Gäbe es ein elftes Gebot, es wäre: Gehe in Würde
Wie die Kirche als Arbeitgeber agiert, ist im Einzelfall unfair, traurig und unchristlich: Das offenbart ein EuGH-Urteil, das der Kündigung einer Mutter widerspricht.
Nun ist es ohnehin so eine Sache mit dem kirchlichen Arbeitsrecht: ...
Am heutigen Dienstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Caritas Grenzen aufgezeigt, die sie bei der Kündigung einer Mitarbeiterin berücksichtigen muss. Die war während ihrer Elternzeit aus der Kirche ausgetreten, mutmaßlich um ihrem nicht konfessionellen Partner das Kirchgeld zu sparen, das er aufgrund einer Sonderregel für Beschäftigte sonst hätte zahlen müssen, solange die Frau keine Steuern zahlt. Der EuGH, an den sich das Bundesarbeitsgericht gewandt hatte, sah hier eine Ungleichbehandlung der Mitarbeiterin gegenüber Kolleginnen, die ebenfalls keine Mitglieder der katholischen Kirche waren und diese Mitgliedschaft ebenso wenig als Einstellungsvoraussetzung hatten. Zudem sah man sie in ihrem Feld (Schwangerenberatung) nicht mit Dingen betraut, die ein religiöses Bekenntnis zwingend notwendig und die religiösen Gründe der Kündigung also "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" erscheinen lassen. Dass der Austritt während der (ruhenden) Anstellung von sanktionswürdiger Illoyalität zeuge, wie die Seite der Caritas zuvor argumentiert hatte, sah der EuGH nicht.
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Immer weniger Menschen verstehen noch, warum die Kirche diese Rechte hat
Das Problem aber ist: Was noch vor 15, 20 Jahren in diesem Sinn vermittelbar war, wirkt heute nur noch ungerecht und ein bisschen traurig. Die Privilegien der Kirche und ihrer Träger stehen so verloren und sinnlos in der Landschaft wie eine stetig ausgebaute und modernisierte konfessionelle Kita, neben der man aber das Gemeindezentrum mangels Gemeinde längst abgerissen hat. Immer weniger Menschen verstehen noch, warum die Kirche diese Aufgaben weiter übernehmen sollte und sich dafür Leute ihren Regeln unterwerfen müssen. Es sind Leute, die schlicht sozial arbeiten wollen, indem sie Schwangere beraten, Senioren pflegen oder psychosoziale Dienste anbieten, und die in manchen Landstrichen und Tätigkeitsfeldern an kirchlichen Arbeitgebern nicht vorbeikommen können. Sobald daraus konkrete Nachteile erwachsen, ist das einfach unfair. Und es ist mithin auch unchristlich.
Das ist die (für uns kirchliche Christen) traurige Realität: In einem Land, in der die Mitglieder der großen Kirchen inzwischen nur noch etwas mehr als 40 Prozent der Gesellschaft ausmachen und jährlich über eine Million Mitglieder verlieren, haben sie es in nicht allzu ferner Zukunft mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von Menschen zu tun, die mit Kirche nichts oder wenig am Hut haben. Angesichts dieser Kräfteverhältnisse täten die Kirchen gut daran, besser gar nicht als asozial und repressiv auffallen, auch nicht in Einzelfällen. Genau das tun sie aber, wenn der Fall einer Mutter von fünf Kindern vor dem EuGH landet, deren sozialer Job keinen signifikanten theologischen Inhalt hatte, die aber trotzdem in Clinch mit ihrem kirchlichen Arbeitgeber geriet. Nicht weil sie sich öffentlich gegen ihn, sondern nur weil sie sich privat nicht für ihn bekannte. Das aber ist – auch in der multireligiösen Einwanderungsgesellschaft – nach Maßstäben christlicher Nächstenliebe wirklich nicht mehr sanktionierbar.
Oft sind Kirchen aber auch gute Arbeitgeber
Es ist außerdem, so viel Zeit muss sein, überhaupt nicht die Regel. An vielen Orten piesacken die Kirchen ihre Arbeitnehmer nicht mit ihrem Sonderrecht und gelten kirchliche Institutionen überhaupt als explizit gute Arbeitgeber. Sie haben die Freiheit, den Anspruch (und die Mittel), besser zu sein als der restliche Arbeitsmarkt, mitarbeiterfreundlicher, strukturierter, sozialer, oft gibt es auch mehr Geld. In manchen Belangen haben sie auch die (wiederum kirchenrechtlich begründete) Pflicht, besser zu sein – etwa in der Frage sachgrundloser Befristungen, die zumindest nach katholischem Arbeitsrecht seit Kurzem deutlich strenger gedeckelt sind als auf dem "freien" Arbeitsmarkt.
Doch das allein reicht nicht für ein Ende in Würde. Mit der Lebensrealität vieler ihrer verbliebenen Mitglieder gesprochen, täte die Kirche gut daran, noch halbwegs rüstig ins Altersheim überzusiedeln. Dafür muss sie verzweifelte Kämpfe um Autonomie – noch dazu auf dem Rücken von (Ex-)Mitarbeiterinnen – einstellen. Und zwar völlig unabhängig davon, was Bundesarbeitsgericht und vielleicht auch Bundesverfassungsgericht anhand des EuGH-Spruchs entscheiden.
Nur indem sie das kirchliche Arbeitsrecht öffnet und die kritischen Punkte dem normalen Arbeitsrecht angleicht, kann es, wenn überhaupt, gelingen, die Akzeptanz für Institutionen zu wahren, die in Leitbild und Symbolik immer noch christlich geprägt sind, auch wenn dort immer weniger Christinnen arbeiten. Am Ende zählt der christliche Geist, den bewahrt man aber nur, wenn man den Abrissplänen anderer zuvorkommt und sich nicht an alten Prinzipien festkrallt. Das gilt in der entweihten Stadtkirche, die jetzt ein Kirchencafé ist, ebenso wie auf dem kirchlichen Arbeitsmarkt.
Denn ja: Der Niedergang der Glaubensgemeinschaft tut weh, aber er manifestiert sich nicht in jedem Detail. Manche Änderungen sind vielleicht nur das, was Änderungen nun mal sind: gewöhnungsbedürftig.
Weitere Meldugen zum Urteil:
DIE ZEIT - EuGH: Kirchenaustritt allein reicht nicht für Kündigung - 17. März 2026, 9:48 Uhr
DIE ZEIT - EuGH-Urteil:Kirchenaustritt allein ist kein Grund für Kündigung - 17. März 2026, 10:50 Uhr
Süddeutsche Zeitung - Kirchliches Arbeitsrecht: Rauswurf nach Kirchenaustritt war rechtswidrig - 17. März 2026, 13:40 Uhr
Ergänzend:
DIE ZEIT - Mehr als 600.000 Menschen traten 2025 aus der Kirche aus: Im vergangenen Jahr haben katholische und evangelische Kirche rund 1,2 Millionen Mitglieder verloren. Die Hälfte davon trat aktiv aus, der Rest sind Sterbefälle. - Aktualisiert am 16. März 2026, 14:04 Uhr
Katholisch.de - Kirchenstatistik zeigt Traditionsabbruch: Auf dem Weg zum Land der Konfessionslosen - Veröffentlicht am 17.03.2026 um 00:01 Uhr mit Links zur Kirchenstatistik 2019 - 2024
Katholisch.de - Als Rom die Ehe mit Protestanten duldete: Vor 60 Jahren beendete der Vatikan das Verbot der "Mischehe"- Veröffentlicht am 18.03.2026 um 00:01 Uhr
Katholisch.de - Verfassung würde heute anders geschrieben: Laschet warnt vor sinkender Bedeutung der Kirchen - Veröffentlicht am 19.03.2026 um 11:20 Uhr
