch - und ein "Dritter Weg" mit einer theologisch überhöhten "Dienstgemeinschaft," nur scheinbarer Parität bei fehlendem Kräftegleichgewicht und dem Letztentscheidungsrecht des "obersten Dienstherren" dann nicht auch das Gegenteil?

Sonntag, 28. Juni 2026

Sonntagsnotizen: Zum Kardinalskonsistorium in Rom - Bekenntnis zur Soziallehre der Kirche

Leo XIV. hat zum dritten Mal in seiner Amtszeit alle Kardinäle nach Rom gerufen. Seit Freitag (26. Juni) berieten die Kardinäle über gesellschaftliche Spaltungen und KI.

In seiner Eröffnungsrede nannte der Papst vier Themenblöcke zur Diskussion:
unächst sind wir eingeladen, die Welt zu betrachten, in der die Kirche berufen ist, das Evangelium zu verkünden. Bevor wir uns fragen, was zu tun ist, müssen wir vor der Wirklichkeit innehalten, sie mit den Augen des Glaubens betrachten und uns vom Hören auf die Brüder und Schwestern hinterfragen lassen. Wie ich vor wenigen Wochen in Erinnerung gerufen habe, „geht Jesus durch die Straßen, überquert die Plätze, besucht unsere Stadtviertel, wohnt an den Orten unseres Alltags. Er ist der Gott der Nähe, der mit seinem Volk geht, der Herr der Geschichte...“ (Homilie auf der „Plaza de Cibeles“, Madrid, 7. Juni 2026). Und auch heute geht uns der Herr in der Geschichte voran, und die Kirche ist vor allem aufgerufen, seine Gegenwart zu erkennen.

Anschließend werden wir gemeinsam über die Kultur der Macht und die Zivilisation der Liebe nachdenken. Viele von Euch kommen aus Ländern, die von Krieg, Gewalt, sozialer oder religiöser Polarisierung geprägt sind. Doch niemand von uns ist frei von den vielfältigen Formen von Konflikten, Unterdrückung und Brüchen, die unsere Gesellschaften heute durchziehen. Deshalb betrifft die geistliche Unterscheidung (Discernimento), zu der wir gerufen sind, alle und fordert die Sendung der Kirche in jedem Kontext heraus. Die Enzyklika Magnifica humanitas bietet uns einige wertvolle Schlüssel zur Deutung dieser Zeit. Mir liegt vor allem daran zu hören, wie diese Seiten in Ihren Ortskirchen nachklingen, welche Fragen sie aufwerfen, welche Perspektiven sie eröffnen und welche Schritte sie nahelegen. Eine Enzyklika setzt ihren Weg nämlich erst dann fort, wenn sie aufgenommen, gedeutet und im konkreten Leben der Kirchen Fleisch wird.

Die dritte Sitzung wird die Enzyklika Magnifica humanitas weiter vertiefen und nach dem Beitrag fragen, den die Kirche zum Aufbau des Gemeinwohls leisten kann. Wir leben in einer Zeit, in der die Versuchung der Fragmentierung wächst und Eigeninteressen leicht die Oberhand gewinnen. Die Soziallehre der Kirche erinnert uns daran, dass das Gemeinwohl nicht von selbst entsteht, sondern geteilte Verantwortung erfordert. Für die Kirche nimmt dies eine ganz präzise Form an: einen synodalen Stil im Dienst an der Sendung des Reiches Gottes. Daran erinnert die Enzyklika Magnifica humanitas unter der Nummer 86 und fügt hinzu, dass dies Aufmerksamkeit dafür verlangt, wie Entscheidungen getroffen und Verantwortungen wahrgenommen werden – in Transparenz, Rechenschaftspflicht und Mitverantwortung.

Schließlich werden wir eine Sitzung dem Weg der Umsetzung der Synode widmen. Diese letzte Sitzung eröffnet kein neues Thema, sondern greift das auf, was wir in den vorangegangenen Sitzungen geteilt haben, und setzt es miteinander in Beziehung. Angesichts der Wunden der Welt, des Aufbaus des Gemeinwohls und der Sendung der Kirche zeigt die Synodalität einen Weg des Voranschreitens auf: gemeinsam zu hören, geistlich zu unterscheiden und die Verantwortung für die Entscheidungen zu übernehmen, die der Herr uns anvertraut. Die Synodalität ist nicht in erster Linie ein Gefüge von Verfahren; wie ich schon mehrfach betont habe, ist Synodalität eine Haltung, eine Offenheit, eine Bereitschaft zum Verstehen. Manchmal wurde sie als eine Schmälerung der Autorität gedeutet. In Wirklichkeit hilft sie uns, die Bedeutung der Autorität selbst tiefer zu verstehen, die ja existiert, um die Gemeinschaft zu wahren, die Teilhabe aller zu fördern und den gemeinsamen Weg der Kirche auszurichten.

Was ist nun "raus gekommen"?
Wir zitieren:
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Ein weiterer zentraler Beratungspunkt war die Realisierung des Gemeinwohls, dessen Vermittlung in der gegenwärtigen Politik oft vernachlässigt werde. Die ungleiche Verteilung von Ressourcen und Eigentum erschwere den Zugang zu diesem Prinzip. Die Kardinäle hielten fest, dass das Bewusstsein für das Gemeinwohl im Glauben an Gott und in der Transzendenz des Menschen wurzle. Als Gegenmodell zum Individualismus wurde die Solidarität mit den Armen und der Aufbau unentgeltlicher Beziehungen auf allen Ebenen hervorgehoben. Hierbei komme der Politik eine wesentliche Funktion zu. Die kirchlichen Institutionen wurden aufgefordert, die Soziallehre der Kirche in der Ausbildung für den öffentlichen Dienst fest zu verankern, um gesellschaftlichen Spaltungen entgegenzuwirken.
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berichtet Vatikan-News.
Ob das ausser uns noch jemand registriert?

Das nächste Außerordentliche Konsistorium der Kardinäle soll 2027 im Vatikan stattfinden. Wir sind dann in Deutschland wahrscheinlich immer noch nicht weiter.


Wortlaut: Predigt von Leo XIV. bei der Messe zum Konsistorium

Freitag, 19. Juni 2026

Sitzung der Bundeskommission der AK Caritas 18. Juni 2026

Die Mitarbeiterseite berichtet:
Auch in dieser Sitzung der Bundeskommission konnte keine Einigung in der Tarifrunde erzielt werden. Der Vermittlungsausschuss befasst sich nun am 29. Juni mit den Anträgen der beiden Seiten. Gefasst werden konnte ein Korrekturbeschluss und befristete Regelungen für Auszubildende sind verlängert worden. Im Vorfeld der Sitzung sind die Musterdienstverträge an die neue AVR angepasst worden.

Tarifrunde Teil 3
Die Mitarbeiterseite hat bereits in der letzten Sitzung der Bundeskommission ihren Antrag zur Tarifrunde Teil 3 an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dieer tagt am 29. Juni 2026. In der Sitzung der Bundeskommission hätte durch einen eigenen Beschluss das Vermittlungsverfahren umgangen werden können. Die Dienstgeberseite hat jedoch kein weiteeres Angebot vorgelegt, weshalb nun zunächst das Ergebnis des Vermittlungsausschusses abgewartet werden muss. Da die Dienstgeberseite in der Stellungnahme zum Vermittlungsverfahren ihre Forderungen aufführt, hat die Mitarbeiterseite ihren damligen weitergehenden Antrag zur Abstimmung gestellt und ebenfalls an den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Erneuter Korrekturbeschluss
Weitere Änderungsbedarfe in der AVR 2027 sind erkannt worden, weshalb nun ein weiterer Korrekturbeschluss erfolgt ist:

Berücksichtigung des "Verheirateten-Ortszuschlags", der Kinderzulagen sowie der Zulagen der Vergütungsgruppen 12 bis 10 bei der Berechnung des Leistungsentgelts für Mitarbeiter nach Anlage 2 bis 2e
Möglichkeit für 12-Stunden-Dienste im Rettungsdienst mittels Dienstvereinbarung (befristet bis 31. Dezember 2035)
AZV-Tag für Pflegelehrer (Teil II. Anhang Lehrkräfte) und Fahrdienste (befristet bis 31. Dezember 2035)
weitere redaktionelle Korrekturen

Verlängerung der Regelungen für Auszubildende in ausbildungsintegrierten bzw. praxisintegrierten dualen Studiengängen um ein weiteres Jahr
Die Abschnitte F und G des Teils II. der Anlage 7 zu den AVR bzw. ab 2027 des Anhangs Auszubildende AVR sind derzeit bis zum 31. Juli 2026 befristet. Ohne eine Fristverlängerung wären ab dem 1. August 2026 diese Regelungen zu „Studieren in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen“ sowie zu „Studieren in praxisintegrierten dualen Studiengängen“ entfallen.

Ausschüsse eingerichtet
Die Bundeskommission hat in iihrer Sitzung folgende Ausschüsse eingessetzt.
Sozial- und Erziehungsdienst
Auszubildende
Altersversorgung
Schlichtungsordnungv Die Ausschüsse sind mit Mitgliedern beider Seiten pariätisch besetzt. Die Ausschüsse der Bundeskommission bereiten themenbezogene Beschlüsse für die Sitzungen der Bundeskommission vor.


Ein von der Dienstgeberseite geforderter Ausschuss Fahrdienste wurde von der Mitarbeiterseite abgelehnt, da sich diese Thematik derzeit im Vermittlungsausschuss zur Tarifrunde Teil 3 (s.o.) befindet.
Quelle: Internet

Eine Überlegung:
wie wäre es, anstatt der teuersten Kopieanstalt Deutschlands und kollektivem Betten mit zähen Vermittlungsverfahren einen anderen Ansatz zu wählen?
=> Gemeinsamer (Solidaritäts-)Streik anlässlich einer Tarifrunde im öffentlichen Dienst zur Anwendung des TVöD über einen Anwendungstarifvertrag !

Freitag, 12. Juni 2026

Aufruf zum Internationaler Tag der Reinigungs- und Servicebeschäftigten am 15. Juni - wer macht mit?

SERVICE - Internationaler Tag der Reinigungs- und Servicebeschäftigten.
„Ohne die Beschäftigten in Reinigung, Küche, Transport, Aufbereitung, Sicherheit und Logistik läuft in unseren Krankenhäusern nichts. Ihre Arbeit bleibt meist unsichtbar, häufig werden sie wie Beschäftigte zweiter Klasse bezahlt und behandelt. Das muss sich ändern“, erläutert Dr. Robert Hinke, Landesfachbereichsleiter für das Gesundheitswesen bei ver.di Bayern. „Deshalb beteiligen sich Beschäftigte mehrerer Servicebereiche und Servicegesellschaften bayerischer Krankenhäuser am Montag, den 15. Juni, am Internationalen Aktionstag der Service-Beschäftigten. Sie fordern Respekt, bessere Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung. Angesichts des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes droht der finanzielle Druck auf die Krankenhäuser weiter zu steigen. Gerade die Servicebereiche dürfen nicht erneut als Sparmodell missbraucht werden.“
Mehr in unserer Pressemitteilung.

Donnerstag, 11. Juni 2026

Caritas Mitarbeiterseite: Die Aussetzung der Refinanzierung von Tariflöhnen in der Langzeitpflege fügt der Tarifbindung langfristig schweren Schaden zu

Die Aussetzung der Refinanzierung von Tariflöhnen in der Langzeitpflege fügt der Tarifbindung langfristig schweren Schaden zu

Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wird die Anwendung von § 72 Abs. 3a und 3b SGB XI im Zeitraum vom 2. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030 ausgesetzt. In diesem Zeitfenster können Versorgungsverträge auch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die weder an Tarifverträge noch an kirchliche Tarifwerke gebunden sind. Nicht einmal die Einhaltung eines regionalen Lohnniveaus ist mehr vorgeschrieben. Die bestehenden Pflegeeinrichtungen und -dienste erhalten in den Jahren 2027 bis 2030 ihre Lohnkosten nur bis zur Grundlohngrenze refinanziert. Zwar dürfen Tariflöhne, die darüber liegen, nicht gekürzt werden, aber langfristig werden Tarifsteigerungen und Refinanzierung entkoppelt. Damit entfällt eine Regelung, um die seinerzeit lange und heftig gerungen wurde, nach noch nicht einmal vier Jahren – zunächst befristet. Damit entlasten sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Pflegekassen administrativ und finanziell. Die Beschäftigten in der Altenpflege sind die Leidtragenden einer politischen Inkonsequenz in Sachen Tarifbindung. Es passt nicht zusammen, wenn die Bundesregierung ein Tariftreuegesetz macht und in der Pflege Tarifbindung aussetzt. Es erscheint schwer vorstellbar, dass diese Regelung, die von vornherein eine Tariftreueregelung light war, je wieder reaktiviert wird. Die finanzielle Entlastungswirkung für die Kostenträger ist dafür viel zu attraktiv.

Der Tarifbindung in Deutschland wird langfristig weiteren schweren Schaden nehmen.
Quelle: Facebook

persönliche Anmerkung:
Wir plädieren schon seit Jahren dafür, dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände die arbeitsvertraglichen Hauptregelungen aus dem TVöD (Urlaub, Vergütung, Wochenarbeitszeit usw.) nicht nur einseitig kopieren, sondern mit einem "Anwendungstarifvertrag" übernehmen. Dann dürften die Voraussetzungen für eine "Allgemeinverbindlichkeitserklärung" nach Tarifvertragsgesetz (TVG) vorliegen. Das bedeutet, dass es eben keine "Billiganbieter" mit Lohndumping mehr geben kann.
Damit ist zugleich die Voraussetzung für einen fairen Qualitätswettbewerb gegeben, der eben nicht mehr über Dumpinglöhne und Arbeitsverdichtung durch "Schmutzkonkurrenz" ausgetragen wird.
Ein solcher "Anwendungstarifvertrag" macht die Arbeitsrechtlichen Kommissionen nicht "arbeitslos". Im Gegenteil. Es gibt noch genug kirchenspezifische Fragen, die dann (endlich) auch angegangen werden können. Insbesondere kann dann auch das kirchliche Profil einer solchen kirchlichen Einrichtung herausgearbeitet und gestärkt werden. Kirchenspezifisch - das ist jedenfalls nicht für den Umfang der Arbeitszeit und die dafür zu leistende (Mindest-)Vergütung anzunehmen.

Mittwoch, 10. Juni 2026

Standpunkt: Leos Enzyklika setzt einen Impuls für Veränderungen in der Kirche

Jetzt bringen wir doch noch einen Verweis auf einen Kommentar. Der Autor Dr. Stefan Orth ist Chefredakteur der "Herder Korrespondenz".
Standpunkt:
Leos Enzyklika setzt einen Impuls für Veränderungen in der Kirche

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Die Pointe bei Leo ist seine Definition der Möglichkeit der Weiterentwicklung der katholischen Lehre. "Erst im 19. Jahrhundert finden wir eine formale, absolute und universale Verurteilung der Sklaverei, insbesondere bei Leo XIII." Dies sei, so heißt es ausdrücklich, "ein klares Beispiel für das wachsende Verständnis der Kirche hinsichtlich der ewigen Wahrheiten der Offenbarung, die sie bewahrt", heißt es in Nummer 176 von "Magnifica humanitas". Natürlich geht es also bei der Offenbarung um "ewige Wahrheiten". Aber offenkundig müssen sie manches Mal erst noch in ihrer Fülle entdeckt werden und sind nicht einfach an Evangelium und Tradition abzulesen. Es fallen einem gleich mehrere Themen ein, die mit Blick auf die gleiche Würde aller Katholikinnen und Katholiken ganz in diesem Sinne behandelt werden könnten. Leo XIV. hat hier einen bedeuten Impuls für die anstehenden Diskussionen gegeben.
Darf man gespannt sein? Hinsichtlich der kirchlichen Soziallehre mit dem Gewerkschaftsprinzip und dem Bekenntnis zum Tarifvertrag (Mater et magistra) wären wir ja schon zufrieden, wenn diese Lehre auch bei der katholischen Kirche in Deutschland umgesetzt werden würde - so wie es c. 1286 1° CIC schon seit Jahren vorgibt.

Montag, 8. Juni 2026

Es ist ruhig geworden, um die Enzyklika "Magnifica humanitas" unseres Papstes

Aber das war bei dem Thema wohl nicht anders zu erwarten. Lasen Sie uns dennoch einige Sätze "auf den Bildschirm tippen":

1. Religionen ganz allgemein haben auch den Auftrag, ethische Richtlinien für die Gesellschaft zu entwickeln und zu verkünden.
Sie tun das auf einer theologischen Grundlage, die vielfach - gerade bei den großen Weltreligionen - in einen gemeinsamen Wertekanon mündet. "Du sollst nicht töten" ist eine dieser universellen Werte - egal ob als "göttliches Recht" oder als "Naturrecht" bezeichnet - die alle Weltreligionen eint.
Nun entwickelt sich das Umfeld des menschlichen Tuns - und mit ihr auch die Gesellschaft. Daher wird auch immer wieder die Frage entstehen, wie mit neuen Entwicklungen umgegangen werden soll. Gerade die technologische Entwicklung (Stichwort: industrielle Revolution) verlangt immer mehr entsprechende Regelungen.
Man kann dementsprechend konzidieren, dass die Soziallehre nicht nur eine Reaktion auf die industrielle Revolution war. Sie war die frühe Auseinandersetzung mit der dadurch bedingten Veränderung der Umwelt. Gerade Europa war technologischer Vorreiter einer Entwicklung, die - zeitverzögert - globale Auswirkungen hatte. Das ist "kein Wunder", um im theologischen Kontext zu bleiben. Denn Europa war der Motor der industriellen Revolution, und damit der Geburtshelfer von gesellschaftlichen Strömungen - Sozialismus bzw. Kommunismus oder christliche Soziallehre vrs. Kapitalismus - die noch heute um Einfluß und Vorherrschaft ringen.
Man kann erwarten, dass sich um das Thema "KI" eine ähnliche gesellschaftliche Auseinandersetzung entwickelt. Und es ist dem Papst Leo XVI. anzuerkennen, das Thema "KI" auch theologisch und sozialethisch aufgegriffen zu haben und damit Wegmarken zu setzen.

2. Die Enzyklika beginnt mit "Allgemeinplätzen".
KI muss der Menschheit dienen, nicht der Macht Weniger fasst Vaticannews sowohl die Grundlage wie auch die daraus entwickelten Forderungen des Papstes zusammen.
„Technologie kann heilen, verbinden, bilden und unser gemeinsames Haus schützen, aber sie kann auch spalten, ausgrenzen und neue Ungerechtigkeiten hervorbringen. Abstrakt betrachtet ist sie per se weder eine Lösung für die Probleme der Menschheit noch ein Übel. Konkret betrachtet aber ist sie nicht neutral, weil sie die Züge derer annimmt, die sie konzipieren, finanzieren, regulieren und nutzen. (9)“
und daraus folgt das Bekenntnis zur Würde jedes menschlichen Lebens und die Forderung:
„Soziale Gerechtigkeit erkennt man an der Fähigkeit einer gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Ordnung, allen – und insbesondere den Schwächsten – ein wahrhaft menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, ohne dass jemand zurückgelassen wird. (77)“
und
„Es ist sicherlich wünschenswert, dass die Technologie den Menschen von einigen besonders beschwerlichen, monotonen oder gefährlichen Tätigkeiten entlastet und die menschliche Tätigkeit auf intelligente Weise unterstützt, doch muss der Schutz der Arbeitsplätze und die unersetzliche Rolle des Menschen die allgemeine Regel bleiben. Das Streben nach höheren Gewinnen kann keine Entscheidungen rechtfertigen, die systematisch Arbeitsplätze opfern, weil der Mensch Ziel und nicht Mittel ist… (152)“

3. Kontext zu den bisherigen Sozialenzykliken und dem Gewerkschaftsprinzip:
Einen breiten Raum der neuen Enzyklika nehmen die Verweise auf die bisherigen Sozialenzykliken ein, die somit deren Aussagen bestätigen und bekräftigen.
"Mit diesen Überzeugungen über die Arbeit können wir die Geschichte der Soziallehre der Kirche nach „Rerum novarum“ würdigen. Die aus dieser Tradition hervorgegangenen Initiativen – Vereinigungen, Gewerkschaften, Genossenschaften und Wohlfahrtsorganisationen – haben entscheidend dazu beigetragen, die Arbeitsgesetzgebung zu verbessern, die Schwächsten zu schützen und humanere Bedingungen zu fördern. [156] Heute reichen diese Maßnahmen jedoch angesichts der durch KI hervorgerufenen Veränderungen, der neuen Organisation der Märkte und eines Wettbewerbs, der selten auf soziale Nachhaltigkeit achtet, allein nicht mehr aus. Es bedarf einer neuen gemeinsamen Anstrengung von politischen Entscheidungsträgern, Arbeitnehmerorganisationen, der Wirtschaft und der Wissenschaft, um rasch angemessene und einvernehmliche Regeln und Schutzmaßnahmen auszuarbeiten, auch auf internationaler Ebene. [157] Die Gewerkschaften, die die Kirche stets unterstützt hat, sind aufgerufen, sich für die neuartigen Arbeitsformen und die neuen Arbeitnehmer zu öffnen, um sie in einem Umfeld zu vertreten und zu verteidigen, in dem sich ohne mutige Entscheidungen mehr Armut und mehr Ungleichheit abzeichnen, mit einer Vielzahl von Ausgegrenzten, die von Maschinen und automatisierten Systemen umgeben sind, die an ihre Stelle getreten sind. (155)

In diesem Wandel reicht es nicht aus, erst zu reagieren, wenn Arbeitsplätze verschwinden. Es ist notwendig, den Wandel im Voraus zu gestalten. Ein gangbarer Weg besteht zunächst darin, soziale Kriterien für Innovationen festzulegen: Jede Einführung von Automatisierung und KI sollte mit überprüfbaren Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigung, zur Umschulung der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung ihrer Mitbestimmung einhergehen, damit die Technologie darauf ausgerichtet ist, dem Menschen Zeit und Fähigkeiten freizusetzen, statt Ausgrenzung zu erzeugen. Zweitens ist es nötig, dass durch politische Maßnahmen für alle Menschen kontinuierliche Weiterbildung und berufliche Wechsel möglich werden, ohne die gesamten Kosten der Anpassung an den Wandel auf den Einzelnen abzuwälzen. Und schließlich bedarf es einer unternehmerischen Verantwortung, die die Qualität und Würde der Arbeit zu den Erfolgsindikatoren zählt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann Innovation als Verbündete für sicherere, kreativere und menschlichere Arbeit dienen; fehlen sie, wird sie zu einem Beschleuniger der Ungerechtigkeit (156)".
Auch anlässlich der Pressekonferenz der DBK wurde ausdrücklich auf die Mitverantwortung der Gewerkschaften zur Regelung von KI-Anwendungen hingewiesen. Das veranlasste unseren Vertreter zur Frage:
An der Aufforderung an die Gewerkschaften zeigt sich ganz hautnah ein Problem.
Das klassische Werkzeug der Gewerkschaften ist der Tarifvertrag. Wie soll es einen solchen geben, wenn schon die Kirche selbst die Kooperation mit Gewerkschaften verweigert?

Müssen wir bei der Kirche in Deutschland auch dafür streiken oder will die Kirche endlich einmal selbst vorbildlich und glaubwürdig sein.?
Bedauerlicherweise hat uns niemand auf diese - zugegeben provokante - Frage geantwortet.
Es sind also wohl, soweit wir das überblicken können, lediglich die Arbeitnehmer, die sich mit der Nutzung von KI im Kontext des (kirchlichen) Arbeitsrechts befassen. Wir dürfen hier insbesondere auf die Zeitschrift "Arbeitsrecht und Kirche" (Ausgabe 1/2026) verweisen.


Unser Redaktionsmitglied Erich Sczepanski war zur Pressekonferenz der DBK "life" zugeschaltet. Wir bedanken uns für diese Teilnahmemöglichkeit.
Die Tonaufzeichnung der Pressekonferenz steht bereits auf YouTube zur Verfügung: https://youtu.be/xQYXgTw6J3Q
Die Videoaufzeichnung wird schnellstmöglich nachgereicht und auf dem YouTube-Kanal der Deutschen Bischofskonferenz bereitgestellt.


Weitere links:
Hier geht es zum Wortlaut des etwa 120 Seiten langen Dokuments auf der vatikanischen Archiv-Webseite vatican.va. Es handelt sich um die amtliche Übersetzung auf Deutsch.
Vatican-News: Papst erklärt seine Enzyklika: KI muss dem Menschen dienen
Vatican-News: Hier finden Sie die Kernsätze aus der ersten Enzyklika von Papst Leo XIV. „Magnifica humanitas“, die an diesem Pfingstmontag veröffentlicht wurde.
Vatican-News: „Künstliche Intelligenz muss entwaffnet werden“
Die Enzyklika wird vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz als Broschüre in der Reihe „Verlautbarungen des Heiligen Stuhls“ herausgegeben und kann bereits unter www.dbk.de in der Rubrik Publikationen vorbestellt werden. Sie erscheint voraussichtlich im Juli 2026.

Freitag, 22. Mai 2026

Rabbiner: Juden, Christen, Muslime können einander stärken

Trotz des Nahost-Krieges und seiner Verwerfungen auch außerhalb der Region sieht ein niederländischer Rabbiner das Band zwischen den Religionen nicht zerrissen.

„Juden, Christen und Muslime können einander stärken und Verbundenheit, Hoffnung und Inspiration beieinander finden. Wir müssen unsere Freiheit und demokratischen Werte dringend schützen und stärken", schreibt Rabbiner Edward van Voolen in einem am Donnerstag veröffentlichten Beitrag für das Portal „feinschwarz.net".
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Quelle und mehr: VATICAN NEWS

§ Urteil Bundesarbeitsgericht: Die Forderung der Kirchenzugehörigkeit kann als Einstellungsvoraussetzung ausnahmsweise gerechtfertigt sein

Pressemitteilung Nr.21/26 des Bundesarbeitsgerichts vom 21.05.2026:
Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen können als Einstellungsvoraussetzung eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

Die Parteien streiten über eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung wegen der Religion. Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er schrieb am 25. November 2012 eine auf zwei Jahre befristete Stelle eines Referenten/einer Referentin in Teilzeit (60 %) aus. Gegenstand der Tätigkeit sollten schwerpunktmäßig die Erarbeitung des Parallelberichts zum deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Antirassismuskonvention durch Deutschland sowie Stellungnahmen und Fachbeiträge sowie die projektbezogene Vertretung der Diakonie Deutschland gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit und Menschrechtsorganisationen sowie die Mitarbeit in Gremien sein. Der Parallelbericht sollte in Beratung mit Menschenrechtsorganisationen und weiteren Interessenträgern erstellt werden. Nach der Stellenausschreibung wurde ferner die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) angehörenden Kirche und die Identifikation mit dem diakonischen Auftrag vorausgesetzt. Die konfessionslose Klägerin bewarb sich mit Schreiben vom 29. November 2012 auf die Stelle. Sie wurde nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Der Beklagte besetzte die Stelle mit einem evangelischen Bewerber. Die Klägerin hat mit ihrer Klage die Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) iHv. mindestens 9.788,65 Euro verlangt. Sie ist der Ansicht, der Beklagte habe sie entgegen den Vorgaben des AGG wegen der Religion benachteiligt. Sie habe die Stelle wegen ihrer Konfessionslosigkeit nicht erhalten. Der Beklagte hat eine Benachteiligung der Klägerin wegen der Religion in Abrede gestellt; jedenfalls sei eine etwaige Benachteiligung nach § 9 Abs. 1 AGG* gerechtfertigt.

Das Arbeitsgericht hat der Klägerin eine Entschädigung iHv. 1.957,73 Euro zugesprochen. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage insgesamt abgewiesen. Nachdem der Senat den Gerichtshof der Europäischen Union im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens befragt (EuGH 17. April 2018 – C-414/16 -) und den Beklagten am 25. Oktober 2018 (- 8 AZR 501/14 -) zu einer Entschädigung iHv. 3.915,46 Euro – unter Zurückweisung der Revision der Klägerin im Übrigen – verurteilt hatte, hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am 29. September 2025 (- 2 BvR 934/19 -) das Urteil des Senats auf die Verfassungsbeschwerde des Beklagten hin aufgehoben und die Sache an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Die Revision der Klägerin hatte nach der erneuten Verhandlung vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Der Beklagte ist nicht verpflichtet, der Klägerin eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG zu zahlen.

Der Beklagte hat die Klägerin nicht unzulässig wegen der Religion benachteiligt. Die auf-grund der Stellenausschreibung im Grundsatz indizierte Benachteiligung war nach § 9 Abs. 1 Alt. 2 AGG* ausnahmsweise gerechtfertigt. Diese Bestimmung erlaubt in unionsrechts- und verfassungskonformer Auslegung gemäß Art. 4 Abs. 2 Richtlinie 2000/78/EG und Art. 4 GG iVm. Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, wenn die Kirchenzugehörigkeit nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft darstellt bzw. die Kirchenzugehörigkeit im Hinblick auf die konkrete Tätigkeit für die Wahrung des religiösen Selbstverständnisses geeignet, erforderlich und angemessen ist. Abweichend von seiner Entscheidung aus dem Jahr 2018 hat der Senat bei Vornahme der gebotenen Abwägung die Anforderungen einer Rechtfertigung des Verlangens der Kirchenzugehörigkeit für die konkret ausgeschriebene Stelle insbesondere wegen der – in der Stellenbeschreibung angeführten – Aufgabe der Vertretung des Beklagten als erfüllt angesehen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Mai 2026 – 8 AZR 194/25 (F) –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 – 4 Sa 157/14, 4 Sa 238/14 –

*§ 9 Abs. 1 AGG lautet:

„Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.“

Dienstag, 19. Mai 2026

Magnifica humanitas: Erste Enzyklika von Leo XIV. kommt Ende Mai


Papst Leo XIV. wird am 25. Mai seine erste Enzyklika veröffentlichen. Das wurde an diesem Montag mitgeteilt. Der Papst will bei der Vorstellung persönlich anwesend sein - eine Premiere.

Die erste Enzyklika des US-amerikanischen Papstes wird den Titel „Magnifica humanitas“ tragen; darin geht es um die „Bewahrung des Menschen im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz“. Das Lehrschreiben trägt das Datum 15. Mai 2026 - an diesem Tag jährte sich zum 135. Mal die Veröffentlichung der wegweisenden Sozialenzyklika „Rerum novarum“ von Leo XIII. aus dem Jahr 1891.

Papst wird bei Pressekonferenz das Wort ergreifen
Ungewöhnlich ist, dass der Papst auch persönlich an der Vorstellung der Enzyklika vor der Vatikanpresse teilnehmen will. Zur Pressekonferenz in der vatikanischen Synodenaula um 11.30 Uhr sind im Programm „eine Wortmeldung und der Segen von Papst Leo“ aufgeführt. Das bedeutet eine Premiere.

Außerdem ergreifen auf der Pressekonferenz die Kardinäle Victor Manuel Fernández, Michael Czerny und Pietro Parolin das Wort. Der Argentinier Fernández leitet das Dikasterium für die Glaubenslehre, der Kanadier Czerny das Dikasterium für die integrale Entwicklung des Menschen. Parolin ist Kardinalstaatssekretär.

Vor der Vatikanpresse werden darüber hinaus die britische Theologin Anna Rowlands, der amerikanische KI-Forscher Christopher Olah sowie die US-Theologin Leocadie Lushombo das Wort ergreifen. Genaueres zum Inhalt der Enzyklika ist noch nicht bekannt.

„Wir müssen die Gabe der Kommunikation als tiefste Wahrheit des Menschen bewahren“
Mit dem Thema KI hat sich Papst Leo auch in seiner diesjährigen Medienbotschaft beschäftigt. Darin warnt er vor den Risiken KI-gesteuerter Inhalte, wie die Fiktion einer quasi menschlichen Beziehung durch immer menschenähnlichere Chatbots, die gewinnorientierte Steuerung von Inhalten durch Algorithmen, denen keine ethischen Erwägungen zugrundeliegen, oder die Erosion unseres kritischen Denkvermögens durch das Anzeigen einseitiger Informationen und des nur allzu menschlichen Drangs, komplexe Arbeiten dem neuen technologischen Tool zu überlassen.

Angesichts dieser Entwicklung ruft der Papst zu einer gemeinschaftlichen Anstrengung aller Akteure - darunter an vorderster Front Katholiken - auf, um menschliche Beziehungen zu bewahren. „Wir müssen die Gabe der Kommunikation als die tiefste Wahrheit des Menschen bewahren, an der sich auch jede technologische Neuerung orientieren muss“, so die Mahnung des Kirchenoberhauptes.
berichtet Radio Vatikan

Bemerkenswert ist nicht nur das Profil der Teilnehmenden zur Pressekonferenz, das Vermutungen über den Inhalt der Enzyklika zulässt. Bemerkenswert ist auch, dass diesen Teilnehmenden von Anfang an eine wichtige Rolle bei der Vorstellung der Enzyklika an der Seite des Papstes eingeräumt wird.

Der Generalsekretär der Weltsynode, Kardinal Mario Grech, sagte anlässlich des Schlussgottesdiensts zum Katholikentag:
„Das ist unser dringender Auftrag als Kirche: unseren missionarischen Schwung zu stärken. Doch niemand kann das Evangelium allein verkünden. Eine missionarische Kirche ist eine synodale Kirche! Und eine wirklich synodale Kirche hat Zukunft, wenn sie offen ist für den Heiligen Geist.“


Weitere Links:
Domradio: Erscheinungstermin von Papst Leos XIV. erster Enzyklika steht fest - "Magnifica Humanitas"
FAZ: Sozialenzyklika Leos XIV. - Wie die Päpste über die „neuen Dinge“ dachten (siehe auch hier)
Katholisch.de: "Magnifica Humanitas" - Erste Enzyklika von Papst Leo XIV. kommt am Pfingstmontag

Freitag, 15. Mai 2026

15. Mai 1891: Vor 135 Jahren wurde erste päpstliche Sozialenzyklika unterzeichnet

Das Domradio schreibt dazu:
"Rerum novarum" bis heute bedeutsam
Wann kommt die erste Enzyklika von Papst Leo XIV.? Medienberichte legen nahe, dass ihre Unterzeichnung bevorsteht oder bereits heute stattgefunden hat. Ein Bezug zum Lehrschreiben "Rerum novarum" liegt auf der Hand.


Schon ihr Name ließ keinen Zweifel daran, dass mit ihr etwas Neues beginnen sollte: die Enzyklika "Rerum novarum" von Papst Leo XIII. Sie ... nennt im Titel explizit die "neuen Dinge", mit denen sich die erste päpstliche Sozialenzyklika der Kirchengeschichte beschäftigt. Gemeint waren damit die vor allem sozialen, aber auch wirtschaftlichen und politischen Umwälzungen gegen Ende des 19. Jahrhunderts.

Besonders die sogenannte "soziale Frage" führte dazu, dass Leo XIII. die Enzyklika verfasste: ...
wie sehr diese "soziiale Frage" die deutsche Kirche umtreibt, haben wir in unseren Gedanken zum 104. Katholikentag Würzburg angesprochen. Und wie uns diese (und andere) Sozialenzylklika beschäftigt, sehen Sie an unseren Blogbeiträgen. Tatsächlich hat sich - wie das Kompendium der kirchlichen Soziallehre zeigt - ein komplexes Lehrgebäude um die Achtung und dem Schutz der universellen Menschenrechte entwickelt.
Aktuell hat Leo XIV. erneut darauf hingewiesen:
Niemand – keine Einzelperson und kein Staat – darf sich über geltendes Recht hinwegsetzen. Das hat Papst Leo XIV. an diesem Freitag betont.
Irgendwie scheint aber schon der Text von "Rerum novarum" mit dem Hinweis auf die "neuen Dinge" beim Weg von Rom zu den Bischofsstühlen nördlich der Alpen in eine Sackgasse geraten zu sein.

Mittwoch, 13. Mai 2026

Gedanken zum 104. Katholikentag Würzburg

"Ich freue mich sehr, dass es gerade auf der Kirchenmeile ein ganz breites Spektrum gibt, auch Gruppierungen aus dem konservativen katholischen Milieu. Es beteiligen sich wieder Organisationen, die an einigen Katholikentagen nicht dabei waren. Wir wollen die Menschen erreichen. Gespräche, Diskussionen, gemeinsames Feiern unseres Glaubens bringt zusammen. "
(Irme Stetter-Karp (Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken / ZdK), zitiert aus dem Domradio)

Die Wahrnehmung vom "breiten Spektrum" scheint sehr einseitig. Den gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitenden in der Kirche wurde mehrfach die erbetene Teilnahme am Katholikentag verweigert. Wir erinnern "zum Zehnjährigen" an unseren Blogbeitrag vom Freitag, 27. Mai 2016.
Wer heute im Programm 2025 das Stichwort "Gewerkschaft" eingibt, findet ... nichts. Genauso beim Stichwort "Arbeitsrecht". "Arbeit" und "Gewerkschaft" sind für die Veransalter offenbar erneut nicht existente Begriffe, zumindest nicht im Rahmen der katholischen Kirche.

Nun: Ver.di hat es nicht nötig, für uns und unsere Mitglieder um die Teilnahme am Katholikentag zu betteln.
Solange wir Gewerkschafter von den Veranstaltern nicht ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen werden, gehen wir davon aus, dass die Veranstalter kein Interesse am Gesprächen, Diskussionen und dem Dialog mit den Gewerkschaftsmitgliedern in der Kirche haben. Und solange werden wir uns mit dieser Veranstaltung nicht mehr näher befassen.