Aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland liegen uns bereits mehrere Meldungen vor, wonach in mehreren Einrichtungen die Grundordnung nicht übernommen werden soll. Wir dokumentieren deshalb hier die allgemeinen Schulungstermine für Wahlvorstände zur Betriebsratswahl aus dieser Region:
Alles Wesentliche rund um die Betriebsratswahlen gibt es bei uns im Internet unter: https://www.verdi-bub.de/br-wahl
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt - Wahlvorstandsschulungen in 2014
die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Beschäftigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen und müssen ggf. mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung abschließen.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl bieten wir wieder unsere bewährten Wahlvorstandsschulungen für die verschiedenen Wahlverfahren und auch eine Aufbauschulung an:
Damit alles stimmt - Normales Wahlverfahren
(Optional für Betriebe mit 51 bis 100 wahlberechtigten Beschäftigten und verbindlich ab 101 wahlberechtigten Beschäftigten)
13.01.2014 in Kirkel Sem.-Nr. 1500-1401132
14.01.2014 in Mainz Sem.-Nr. 1500-1401141
16.01.2014 in Koblenz Sem.-Nr. 1500-1401162
16.01.2014 in Mainz Sem.-Nr. 1500-1401161
22.01.2014 in Ludwigshafen Sem.-Nr. 1500-1401221
23.01.2014 in Landstuhl Sem.-Nr. 1500-1401231
27.01.2014 in Kirkel Sem.-Nr. 1500-1401271 (nur noch wenige Plätze)
30.01.2014 in Neuwied Sem.-Nr. 1500-1401301
04.02.2014 in Trier Sem.-Nr. 1500-1402041
05.02.2014 in Kirkel Sem.-Nr. 1500-1402051
05.02.2014 in Neuwied Sem.-Nr. 1500-1402052
06.02.2014 in Ludwigshafen Sem.-Nr. 1500-1402061
11.02.2014 in Mainz Sem.-Nr. 1500-1402111
12.02.2014 in Koblenz Sem.-Nr. 1500-1402121
20.02.2014 in Kirkel Sem.-Nr. 1500-1402201
24.02.2014 in Mainz Sem.-Nr. 1500-1402241
24.02.2014 in Landstuhl Sem.-Nr. 1500-1402242
25.02.2014 in Koblenz Sem.-Nr. 1500-1402251
06.03.2014 in Ludwigshafen Sem.-Nr. 1500-1403061
10.03.2014 in Mainz Sem.-Nr. 1500-1403102
Damit alles stimmt - Vereinfachtes Wahlverfahren
(Verbindlich für Betriebe mit 5 bis 50 wahlberechtigten Beschäftigten)
03.02.2014 in Mainz Sem.-Nr. 1500-1402033
Damit alles stimmt - intensiv - Vertiefende Wahlvorstandsschulung
(Problemorientierte Vertiefung der oben genannten Grundschulungen)
Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich.
10.03.2014 in Frankfurt a.M. Sem.-Nr. 1600-1403101
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Regionalvertretung Rheinland-Pfalz/Saar
Münsterplatz 2-6
55116 Mainz
Fon: 06131 9726-167/-168
Fax: 06131 9726-182
Wie bekomme ich raus, ob mein Träger die Grundordnung behält?
AntwortenLöschena) eigentlich müsste der Arbeitgeber jetzt schon gegenüber der MAV entsprechende Aussagen treffen können
AntwortenLöschenb) die Grundordnung muss ab 01.01.2014 in den Statuten des Arbeitgebers (z.B. Vereinssatzung, Gesellschaftervertrag) verankert sein - sonst gilt kirchliches Arbeitsrecht nicht mehr (sagt jedenfalls Art. 2 Abs. 2 der Grundordnung http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/VDD/DBK_Grundordnung-kirchlicher-Dienst_2011.pdf ) ... d.h., am 02.01. kann man in die Satzung z.B. beim Registergericht entsprechend Einsicht nehmen (das kann ggf. auch ein/e Gewerkschaftsmitarbeiter/in in Vorbereitung einer BR-Gründung).