Den europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung nehmen wir zum Anlass auf das geplante Bundesteilhabegesetz aufmerksam zu machen.
Die Ver.di-Bundesfachkommission Behindertenhilfe hat zum geplanten Gesetz eine Stellungnahme abgegeben:
Mai 2016
Stellungnahme zum geplanten Bundesteilhabegesetz
Die Bundesfachkommission Behindertenhilfe in ver.di begrüßt jede Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, welche die Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft festigt und erweitert. Das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen muss im Vordergrund stehen, deshalb braucht es auch künftig den Mix aus stationären, teilstationären und individuellen Teilhabeangeboten.
Perfide wäre, wenn das Ziel einer inklusiven Gesellschaft mit der Ausweitung von sozialversicherungsfreien, prekären Arbeitsverhältnissen verbunden wäre. Die Betroffenen selbst und ihre professionellen Helfer/innen brauchen gute und sichere Arbeit.
Wir fordern für die Erbringer (Arbeitnehmer/innen) der Teil- habeleistungen eine Vergütung mindestens auf der Basis des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Es darf keine Preiskonkurrenz der Anbieter über Personalkosten geben. Ausschlaggebend muss die fachliche Qualifikation der Dienstleistung sein. Die Vergabe von Teilhabeleistungen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, darf nur an tariftreue Anbieter erfolgen.
Auch die Entlohnung von Menschen mit Behinderung braucht eine verlässliche Grundlage und muss steuerfinanziert sein. Es ist vorgesehen, dass die Ermittlung des Bedarfs an notwendigen Teilhabeleistungen für den einzelnen Betroffenen durch die Leistungsträger direkt erfolgt. Das lehnen wir ab. Bedarfsermittlung und Leistungsbewilligung müssen institutionell getrennt werden, damit nicht die Kassenlage über den Bedarf entscheidet. Neutrale Teilhabemanager/innen können diese Gefahr ausschließen.
Mit dem Ausbau von Teilhabemöglichkeiten (im Bereich Assistenz, Anleitung, berufliche Eingliederung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben) wird sich das Spektrum der Leistungserbringer über das Angebot der klassischen Behinder- tenhilfe erweitern. Bei der gesetzlichen Neuregelung müssen alle Dienstleistungen fachlich konkret beschrieben werden. Die entsprechende Qualifizierung der Dienstleister muss sichergestellt und überwacht werden.
Die Neuausrichtung der Behindertenhilfe wird auch neue Berufsbilder (z. B. Teilhabemanager/innen, Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung) hervorbringen. Deshalb müssen parallel zum Gesetzgebungsverfahren entsprechende Konzepte für die Aus-, Fort- und Weiterbildung entwickelt werden.
Ob in ferner Zukunft auf stationäre und teilstationäre Einrichtungen verzichtet werden kann, bleibt abzuwarten. Menschen mit geistiger Behinderung, schwerstmehrfach behinderte Menschen und schwer psychisch erkrankte Menschen werden auch weiterhin besondere Unterstützungsangebote benötigen. Unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen wäre die Abschaffung dieser Einrichtungen verantwortungslos. Viele sind auf diese Leistungen angewiesen und werden dort von engagierten Profis gut betreut, gepflegt und versorgt.
weitere Informationen
https://gesundheit-soziales.verdi.de/branchen/behindertenhilfe
Stellungnahme der Bundesfachkommission Behindertenhilfe als pdf
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