Sonntag, 3. Juli 2016

Medienrückblick - interessante Krankenhaus-Fusion in Würzburg

In der vorletzten Juniwoche meldete die Würzburger Mainpost sowie der Bayerische Rundfunk, dass zwei große christlich-caritativ geprägte Traditionskliniken, das Juliusspital und die Missionsärztliche Klinik in Zukunft vereint werden sollen. Das Juliusspital beschäftigt laut Mainpost 770 Mitarbeiter_innen, die Missionsärztliche Klinik 630 Mitarbeiter_innen; das gemeinsame Info der Kliniken kommt nach dem Zusammenschluß auf insgesamt 1900 Beschäftigte (der Bayerische Rundfunk beziffert die Gesamtbeschäftigten sowohl mit 1400 als auch mit 1900 ohne die Differenz aufzuklären).

Wir waren davon ausgegangen, dass die staatskirchenrechtlich interessante Konstellation der Fusion eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers mit einem kirchlichen (katholischen) Träger in den Medien auf mehr Aufmerksamkeit stößt, haben aber auch nach intensiven Recherchen keine nennenswerten weiteren Berichte gefunden.

Es ist auch nicht viel bekannt: das Juliusspital hat einen Personalrat und wendet TV-L bzw. TV Ärzte/VKA an, die Missionsärztliche Klinik hat eine Mitarbeitervertretung und wendet AVR Caritas an.

Ob die Missionärztliche Klinik die Grundordnung des Kirchlichen Dienstes übernommen hat bzw. ob diese für das sogenannte Missio anderweitig gültig ist, ist wie bei anderen Einrichtungen nicht wirklich klar (Die Internetseite der Missionsärztlichen Klinik zeigt unter ihrer Suchfunktion den Begriff "Grundordnung" jedenfalls nicht an und auch die letzten Jahresabschlüsse lassen die Grundordnung unerwähnt. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist Msgr. Hans Herderich, Domkapitular em., was aber nicht zwingend die rechtswirksame Geltung der Grundordnung für die Gesellschaft nach sich zieht.)

Es ist ja auch noch ein bisschen Zeit bis zur geplanten Fusion. Gleichwohl wird es hochinteressant werden, wie künftig die Tarifregelungen, die Mitbestimmungssystem, die persönliche und institutionelle Kirchlichkeit gestaltet wird.
Auf die Klärung der Frage, wie man eine Meldung à la "640 Mitarbeiter verlassen den kirchlichen Dienst" vermeiden will, sind wir zwar gespannt, vermuten aber, dass das für die Öffentlichkeit kein Thema ist.


1 Kommentar:

  1. wenn die sich schon 2015 zu einer "juristischen Person" vereinigt haben, ist es schon interessant zu wissen, was denn nun gilt - MAVO oder MVG oder Personalvertretungsrecht? AVR Caritas oder AVR Diakonie oder doch TVöD .... weiß da die DiAG nichts drüber? Ist die MAV der ehem. katholischen Einrichtung noch als Mitglied gelistet?

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