Der Beschluss lautet:
Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen beschließt:
I. Tabellenentgelte, Regelvergütungen
Übernahme der ab dem 1. Juni 2016 beschlossenen mittleren Werte
Der Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni2016 wird hinsichtlich aller dort mit dem 1. Juni 2016 wirksam werdenden mittleren Werte zur Entgelt- und Vergütungshöhe mit der Maßgabe übernommen, dass alle dort dazu in Eurobeträgen genannten Werte als neue Entgelt- und Vergütungshöhe für den Bereich der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen zum 1. Juni 2016 festgesetzt werden. Für die Anlage 7 zu den AVR gilt dies auch für die mit dem 1. Januar 2017 wirksam werdenden mittleren Werte.
II. Erhöhung 2017
Die Regionalkommission erhöht die Werte zur Vergütung und zum Entgelt mit Ausnahme derer zu Anlage 7 ausgehend von den am 1. Januar 2017 geltenden Vergütungshöhen ab 1. Januar 2017 um weitere 2,35 v. H.Werden die neue Entgeltordnung und die von der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen dazu festgelegten Vergütungen und Entgelte nicht zum 1. Januar 2017 wirksam, verschiebt sich das Wirksamwerden dieser Erhöhung der Werte auf den Tag, an dem die neue Entgeltordnung und die von der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen dazu festgelegten Vergütungen und Entgelte wirksam werden.
III. Geltungsdauer
Dieser Beschluss tritt zum 1. Juni 2016 in Kraft.
Weitere Einzelheiten lassen sich der Presseinformation der Dienstgeberseite sowie dem Dienstgeberbrief entnehmen.
Nachtrag 6.72016
Inzwischen gibt es auch eine Pressemitteilung der Mitarbeiterseite:
Mehr Geld für Caritas-Beschäftigte in NRW
Regionalkommission Nordrhein-Westfalen beschließt eine Entgelterhöhung von 2,4 Prozent zum 01. Juni 2016. Zeitgleich wird die Beteiligung der Caritas-Beschäftigten an der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt.
Essen. Caritas-Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen (NRW) erhalten rückwirkend zum 01. Juni 2016 mehr Geld. Die Lohnerhöhungen sind angelehnt an den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes aus dem Frühjahr. Die Regionalkommission NRW der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes hat heute in ihrer Sitzung beschlossen, in zwei Schritten die Entgelte zu erhöhen: Um 2,4 Prozent ab 01. Juni 2016 und um weitere 2,35 Prozent ab 01. Januar 2017. Der zweite Erhöhungsschritt ist abhängig von der Einführung einer neuen Entgeltordnung, die ab 01. Januar 2017 in Kraft treten soll. Im Gegenzug sollen sich die Caritas-Beschäftigten in NRW ab dem 01. Juni 2016 mit 0,05 Prozent an den Beiträgen zur Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) beteiligen. Die Vergütung für Auszubildende erhöht sich ab 01. Juni 2016 um 35 Euro und ab 01. Januar 2017 um weitere 30 Euro. Praktikanten bekommen die gleiche prozentuale Erhöhung ihrer Vergütung wie die anderen Mitarbeiter.
„Die Arbeit der Caritas-Beschäftigten wird noch in diesem Jahr besser vergütet. Wir freuen uns über das Ergebnis, auch wenn wir bei der Caritas im Vergleich zum öffentlichen Dienst mit einer leichten Verzögerung die Entgelte erhöhen“, sagt Olaf Wittemann, Sprecher der Mitarbeiterseite der Regionalkommission NRW. „Im Gegenzug wird die zweite Stufe der Tariferhöhung dafür um einen Monat, auf den 01. Januar 2017, vorgezogen.“
Durch den heutigen Abschluss wird zeitgleich die Beteiligung der Caritas-Beschäftigten an den Beiträgen zur Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) eingeführt. Bis zur Höhe von 5,2 Prozent des Jahresbruttoentgeltes tragen die Arbeitgeber die KZVK-Beiträge allein, erst ab einer Steigerung über 5,2 Prozent übernehmen die Beschäftigten die Hälfte des Erhöhungsbeitrages.
sowie ein RK-Info:
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