Bereits
vor Monaten hat Bundesministerin Manuela Schwesig den Entwurf eines
Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern
vorgelegt. Doch
seitdem passiert nichts. Und die Zeit wird knapp.
Ziel ist es, durch mehr Transparenz auf betrieblicher Ebene zur Überwindung der Entgeltlücke beizutragen.
Dass Transparenz und
Verbindlichkeit wirken, ist vielfach belegt: Wo nach Tarif bezahlt wird
und ein Betriebsrat mitbestimmt, fällt die Entgeltlücke deutlich
geringer aus!
Doch nur gut die Hälfte
aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitiert von einer
Tarifbindung ihres Arbeitgebers, noch weniger werden durch eine
Interessenvertretung im Betrieb unterstützt.
Besonders wichtig ist
daher ein Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten: Sie müssen ein Recht
haben zu erfahren, wie das eigene Gehalt im Verhältnis zu dem der
Kolleginnen und Kollegen begründet ist.
Nur dann können sie Benachteiligungen aufdecken.
Ein Gesetz für mehr
Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern wird einen großen Beitrag
zur Überwindung der Entgeltlücke leisten. Rund ein Jahr vor der
Bundestagswahl fordern wir deswegen mit unserer gemeinsamen
Aktion Bundeskanzlerin Merkel auf,
den
Gesetzentwurf der Bundesfamilienministerin zu unterstützen und das
Recht auf gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit endlich
durchzusetzen.
Lohngerechtigkeitsgesetz – jetzt!
„Lohngerechtigkeitsgesetz – jetzt!“ ist online unter
www.frauen.dgb.de/lohngerechtigkeit-jetzt !
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