Entscheidung zum Streikrecht im "Zweiten Weg" 1 AZR 611/11
und
Entscheidung zum Streikrecht im "Dritten Weg" 1 AZR 179/11
(Wir hatten vor 10 Tagen auf die Urteile hingewiesen und im Blog gibt es inzwischen auch schon Anmerkungen.)
Aktuell haben wir nur einen Bericht bei RP-Online gefunden: Urteil setzt Kirchen unter Druck. Katholisch.de fürchtet: Streikrecht durch die Hintertür? Im RP-Artikel wird Prof. Joussen zitiert mit der Befürchtung, unter anderem die AcU (Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen) würde möglicherweise nicht vom kirchlichen Selbstbestimmungsrecht erfaßt.
Gleichwohl hat die AcU ihre Positiion auf dem Hintergrund der BAG-Entscheidung schon klar formuliert:
AcU-Positionen 2013.
Was die AcU will, ist z.B. folgendes:
- Öffnungsklauseln in den AVR für marktbeherrschende Tarife
Das heißt, man will dort, wo insbesondere die tariffreien Konkurrenten schlecht bezahlen per Öffnungsklausel dem Vorbild folgen. - in der AK "echte Verhandlungen" und "eigene - natürlich am Wettbewerb orientierte - Vergütungsveränderungen"
Das heißt, im Vergleich zum TVöD sollen die oberen Vergütungsgruppen nach oben und die unteren nach unten geführt werden. - Überlegungen zu einem "Tarifvertrag" Soziales" steht die AcU "kritisch gegenüber"
- "Einrichtungen, deren Beschäftigungsverhältnisse bislang nicht in den AVR geregelt sind" sollen durch AVR-Öffnungsklauseln "rechtssichere Lösungen" und "Überbrückungsregelungen" angeboten werden, "sinnvoll wäre es" auch, "die Frist zur Übernahme der Grundordnung zu verlängern".
Wie heißt eigentlich die paritätische Komplementärorganisation zur AcU der Mitarbeiterseite?
die paritätische Komplementärorganisation heisst doch "IGMICK" - oder?
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