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Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Montag, 4. November 2013
ak.mas newsletter 2013-11-03
2 Kommentare:
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Wieso wir die gesetzliche Regelung zur Gleichstellung von teilzeitbeschäftigten Personen erst ab 01.01.2014 eingehalten? Diese Ungleichbehandlung ist jetzt schon unzulässig!
AntwortenLöschenUnd wer den Anspruch auf gleiche Vergütung - auch als Minijobber(in) geltend machen will - sollte das wegen der Ausschlussfristen jetzt schon machen, rückwirkend für mindestens 6 Monate, sonst verliert er bares Geld!
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