Montag, 9. Dezember 2013

Der Münsteraner Weihbischof Timmerevers und der Bischofsrat unterstützen die Forderung nach einem gesetzlichen und tarifvertraglichen Mindestlohn

Mit ihrer Unterschrift unterstützen sie (so KAB Impuls Nr. 6/2013) eine Aktion des DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften wie ver.di sowie kirchlichen Arbeitnehmerverbänden wie der KAB:
Für uns Arbeitnehmervertreter im Oldenburger Münsterland ist die Skrupellosigkeit, mit der viele Arbeitnehmer ausgebeutet werden, nicht länger hinnehmbar.

Um einen gerechten Umgang mit Arbeitnehmern sicherzustellen fordern wir:

1. einen gesetzlichen und tarifvertraglichen Mindestlohn.
Ein gesetzlicher und tarifvertraglicher Mindestlohn muss allen Arbeitnehmern einen Arbeitslohn sichern, von dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können und Altersarmut verhindern. Er muss so hoch sein, dass keine ergänzende Hilfe vom Staat notwendig ist. Der flächendeckende Mindestlohn darf nicht nach Branchen und Regionen gegliedert werden, sondern muss vielmehr alle Tarifverträge einschließen, die unterhalb der bundesweit vereinbarten Schwelle liegen.

2. den Einsatz von Leiharbeit zu verändern.
Leiharbeitnehmer bilden einen immer größer werdenden Teil der so genannten „working poor“, jener Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Die Kosten belaufen sich auf 20 % des gesamten ALG II-Etats. Diese Subventionierung der Arbeitgeber durch den Staat ist nicht weiter hinnehmbar.
Durch Leiharbeit wird das allgemeine Lohnniveau abgesenkt, obwohl es nach der Produktivitätsentwicklung steigen müsste. Die Lohnhöhe muss deshalb zwingend nach oben verändert werden.
Das Netzwerk spricht sich grundsätzlich gegen Leiharbeit aus. Für das Auffangen von Auftragsspitzen in den Betrieben sind z.B. befristete Beschäftigungen vorzuziehen. Leiharbeit muss die Ausnahme bleiben, und das unter strengen Vorgaben und Kriterien.
Dazu gehören folgende Maßnahmen:
1.Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.
2.Einzahlung in deutsche Sozialkassen für jeden Arbeitnehmer.
3.Rechte des Betriebsrats bei Leiharbeit stärken (z.B. Zustimmungserfordernis bei Einsatz von Leiharbeitern bedeutet wirksamere Kontrollen).
4.Gesetzliche Vorschrift für prozentuale Höchstgrenzen für Anzahl der Leiharbeiter einführen.
5.Einschränkung des betrieblichen Einsatzes des Leiharbeiters (z.B. 12 Monate einschließlich evtl. Verlängerungen).

3. den Einsatz von Werkvertragsarbeit zu begrenzen.
Hinter dem Geschäft mit den Werkverträgen steckt Strategie. Sie wird neuerdings von vielen Unternehmen als Alternative zur regulierten Leiharbeit missbraucht, um Hungerlöhne zu zahlen, schlechte Arbeitsbedingungen beizubehalten und soziale Absicherungen zu umgehen. Subunternehmer aus dem kriminellen Bereich sind bevorzugte Auftragnehmer, deren Arbeit Strukturen des Menschenhandels aufweisen. Vor allem sind sie bei den Unternehmen beliebt, weil diese Mitarbeiter keinerlei Kündigungsschutz haben, jederzeit wie Freiwild und wie Rechtlose behandelt und entlassen werden können. Die Stammbeschäftigten werden immens unter Druck gesetzt, auch zu niedrigeren Löhnen zu arbeiten und mehr zu leisten, damit ihre Arbeitsplätze nicht an Werkvertragsnehmer vergeben werden. Diesen Strategien muss entschieden entgegen getreten werden.

Dazu gehören folgende Maßnahmen:
1.Keine Werkverträge, die Arbeiten im Kerngeschäft des Unternehmens beinhalten
2.Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.
3.Versteuerung der Einkünfte in Deutschland
4.Einzahlung in deutsche Sozialkassen für jeden Arbeitnehmer.
5.hohe Stammbelegschaft belassen
6.Zustimmungspflicht für Betriebsräte bei Vergabe von Werkverträgen
7.Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen sowie Kontrolle durch Betriebsräte und zuständige Behörden
8.Übernahme der vollen Verantwortung durch den Auftraggeber von Werkvertragsarbeiten für alle Auftragnehmer und deren Subunternehmer

4. Standards für Wohnungen von Werksvertragsarbeiter festlegen.
Skrupellose Vermieter im Landkreis verdienen sich durch die unwürdige Unterbringung von Menschen eine goldene Nase. Bei der Unterbringung der Werkvertragsarbeiter wurde zu lange weggesehen. Wir fordern, dass bei Kontrollen durch den Landkreis die Mietverträge mit kontrolliert werden, um sie auf Korrektheit und Mietwucher zu überprüfen.

Wir fordern das Ende des menschenverachtenden Umgangs mit Arbeitnehmer/innen. Der soziale, gerechte Gedanke, der unsere Region lange geprägt und groß gemacht hat, muss wieder aufleben. Das Wohl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss im Mittelpunkt stehen. Christlich-Soziale Werte müssen auch im Arbeitsleben Anwendung finden, denn die Würde des Menschen ist unantastbar.
Quelle: gemeinsames Positionspapier vom 28.11.2012

Wir meinen:
Was hier gefordert wird, muss für kirchliche Einrichtungen erst recht gelten. Kirchliche Einrichtungen wie etwa Altenheime müssen mit gutem Beispiel voraus gehen. Das ist nicht nur eine Frage der Glaubwürdigkeit.
Und wir stimmen auch Kardinal Marx zu: Gesetzliche Mindestlöhne sind nur eine Notlösung!

Gerade im Oldenburger Land brauchen wir einen flächendeckenden, tarifvertraglichen Mindestlohn insbesondere in der Pflege. Es liegt an der Caritas, dafür zu sorgen, dass auch in den untersten Lohngruppen ein Arbeitslohn gesichert ist, von dem die Beschäftigten "ihren Lebensunterhalt bestreiten können und der Altersarmut verhindert". Das ist aber über den Lohnkostenwettbewerb der unterschiedlichen Wege nicht mehr möglich. Nur ein allgemeinverbindlicher Branchentarifvertrag garantiert eine ausreichende Refinanzierung.

Auf, packen wir es gemeinsam an!


Anmerkung:
In einer ersten Fassung des Postings hatten wir den Münsteraner Weihbischof im Blogtitel versehentlich dem Bistum Osnabrück zugeordnet. Wir bitten um Entschuldigung und bedanken uns für den freundlchen Hinweis auf den Fehler.
Red.

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