Das Gesetz gilt nicht für kirchliche und caritative Einrichtungen.
Alternative Formen der Mitbestimmung im kirchlichen Bereich beschäftigen zwar die überbetrieblichen Mitarbeitervertretungsorgane in der Katholischen Kirche (BAG-MAV usw), deren Aktivitäten dann regelmäßig in die Forderung münden, die Mitbestimmung auch im kirchlichen Bereich zu realisieren. Natürlich mit eigenen Regelwerken und nicht mit solchen, die sich im weltlichen Bereich bewährt haben und bewähren.
Kardinal Marx wird vom Domradio zur Eröffnung der Ausstellung "Vom Wert der Mitbestimmung" mit der Feststellung zitiert, der "Kampf für die Rechte der Arbeitnehmer ergebe sich aus dem Evangelium", aber diese Einsicht macht vor den Toren der kirchlichen Einrichtungen halt.
(Infoseite aus einblick 11/2016)
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