Dienstag, 10. Dezember 2013

Vermögenswirksame Leistungen dürfen den Mindestlohn nicht verringern!

Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 07.11.2013 - C-522/12 auf entsprechende Fragen des Bundesarbeitsgerichts entschieden:
Vermögenswirksame Leistungen müssen zusätzlich zum Mindestlohn gezahlt werden. Denn vermögenswirksame Leistungen sind zwar von der Arbeitsleistung nicht trennbar. Sie unterscheiden sich aber vom Lohn im eigentlichen Sinne, denn sie tragen zur Bildung von Vermögen bei, in dessen Genuss der Arbeitnehmer binnen einer mehr oder weniger langen Frist kommen wird. Vermögenswirksame Leistungen zielen darauf ab, ein sozialpolitisches Ziel zu verwirklichen
Quelle/Download (S.9): DGB Einblick 21/13

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