Montag, 4. Mai 2015

Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in der Tarifrunde 2014/2015 - kleines Update 4. Mai 2015

Wir sind nochmal in uns gegangen und haben beschlossen, nicht, wie im letzten Monats-Update vom 2. April 2015 wiederholt angekündigt, die monatliche Vergleichsübersicht zwischen den Systemen des 2. Wegs und und den AVR vorläufig einzustellen, sondern wir wollen sie fortsetzen. 

Grund dafür ist, dass auch die Ärztevergütung in den AVR, die sich an den Ergebnissen der Tarifabschlüsse des MB orientiert, Besonderheiten aufweist, die ein Licht auch die Tariffindung im 3. Weg wirft.


Tarifrunden von TVöD und MB/TV-Ärzte/VKA, an denen sich die Tarifregelungen der AVR orientieren. 







Tarifrunde MB/TV-Ärzte/VKA 2014/2015 Tarifrunde TVöD
2014/2015
Tarifrunde MB/TV-Ärzte/VKA 2013/2014 Tarifrunde TVöD
2012/2013


Einigung 5.2.2015 (1)
Erklärungsfrist**:
14.03.2015
Laufzeit 1.12.2014 -
31.8.2016
Einigung 1.4.2014 (1)*
Erklärungsfrist**: 30.4.2014
Laufzeit 1.3.2014-29.2.2016
Einigung: 6.3.2013 (1)*
Erklärungsfrist**: 23.3.2013
Laufzeit: 1.1.2013-30.11.2014
Einigung 31.3.2012 (1)*
Erklärungsfrist**: 30.4.2012
Laufzeit 1.3.2012-28.2.2014


Lineare Erhöhungen:
1.12.2014: +2,2 %
1.12.2015: +1,9 %
(zusätzlich:
1.3.2015 Einführung  neuer Stufen bei der Vergütung der Bereitschaftsdienste mit resultierenden Steigerungen zwischen 3% und 12,3%
01.12.2015: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um 1,9%)
Lineare Erhöhungen:
1.3.2014: + 3,0 %, mind. 90 €
1.3.2014: + 2,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, einheitlicher Jahresurlaub 30 Tage...)
Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.4.2013...)
Lineare Erhöhungen:
1.3.2012: + 3,5 %
1.1.2013: + 1,4 %
1.8.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)







Umsetzung der Tarifrunden von TVöD und MB/TV-Ärzte/VKA in den  AVR: Beschlussfassung der Vorlagen für die regionale Umsetzung durch die Bundeskommission.







AVR Caritas Bundeskommission AVR Caritas Bundeskommission AVR Caritas Bundeskommission AVR Caritas Bundeskommission

BK-Beschluss: 26.3.2015 (2) BK-Beschluss: 27.9./23.10.2014 (2) BK-Beschluss: 13.6.2013 (2) BK-Beschluss: 28.6.2012 (2)

Lineare Erhöhungen:
1.1.2015: +2,2 %
1.12.2015: +1,9 %
(zusätzlich:
1.6.2015 Einführung  neuer Stufen bei der Vergütung der Bereitschaftsdienste wie im MB - dort zum 1.3.2015)
01.12.2015: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um 1,9% - wie MB)
Beschluss am 27.9.2014/23.10.2014
1.7.2014: 3,0 %
1.3.2015: Im Fall dass die 3%ige Erhöhung niedriger als 90 Euro ausgefallen ist: Aufstockung auf 90 Euro, dann Erhöhung um 2,4 %
Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.10.2013...)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)







Umsetzung der Tarifrunden von TVöD und MB/TV-Ärzte/VKA in den AVR: Beschlussfassung der Vorlagen für die regionale Umsetzung durch die Bundeskommission. 
   
    







RK Bawü RK Bawü RK Bawü RK Bawü


RK-Beschluss: 8.10.2014 (4) RK-Beschluss: 18.2.2014 (7) RK-Beschluss: 16.11.2012 (6)


Erhöhung gemäß BK-Beschluss: 3 % ab 1.7.2014, zum 1.3.2015 zunächst Anhebung auf Sockelbetrag 90 Euro dann weitere Erhöhung um 2,4 % Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(Erhöhungen von 1/2013 bis 2/2014 sind in 3/2014 auszuzahlen; zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.10.2013; als Kompensation für die verpätete Erhöhung des BD-Entgelts gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 150 €...)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)
Die Tabellen der abgesenkten unteren Lohngruppen nehmen an der Erhöhung teil, bleiben aber weiterhin bis 31.12.2016 bestehen


RK Bayern RK Bayern RK Bayern RK Bayern

RK-Beschluss: 21.4.2015 (4) RK-Beschluss: 13.11.2014 (5 bzw. 6) RK-Beschluss: 2.7.2013 (3) RK-Beschluss: 27.7.2013 (4)

Lineare Erhöhung am 1.6.2015:
2,2 % + 1,9 %.

Bereitschaftsdienst: wie BK
Einmalzahlung in Höhe von 20,9 % im Dezember 2014 für im Dezember 2014 beschäftigte Arbeitnehmer
ab 1.1.2015 3 % Erhöhung, zum 1.3.2015 zunächst Sockelanhebung um 90 Euro, dann weitere Erhöhung um 2,4 %
Lineare Erhöhungen:
1.7.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.7. durch 125 € Einmalzahlung)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)


RK Mitte RK Mitte RK Mitte RK Mitte

RK-Beschluss 20.4.2015 (3) RK-Beschluss: 2.10.2014 (3) RK-Beschluss: 29.10.2013 (6) RK-Beschluss: 6.2.2013(7)

Lineare Erhöhung am 1.7.2015:
2,2 % + 1,9 %.
Einmalzahlung von 180  € im Juli 2015
 Bereitschaftsdienst: wie BK
Einmalzahlung zum 1.12.2014 in Höhe von 18 % der Monatsvergütung
ab 1.1.2015 3 % Erhöhung, zum 1.3.2015 zunächst Sockelanhebung um 90 Euro, dann weitere Erhöhung um 2,4 %
Lineare Erhöhungen:
1.11.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.11. durch verschiedene Einmalzahlungen)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: + 3,5 %
1.1.2013: + weitere 1,4 %
1.1.2013: + weitere 1,4 %
(+ Kompensation für die verzögerte Erhöhung 9/2012-12/2012)
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)


RK Nord RK Nord RK Nord RK Nord

15.4.2015: kein Ergebnis - Ärztevergütung geht in die Vermittlung RK-Beschluss: 04.02.2015 (8) RK-Beschluss: 25.9.2013 (5) RK-Beschluss: 20.9.2012 (5)


3 %  ab 1.1.2015
zum 1.7.2015 zunächst Anhebung auf Sockelbetrag 90 Euro dann weitere Erhöhung um 2,4 %
Lineare Erhöhungen:
1.10.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.10. durch 1100 € Einmalzahlung)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Lineare Erhöhungen:
1.10.2012: + 3,5 %
1.1.2013: + 1,4 %
1.8.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)


RK NRW RK NRW RK NRW RK NRW

17.4.2015: kein Ergebnis RK-Beschluss: 13.11.2014 (5 bzw. 6) RK-Beschluss: 11.9.2013 (4) RK-Beschluss: 4.7.2012 (3)


Erhöhung gemäß BK-Beschluss:
3 % ab 1.7.2014, zum 1.3.2015 zunächst Anhebung auf Sockelbetrag 90 Euro dann weitere Erhöhung um 2,4 %
Lineare Erhöhungen:
1.7.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.7. durch verschiedene Einmalzahlungen)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)


RK Ost RK Ost RK Ost RK Ost

RK-Beschluss: 29.4.2014 (5) RK-Beschluss: 10.12.2014 (7) RK-Beschluss: 27.2.2014 (8) RK-Beschluss: -

Lineare Erhöhungen:
1.7.2015: +2,2 %
1.12.2015: +1,9 %
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Erhöhung der Tabellenwerte um 3 % zum 1.1.2015
zweiter Schritt der Erhöhung der Tabellenwerte um 2,4 % zum 1.10.2015 mit Ausnahme der Altenhilfe und einzelner unterer Lohngruppen (mit 90 Euro Sockelbetrag)
zweiter Schritt Erhöhung der Tabellenwerte um 2,4 % zum 1.1.2016 in der Altenhilfe (mit 90 Euro Sockelbetrag)
zweiter Schritt Erhöhung der Tabellenwerte in unteren Lohngruppen der Anlage 3 (Ost und West) und Anlagen 31 und 32 (nur Ost) in zwei Teilschritten zum 1.1.2016 und 1.3.2016
Lineare Erhöhungen:
1.4.2014: +2,6 %
1.8.2014: +2,0 %
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Es gibt hier kein Kommissionsergebnis, sondern nur ein ohne Beteiligung der Mitarbeiter durchgeführtes Vermittlungsverfahren am 17.12.2013. Im Vergleich zu den anderen Regionen erfolgt zusätzlich zum wachsenden Abstand zu den anderen Regionen eine heftige Differenzierung innerhalb der Region nach Bundesländern, sogar noch innerhalb der einzelnen Anlagen (z.B. Anlage 33: "Kita"/"Nicht-Kita"). Die Ergebnisse sind hier nicht darstellbar.
vgl. RK-Info 23.12.2013









Anmerkungen:

Mit dem aktualisierten Tarifvergleich dokumentieren wir die Entwicklung nach dem Abschluss des Marburger Bundes vom 5. Februar 2015:

Bemerkenswert ist, dass die Umsetzung des letztjährigen TVöD-Abschlusses auf Bundesebene fast 6 Monate gebraucht hat, während die Ärztevergütung schon nach genau 7 Wochen umgesetzt wurde. Auch die Verschiebungen der Erhöhungstermine nach hinten fallen für die Ärzte mit einem Monat gegenüber den vier Monaten (vom 1.3. 2014- TVöD  auf 1.7.2014- AVR-C) bei den übrigen Beschäftigten deutlich freundlicher aus.
Matthäus-Effekt* allerorten.
Das Phänomen wiederholt sich auch regional: die Umsetzung der Tariferhöhung geschieht mit deutlich geringeren Abweichungen als auch erheblich schneller im Vergleich zu den regionalen Umsetzungen der TVöD-Vergütungen.

Im Einzelnen kann man sagen:
- Region Mitte: durch die Einmalzahlung entsteht in der untersten Entgeltgruppe 1 ein leichtes Plus - gewissermassen als Sozialkomponente - während in den oberen Entgeltgruppen ein leichtes Minus entsteht. Auf die Laufzeit des MB-Tarifvertrags gerechnet und umgelegt bleiben aber die Abweichungen nach oben und unten im einstelligen Euro-Bereich.
- Region Bayern: die Zusammenfassung der Erhöhungsschritte von 2,2 % und 1,9 % führt zu leichten Verbesserungen gegenüber dem BK-Beschluss. Die Verbesserungen bewegen sich aber monatlich auf die Laufzeit bezogen für alle Betroffenen im unteren einstelligen Euro-Bereich.
- Region Ost: der erste Erhöhungsschritt von 2,2 % erfolgt 6 Monate später, wofür es keine Kompensation gibt; auf die Laufzeit des MB-Tarifvertrags gerechnet und monatlich umgelegt bewegen sich die Abweichungen im zweistelligen Euro-Bereich. Derart geringe Abweichungen wünscht man sich in der Region vermutlich auch in anderen Tätigkeitsfeldern der Caritas.

Die Entwicklungen beleuchten den Trend bei der Caritas überdeutlich: je höher das Vergütungsniveau, desto größer die materielle und zeitliche Nähe zu den Vergütungen, die im 2. Weg durchgesetzt wurden.




* Das in der Soziologie bekannte Phänomen geht auf  eine neutestamentliche Stelle zurück - Matthäus 13, Vers 12: „Denn wer da hat, dem wird gegeben, dass er die Fülle habe; wer aber nicht hat, von dem wird auch genommen, was er hat.“









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