Samstag, 26. Oktober 2013

Woche der Gewerkschaft - zum Abschluss

möchten wir einen namhaften deutschen Kardinarl zitieren:
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Erst die staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung, die Entstehung von Gewerkschaften und die gesetzliche Anerkennung des Arbeitskampfrechts und der Tarifautonomie haben die Arbeitnehmerseite in den Stand versetzt, auf gleicher Augenhöhe mit den Arbeitgebern Verträge auszuhandeln.
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Tatsächliche Arbeitsvertragsfreiheit ist deshalb erst mit der rechtlichen Anerkennung und Garantie der Tarifautonomie erreicht worden.
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Wo Löhne gezahlt werden, die gegen die guten Sitten verstoßen, da muss der Staat eingreifen. Und auch wo einzelne Unternehmer versuchen, durch Dumpinglöhne jene Wettbewerber vom Markt zu verdrängen, die anständige Tariflöhne zahlen - früher nannte man das "Schmutzkonkurrenz" -, da sollte der Staat nicht tatenlos zusehen.
und
Man hört durchaus Klagen von Arbeitnehmern verschiedener Branchen, dass in einzelnen Tarifbezirken Arbeitgeber nicht bereit wären, sich mit den Gewerkschaften an einen Tisch zu setzen, um Tarifverträge neu zu verhandeln.
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Wer sich so verhält, darf sich dann aber nicht beklagen, wenn ihm die Politik irgendwann einen gesetzlichen Mindestlohn vorschreibt.
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Quelle: Reinhard, Kardinal Marx, "Das Kapital" S. 78 bis 80 und S. 123


Unser Kardinal sprich sich also eindeutig und unmissverständlich für die Tarifautononmie mit den Gewerkschaften "auf Augenhöhe" aus. Gesetzliche Mindestlöhne soll es (nur) dort geben, wo sich die Arbeitgeber erolgreich den Tarifverhandlungen verweigern und daher keine tarflichen Mindestlohne besehen, was er aber heftig kritisiert.
Folgt jetzt die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Kirche im eigenen Handeln?

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