Freitag, 11. Juli 2025

§ - Kündigung wegen Kirchenaustritts: was meint der EuGH?

Wir haben uns schon öfter mit dem Thema beschäftigt. Wieder einmal muss sich der EuGH mit einer Besonderheit aus dem kirchlichen Nebenarbeitsrecht befassen. Einem Bericht der AFP zufolge dürfte diese Kündigung - wieder einmal - problematisch sein:
Wenn eine katholische Organisation einer Angestellten wegen ihres Kirchenaustritts kündigt, kann das nach einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Diskriminierung sein. Diese Auffassung vertrat die zuständige Generalanwältin Laila Medina in ihren am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen zu einem Fall aus Deutschland. Es ging um eine Sozialpädagogin, die in einem katholischen Verein für Schwangerschaftsberatung arbeitete. (Az. C-258/24)
...

Generalanwältin Medina vertrat nun die Ansicht, dass sich die Kündigung in einem solchen Fall nicht rechtfertigen lasse. Eine Kündigung wegen Kirchenaustritts sei nur dann möglich, wenn der Beruf es erfordere, Kirchenmitglied zu sein, und wenn die Arbeitnehmerin öffentlich gegen das Ethos der Kirche handle.Ein Kirchenaustritt allein bedeute noch nicht, dass die Mitarbeiterin die Grundprinzipien und Werte der Kirche nicht weiter befolge und ihre Pflichten nicht mehr erfülle, erklärte die Generalanwältin.
Die europäischen Richterinnen und Richter müssen sich nicht an das juristische Gutachten halten. Sie orientieren sich aber bei ihren Urteilen oft daran. Ein Termin für das Urteil wurde noch nicht bekanntgegeben. Den konkreten Fall muss später das deutsche BAG entscheiden und dabei die Rechtsauffassung des EuGH berücksichtigen.
Etwas ausführlicher wird die Sachlage in der Pressemitteilung Nº 91/2025 des EuGH vom 10. Juli 2025 über den Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-258/24 Katholische Schwangerschaftsberatung wieder gegeben:

Samstag, 5. Juli 2025

Samstagsnotizen: Darüber kann man nachdenken:

Es ist ein bemerkenswerter Vortrag, den Bischof Dr. Overbeck am Montag beim Tag der Mitarbeitendenvertretungen gehalten hat: Sehr entschieden stellt der Ruhrbischof klar, dass rechtsextremistische Haltungen und Aktivitäten mit dem Dienst in der Kirche nicht vereinbar sind. Und zwar deshalb, weil hier "tragende Grundsätze" des Christentums in Frage gestellt sind - allen voran das christliche Menschenbild, das jedem Menschen eine unantastbare Würde zuspricht und eng mit dem Gebot der Nächstenliebe und der gesamten christlichen Soziallehre vebunden ist. "Rechtsextreme Ideologie ist eine Form von Illoyalität gegenüber der Kirche selbst, weil sie ihren Grundprinzipien widerspricht", sagt Bischof Overbeck - und macht in seinem Vortrag auf die große Gefahr der gegenwärtigen rechtsextremen Bewegungen für unsere Demokratie und unser freiheitliches Zusammenleben aufmerksam.
zitiert nach Generalvikar Klaus Pfeffer, Bistum Essen, bei Facebook

Mehr: Katholische Kirche Bistum Essen - Bischof Overbeck: Rechtsextremismus widerspricht christlichem Menschenbild

Es gehe vor allem darum, in den kirchlichen Organisationen und Einrichtungen eine Debatte darüber anzuregen, „um ein Bewusstsein für die Bedeutung unserer Werte zu stärken und auf die Gefahren extremistischer Parteien hinzuweisen“.
Bei möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen gebe es keinen Automatismus, hob der Bischof hervor, sondern immer den Blick auf den Einzelfall: „Wir schauen hin, wir sprechen an, und wenn nötig ziehen wir Konsequenzen – abgestuft nach der Schwere des Falls und der Stellung der Person.“, so der Bischof.
Über die historische Beziehung zwischen dem rechtsextremen Gedankengut und kirchlichen Eigenarten haben wir ja schon mehrfach berichtet - und die Debatte darüber längst angestoßen. Ob auch diesbezüglich Konsequenzen folgen? Oder werden wieder nur halbherzig die Konsequenzen gezogen, die von den Mitarbeitenden zu beachten sind - bis hin zu neuartigen Loyalitätsvorgaben?

Freitag, 4. Juli 2025

Kircheninfo Nr. 45 erschienen

Aus dem Inhalt:
🤓 Wieso Tarifverträge in kirchlichen Betrieben in Norddeutschland keine Seltenheit sind,
wie Ihr die anstehenden MAV-Wahlen richtig vorbereitet oder
wie Ihr den im Weimarer Appell unterstützen könnt!

Interessiert?
📲 Dann holt Euch die neue Ausgabe der Kirchen.Info hier: https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/.../++co...

Donnerstag, 3. Juli 2025

AK Caritas - gestaffelte Übernahme des Empfehlungsbeschlusses der Bundeskommission in den Region

Inzwischen haben alle Regionalkommission getagt und weitgehend - zu unterschiedlichen Zeitpunkten - die Übernahme der Empfehlung der Bundeskommission beschlossen. Noch ist die Akzeptanz des Empfehlungsbeschlusses nicht überall auch "in trockenen Tüchern".
1) Allgemeine Tarifrunde
Die RK Ost (zu der auch Hamburg gehört) hat die allgemeine Tarifrunde im Rahmen ihres Eckpunktebeschlusses bestätigt und startet also am 1. Januar 2026 mit den Gehaltssteigerungen (zzgl. 2,5% +1 Urlaubstag). In allen anderen Regionen wurden die Beschlüsse der Bundeskommission 1:1 umgesetzt; hier geht es schon im Juli 2025 los.

2) Tarifrunde für Ärztinnen/Ärzte:
In der RK NRW wurde die Tarifeinigung für die Ärzte noch nicht umgesetzt und das Vermittlungsverfahren eingeleitet. In allen anderen Regionen wurde der Beschluss der Bundeskommission 1:1 umgesetzt; hier erhöhen sich die Gehälter ab Juli 2025. Alle Ergebnisse auf www.akmas.de/tarif
Quelle: AK-MAS Facebook jetzt kommt es also (ausgerechnet in NRW auf die Vermittler und ansonsten auf die Inkraftsetzung durch die Bischöfe der einzelnen (Erz-)Diözesen an. Und dass individualrechtliche Vereinbarungen allemal vorrangig sind, müssen wir hier nicht extra betonen. Das gilt auch, wenn eine abweichende Vereinbarung gegenüber den bischöflichen Vorgaben erfolgt (§ 305 b BGB).

Wäre es da nicht sinnvoller, gleich "das Original" zu akzeptieren?

Dienstag, 1. Juli 2025

§ BAG - gleiche Tätigkeit muss nicht immer gleich bezahlt werden ... Nachfrage und Überlegungen

Darüber berichtet der SPIEGEL online:
Ähnliche Aufgaben, monatlich bis zu 550 Euro weniger Gehalt: Das kann unter Umständen rechtens sein, urteilen die Richterinnen und Richter am Bundesarbeitsgericht. Grund ist die Tarifautonomie.
und weiter berichtet der SPIEGEL:
Hierzu betonen auch die Richterinnen und Richter, dass die Tarifparteien zwar den Gleichheitsgrundsatz beachten müssen. Gleichzeitig verschaffe ihnen die Tarifautonomie aber Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielräume. Die gerichtliche Kontrolle sei daher »auf eine Willkürkontrolle beschränkt«. Eine Ungleichbehandlung sei nur dann gegeben, wenn »ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt«.

Diese Begründung lässt aufhorchen - denn kirchliche Regelungen sind keine Tarifverträge, sondern nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGBs - §§ 305 ff BGB), also vom Arbeitgeber einseitig bereitgestellte Regelungen. Daran ändert auch nichts, dass vor einer Inkraftsetzung durch die Bischöfe als "Kirchenrecht" irgendwann einmal in irgendeiner Form irgendwie bestimmte Vertreter der Mitarbeitenden beratend eingebunden waren (wie das geschieht ist für jeden der "Dritten Wege" unterschiedlich geregelt). Das macht neugierig - sollte diese "Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz" in AGBs nicht gelten, auch oder selbst, wenn diese kirchlichen AGBs das vorliegende Tarifvertragsrecht des öffentlichen Dienstes mehr oder weniger detailgetreu abschreiben?

Ein Blick in das Urteil (und letztendlich in das Gesetz) erleichtert die Rechtsfindung.
Also erst einmal das Urteil:

Montag, 30. Juni 2025

§ - das gilt auch bei Kirchens: Fehlgeburt: Neues Gesetz schützt auch Auszubildende

Eine Auszubildende erleidet eine Fehlgeburt – eine Situation, die für alle Beteiligten schwierig ist. Bislang gab es nur die Krankschreibung, doch ein neues Gesetz ändert das grundlegend. Was Ausbildungsbetriebe und deren Auszubildende über die neuen Schutzfristen wissen müssen.
Quelle und mehr "klick"

Donnerstag, 26. Juni 2025

Papstansprache an die Bischöfe - Mahnung zur Einheit

Gestern hat es eine interessante Papstansprache an Bischöfe gegeben. RadioVatikan berichtet hier in amtlicher deutscher Übersetzung, was Papst Leo XIV. bei der Begegnung mit den Bischöfen sagte, die er diesen Mittwoch im Rahmen ihrer Heilig-Jahr-Feier empfangen hat.
...
Prinzip der Einheit
Der Bischof ist vor allem das sichtbare Prinzip der Einheit in der ihm anvertrauten Teilkirche. Es ist seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sie in der Gemeinschaft all ihrer Glieder und mit der universalen Kirche aufgebaut wird, ...

Den zweiten Aspekt, den ich – weiterhin ausgehend von Christus als Leitbild für das Leben des Hirten – betrachten möchte, würde ich wie folgt definieren: Der Bischof als Mann geistlichen Lebens, d.h. als ein Mensch, der sich ganz dem Wirken des Heiligen Geistes fügt, welcher in ihm den Glauben, die Hoffnung und die Liebe weckt und diese wie eine Flamme in den verschiedenen Lebenssituationen nährt.
...
dass der "Dritte Weg" der katholischen Kirche in Deutschland (mit der historisch schwerst belasteten Ideologie der "Dienstgemeinschaft" und der Ablehnung des Gewerkschaftsprimats) weder mit dem universellen Kirchenrecht noch mit der eigenen Soziallehre übereinstimmt, haben wir hier schon wiederholt bemerkt.

Und dass es primär Aufgabe der Bischöfe ist, sich seelsorgerlich auf theologischer Grundlage zu betätigen und nicht nach fürstbischöflicher Coleur auch noch weltliche Macht auszuüben, erinnert an den drängenden Aufruf zur Entweltlichung von Papst Benedikt.
Aber wie geschrieben steht: wenn ein deutscher Papst in einem deutschen Konzerthhaus an die versammele Nomenklatur der deutschen Kirche spricht, dann meint er - natürlich - Nicaragua.

Video-Link

Dienstag, 24. Juni 2025

Pfingsten ist vorbei - wir melden uns langsam wieder zu Wort, auch in der Hoffnung, dass der Heilige Geist ...

.... auch einmal den Weg in seine Kirche findet. Denn was da alles an Sonderregelungen erfunden wird, um die Arbeitgeber stark, die Mitarbeitenden klein und die Gewerkschaften draußen zu halten, ist unbeschreiblich.

Dabei sind die kirchlichen Wohlfahrtsverbände genauso wie öffentliche und private Träger gemeinsam in einer Branche aktiv, die im Wesentlichen die gleichen Probleme hat. Warum also das Dritte Rad am Moped immer neu erfinden? Voneinander lernen heißt, siegen zu lernen - und gemeinsam für seine Rechte und sein Wohlergehen zu streiten, hat noch niemand geschadet. Ein Beispiel ist die Behindertenhilfe: ja, es gibt auch kirchliche Einrichtungen in der Branche.
inklusiv.aktiv
Zweimal im Jahr erscheint die ver.di-Zeitung inklusiv.aktiv mit spannenden Artikeln für Beschäftigte in der Behindertenhilfe, den Teilhabe- und Inklusionsdiensten.

Montag, 9. Juni 2025

Sonntagsgedanken - ausgerechnet der Samariter ...

Niemand, nicht einmal der Levit, eilt dem Opfer zur Hilfe – gerettet wird er von einem „Sünder, einem Heiden, der dem Wirt sogar anbietet, für seine Pflege zu bezahlen“.
so berichtet VaticanNews von Erzählungen durch Papst Franziskus zu Begegnungen Jesu. Die Episode wurde im Rahmen einer Sendereihe am Ostersonntag 2022 zur Hauptsendezeit auf Rai Uno ausgestrahlt. VaticanNews weiter:
Besonders eindrucksvoll ist die Betonung der sechs Figuren: nicht nur der Samariter steht im Zentrum, sondern auch diejenigen, die sich ihrer Verantwortung entziehen. Es ist ein Gleichnis über das Handeln – oder das Versagen – angesichts von Leid. Dass gerade der religiös und gesellschaftlich Ausgegrenzte zur Barmherzigkeit fähig ist, während die „frommen“ Repräsentanten des Volkes versagen, ist eine starke Provokation.

Tiefe, theologische Dimension
Jesus erzählt dieses Gleichnis nicht nur, um zu einem guten Leben zu ermahnen. Die Deutung am Ende – der Samariter als Bild für Christus selbst – eröffnet eine tiefere, theologische Dimension. „Einige alte Theologen sagten, in dieser Stelle sei das ganze Evangelium enthalten“, so Franziskus. Jeder von uns ist der Verwundete. Und Christus, der sich „die Hände schmutzig macht“, der uns auf sein „Reittier“ hebt, uns in Sicherheit bringt und sich weiter um uns kümmert, steht für eine Liebe, die keine Grenzen kennt.

Die Parabel ist ein Aufruf zur konkreten Tat – unabhängig von Status, Konfession oder Herkunft. Der Wirt, der staunend zusieht, ist der Spiegel des modernen Menschen: überrascht, ja irritiert vom Maß dieser Barmherzigkeit.

In einer Welt, die oft Spaltung und Abgrenzung fördert, ist das Gleichnis vom barmherzigen Samariter eine bleibende Provokation. Es fordert uns auf, unsere Rollen zu überdenken: Sind wir Helfende, Gleichgültige oder gar Wegsehende? Oder lassen wir uns verwandeln und handeln wie der, den man am wenigsten erwartet hätte?

Lassen wir uns das Gleichnis doch bei der Betrachtung der kirchlichen Arbeitswelt durch den Kopf gehen:
Hätte der "Barmherzige Samariter", der Sünder, der Heide, heute in kirchlichen Arbeitsverhältnissen eine Chance – unabhängig von Status, Konfession oder Herkunft?
Wenn es um die aktive und gemeinsame Eingrenzung des Dumpingwettbewerbs in der Wohlfahrtsbranche geht - sind wir Helfende, Gleichgültige oder gar Wegsehende?

Donnerstag, 5. Juni 2025

Nur Tabellenerhöhungen - orientierender Empfehlungsbeschluss der Bundeskommission zur AVR Caritas

Die Caritas-Mitarbeitenden in Deutschland erhalten zum 1. Juli mindestens 3 Prozent mehr Gehalt. Zum 1. Februar 2026 ist eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent vereinbart. Neben den Gehältern sollen auch Zulagen für Schichtarbeit, Zulagen für Pflegekräfte sowie weitere Vergütungsbestandteile steigen.
Für Ärzte in Caritaskliniken und -einrichtungen gilt ein eigener Abschluss: Er sieht eine Erhöhung um 4 Prozent zum 1. Juli, um 2 Prozent zum 1. Dezember und um weitere 2 Prozent zum 1. Januar 2026 vor.
Die Tarifvereinbarungen sehen auch höhere Zuschläge für Nachtschichten sowie kurzfristige Dienstplanänderungen vor.
wir zitieren aus einer Meldung des DOMRADIO und den Aktuellen Meldungen der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK-MAS).
Die Mitarbeiterseite spricht zudem einige "Fehlstellen" an:
„In einem zweiten Teil der Tarifrunde müssen wir weitere Elemente umsetzen, die im Öffentlichen Dienst erstrittenen wurden: zum Beispiel einen Tag mehr Erholungsurlaub und die Erhöhung der Jahressonderzahlung.“
(Foto: Facebook)

Das Verhandlungsergebnis der Caritas bleibt also - wieder einmal - hinter dem öffentlichen Dienst zurück. Auf diese Weise wird der ruinöse, kostenorientierte Dumpingwettbewerb in der Branche nicht beseitigt. Dafür bräuchte es "allgemein verbindliche Tarifverträge". Dann wäre Qualität und nicht der Billigpreis die Grundlage für einen faireren Wettbewerb aller Anbieter - und diesen Wettbewerb bräuchten die kirchlichen Wohlfahrtsverbände wohl nicht zu scheuen.

Wir weisen zudem darauf hin, dass mit diesem abgespecktem Beschluss noch nicht alles "in trockenen Tüchern" ist.
Denn nun sind die Regionalkommissionen am Zug, die Empfehlung der Bundeskommission durch eigene Beschlüsse um zu setzen. Und danach können die Bischöfe das Ergebnis in kirchenrechtlichen Vorschriften umsetzen - wenn sie denn wollen.

Mit diesem Beitrag melden wir uns zugleich für die anstehenden bayerischen Pfingstferien ab. Voraussichtlich werden wir uns dann in der 26. KW wieder zu Wort melden.

Sonntag, 1. Juni 2025

Sonntagsnotizen - "Glaubwürdigkeit statt Perfektion"

Katholisch.de berichtet von der ersten Priesterweihe, die Papst Leo XIV. vorgenommen hat. Diese erste Priesterweihe zeigt auch, welche Intentionen der Papst den Klerikern für ihr Amt besonders ans Herz legt. In dem Bericht wird aus der Predigt zitiert:
... Es gelte, "die Glaubwürdigkeit einer verwundeten Kirche wiederherzustellen, die zu einer verwundeten Menschheit in einer verwundeten Schöpfung gesandt ist", sagte Leo XIV. in seiner Predigt vor rund 5.500 Menschen im Petersdom. "Perfektion ist nicht wichtig, Glaubwürdigkeit ist jedoch unerlässlich." ...

Auch Radio Vatikan weist im Bericht über die Weihe ausdrücklich auf diesen Aspekt hin:
... „Ihr wisst, wie ich in eurer Mitte war“ – ein Satz des Apostels Paulus, den Leo XIV. als Maßstab für priesterliche Authentizität deutete. „Es ist nicht wichtig, perfekt zu sein, aber es ist notwendig, glaubwürdig zu sein.“ ...
Die Predigt ist von Radio Vatikan zur Gänze im Wortlaut dokumentiert.

Wir können uns der Forderung nach "Glaubwürdigkeit" nur anschließen. Schließlich haben wir die fehlende Glaubwürdigkeit der Kirche im Kontext mit der eigenen Soziallehre einerseits und dem Handeln der kirchlichen Arbeitgeber andererseits oft genug beklagt. Und der Verlust der Glaubwürdigkeit ist das Schlimmste, was einer Religionsgemeinschaft passieren kann.