Freitag, 25. September 2026

Wieder mal: ein "Aus für die Dienstgemeinschaft" - das Klinikum Nürnberg soll die Klinik Hallerwiese-Cnopfsche Kinderklinik zum 1. Januar 2027 übernehmen

Deren Träger ist (noch) der evangelische Sozialkonzern Diakoneo aus Neuendettelsau. Die Klinik Hallerwiese hat ca. 900 Beschäftigte (incl. Ärztlicher Dienst). Bis zur Übernahme bleibt das Haus auch in der Trägerschaft und Verantwortung von Diakoneo.
So berichtet jedenfalls das KinderKlinikum Nürnberg im Internet.

Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass der Wechsel von einer kirchlichen in eine weltliche Trägerschaft hinsichtlich der Prsonalvertretung rein rechtlich nicht geregelt ist. Die Amtszeit der MAV endet mit Betriebsübergang, Personal- oder Betriebsrat muss erst gewählt werden. Eine "betriebsratslose Zeit" sieht aber die einschlägige EU-Regelung nicht vor.
Sinnvoll wäre daher, frühzeitig eine "vorgezogene Neuwahl" der Personalvertretung durch zu führen
Caritas-Verdi: Countdown zum 31.12.2013 - Teil II.

Darüber hinaus bleiben auch bei einem Betriebsübergang aufgrund der einzelvertraglichen Vereinbarung die kirchlichen Regelungen des "Dritten Weges" weiter in Kraft - Caritas-Verdi: Bundesarbeitsgericht zum Thema "dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht nach Betriebsübergang" unter Verweis auf BAG-Pressemitteilung Nr. 54/17.
Wir raten daher den Mitarbeitenden - die wieder einmal in der Pressemeldung gar nicht erst erwähnt werden - dringend, qualifizierte Rechtsbegleitung in Anspruch zu nehmen.

Freitag, 18. September 2026

 

Dienstag, 15. September 2026

Vergütungen nach Gutsherrenart

Manchmal muss (und kann man nur) mit dem Kopf schütteln. Einerseits schreiben die Päpste in ihrer Sozialenzykliken das hohe Lied des Gewerkschaftsprinzips und der Tarifverträge (Mater et magistra) - andererseits werden Vergütungen nach Gutsherrenart fest gelegt. Das ist jedenfalls die Schlußfolgerung aus einer Meldung von Radio Vatikan:
Leo XIV. nimmt Gehaltskürzungen für Vatikan-Mitarbeiter zurück
An diesem Montag ist bekannt geworden, dass Papst Leo XIV. die während der Pandemie eingeführten Gehaltskürzungen für die Mitarbeiter der Römischen Kurie und des Staates der Vatikanstadt aufgehoben hat. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen eines sogenannten Motu proprio.

In dem Dekret verweist der Papst auf die Sparmaßnahmen, die sein Vorgänger Papst Franziskus im März 2021 unter dem Titel „Un futuro sostenibile“ (Eine nachhaltige Zukunft) beschlossen hatte. Diese Schritte waren damals notwendig geworden, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu begegnen. Nachdem bereits im Juni 2025 erste Anpassungen vorgenommen wurden, sieht die Kirchenleitung die Voraussetzungen gegeben, um die Einschränkungen nun vollständig zu beenden. Die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der vatikanischen Institutionen soll künftig mit anderen Instrumenten sichergestellt werden.
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(siehe auch katholisch.de)

Katholisch.de weist zudem darauf hin, dass nur ein Teil der Mitarbeitenden - insbesondere der Klerus - von den Kürzungen betriffen waren:
Vor allem habe er eine Überprüfung der Ausgaben gefordert, um noch drastischere Maßnahmen wie die Entlassung von Mitarbeitenden, insbesondere von Laien und von Vätern und Müttern, zu vermeiden, so das Portal Vatican News.
Franziskus habe die Gehälter der Kurienkardinäle gekürzt, und zwar um zehn Prozent. Von den Kürzungen betroffen waren auch Leiter und Sekretäre der Dikasterien. Für alle Kleriker und Ordensleute wurde eine pauschale Kürzung um drei Prozent eingeführt. Ebenso wurden die zweijährlichen Gehaltserhöhungen für alle Mitarbeiter gestoppt. Bei den Laien betraf es laut Vatican News jedoch nur Beschäftigte ab der vierten Gehaltsstufe, nicht aber niedrigere Gehälter. Rückwirkende Änderungen an den erfolgten Maßnahmen wird es demnach nicht geben, auch Dienstalterszulagen bleiben eingefroren, wie es hieß. (KNA)
Was so sozial gemeldet wird, lässt dann schon Fragen aufkommen. Denn - mit ziemlicher Sicherheit - können wir davon ausgehen, dass auch die vorhergehenden Gehaltskürzungen vom März 2021 nicht tarifvertraglich vereinbart sondern per "hoheitlicher Order" festgelegt worden waren.Soweit die Kürzungen den Klerus betrafen ist das keine Frage der Soziallehre. Denn der Klerus steht in einem besonderen (für Laien: beamenähnlichen) Dienstverhältnis, das die Alimentation der Kleriker für ihren Dienst verpflichtend vorschreibt. Bedenklich wird diese Praxis aber, wenn auch Mitarbeitende betroffen sind, die eben nicht "ihr Leben der Kirche geweiht" sondern ihre Leistung auf Grundlage eines Arbeitsvertrages zur Verfügung gestellt haben. Dort verbieten sich einseitige Eingriffe in die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Und das betrifft alle Vertragspartner, auch diejenigen "ab der vierten Gehaltsstufe". "Pacta sunt servanda" - „Verträge sind einzuhalten“, wie schon ein alter lateinischer Rechtsgrundsatz sagt. Gemeinschaftliche Änderungen, die nicht nur einzelne Arbeitnehmer betreffen, können jedenfalls im weltlichen Recht nur gemeinsam mit einer Gewerkschaft für deren Mitglieder vereinbart werden - mittels eines Tairfvertrages, und eben nicht durch einseitige Vertragsänderungen.
Nun muss man zugestehen, dass der Vatikan für seine Angestellten ein beamtenähnliches Verhältnis pflegt. Es gibt immer noch viele Interessenten - nicht wegen der Nähe zum Papst, sondern wegen der enormen sozialen "Nebenleistungen" für die Arbeitnehmer beim "Heiligen Stuhl".

Aber trotzdem - glaubwürdig sind solche Eskapaden für die eigene Verkündigung nicht. Wer "Wasser predigt" und selbst "Wein trinkt", tut seiner eigenen Lehre keinen Gefallen. Der Papst erweist sich als ganz normaler Arbieitgeber, der die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse vor den Interessen seiner Mitarbeitenden stellt, die auch einen Anspruch auf auskömmliche und zuverlässige Bezahlung ihrer Leistungen haben. Gemeinsam getragene Verantwortung sieht anders aus.