Ver.di ist eine durch und durch demokratisch organisierte Gewerkschaft. Das sieht man auch an den Anträgen, mit denen einzelne Mitglieder über die Organisationsebenen hinweg Einfluss auf die Leitlinien unserer Gewerkschaftsarbeit nehmen. Wir möchen das an einem Beispiel deutlich machen - einem Antrag, der am 13. Juni in der Mitgliederversammlung des Fachbereichs C in München vorgelegt wurde. Wir möchten diesen Antrag und die jeweilige Beschlussfassung dazu bis zum Bundeskongress, der vom 19. September bis zum 24. September in Berlin stattfinden wirdm begleiten.
Hier der Antrag in der Fassung, die dem Fachbereich C in München vorgelegt wurde:
Bezirksmitgliederversammlung FB C:Die Antragskommission (AK) hat dazu Empfohlen: Annahme und Weiterleitung an Landesbezirksfachbereichskonferenz
München, den 13.06.2026
Antrag: 10
Tarifflucht kirchlicher Träger beenden. Gleiches Arbeitsrecht für alle Beschäftigten in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.
Antragsteller: (Vorname, Name sind der Redaktion bekannt)
Die 2. ordentliche Bezirksmitgliederversammlung möge beschließen:
ver.di fordert die vollständige Abschaffung des sogenannten Dritten Wegs als arbeitsrechtliches Sondermodell kirchlicher Träger. Der Dritte Weg entzieht Millionen Beschäftigte in Caritas, Diakonie und vergleichbaren Einrichtungen dem regulären Tarifrecht und schließt das Streikrecht faktisch aus. Dieses Sonderrecht ist mit den Grundsätzen der Koalitionsfreiheit und dem Recht auf kollektive Gegenwehr nicht vereinbar und muss gesetzlich beseitigt werden.
ver.di fordert die gesetzliche Verankerung des vollen Streikrechts für alle Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen, ohne Einschränkung durch arbeitsrechtliche Sonderregelungen auf Basis des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Es endet nicht an den Toren kirchlicher Arbeitgeber.
ver.di fordert, dass öffentliche Förderung, Zuschüsse und Leistungsverträge mit kirchlichen und anderen freien Trägern künftig an die Einhaltung allgemeiner Tarifstandards geknüpft werden. Wer öffentliche Mittel erhält, hat die Pflicht, seine Beschäftigten nach denselben Standards zu bezahlen und zu behandeln wie öffentliche Arbeitgeber. Gemeinnützigkeit darf kein Deckmantel für die Umgehung von Arbeitnehmer*innenrechten sein.
Darüber hinaus wird der Fachbereich C im Bezirk München beauftragt, die gewerkschaftliche Organisierungsarbeit in kirchlichen Einrichtungen aktiv voranzutreiben. Betriebsbesuche werden systematisch durchgeführt, Beschäftigte direkt angesprochen und bestehende Betriebs- und Mitarbeitervertretungen aktiv unterstützt. Der Bundesfachbereich C wird aufgefordert, hierfür eine bundesweite Strategie zu entwickeln und dem nächsten Bundesfachbereichskonferenz darüber Bericht zu erstatten.
Begründung:
Caritas und Diakonie zählen zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Allein in diesen beiden Verbänden sind über 1,8 Millionen Menschen beschäftigt, in der Pflege, in der Sozialarbeit, in Krankenhäusern, Kitas, Beratungsstellen und Behinderteneinrichtungen. Der überwiegende Teil dieser Beschäftigten fällt unter den Dritten Weg, ein arbeitsrechtliches Konstrukt, das auf dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht basiert und es kirchlichen Trägern erlaubt, Arbeitsbedingungen in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen festzulegen, ohne Tarifverhandlungen, ohne Streikrecht, ohne die Möglichkeit kollektiver Gegenwehr.
Das klingt nach einem Randproblem. Es ist keines. Es ist das systematische Heraushalten eines Millionensektors aus den erkämpften Grundlagen des Arbeitsrechts. Hinter dem Vorhang christlicher Nächstenliebe betreiben Caritas und Diakonie ein Geschäftsmodell, das auf der strukturellen Schwächung ihrer Beschäftigten beruht. Löhne, die unter vergleichbaren Tarifen liegen. Arbeitsbedingungen, die ohne kollektiven Druck nicht verbessert werden können. Beschäftigte, die nicht streiken dürfen und damit gegenüber ihren Arbeitgebern strukturell schutzlos gestellt sind.
Das Bundesarbeitsgericht hat 2012 und in Folgeentscheidungen das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen eingeschränkt, aber nicht vollständig ausgeschlossen. Dennoch wirkt die Drohung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen in der Praxis als effektives Mittel zur Einschüchterung. Viele Beschäftigte wissen nicht, welche Rechte sie tatsächlich haben. Genau hier setzt gewerkschaftliche Organisierungsarbeit an.
Die öffentliche Hand finanziert einen Großteil dieser Einrichtungen. Pflegeleistungen, Sozialleistungen, Kita-Plätze, all das wird zu erheblichen Teilen aus Steuer- und Sozialversicherungsmitteln bezahlt. Wer öffentliche Mittel erhält, trägt eine öffentliche Verantwortung. Es ist nicht akzeptabel, dass der Staat einerseits Arbeitnehmer*innenrechte gesetzlich schützt und andererseits Träger finanziert, die diese Rechte systematisch umgehen.
Der Fachbereich C ist für diese Auseinandersetzung prädestiniert. Die betroffenen Branchen sind seine Branchen. Die betroffenen Beschäftigten sind seine Mitglieder oder sollten es sein. Und die Argumente für diesen Antrag sind keine externen politischen Forderungen, sondern die direkte Konsequenz aus dem, was ver.di laut eigenem Grundsatzprogramm sein will: eine kämpferische Gewerkschaft, die niemanden zurücklässt.
Gleiche Arbeit. Gleiches Recht. Für alle.
Die Mitgliederversammlung hat diese Empfehlung angenommen.






