Hartes Gesetz und unverbindliche Lyrik:Quelle *klick*
Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat in Düsseldorf einen Doppelbeschluss zum Kirchenrecht gefasst. Streiks sind weiter verboten; der Dritte Weg zur Lohnfindung bleibt. Doch neue Diakonie-Tarifverträge sind nicht mehr in weiter Ferne
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Hartes Gesetz und unverbindliche Lyrik: Kein wirklich überzeugendes Muster. Aber es gibt noch eine Doppelstrategie –; und damit könnte doch etwas Neues angestoßen werden. Denn im Gesetz steht, dass die einzelnen Landeskirchen und diakonischen Verbände entweder ihre Lohnfindung auf dem Dritten Weg vornehmen oder aber »kirchengemäße« Tarifverträge mit Gewerkschaften abschließen können. Für die gilt zwar eine »uneingeschränkte Friedenspflicht« und ein verbindliches Schlichtungsverfahren. Aber die Ausgestaltung von beidem »wird von den Tarifpartnern vereinbart«. Das gibt viel Raum für Tarifverträge in der Kirche.
Es ist kein Geheimnis, dass sich für diese Öffnung besonders die Hannoversche Landeskirche und die Diakonie in Niedersachsen eingesetzt haben. In Niedersachsen gibt es nämlich schon eine Rahmenvereinbarung mit der Gewerkschaft ver.di über einen Tarifvertrag. Offen wird erklärt, dass man diesen kommenden Diakonie-Tarifvertrag zu einem Branchentarifvertrag Soziales ausweiten wolle.
Wenn fünfzig Prozent der Arbeitnehmer einer Branche durch einen Tarifvertrag gebunden sind, dann kann man beim Arbeitsministerium des Landes die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifabschlüsse beantragen. Das hieße: Dann müssten sich alle Arbeitgeber in dieser Branche, auch die Privaten, an die selben Tarife halten. Die Konkurrenz über die Lohnkosten wäre unterbunden.
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Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hat am 20. November 2012 das von der Diakonie beantragte Streikverbot abgelehnt. ver.di fordert die Diakonie auf, im Hinblick auf die demografische Entwicklung und die wachsende Bedeutung des Pflegesektors für die gesamte Gesellschaft einen ‚Tarifvertrag Soziales‘ mit ver.di abzuschließen.
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