Donnerstag, 9. Juni 2016

Pflegeberufsreformgesetz

An der Diskussion zur Reform der Pflegeausbildung beteiligt sich Ver.di intensiv seit langen Jahren. Eine eigene Internetseite dokumentiert die Diskussion und Positionen von Ver.di zu den


Zuletzt hat Ver.di am 30. 5. 2016 eine ausführliche Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Bundestag (mit Mediathekdokumentation und verlinkten zahlreichen Einzelstellungneahmen)  zum Pflegeberufsreformgesetz abgegeben. 

Die Aufwertung der Pflegeberufe ist überfällig. Dazu gehört auch eine zukunftsgerechte Ausbildung. Wir brauchen daher eine Reform der Pflegeausbildung. Wichtig ist, dass die zentralen Weichen jetzt in die richtige Richtung gestellt werden. Das Fundament der neuen Ausbildung muss von Beginn an stimmen. Positiv sind die längst überfällige Schulgeldfreiheit, die Einführung von Umlageverfahren und die Vorgaben zum Umfang der Praxisanleitung in der beruflichen Pflegeausbildung. In zentralen Punkten besteht allerdings erheblicher Nachbesserungsbedarf im Pflegeberufsgesetz.

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Pflegeberufereformgesetz im Bundestag am 30. Mai 2016 bekräftigt ver.di die Forderung, die betriebliche Mitbestimmung sicherzustellen. Betriebs- und Personalräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen müssen auch künftig mitreden und entscheiden können, wenn es um Fragen der Ausbildungsbedingungen geht. Die betriebliche Mitbestimmung muss ausnahmslos gesichert werden, es darf kein Schlupfloch geben. Dafür muss in jedem Fall der Ausbildungsvertrag mit dem Betrieb geschlossen werden. Eine Pflegeschule hat keine Durchsetzungsmöglichkeiten, um Probleme der im Betrieb stattfindenden praktischen Ausbildung lösen zu können.
Aufgrund der veränderten Anforderungen an die Pflegeberufe ist es sinnvoll, die bisherigen Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege näher zusammenzuführen. Allerdings darf die eigentliche Fachkompetenz nicht vernachlässigt werden. Benötigt wird auch künftig eine hinreichende Spezialisierung, um in den sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern qualifiziert arbeiten zu können. In der Praxis werden aufgrund der komplexeren Anforderungen bereits zunehmend Spezialisten benötigt. Es ist daher fraglich, ob eine breit angelegte Ausbildung die richtige Antwort auf diese Entwicklung ist. Die Berufsfähigkeit nach Abschluss der Ausbildung muss gegeben sein. ver.di spricht sich deshalb für eine integrierte Ausbildung aus, in der nach einem gemeinsamen Start von bis zu zwei Jahren eine mindestens einjährige Spezialisierungsphase folgt. Unterschiedliche Berufsbezeichnungen machen kenntlich, für welchen Bereich die Spezialisierung erfolgt ist.
[Quelle: Ver.di-Pressemitteilung zur Stellungnahme und Anhörung ]


Wir hatten im Blog über die Stellungnahmen anläßlich des Referentenentwurfs im November 2015 bereits informiert:


Eine erkennbare Beteiligung an den Diskussionen zum Pflegeberufegesetz durch betroffene Auszubildende und Berufstätige lässt sich derzeit nur in den Gewerkschaften feststellen. 

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