Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass der Arbeitsrechtsausschuss (ARA) der Zentralkoda sich stellvertretend um die Beantwortung der kleinen Anfrage der Grünen kümmern wolle, welche die Bundesregierung mit der Auskunft beantwortet hat, dass ihr keine mitbestimmungsrelevanten Daten in Bezug auf kirchliche Unternehmen vorlägen.
Der ARA stelle hier gerne seine eigenen Informationen zur Verfügung:
1. bezüglich der mitbestimmungsrechtlichen Daten wisse er auch nicht mehr als die Bundesregierung,
2. aber die Artikel 140 GG und 136, 137, 138, 139 und 141 WRV könne er ihr gerne zur Verfügung stellen.
Vorletztes Gerücht
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