Prof. Baumann plädiert unter Berufung auf das Apostolische Schreiben "Amoris laetitia" und unter Verwendung zahlreicher Zitate aus dem päpstlichen Schreiben einer "Logik der Integration" Raum zu geben und "Barmherzigkeit und Nächstenliebe als 'das vorrangige Gesetz der Christen' (AL 306)" Priorität zu geben. Die Umsetzung dieser Integration in das Kirchliche Arbeitsrecht stehe an.
Ob das Bundesarbeitsgericht mit seinen Fragen nicht besser den Papst direkt hätte fragen sollen statt den Gerichtshof der Europäischen Union?
Kann es sein, dass es in dieser Frage darum geht, ob weltliche Gerichte den Kirchen erlauben müssen, unbarmherzig zu sein? Und dass unsere Verfassung und europäische Normen das so vorsehen?
Ein Unbehagen bleibt aber auch nach der Lektüre des Beitrags von Prof. Baumann zurück: ist es auch eine Form der Barmherzigkeit, unbarmherzige Normen hochzuhalten und dann auf ihre Anwendung zu verzichten?
Der Gnade, Kirchensteuern bezahlen zu dürfen, werden Gläubige übrigens niemals beraubt.
Kleiner Nachtrag:
In der vergangenen Woche gab es einen kleinen Beitrag auf domradio.de der sich im Zusammenhang mit einer Fußnote in Amoris laetitia mit der Frage befaßt hat:
Dürfen wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion zugelassen werden, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?Was man schon mal festhalten kann, ist: opererieren als Chefärzte in katholischen Krankenhäusern dürfen sie vorerst erstmal nicht!
In der Kunst, mit Fragestellungen, die vermutlich in zwanzig Jahren niemanden mehr interessieren, Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverfassungsgericht, Expertentagungen (vgl. domradio.de und domradio.de) und jetzt den Gerichtshof der Europäischen Union zu beschäftigten, ist schon beeindruckend.
Wenn man denn keine anderen Probleme hat.
Noch eine Fußnote, falls es jemand überlesen hat:
Im Beitrag mit dem Titel "Ausgegrenzte in soziale Aufgaben der Kirche integrieren" geht es um einen Chefarzt, der ausgegrenzt wird!
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