Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Änderungen der Grundordnung in den Jahren 2011 und 2015 von dem Motiv getragen gewesen seien, die obersten Gerichte der Bundesrepublik bei ihrer Rechtssprechung gnädig zu stimmen. Die Interessen der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer hätten dabei keinerlei Rolle gespielt. Man lasse deren "Interessengemeinschaft" aber gerne in dem Glauben, dass sie Einfluss nehmen könnte auf die Formulierungen von Grundordnung, Mitarbeitervertretungsordnungen oder gar auf die Schaffung einer kirchlichen Unternehmensmitbestimmung.
Vorletztes Gerücht
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