Donnerstag, 24. Oktober 2024

Dilexit nos: Neue Enzyklika von Papst Franziskus

heute Mittag wird das Dokument des Papstes über die Verehrung des Herzens Jesu veröffentlicht. Der Papst hatte die Enzyklika mit dem Titel „Dilexit nos“ (Er hat uns geliebt) bei einer Generalaudienz im vergangenen Juni angekündigt. Der Text wird die Überlegungen früherer lehramtlicher Texte zusammenfassen. Der Untertitel lautet: „Enzyklika über die menschliche und göttliche Liebe des Herzens Jesu“.

VaticanNews kündigt diese vierte Enzyklika im Pontifikat von Jorge Mario Bergoglio im Internet an.
Franziskus selbst hatte die Veröffentlichung im Herbst bei der Generalaudienz auf dem Petersplatz am 5. Juni (dem Monat, der traditionell dem Heiligsten Herzen Jesu gewidmet ist) angekündigt und den Wunsch geäußert, dass der Text die Menschen dazu anregen möge, über die Aspekte „der Liebe des Herrn nachzudenken, die den Weg der kirchlichen Erneuerung erhellen können; aber auch, dass er einer Welt, die ihr Herz verloren zu haben scheint, etwas Wichtiges sagen möge“. Der Papst erklärte bei dieser Gelegenheit auch, dass das Dokument „die wertvollen Überlegungen früherer lehramtlicher Texte und eine lange Geschichte, die auf die Heilige Schrift zurückgeht, zusammenfassen wird, um heute der ganzen Kirche diesen Kult, der von geistiger Schönheit erfüllt ist, neu vorzuschlagen“.
Auch "Kirche und Leben" weist auf die Erscheinung und die Bedeutung von Enzykliken als päpstliche Lehrschreiben hin.
Eine Enzyklika ist ein päpstliches Lehrschreiben. Es ist an die katholische Weltkirche, gelegentlich zudem an „alle Menschen guten Willens“, also auch an Nichtkatholiken, gerichtet. Enzykliken beanspruchen ein hohes Maß an Verbindlichkeit. Sie werden in der katholischen Kirche als Ausdruck der obersten Lehrgewalt des Papstes verstanden, sind aber keine unfehlbaren Lehrentscheidungen im dogmatischen Sinn.

Auch wir werden dieses neue lehramtliche Schreiben sicher studieren, wollen uns aber nicht an Spekulationen darüber beteiligen, ob die Enzyklika auch dem Umgang (insbesondere kirchlicher) Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitenden und deren gewerkschaftlichen Rechten anspricht. Es gäbe da ja auch im Vatikan den einen oder anderen Anlass.
Weil wir die Enzyklika erst besprechen können, wenn wir sie gelesen haben, und am 28.10. die bayerischen Herbstferien beginnen, werden wir mit diesem Beitrag wohl wieder unsere Blogpause antreten. Sie wird voraussichtlich bis Anfang November andauern.

Mittwoch, 23. Oktober 2024

Studie: Rund 306.000 Betreuungsplätze für Kleinkinder fehlen

Eine vor wenigen Tagen veröffentlichte Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) bestätigt die schon seit Jahren bekannten Berichte von ver.di. Die Frankfurter Rundschau berichtet darüber:
Während in diesem Jahr der Berechnung zufolge in Westdeutschland 277.900 Plätze für unter Dreijährige fehlen, sind es in Ostdeutschland lediglich 28.200. Im Jahr 2023 lag die Lücke in Westdeutschland noch bei 310.200 Plätzen, im Osten bei 34.200. Ein konstanter Rückgang des Plätzemangels ist den IW-Zahlen aber nicht zu entnehmen. Insgesamt war das Ausmaß des ungedeckten Bedarfs an Kita-Plätzen für unter Dreijährige in den vergangenen zehn Jahren schwankend - aber auf hohem Niveau. In der Berechnung wurden nach Angaben des Studienautors Wido Geis-Thöne sowohl potenzielle Krippenplätze als auch mögliche Betreuungsplätze bei Tagesmüttern oder Tagesvätern berücksichtigt.

Dienstag, 22. Oktober 2024

Ausbildung und Studium in der Pflege – ihr seid gefragt!

 Liebe Kolleg*innen, 

 

die Befragung zum ver.di-Ausbildungsreport Pflegeberufe 2024 läuft und ihr seid gefragt.

 

Was läuft gut in deiner Ausbildung/deinem Studium? Was nicht?

Mach jetzt mit und fülle unseren Fragenbogen einfach online aus. Das dauert keine 15 Minuten.

 

Eure Antworten helfen uns, unsere betriebliche und politische Arbeit besser zu machen und konkrete Verbesserungen in der Ausbildung/im Studium zu erreichen.

Die Ergebnisse des letzten Reports haben gezeigt, dass ihr für eine gute Ausbildung mehr strukturierte Praxisanleitung braucht. Deshalb fordern wir einen Mindestumfang von 30 Prozent strukturierter und geplanter Praxisanleitung und bringen diese Forderung in die Politik ein.

 

Also ran an die Befragung! Verteilt sie weiter und ladet eure Kolleg*innen ein, mitzumachen. Gern auch unseren Insta-Post teilen: 

https://www.instagram.com/reel/C_Ne037tTEv/?utm_source=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA==

 

Macht jetzt mit und berichtet uns von euren Erfahrungen

Qualität von Ausbildung und Studium in der Pflege (efs-survey.com)

 

Bei Fragen wendet euch gerne an: pflegereport@verdi.de

 

Herzlichen Dank für eure Unterstützung.

 

Liebe Grüße

 

 

                                      

Carolin Hack

Jugendkoordinatorin

ver.di Landesbezirk Bayern

Fachbereich C - Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft

 

ver.di FB C Jugend Bayern

Neumarkter Str. 22

81673 München

 

Telefon: 089.59977 364

Handy:  01514  3277814

jugend.bayern@verdi.de

https://gesundheit-soziales-bildung-bayern.verdi.de/jugend

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten durch die zuständigen Stellen der Gewerkschaft ver.di gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung und dem deutschen Datenschutzrecht verarbeitet. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung werden die Daten ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben an diesbezüglich besonders Beauftragte weitergegeben und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://datenschutz.verdi.de

  

Sonntag, 20. Oktober 2024

Sonntagsnotizen - zum Kirchenamt

In unserem Blog haben wir immer wieder einmal das "kirchliche Amt" oder das "Kirchenamt" und das eigene Ämterverständnis thematisiert. Beispielhaft möchten wir auf diese Beiträge verweisen:
Eine ungetaufte Erzieherin in der KiTa - geht das, oder muss sich die Pädagogin taufen lassen?
Ist die Tätigkeit eines MAV-Mitgliedes oder von MAV-Vorsitzenden die Ausübung eines Kirchenamtes?

Heute möchten wir die Reflektion eines durchaus geschätzten Generalvikars vom 8. Oktober zum Thema wiedergeben (Quelle). Er sieht das "Kirchenamt" wohl auch auf der geistlichen Ebene, dass also die Inhaber eines Kirchenamtes nur geweihte Kleriker sein können - und bestätigt damit unsere Überlegungen, die infolge des II. Vaticanum auch kirchenrechtlich normiert wurden:
"So wie die Ämter des Papstes und der Diözesanbischöfe dogmatisch und subsidiär kirchenrechtlich momentan ausgestaltet sind, sind sie nicht wirklich lebbar und stellen eine permanente Überforderung der Amtsträger dar.", sagt Thomas Schüller in diesem theologisch differenzierten und realitätsorientierten Beitrag. Die Überhöhung des kirchlichen Amtes ist nicht nur eine Überforderung für deren Träger, die dadurch oftmals sich selbst gleich mit überhöhen und die Realität völlig ausblenden. Und die Realität beschreibt Thomas Schüller sehr zutreffend, wenn er darauf aufmerksam macht, dass das kirchliche Amt heute kaum noch auf ernsthafte Akzeptanz stößt: "Kirchenrechtliche Anordnungen wie lehramtliche Weisungen laufen ins Leere, werden von den Gläubigen nicht rezipiert oder ignoriert. Normative Anordnungen, in der Regel Gesetze, die von den Normunterworfenen regelmäßig nicht beachtet werden, verlieren ihre Verbindlichkeit." Die Folgen sind fatal und im kirchlichen Alltag jederzeit zu beobachten: Amtliche Verlautbarungen und Dokumente, lehramtliche Äußerungen, kirchliche Gesetze werden zwar zuweilen noch innerkirchlich aufgeregt diskutiert, eine Wirkung im Leben der Gläubigen haben sie jedoch weitgehend nicht mehr. Letztlich verliert damit auch das kirchliche Amt an Bedeutung und Wirksamkeit. Deshalb ist es so wichtig, in den synodalen Debatten nach ernsthaften Korrekturen und Weiterentwicklungen der Ausgestaltung des Amtes und der Entscheidungsprozesse in der katholischen Kirche zu suchen.
Anlass für diese Reflektion war der folgende Artikel, der aber auch eine Trennung von Leitungs- und Weihegewalt befürwortet:
Bischöfliches Amt und Synodalität – kirchenrechtliche Aporien und theologische Fallstricke!

Bischofssynode in Rom und Synodaler Ausschuss in Deutschland ringen aktuell um das Verständnis von Synodalität. Thomas Schüller (Münster) benennt Aporien, die sich zwischen dem Wunsch nach Synodalität und dem katholischen Verständnis des Bischofsamts ergeben.
...
Judith Hahn kann in ihrer Kirchenrechtssoziologie eindrucksvoll nachweisen, dass zwischen papalem und bischöflichem Anspruch, alles alleine entscheiden und anordnen zu können, und der tatsächlichen Annahme ihrer Vorgaben durch die Normunterworfenen eine Kluft besteht, die faktisch zur nahezu vollständigen Wirkungslosigkeit führt. Kirchenrechtliche Anordnungen wie lehramtliche Weisungen laufen ins Leere, werden von den Gläubigen nicht rezipiert oder ignoriert. Kirchenrechtlich gibt es für Papst und Bischöfe kaum Sanktionsinstrumente, die tatsächlich zu einer Verhaltenskorrektur führen, ausgenommen bei Klerikern und abhängig Beschäftigten. Normative Anordnungen, in der Regel Gesetze, die von den Normunterworfenen regelmäßig nicht beachtet werden, verlieren ihre Verbindlichkeit, taugen nicht, das Miteinander der Gläubigen bezogen auf das Evangelium wirkmächtig zu gestalten.
...
Durch die vom Papstamt abgeleitete monarchische Nachbildung des Amtes des Diözesanbischofs ohne Gewaltenteilung auf dem I. Vatikanum bietet sich der Bischofskonferenz zurzeit nicht wirklich eine Möglichkeit, effektive bischöfliche Kollegialität zu realisieren. Sie steht bei römischen Kurialen, aber auch bei nicht wenigen Diözesanbischöfen selbst, die um ihre uneingeschränkte Amtsvollmacht fürchten, unter dem Generalverdacht, entweder nationale Sonderwege einzuschlagen (Stichwort: Gallikanismus/ Febronianismus) oder faktisch die Amtsgewalt des einzelnen Diözesanbischofs zu unterminieren.
...
In der päpstlichen Praxis, aber auch in Förderplänen einzelner Bistümer, die Frauen in Leitungspositionen bringen, wird kirchenrechtlich erkennbar, dass man hier – wie vor dem II. Vatikanum und wie im alten CIC/1917 – wieder deutlich zwischen Weihe- und Leitungsgewalt unterscheidet. Bekanntlich hatte das II. Vatikanum versucht, beide Gewalten mit dem Begriff der potestas sacra zu einer Einheit zu verbinden. ... Franziskus hat kein Problem damit, Frauen mit umfassender Leitungsgewalt auszustatten. Im gleichen Atemzug allerdings sperrt er sie von der Weihegewalt aus mit dem Hinweis, die Priesterweihe würde sie klerikalisieren und widerspreche ihrem Wesen als Frau. Die Weihe ist nun aber die Grundlage für die Übertragung der höchsten Leitungsämter in der katholischen Kirche, nämlich des Papst- und Bischofsamtes. Sie bleiben Männern reserviert.
...
(Quelle und mehr)

Es wird spannend zu beobachten, wie sich der Begriff des Kirchenamtes entwickelt.
Bleibt es bei dem Weg des II. Vatikanums, das kirchliche Ämter an das Weiheamt gekoppelt sind? Dann darf und kann aber ein Verstoß gegen das Ämterrecht - mit Ausnahme einer Amtsanmaßung - nicht zu kirchenrechtlichen Sanktionen gegen abhängig Beschäftigte führen.
Wird die Leitungsgewalt von der Weihe getrennt? Auch dann wäre zu beachten, dass abhängig Beschäftigte keine Leitungsgewalt ausüben. Abhängig Beschäftigte werden allenfalls weisungsgebunden tätig - entweder im Einzelfall oder in Form genereller Handlungsvorgaben. "Abhängigkeit" und "Leitungsfunktion" (= materielle Entscheidungskompetenz) schließen sich dogmatisch aus. Auch dann kann es zu keinen kirchenrechtlichen Sanktionen gegenüber abhängig Beschäftigten kommen. Abhängig Beschäftigte sind lediglich im Rahmen ihrer Tätigkeit weisungsgebunden. Und ansonsten sind sie ihrem eigenen Gewissen und auch den staatlichen Rechtsnormen unterworfen. Letztere können sogar vorrangig gegenüber kirchlichen Weisungen sein. Denn eine kirhcliche Weisung, gegen staatliche Rechtsnormen zu verstoßen, überschreitet den verfasungsrechtlichen "Schrankenvorbehalt". Bei Anweisungen, strafbanere Handlungen zu begehen, ist das offensichtlich. Bei einer Anweisung, Ordnungswidrigkeiten zu begehen, muss dieser Vorbehalt genauso gelten. Kein Bischof darf einer oder einem abhängig Beschäftigten anordnen, den Dienstwagen im "Halteverbot" abzustellen. Dann darf aber auch kein Bischof einen abhängig Beschäftigten dazu auffordern, diskriminierende Handlungen zu begehen. Es wäre auch Aufgabe einer MAV, hier auf Rechtstreue im kirchlichen Verhalten zu trennen.

Freitag, 18. Oktober 2024

Kurzbericht von der MAV-Fachtagung in Nürnberg

67 Mitglieder bayerischer Mitarbeitervertretungen evangelischer und katholischer Einrichtungen fanden sich in Nürnberg zu unserer MAV-Fachtagung zusammen. Schwerpunktthema Arbeitszeit. Neben dem Thema Arbeitszeit wurde auch ein Ausblick auf die kommende Tarifrunde im öffentlichen Dienst geworfen, deren Ergebnisse sich auch auf die Arbeitsvertragsrichtlinien im kirchlichen Bereich auswirken. Den Beteiligten ist klar, Lohnerhöhungen, Verbesserungen bei Arbeitszeit, freien Tagen, Urlaub, etc. sind kein Geschenk des Himmels und schon gar nicht der Kirchenleitungen, die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst kämpfen auch für die Beschäftigten im kirchlichen Dienst. Im Anschluss der Fachtagung fanden sich Gewerkschafter*innen in den MAV'en zusammen, diskutierten und beschlossen eine Soli-Resolution zur Unterstützung unserer Kolleg*innen in der TR ÖD.
Diese findet ihr hier!

Dienstag, 15. Oktober 2024

Ver.di zum Urteil des LAG in Sachen "Klinikum Weimar"

Die Pressemeldung von ver.di ist hier zu finden
Das Thüringer Landesarbeitsgericht bestätigt die vorläufige Untersagung des Streiks

Pressemitteilung vom 11.10.2024

Sophien - und Hufelandklinikum Weimar

Das Thüringer Landesarbeitsgericht bestätigt die vorläufige Untersagung des Streiks am Sophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar. Endgültiger Ausgang des Rechtsstreits um die Frage der Existenz eines Streikrechts weiterhin offen

Das Thema ist nicht vom Tisch, wir machen weiter


Am 11. Oktober hat das Thüringer Landesarbeitsgericht in Erfurt im einstweiligen Verfügungsverfahren (Schnellrechtsschutz) vorerst die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Erfurt zur Untersagung des für den 14. Oktober 2024 geplanten Streiks bestätigt. Das Landesarbeitsgericht sah sich nicht in Lage, alle Aspekte des rechtlich komplexen Sachverhalts im Eilverfahren zu würdigen. Daher verwies das Landesarbeitsgericht auf das laufende Hauptsacheverfahren, in welchem im Rahmen einer weiterreichenden Prüfung die aufgeworfenen Rechtsfragen nun abschließend geklärt werden müssen. ....
Quelle und mehr

Das Thema beschäftigt die Juristen seit Jahren immer wieder. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Jürgen Kühling, gelangte in einem Gutachten, das er schon im Auftrag der damaligen ÖTV erstellte hatte, zu dem Ergebnis, dass auch im kirchlichen Dienst ein Arbeitskampf zur Erzwingung eines Tarifabschlusses geführt werden dürfe. Das Gutachten, das Wolfram Schiering auf seiner Homepage eingestellt hat, ist auch heute noch von gleicher Aktualität und hat von seiner Argumentationskraft nichts verloren. Denn die verfassungsrechtliche Lage ist unverändert. Wir werden sehen, was der Rechtsweg nun ergibt - und welche neuen Volten sich kirchennahe Juristen ausdenken, um das Streikrecht erneut in Frage - und die Kirchen und ihre Wirtschaftsbetriebe außerhalb der staatlichen Rechtsordnung - zu stellen.

Montag, 14. Oktober 2024

Ver.di Forderungen im Öffentlichen Dienst

Bereits seit Tagen stehen die Forderungen von ver.di für die kommende Tarifrunde fest. Über die Inhalte der Forderung kann sich jedes ver.di Mitglied direkt bei der Gewerkschaft selbst oder allgemein im Internet informieren. Wir beschränken uns daher auf die Wiedergabe von Medienberichten in Auszügen.

Der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet:
Verdi und der Beamtenbund dbb verlangen acht Prozent mehr Geld für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen – mindestens aber 350 Euro pro Monat. Warum die Tarifverhandlungen schwierig werden dürften.
....
Verdi-Chef Frank Werneke sagte, es gebe an vielen Stellen des öffentlichen Dienstes eine "extreme Belastungssituation". Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach räumte zwar ein, die Forderungen seien ambitioniert, "aber keineswegs zu hoch". Im öffentlichen Dienst fehlten eine halbe Million Menschen. Viele Kolleginnen und Kollegen litten deshalb an Überlastung.
Zu den weiteren Forderungen gehören unter anderem drei zusätzliche freie Tage für alle sowie ein weiterer freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder. Über ein Arbeitszeitkonto sollen Beschäftigte entscheiden können, ob sie etwa Überstunden ausgezahlt bekommen wollen oder diese auf das Konto gebucht werden sollen. Auszubildende sollen den Gewerkschaften zufolge 200 Euro mehr im Monat bekommen.....

Das HANDELSBLATT informiert:
Die Gewerkschaften Verdi und Beamtenbund haben ihre Forderung für die nächste Tarifrunde des öffentlichen Dienstes beschlossen. Die Verhandlungen starten im Januar. ...

Im nd wird geschrieben:
Die Verdi-Forderungen für den öffentlichen Dienst sind berechtigt, ....
... Wie diese (Anm.: konfliktträchtige Tarifrunde) verläuft, ist von weitreichender Bedeutung, über die gut 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen sowie die insgesamt fast eine Million Beamt*innen und Pensionär*innen hinaus. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bestimmt indirekt auch die Bezahlung von Millionen weiterer Beschäftigter bei freien Trägern, Kirchen und anderswo.
Hinzu kommt: Dieser Tarifkonflikt ist immanent politisch. Es geht darum, ob die öffentliche Daseinsvorsorge weiter kaputtgespart wird, um Schuldenbremse und Steuervermeidung für Vermögende zu erhalten. Oder ob in das Gemeinwesen investiert wird. Attraktive Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst sind eine solche Investition. Ein Interesse daran haben nicht nur die dort Beschäftigten, sondern wir alle.

Die Süddeutsche Zeitung kommentiert:
Die Gewerkschaft Verdi fordert deutlich mehr Lohn für den öffentlichen Dienst. Völlig zu Recht. Doch es gibt da noch eine Idee, um Berufe mit großem Personalmangel attraktiver zu machen.
... Derzeit wird viel darüber geredet, das die Industrie Jobs abbaut. In anderen Bereichen suchen Arbeitgeber vrezweifelt Personal. Erzieherinnen und Erzieher etwa. ....
... Am besten wäre es, in besonders belastenden Mangelberufen wie der Pflege oder der Kinderbetreuung extra Zuschläge zu zahlen. Zumal nicht überall bei den Millionen öffentlichen Angestellten und Beamten der Stress und der Bedarf gleich groß sind....
Die meisten Beschäftigten in Deutschland wollen weniger Stunden arbeiten. Jedoch würde es den Personalmangel verschlimmern, würde pauschal die Arbeitszeit verkürzt. Verdis Idee besteht nun darin, die Beschäftigten wählen zu lassen. Ob sie die volle Lohnerhöhung nehmen oder lieber einen Teil in Freizeit umwandeln, je nach ihren Bedürfnissen. Auch dieses Modell, für das es Vorbilder gibt, würde Mangelberufe attraktiver machen. ...

Der Tagesspiegel meint:
Acht Prozent mehr für den öffentlichen Dienst: Tarifforderung für 2,5 Millionen Beschäftigte
Verdi, der Beamtenbund und die Gewerkschaften der Polizei und der Lehrer möchten mehr Geld und zusätzlich drei freie Tage. Arbeitgeber bieten zwei Prozent.
:
So teuer wie beim letzten Mal wird es nicht ganz.....

Die ZEIT schreibt:
Gewerkschaften für Beschäftigte im öffentlichen Dienst wollen acht Prozent mehr Gehalt erstreiten. Die Verhandlungen mit Bund und Kommunen dürften aber schwierig werden.

...
Die Gewerkschaften verhandeln für viele Berufszweige – unter anderem für Frauen und Männer, die als Erzieher, Busfahrer, Angestellte von Bädern, Feuerwehrleute, Kranken- und Altenpfleger, Verwaltungsangestellte, Klärwerksmitarbeiter, Förster oder Ärzte arbeiten. Der aktuelle Tarifvertrag läuft nach zwei Jahren zum Jahresende aus.
Nach einer Laufzeit von zwölf Monaten soll neu über das Einkommen verhandelt werden, forderten die Gewerkschaften. Die Beamtinnen und Beamten sollen auf diese Weise zeitnah profitieren. Für die Beschäftigten der Länder wird separat verhandelt. Mit ihrer Forderung liegen ver.di und dbb leicht über der Forderung für die Lohnrunde der Metall- und Elektroindustrie. Die IG Metall hatte sieben Prozent mehr Geld verlangt.
...
2023 hatten Gewerkschaften noch die größte Tariferhöhung im öffentlichen Dienst seit Jahrzehnten erreicht. Damit sollte der damals drastische Anstieg der Verbraucher- und Energiepreise abgefedert werden. Während der Verhandlungen hatte ver.di regelmäßig Stadtverwaltungen, öffentliche Bäder, Müllabfuhren oder Krankenhäuser mit Warnstreiks lahmgelegt.
Verhandelt wird ab 24. Januar. Der Abschluss ist für Mitte März vorgesehen.




Anmerkung:
Die von ver.di in Auftrag gegebene Arbeitszeitbefragung ist die bislang umfangreichste Umfrage zu verschiedenen Arbeitszeitthemen und den sich daraus ergebenden Herausforderungen im öffentlichen Dienst. An der standardisierten Befragung haben sich fast 260.000 Beschäftigte aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes beteiligt.
Damit konnten aufschlussreiche Ergebnisse erzielt werden, die eine Grundlage für kommende Tarifrunden darstellen, aber auch in die langfristige zukünftige Betriebs- und Tarifarbeit einfließen werden. => mehr (klick)

Freitag, 11. Oktober 2024

Breaking news: Landesarbeitsgerichte untersagen Streiks

Update +++ Das Landesarbeitsgericht Berlin hat am heutigen Freitag, dem 11. Oktober 2024, den Streik für pädagogische Qualität und Entlastung bei den Kita-Eigenbetrieben Berlin untersagt. ver.di sieht in dem Urteil eine deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung sowohl in Berlin als auch bundesweit. Die Gewerkschaft kündigt vor diesem Hintergrund eine intensive Prüfung des Urteils an. Auf der Grundlage dieser Prüfung behält sich ver.di vor, das Land Berlin zu zwingen, ein Hauptsacheverfahren einzuleiten.
Quellen und mehr:
ver.di
Kommentar nd: "Überall Verlierer - Das gerichtlichen Verbot des Kita-Streiks trifft alle Beteiligten"

Auch das Thüringer Landesarbeitsgericht hat heute dem Vernehmen nach die vorläufige Untersagung des Streiks am Wophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar bestätigt. Der endgültige Ausgang des Rechtsstreites um das Streikrecht ist damit weiterhin offen.

Quellen und mehr:
mdr Thüringen:

Weimar und kein Ende

Das Arbeitsgericht Erfurt hat in einer einstweiligen Verfügung an seiner Rechtsauffassung festgehalten und den für 14. Oktober erneut angekündigten Warnstreik am Sophien-Hufeland-Klinikum der Diakonie untersgt.
Verdi legte sofort nach der Urteilsverkündung Berufung ein. Das Thüringer Landesarbeitsgericht will heute, am Freitag, darüber entscheiden.

...
Das (Erfurter) Gericht räumte im Verlaufe der mündlichen Erörterung ein, dass das Verfahren grundsätzliche Rechtsfragen berühre, die diskutiert werden sollten. Allerdings sei dies im Rahmen der Entscheidung einer einstweiligen Verfügung nicht zu leisten.
Trotz diese genannten "grundsätzlichen Rechtsfragen, die geklärt werden sollten", dann in der Entscheidungsbegründung einen angekündigten Warnstreik als "offensichtlich rechtswidrig" zu bezeichnen, erscheint uns als problematisch und Verdrehung der Rechtslage.
Das kirchliche Selbstordnungs- und Selbsverwaltungsrecht besteht nur "im Rahmen des für alle geltenden Gesetzes". Das heißt, dass schon durch einfachgesetzliche Regelungen die Schranken der kirchlichen Befugnisse enger gezogen werden können. Will das Gericht nun tatsächlich unterstellen, dass die verfassungsrechtlich zugesicherten Rechte der Arbeitnehmer für MitarbeiterInnen von Einirchtungen im Besitz kirchlicher Träger nicht gelten? Denn nur mit dieser Unterstellung lässt sich die Begründung des Erfurter Gerichts verstehen.
Es ist eine bemerkenswerte Auffassung, dass in einem für das Gericht zweifelhaften Fall diese verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Arbeitnehmer hinter den behaupteten Ansprüchen der Arbeitgeber, außerhalb der staatlichen Rechtsordnung zu stehen, zurück treten sollen.

Quellen:
MDR Thüringen (zitierend),
MDR THÜRINGEN JOURNAL Mi 09.10.2024, 19:00Uhr. Video 02:03 min - verfügbar: bis 07.04.2025 ∙ 19:36 Uhr;
Tagesschau

Daniel Wenk schreibt dazu auf Facebook:
In Mitteldeutschland erleben die Interessenvertretungen seit 20 Jahren die Unwucht des Dritten Wegs.* Versuche der Beschäftigten Verbesserungen im Verfahren zu erreichen wurden ignoriert. Protest und Blockaden der Beschäftigten als einzigen Weg des Drucks im Dritten Weg durch nachjustieren im Gesetz ausgeschlossen. Ergebnis 🟰 nun können die Arbeitgeber auch ohne die Beschäftigten gewünschte Ergebnisse produzieren.*
Unterstützung erhalten sie inzwischen von ihrem von Kirche und Diakonie finanzierten Arbeitnehmer Verband VKM-EKM 🤯 praktisch: der Vorsitzende ist Referent beim Diakonischen Werk.
*Konsens? Parität? Gegnerunabhängigkeit? In Mitteldeutschland Fehlanzeige, stattdessen Kontroll- und Machterhalt von Kirche und Diakonie.* Morgen wird um 12:30 Uhr vor dem LAG in Erfurt verhandelt, ob sich Beschäftigte der diakonischen Klinik mit Macht für ihre Arbeitsbedingungen einsetzten können oder ob sie noch etwas Geduld benötigen. Dieses Modell kann und darf das Recht auf Streik nicht ersetzten‼️

Sonntag, 6. Oktober 2024

Sonntagsnotizen - der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) und die kirchliche Sonder-(Irr-)Wege

Die Bundesregierung will Auftragsvergaben an das Zahlen von Tariflöhnen knüpfen. Dass damit keine "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gemeint sein können, müsste eigentlich von Vorneherein klar sein. Denn "Allgemeine Geschäftsbedingungen" erlauben die beliebige Abwweichung in inidviduellen Vereinbarungen (§ 305b BGB) - und zwar auch zu Lasten von Arbeitnehmern.
Das gilt auch für kirchliche Regelungen des "Dritten Weges"
(BAG-Urteil vom 24.05.2018 6 AZR 308/17).
Auch die auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommenen Arbeitsvertragsrichtlinien sind keine Tarifverträge etwa iSd. gesetzlichen Öffnungsklausel (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil 6 AZR 210/22 - dazu unser Blogbeitrag vom 26.01.2024; ebenso HWK/Vogelsang 10. Aufl. § 4 EFZG Rn. 39; Malkmus in Feichtinger/Malkmus Entgeltfortzahlungsrecht 2. Aufl. § 4 EFZG Rn. 184; zu § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG BAG 25. März 2009 – 7 AZR 710/07 – Rn. 16 ff., BAGE 130, 146; aA Richardi KirchenArbR 8. Aufl. § 8 Rn. 8, § 15 Rn. 21; kritisch auch v. Tiling ZTR 2009, 458). (vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 12; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 107, BAGE 143, 354; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 18). Eine normative Wirkung besteht nicht, weil das säkulare Recht für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen keine unmittelbare und zwingende Geltung anordnet. Es fehlt eine § 4 Abs. 1 TVG entsprechende Bestimmung (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 73/01 - zu I 3 b bb der Gründe, BAGE 103, 353).
Dennoch kommt der BKU in einem absurd anmutenden Vorschlag dazu, das kirchliche Arbeitsrecht als Vorbild für ein Tariftreuegesetz zu bezeichnen
Die in der Kirche praktizierte Sozialpartnerschaft sei ein Ansatz, der auch die Tarifpartnerschaft stärken könne, indem er "den Sozialpartnern ermöglicht, direkt und ohne zusätzliche bürokratische Hürden Lösungen zu finden". Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sei dieses Vorgehen geeignet.
(Quelle: Domradio).
Auf gut deutsch: man soll so tun als ob, aber die Arbeitgeber sollen weiterhin die Möglichkeit haben, wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages wie etwas die Entlohnung "nach Belieben" zu vereinbaren. Verklausulierter kann man die Angst vor Gewerkschaften und verbindlichen Regelungen nicht beschreiben. Dem BKU wären wohl allenfalls noch die sogenannten "christlichen Gewerkschaften" genehm, die ja bekannt dafür sind, besonders christlich zu den Arbeitgebern zu sein.


Wie abstrus es ist, wenn kirchliche Arbeitgeber einseitig arbeitsrechtliche Regularien festlegen, kann man gleichzeitig im Vatikan bestaunen.
Man stelle sich vor: Ein Paar mit drei Kindern ist beim selben Arbeitgeber beschäftigt. Nun entschließt es sich zu heiraten. Anstelle einer Gratulation werden beide Ehepartner entlassen. Arbeitgeber: die Vatikanbank. Das ist nun genau so passiert.
(Quelle: katholisch.de)

Da gibt es nur eine Antwort: das kirchliche Sonderarbeitsrecht gehört in die Mülltonne der Geschichte, in Deutschland genauso wie im Vatikan ...

Mittwoch, 2. Oktober 2024

MDR - Umschau vom 24.09.2024: Kirchen-Beschäftigte fordern Recht auf Streik

Seit Wochen gibt es an einer Weimarer Klinik, die von der Diakonie betrieben wird, Proteste. Die Mitarbeiter fordern mehr Geld und Mitbestimmung, z.B. ein Streikrecht. Hintergrund ist das eigene Arbeitsrecht der Kirchen.
hier der Link zum Film (Video verfügbar: bis 24.09.2025 ∙ 20:50 Uhr)
Der Gehaltsvergleich ab 5:00 ist symptomatisch- und erklärt eigentlich alles ...

Montag, 30. September 2024

Steht der Vatikan vor der Zahlungsunfähigkeit?

Das Domradio (Köln) interpretiert einen Offenen Brief des Papstes an das Kardinalskollegium vom 16. Septemberauch in dieser Richtung:
27.09.2024 Warum der Papst einen Brandbrief an die Kardinäle schreibt
Offene Fragen
Ein Brief des Papstes an die Kardinäle der Heiligen Römischen Kirche ist extrem selten. Auch ältere Vaticanisti können sich nicht erinnern, wann es so etwas zuletzt gab. Doch am 16. September war es so weit. Ein Brief von Franziskus.

... bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass nichts weniger auf dem Spiel steht als das schiere Überleben der Leitungsbehörde der katholischen Weltkirche - oder, um es mit den Worten des Papstes zu sagen: "Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass wir heute vor strategischen Entscheidungen stehen, die wir mit großem Verantwortungssinn annehmen müssen, weil wir aufgerufen sind, die Zukunft unseres Auftrages sicherzustellen."
...
Keine echten Einsparungen
Vieles spricht dafür, dass der Heilige Stuhl vom Null-Defizit nach wie vor weit entfernt ist. Zwar wurden seit längerer Zeit keine Bilanzen mehr vorgelegt, aber die Rahmenbedingungen, die zu den letzten bekannten Zahlen aus dem Jahr 2022 über ein strukturelles Defizit in Höhe von etwa 60 Millionen Euro führten, haben sich nicht grundlegend geändert.
Dazu gehören auf der Ausgabenseite die unverändert hohen Personalkosten von jeweils etwa 2.000 Angestellten beim Vatikanstaat und bei der römischen Kurie. Durch schlechter bezahlte Überstunden konnten sie zwar minimal reduziert werden, aber da der Papst aus sozialen Gründen Entlassungen ablehnt, sind echte Einsparungen nicht möglich.

Stunde der Wahrheit für die Vatikan-Finanzen
Auch auf der Einnahmenseite wurden nur geringfügige Verbesserungen erzielt. ...