Samstag, 7. Mai 2016

TVöD Abschluss und Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) am 1. Januar 2017

Rechtzeitig zum Beginn der Mitgliederbefragung hat das Tarifsekretariat von ver.di vier Beispielen für Einkommensverbesserungen durch die Tabellenerhöhungen der Tarifrunde und das Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) zum 1. Januar 2017 veröffentlicht:
Beispiele für Zusammenwirken der Entgelterhöhungen 2016 und 2017 mit Einkommensverbesserungen durch das Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) am 1. Januar 2017

1. Krankenschwestern/Krankenpfleger im Bereich der Psychiatrie
werden zum 1. Januar 2017 von der Entgeltgruppe KR 7a in die Entgeltgruppe P 8 übergeleitet. Zusammen mit den allgemeinen Tabellenerhöhungen ergeben sich folgende Einkommenserhöhungen (am Beispiel des 7. Berufsjahres entsprechend Stufe 4):
Bis Februar 2016 2.904,65 €
Ab März 2016 2.974,36 € (Wirksamwerden des ersten Schrittes der Tabellenerhöhungen)
Ab Januar 2017 3.036,16 € (Wirksamwerden der verbesserten Eingruppierung)
Ab Februar 2017 3.107,51 € (Wirksamwerden des zweiten Schrittes der Tabellenerhöhungen)
Gesamterhöhung um 202,86 Euro entsprechend 6,98 Prozent

2. Verwaltungsangestellte, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert,
werden auf ihren Antrag zum 1. Januar 2017 von der Entgeltgruppe 5 in die Entgeltgruppe 6 höhergruppiert.
Zusammen mit den allgemeinen Tabellenerhöhungen ergeben sich folgende Einkommenserhöhungen (am Beispiel des siebten Berufsjahres entsprechend Stufe 4):
Bis Februar 2016 2.591,49 € Ab März 2016 2.653,69 € (Wirksamwerden des ersten Schrittes der Tabellenerhöhungen)
Ab Januar 2017 2.762,59 € (Wirksamwerden der Höhergruppierung)
Ab Februar 2017 2.827,51 € (Wirksamwerden des zweiten Schrittes der Tabellenerhöhungen)
Gesamterhöhung um 236,02 Euro entsprechend 9,10 Prozent

3. Schulhausmeister/-innen
sind auf ihren Antrag ab 1. Januar 2017 statt mindestens in der Entgeltgruppe 2 mindestens in der Entgeltgruppe 5 eingruppiert.
Für Beschäftigte im vierten Berufsjahr entsprechend Stufe 3 ergibt sich folgendes Beispiel:
Bis Februar 2016 2.112,89 € Ab März 2016 2.163,60 € (Wirksamwerden des ersten Schrittes der Tabellenerhöhungen)
Ab Januar 2017 2.423,78 € (Wirksamwerden der Höhergruppierung)
Ab Februar 2017 2.480,74 € (Wirksamwerden des zweiten Schrittes der Tabellenerhöhungen)
Gesamterhöhung um 367,85 Euro entsprechend 17,41 Prozent

4. Handwerks- und Industriemeister/-innen
sind auf ihren Antrag ab 1. Januar 2017 statt mindestens in der Entgeltgruppe 6 mindestens in der Entgeltgruppe 8 eingruppiert. Dafür entfällt die bisherige Meisterzulage in Höhe von 38,35 Euro.
Für Beschäftigte im vierten Berufsjahr entsprechend Stufe 3 ergibt sich folgendes Beispiel:
Bis Februar 2016 2.585,57 € + 38,35 € = 2.623,92 €
Ab März 2016 2.647,62 € + 38,35 € = 2.685,97 € (Wirksamwerden des ersten Schrittes der Tabellenerhöhungen)
Ab Januar 2017 2.744,42 € (Wirksamwerden der Höhergruppierung)
Ab Februar 2017 2.808,91 € (Wirksamwerden des zweiten Schrittes der Tabellenerhöhungen)
Gesamterhöhung um 184,99 Euro entsprechend 7,05 Prozent
Nun sind nicht alle Beschäftigte als Schulhausmeister tätig. Die Beispielsberechnungen geben aber einen Überblick, wie sich die Kombination der Entgeltrunde zum TVöD 2016 mit der neuen Entgeltordnung zum TVöD auswirken kann.

1 Kommentar:

  1. Die Wahlfreiheit ist vorgesehen, um im Einzelfall die für die Beschäftigten jeweil optimalste Option wahrnehmen zu können. Gewerkschaftsmitglieder erhalten hierzu eine individuelle Beratung durch die jeweilige Gewerkschaft.

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