Donnerstag, 23. Januar 2025

Berichte zur Protestkundgebung vor dem Landeskirchenamt in Erfurt

🔥 Kirchliche Beschäftigte fordern Selbstbestimmung über ihre Arbeitsbedingungen! Solidarität mit den Beschäftigten vom Klinikum Weimar!

Berichte:
https://ag-mav.org/2025/01/ver-di-kundgebung-vor-dem-landeskirchenamt-erfurt/
Am 17. Januar protestierten rund 100 Gewerkschaftsmitglieder, überwiegend aus dem Sophien- und Hufelandklinikum Weimar, vor dem Landeskirchenamt in Erfurt für gleiche Rechte kirchlicher Arbeitnehmer:innen. Sie möchten Tarifverträge abschließen und das volle Streikrecht erhalten.
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Bodo Ramelow auf Instagram
https://www.facebook.com/story.php?story_fbid=1086126070192610&id=100063856800535&_rdr
"Wir wollen als Gewerkschaft nicht über den Gottesdienst mitbestimmen, sondern mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe über Bezahlung und Arbeitsbedingungen verhandeln"
Weil ihnen das immer noch verwehrt wird, streikte ver.di vor dem Landeskirchenamt Erfurt:
https://hpd.de/artikel/protestkundgebung-dem-landeskirchenamt-erfurt-22773
Eine Abordnung von knapp 100 Beschäftigten des Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar und anderer kirchlicher Einrichtungen hat vergangenen Freitag vor dem Landeskirchenamt in Erfurt für Tarifverträge und ihr Grundrecht auf Streik demonstriert.
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https://www.katholisch.de/artikel/58807-linken-politiker-ramelow-arbeitsrecht-der-kirchen-muss-sich-anpassen
Linken-Politiker Bodo Ramelow kritisiert das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen. Damit zieht seine Partei auch in den Wahlkampf. Aus seiner Sicht wären die Kirchen im eigenen Interesse gut beraten mit einer Reform.
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https://gesundheit-soziales-bildung-sat.verdi.de/mein-arbeitsplatz/krankenhaeuser/++co++75e92192-d71f-11ef-b3a2-d166223aa4fc
Pressebericht von ver.di

Montag, 20. Januar 2025

Tarifrunde im Wahlkampf - Verdi erwartet „keine Geschenke“

berichtete die Süddeutsche Zeitung am Freitag und formulierte:
Im Januar starten die Tarifgespräche im öffentlichen Dienst. Verdi fordert acht Prozent mehr Lohn und einen flexiblen Ausgleich von Überstunden. ...
Größere Streiks rund um die Bundestagswahl sind nach Meinung von ver.di Chef Frank Werneke nicht ausgeschlossen.
Da der öffentliche Dienst noch immer der Vorreiter auch für die "Dritten Wege der Kirchen" ist, wäre es gut und wichtig, dass auch kirchliche Mitarbeitende die Tarifauseinandersetzung unterstützend begleiten. Auch die kirchlichen Arbeitgeber gewähren keine Geschenke sondern zahlen gerade so viel, wie für die Personalgewinnung notwendig und unverzichtbar ist. Nur eine hohe Messlatte motiviert auch die kirchliche Arbeitgeber, mehr "drauf zu legen".

Freitag, 17. Januar 2025

Kitas im Erzbistum Köln - Anmerkungen zur gemeinsamen Servicegesellschaft mit gewerblichem Kita-Träger Fröbel

Am 7. Januar haben wir über Pläne des Bistums Trier berichtet, Kindertagesstätten in die "Bauträgerschaft" der Kommunen zu übergeben. 

Nur zehn Tage später wird vom Domradio (Köln) über ein anders Modell aus dem Erzbistum Köln in Form eines Interviews mit Frank Hüppelshäuser (Amtsleiter im Erzbischöflichen Generalvikariat Köln) informiert:
Das Erzbistum Köln gründet zusammen mit dem Kita-Träger Fröbel eine gemeinsame Servicegesellschaft. Was bedeutet das für die 525 Kindertagesstätten im Erzbistum Köln?
Auch Fröbel berichtet über diese "wegweisende Partnerschaft".

Zunächst einmal:
Fröbel ist einer der größten (Anm. gewerblichen) Träger von Kinderkrippen, Kindergärten und Horten in Deutschland mit über 5500 Mitarbeitenden, zwei Akademien für Fachkräfte und Kindergärten in Australien. Aktuelle Zahlen, Daten, Fakten stehen im Pressedossier
(Quelle: Eigendarstellung im Internet). 

Das in Form eines "Vereines" organisierte Unternehmen hat nach eigenen Angaben seit Jahren jährlich steigende Umsatzerlöse. Diese wurden für 2023 mit fast 300 Mio. Euro angegeben (konkret: 292.869 TEuro). Das Unternehmen ist Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und verfügt über einen mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ausgehandelten Fröbel-Haustarifvertrag. Die Gehaltsstufen und die Laufzeit orientieren sich nach eigenen Angaben am TVöD. Ein näherer Blick in diesen Haustarifvertrag offenbart allerdings schon einige Unterschiede. So ist die Stufenlaufzeit im Haustarifvertrag (§ 15 Abs. 7) erkennbar anders geregelt als im TVöD. Aber darauf soll es uns hier nicht ankommen.

Denn nach der Meldung des Domradio soll diese Servicegesellschaft primär mehrere andere Effekte erzielen:
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wir müssen es auch unter der finanziellen Perspektive betrachten. Wir stecken eine ganze Menge Kirchensteuermittel in das Thema Kita, was genau richtig ist. Aber auf Sicht werden die Kirchensteuermittel weniger werden. Also müssen wir auch in diesem Umfeld zu sparen versuchen. Wir wollen aber nicht sparen, indem wir Kitas schließen. Ganz im Gegenteil. Wir wollen in der Verwaltung sparen und eigentlich jeden Euro, den wir dort sparen, in die Pädagogik, in die Ausstattung, in die Kitas vor Ort investieren. Das ist die Idee.
also - handelt es sich um die Umsetzung von Sparmöglichkeiten durch Synergieeffekte? Klar scheint jedenfalls, dass diese Bemühungen zu Lasten der "Personalkosten" gedacht sind, denn die Spareffekte bei einer gemeinsamen Beschaffung von Betriebsmitteln wie Computern, Druckerpapier usw. sind eher rudimentär. Dass ein stramm geführtes Wirtschaftsunternehmen natürlich betriebswirtschaftliche Prozesse (z.B. bei Beschaffungsmaßnahmen) stringenter, also schlanker umsetzen kann als eine an öffentlich-rechtliche Grundsätze  gebundene Verwaltung ist zu erwarten (Zitat: Verwaltung heißt: Finanzbuchhaltung, Controlling oder Einkauf).
Letztendlich werden die kirchlichen KiTAs künftig also nicht mehr nach den caritativen Grundsätzen der "Gemeinnützigkeit und "Wohltätigkeit" (ohne Gewinnerzielungsabsicht) betrieben, sondern nach eiskalten betriebswirtschaftlichen Regularien. 
Deutlicher kann man das kaum formulieren.

Samstag, 11. Januar 2025

Aufruf zur Solidaritätsdemo - 17. Januar 2025 - Erfurt

🔥 Kirchliche Beschäftigte fordern Selbstbestimmung über ihre Arbeitsbedingungen! 🔥
✊ Solidarität mit den Beschäftigten vom Klinikum Weimar! ✊

Die Beschäftigten am Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar sollen an der Ausübung ihrer grundlegenden Rechte gehindert werden. Das geht uns alle an!
Gemeinsam demonstrieren wir:
⏰ 17. Januar 2025 // 17:00 Uhr
📍 Erfurt, vor dem Landeskirchenamt in der Michaelisstr. 39
❓ Worum geht es? ❓
Die Beschäftigten am Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar wollen nicht länger in der Zuschauerrolle sein, wenn über ihre Löhne und Arbeitsbedingungen entschieden wird. Sie fordern ihren kirchlichen Arbeitgeber auf, mit der Gewerkschaft ver.di auf Augenhöhe über Tarifverträge zu verhandeln. So, wie es in den allermeisten Krankenhäusern üblich ist. Deshalb haben sich 370 Beschäftigte in ver.di organisiert. Sie sind bereit, sich für ihre Belange einzusetzen. Weil der Arbeitgeber ihre Anliegen ignoriert, wollen sie in den Warnstreik treten. Doch Kirche, Diakonie und Klinikleitung versuchen, den Streik verbieten zu lassen. 🔥 Das ist ein Angriff auf ein demokratisches Grundrecht, das allen Beschäftigten zusteht - auch in kirchlichen Einrichtungen. 🔥Zeigt euch am 17. Januar 2025 solidarisch!
Hier der Beitrag auf Facebook: Bitte teilen und teilnehmen 😅https://facebook.com/events/s/solidaritat-mit-den-beschaftig/1323539748795262/

Dienstag, 7. Januar 2025

Kirchengemeinden im Bistum Trier wollen Kita-Immobilien an kommunale Träger übergeben

berichtet katholisch.de und verweist auf die Abgabe der Baulasten:
Kirchengemeinden im Bistum Trier haben im Jahr 2024 in Rheinland-Pfalz und dem Saarland weitere 13 Bauträgerschaften für Kindertageseinrichtungen abgegeben. Seit dem Jahr 2020 sind es damit insgesamt 60 katholische Bauträgerschaften weniger, wie eine Bistumssprecherin auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Ende des Jahres 2024 gab es damit noch 223 katholische Bauträgerschaften von Kitas im Bistum Trier. Diese Bauträgerschaften werden von den Kirchengemeinden geführt.
Im Bistum sollen rund ein Drittel der Gebäude für Kindertagesstätten abgeben werden, die Einrichtungen selbst aber weiterhin kirchlich betrieben und dafür die Betriebsträgerschaften fortgeführt werden. Für die Familien ändert sich durch den Wechsel einer Bauträgerschaft in der Regel nichts. Der reguläre Betrieb der Kindertagesstätten und die Angebote der Einrichtungen bleiben unberührt.

Die Verantwortung für die Gebäude soll jedoch an kommunale Träger übergeben werden. Geplant ist dabei langfristig, die Zahl der katholischen Bauträgerschaften von Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier im Zeitraum von 2020 bis 2029 von einst 283 auf dann maximal 183 zu reduzieren.
Damit werden die Belastungen durch die Übernahme einer kommunalen Pflichtaufgabe auch wieder den Kommunen übertragen - was im Hinblick auf die unzureichende Investitionsförderung der öffentlichen Hand im Grundsatz nicht zu kritisieren ist.
Was aber Kritikwürdig ist, wäre die weitere Betriebsführung durch die Kirchengemeinden - unter Fortgeltung des kirchenspezifischen Arbeitsrechts. Wenn eine Kommune schon die Investitionsbelastung übernimmt, dann sollte auch darauf geachtet werden, dass die rechtliche Situation der Mitarbeitenden in den so finanzierten Einrichtungen dem üblichen Standard der kommunalen Kindertagesstätten entspricht. Das heißt dann, dass es keine Beschränkungen durch das kirchliche Arbeitsrecht geben darf - weder bei gewerkschaftlicher Betätigungsfreiheit, noch bei der innenbetrieblichen Mitbestimmung, bei der Geltung von Tarifverträgen, beim (auch kollektivne) Rechtsschutz der Beschäftigten und erst recht nicht bei besonderen Loyalitätsanforderungen.

Ja, grundsätzlich gilt der verfassungsrechtliche Subsidiaritätsgrundsatz. Wer eine kirchlich geprägte Erziehung für seine Kinder will, muss dazu auch die Möglichkeit haben - und umgekehrt. Aber die Rechte der Mitarbeitenden haben mit einer religiös geprägten Erziehung nichts zu tun.

Samstag, 4. Januar 2025

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) will Diskriminierungsverbot queerer Menschen im Grundgesetz

berichtet Kirche und Leben:
"Als katholische Kirche haben wir eine besondere Verantwortung gegenüber LSBTIQ-Personen, weil wir in der Vergangenheit selbst daran beteiligt waren, diese Menschen aufgrund der kirchlichen Lehre zu diskriminieren", sagte der Theologe Andreas Heek dem Portal katholisch.de am Donnerstag. Es gehe auch darum, dass etwa die "Ehe für alle" oder das Selbstbestimmungsgesetz nicht mehr mit einfacher parlamentarischer Mehrheit revidiert werden könnten.
Auf Heeks Initiative hin beschloss der Laien-Dachverband, der sich als die Vertretung der katholischen Zivilgesellschaft versteht, im November Bundestag und Bundesrat aufzufordern, Artikel 3 des Grundgesetzes um folgenden Satz zu ergänzen: "Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert werden."
...
Das Anliegen stand auch im Koalitionsvertrag der zerbrochenen Ampel-Regierung. Eine angekündigte Bundesratsinitiative des Landes Berlin im Sommer versandete. In Sachsen-Anhalt wurde indes die Landesverfassung bereits entsprechend ergänzt.
Nun, was das ZdK da fordert, findet sich schon im Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es ist aufgrund einer europäischen Richtlinie auch als Gesetzesnorm in Deutschland in Kraft gesetzt worden - und damit über die normalen Gesetze hinaus auch europarechtlich geschützt. Dort steht:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Es wäre ehrlich, wenn das ZdK darauf hinweisen würde, dass - auf Intervention der Kirchen - in § 9 dieses Gesetzes auch Ausnahmen, also Diskriminierungsmöglichkeiten, für Religionsgemeinschaften eröffnet wurden. Demnach
... ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können

Wie diese Schachtelsätze doch beliebt sind - sie zwingen nahezu zu aufreibenden und umständlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Es wäre - um es auf den Punkt zu bringen - ehrlich und einfacher, wenn sich das ZdK die Streichung von § 9 AGG zum Ziel setzen würde. Dann braucht es auch den langen Atem nicht, den eine Verfassungsänderung erfordert - und danach folgende Verfassungsklagen zur Geltung dieses § 9 AGG.

Freitag, 27. Dezember 2024

Änderungen der ver.di Kommunikationsstrukturen zum 01.01.2025 - Forum mav-aktiv-intern - Austauschgruppe SIGNAL - TELEGRAM

 Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Weihnachten lädt ja dazu ein, neue Perspektiven zu gewinnen…


das derzeit bei ver.di im Einsatz befindliche Mailinglisten-Tool wird zum 31.12.2024 abgeschaltet. D. h., dass ein Austausch ab dem 1.1.2025 über das Forum kirchliche Betriebe (mav-aktiv-intern@lists.verdi.de) nicht mehr möglich ist.

 

Ver.di möchte Euch dennoch weiterhin die Möglichkeit zum Austausch anbieten und schlägt daher die Verwendung einer Signal-Gruppe vor. Signal ermöglicht seit kurzem den Beitritt zu einer Gruppe ohne Preisgabe der Mobilnummer oder E-Mail-Adresse. Infos zu Signal und den Download der Desktop App zur Verwendung auf PC oder Mac sind hier zu finden https://signal.org/de/

 

Austauschgruppe

 

Wenn ihr die Desktop App installiert habt gelangt ihr hier zur Signal Gruppe 

 

Zum Beitritt via Handy kann alternativ dieser QR Code gescannt werden: 

 


Infokanal:

 

An dieser Stelle möchten wir auch auf den neuen Telegram Kanal hinweisen. Auf diesem Kanal erhaltet Ihr aktuelle Infos zur Entwicklung im kirchlichen Arbeitsrecht und zu ver.di Aktivitäten. 

 

Allgemeine Infos zu Telegram und den Download der Desktop App zur Verwendung auf PC oder Mac sind hier zu finden: https://telegram.org/

 

Wenn Ihr die Desktop App installiert habt gelangt Ihr hier zum Telegram Kanal: https://t.me/verdi_kircheninfos

 

 

Zum Beitritt via Handy kann dieser QR-Code gescannt werden: 



 

 

 

Dienstag, 24. Dezember 2024

Frohe Weihnachten 2024

- und weil mit dem 25. Dezember die Tage wieder länger werden, wächst hoffentlich auch das Licht in der Welt


Wir stellen dann - mit einer bereits jetzt vorgesehenen Ausnahme für einen technischen Hinweis - die Blogbeiträge für dieses Jahr wieder ein, und wünschen somit zugleich ein friedliches, gesundes, glückliches und erfolgreiches Neues Jahr 2025

Aber jetzt ist Weihnachten ! DGB Bayern verleiht Bayerischen Mitbestimmungspreis 2024

Die Mitarbeitervertreter*innen der Barmherzige Brüder Behindertenhilfe gGmbH am Standort Reichenbach lassen sich von der erschwerten Mitbestimmung nicht bremsen, die ist dem DGB ein Preis wert!

Quelle und mehr: ver.di Bayern

W I R    G R A T U L I E R E N !!!




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Mittwoch, 18. Dezember 2024

Papst an junge Arbeitende: Beugt euch nicht allen Forderungen

„Beugt euch nicht Forderungen, die euch demütigen und Unbehagen bereiten oder Vorgehensweisen, die eure Aufrichtigkeit beschmutzen“,
hat Papst Franziskus jetzt jungen Arbeitnehmern auf ihrem Weg in das Berufsleben mitgegeben (Quelle und mehr: VaticanNews).

Im päpstlichen Grußwort zum Thema Arbeit warnte er vor dem Einzelkämpfertum und rief die jungen Leute zur Vernetzung auf, auch international.
„In der Welt der Arbeit gehen wir gemeinsam, nicht jeder für sich allein“,
so der Papst, der vor Instrumentalisierung und Ausbeutung in der Arbeitswelt warnte:
„Wir würden schnell zu Rädchen in einer Maschine werden und die Mächtigen könnten alles mit uns machen.“

Wir müssen gestehen - wir fühlen uns unwillkürlich an gewerkschaftliche Solidarität auch unter kirchlichen Mitarbeitenden und Loyalitätsanforderungen erinnert, die bis in das Schlafzimmer der Mitarbeitenden reichen und damit deren menschliche Würde verletzen.

Ob der Papst das auch so gemeint hat?