- Dienstag, den 7. Juni 2016, um 10:50, Saal II, Arbeitsgericht Duisburg
Interessant ist der Vorgang für uns auch aufgrund dessen, dass die Malteser in Teilen wohl unter die Grundordnung fallen bzw. diese übernommen haben, dass aber gleichzeitig Mehrheitsanteile an Unternehmen gehalten werden, für die die Grundordnung nicht gilt: ein interessantes Forschungsfeld für die Vielgestaltigkeit der Dienstgemeinschaft und die Kunst, sich mit der Weimarer Reichsverfassung den Pflichten zur Unternehmensmitbestimmung zu entziehen?
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