... in einer Sondersitzung, ob die bereits im April verhandelten Vergütungsänderungen im TVöD (Abschluss für 2016 und 2017, mehrstufige Steigerung mit 2,4 % zum 1.3.2016 und weiteren 2,35 % zum 1.2.2017) auch der Vergütungsautomatik unterliegt.
Spannend wird auch die Frage werden, was nach der Sitzung zur Übernahme der neuen Entgeltordnung veröffentlicht wird. Schließlich ist die Entgeltordnung auch Voraussetzung für die Eingruppierung und dann die Vergütungsautomatik. Bekanntlich finden hierzu noch Redaktionsverhandlungen zwischen ver.di und dem kommunalen Arbeitgeberverband statt.
Zu erinnern ist, dass die Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") auch dafür gedacht waren, die Mehrkosten der Arbeitgeber aus der neuen Entgeltordnung anteilig mit zu finanzieren.
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