Dienstag, 31. Dezember 2013

Caritas muss ihre Minijobber besser bezahlen

...meldete die Neue Westfälische auf nw-news.de am vergangenen Freitag in einem Artikel, der sich mit der zum 31. Dezember 2013 auslaufenden Regelung in den AVR befaßt. Zu Wort kommen in dem Artikel die seitigen AK-Vertreter aus dem Caritasverband Paderborn, Norbert Altmann (DG-Seite, die Entwicklung bedauernd) und Thomas Rühl (DN-Seite, die Entwicklung begrüßend).
Zum Jahresende wird damit eine gegen das Teilzeitbefrstungsförderungsgesetz (TzBfG) verstoßende "Spezialregelung" der Caritas beendet. Nach dem Gesetz gilt, dass Minijobber genauso eingestuft werden müssen wie die hauptamtlichen Caritas-Beschäftigten. Eine Krankenschwester oder eine Erzieherin, die nur wenige Stunden arbeiten, müssen nach dem Gesetz den für ihre Berufsgruppe vereinbarten tariflichen Bruttostundenlohn erhalten. Allerdings gibt es bei der Caritas noch eine Übergangsphase, wonach die Minijobber bis zum 31. Dezember 2013 nach einer "pauschalen Nettobetrachtung" bezahlt werden dürfen. Dabei kalkulierte die Caritas bei der Entlohnung den Vorteil ein, den die Minijobber durch die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht erzielten.

Die Zahlen der Minijobber werden für den DCV mit 45000 angegeben, die in der Region NRW mit 19000 (Erzbistum Paderborn mit 2500). Es gibt also bei der Caritas rund 45000 Beschäftigte, bei denen hinterfragt werden muss, ob ein "gerechter Lohn" bezahlt wird, der die Existenzsicherung der so Beschäftigten ermöglicht.

Der Caritasverband rechnet nun damit, dass sich die Caritas aus entsprechenden Angeboten zurückziehen müsse, und befürchtet, dass die Minijobber dann "ohne Arbeit dastehen, obwohl sie das Geld dringend brauchen" und überhaupt würden private Firmen Minijobber deutlich "schlechter als die Caritas" bezahlen.

Der Verband übersieht, dass nicht die gesetzliche "Minijob-Regelung" ausläuft, sondern eine AVR-Bestimmung, wonach "Minijobber" bei der Caritas nicht - wie andere Teilzeitbeschäfigte - anteilig nach dem Stundenumfang der Tätigkeit bezahlt werden. Diese, dem TzBfG widersprechende, rechtswidrige AVR Regelung läuft aus. "Lohndumping auf Caritas-Art" soll damit künftig nicht mehr möglich sein.


Und:

- Das Argument, das Schlechte könne erlaubt sein, weil andere noch schlechter sind, gehört üblicherweise nicht zu den Leitlinien der katholischen Ethik.
- Die Tätigkeiten werden nicht wegfallen und ob die Arbeitgeber, die die Dienste künftig anbieten, besser oder schlechter bezahlen, weiß auch keiner. Jedenfalls wären auch diese Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Der Bundesrat hat schon vor Monaten mit einem eigenen Gesetzentwurf die Einführung eines gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohnes in Deutschland gefordert, der einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro vorsieht. Das entspricht auch der Forderung von ver.di. Und: solche Mindestlöhne sollen nur als Nebenverdienste für reine Hilfstätigkeiten von Schülern, Studenten und Rentnern möglich sein.
- Warum sollte der Caritasverband einen solchen Mindestlohn dann nicht auch zahlen können?
- Den Deutschen Caritasverband versetzt der Abschied von den Minijobs jedenfalls in die Lage, sich zum Instrument "Minijob" politisch kritisch zu verhalten.

Und Gründe dafür gibt es zuhauf:




...


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