Mittwoch, 1. Juni 2016

Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in den Tarifrunden 2015-2016 - Update 1. Juni 2016

Seit unserer letzten Übersicht Anfang Mai, ist nichts Wesentliches passiert.
Die akmas hat in ihrem AK-Info Nr. 4 ihre Erwartung bekräftigt, auf der BK-Sitzung am 16. Juni "mindestens TVöD-Niveau" zu erreichen.

Die Dienstgeberseite der Regionalkommission Ost hat inzwischen am 28. April 2016 ein Angebot vorgelegt, die Tarife Ost am 1. Dezember 2016 um 3 % zu erhöhen und zum 1. Januar 2018 eine weitere Erhöhung um 2 % vorzunehmen. 

Die Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost hat am 20. Mai 2016 auf dieses Angebot mit einer Pressemitteilung reagiert: 
"Die Vertreter der Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (RK Ost) verfolgen das Ziel, die Vergütungen in der Region Ost mittelfristig dem Bundesniveau anzupassen. „Dem widerspricht das von den Dienstgebern vorgelegte Angebot, das die Orientierung an den Vergütungswerten des Bundes verlässt", sagt Andreas Jaster, Sprecher der Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost [...]  Die Mitarbeiterseite bleibt bei ihrer Forderung von durchschnittlich 6 Prozent mehr Lohn und einer Anhebung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro pro Monat."
Einen Vergleich wollen wir uns aber dennoch nicht verkneifen:

Der TVöD hat aktuelle eine gültige Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst, die seit 1.3.2016 wirksam ist.
Die entsprechende Anlage der AVR Caritas (deren Verfechter gerne den letzten großen "Flächentarif AVR Caritas" betonen) enthält in der aktuellen Buchausgabe folgende Tabellen (Anlage 33):

  • Anhang A: in NRW/Mitte/Bayern gültig ab 1.1.2016, RK Nord ab 1.4.2016 und RK BW ab 1.5.2016
  • Anhang A, Tarifgebiet Ost, mit 92 % der BK-Werte für Mitarbeiter in Einrichtungen, die keine Kindertagesstätten,  nach §§ 22ff. SGB VIII sind, gültig ab 1. Oktober 2015
  • Anhang A, Tarifgebiet Ost, mit 92 % der BK-Werte für Mitarbeiter in Einrichtungen die keine Kindertagesstätten,  nach §§ 22ff. SGB VIII sind, gültig ab 1. August 2016
  • Anhang A, Tarifgebiet West, mit 96 % der BK-Werte für Mitarbeiter in Einrichtungen, die keine Kindertagesstätten nach §§ 22ff. SGB VIII sind, gültig ab 1. Oktober 2015
  • Anhang A, Tarifgebiet West, mit 96 % der BK-Werte für Mitarbeiter in Einrichtungen, die keine Kindertagesstätten nach §§ 22ff. SGB VIII sind, gültig ab 1. August 2016
  • Anhang A, Tarifgebiet Ost, mit 94 % der BK-Werte für Mitarbeiter in Kindertagesstätten nach §§ 22ff. SGB VIII, gültig ab 1. Oktober 2015
  • Anhang A, Tarifgebiet Ost, mit 94 % der BK-Werte für Mitarbeiter in Kindertagesstätten nach §§ 22ff. SGB VIII, gültig ab 1. August 2016
  • Anhang A, Tarifgebiet West, mit 98 % der BK-Werte für Mitarbeiter in Kindertagesstätten nach §§ 22ff. SGB VIII, gültig ab 1. Oktober 2015
  • Anhang A, Tarifgebiet West, mit 98 % der BK-Werte für Mitarbeiter in Kindertagesstätten nach §§ 22ff. SGB VIII, gültig ab 1. August 2016

Schwierig dürfte es schon im Westen werden, das ehrgeizige Ziel, die TVöD-Ergebnisse mindestens zu erreichen, wenn die TVöD-Ergebnisse vom 1. Juli 2015 etwa in Nord und BW gewissermassen von der nächsten Tarifentwicklung im TVöD überholt werden.
Bei der bei der Caritas abgekoppelten Ostregion ist die Situation dann noch einmal unübersichtlicher und schwieriger: der Abstand von den Westtabellen besteht nicht nur prozentual (92 - 98 %), sondern zusätzlich noch durch eine zeitliche Verschiebung der Erhöhungen nach hinten, die üblicherweise auch schon beim zugrunde liegenden BK-Beschluss gegenüber dem TVöD erfolgt ist. Es wird gewissermassen eine 3fache Rücksetzung vorgenommen. 
Für den mathematischen Laien sind die stattfindenden Benachteiligungen rechnerisch nicht mehr wirklich zu erfassen: rein rechnerisch ist es aber defitiv so, dass sich nicht mal für diejenigen, die schon zum 1. Januar 2016 öD-Tabellen hätten, die angebotenen DG-Erhöhungen von 3 % zum 1.12.2016 und von weiteren 2 % zum 1.1.2018 gegenüber den Werten von 2,4 % zum 1.3.2016 und weiteren 2,35 % zum 1.3.2017 rechnen. Die Summe der realen Erhöhungen in den 26 Monaten vom 1.1.2016 bis 28.2.2018 liegt im ersten Fall doppelt so hoch, wie im zweiten: bei einem fiktiven Tabellenwert von 2000 € liegen die Erhöhungen im ersten Fall bei 1969 €, im zweiten bei 982 €!





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Tarifrunde TVöD 2016

  • 29. April 2016 - Einigung:
  • Erklärungsfrist 31. Mai 2015/Zustimmungsquote 78 %
  • Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 01.03.2016 bis 28.02.2018 (2 Jahre)
  • lineare Gehaltserhöhung in 2 Stufen:01.03.2016: +2,4% - 01.02.2017: +2,35%
  • Auszubildende:01.03.2016: +35 € - 01.02.2017: +30 €
  • Neue Entgeltordnung zum 1.1.2017 (wird mit 1,7 % beziffert, die hälftig von Arbeitgebern und Beschäftigten durch weitere Regelungen kompensiert werden)
  • zahlreiche weitere Vereinbarungen...




Tarifrunde Sozial und Erziehungsdienst 2015

Abschluß SuE im öffentlichen Dienst: 30.9.2015

  • Erklärungsfrist: 29. Oktober 2015/Zustimmungsquote 57,2 % (bei Ver.di)
  • Geltung ab 1. Juli 2015
  • Laufzeit: Mindestlaufzeit 30. Juli 2020

Caritas Bundeskommission (10. Dezember 2015):

Der Abschluss im TVöD/SuE vom  30.9.2015 wird in wesentlichen Teilen übernommen. Die Erhöhung der Tabellen erfolgt mit einer halbjährigen Verzögerung. (Eine Tarifrunde 2015 gibt es also eigentlich nicht)
(Wenn man den Dienstgebern folgt - durchschnittlich 3,5 % Steigerung! - bedeutet das im Ergebnis eine Schlechterstellung der Caritasmitarbeiter von 21 % einer Monatsvergütung).
Die 6 Regionen haben inzwischen  (seit 30.3.2016) den Bundesbeschluss in allen Regionen übernommen, in den Regionen Nord und Ost mit deutlichen weiteren Verzögerungen.


Realisierung des Bundesbeschlusses vom 10. Dezember 2015 durch die Umsetzung in den Regionalkommissionen

RK Baden-Württemberg: 

RK-Beschluss am "wertgleiche" Übernahme am 11. Dezember 2015: die Auszahlung erfolgt ab Mai 2016, die Monate Januar bis April werden in den Monaten Mai bis August nachgezahlt. Genauere Einzelheiten wurden am 20.1. 2016 festgelegt.
RK Baden-Württemberg am 20. Januar 2016: "Konkretisierung" des RK-Beschlusses vom 10. Dezember 2015

RK Bayern: 
RK Beschluss am 14. Januar 2016: Beschluss er Bundeskommission "eins zu eins". Einzelne redaktionelle TVöD-Nachbesserungen werden im Fall der entsprechenden Beschlussfassung der Bundeskommission im März 2016 automatisch übernommen.

RK Mitte:


RK Nordrhein-Westfalen:

RK-Beschluss am 14. Januar 2016: Beschluss der Bundeskommission vom 10. Dezember 2014 "eins zu eins". Redaktionelle TVöD-Nachbesserungen müssen für den Fall der entsprechenden Beschlussfassung der Bundeskommission im März 2016 eigens beschlossen werden.

RK Ost:

Die RK Ost hat am 28. Januar 2016 einen Beschluss gefasst: Die Tariferhöhungen gibt es erst ab 1. August. Die Tabellenwerte im Osten werden mit den bisherigen Prozentabständen zum Westen entsprechend angepasst. [Beschlusstext

Bislang bestätigt sich auch in der SuE-Tarifrunde 2015 der Trend der Tarifrunden 2012-2015: bis auf wenige Ausnahmen erfolgen die Übernahmen der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes mit systematischen zeitlichen Verzögerungen, die für die Caritas-Beschäftigten in aller Regel reale Lohnverluste gegenüber dem TVöD-System bedeuten.In der aktuellen SuE-Tarifrunde gibt es hinsichtlich der zeitlichen Verzögerung gegenüber dem TVöD keine Ausnahme: die obere Grenze wird inzwischen von der Bundeskommission definiert. Über die Kraft, besser als die Bundeskommission abzuschliessen verfügt keine Regionalkommission. Die obere Bandbreite hat offensichtlich nur kosmetischen Charakter.

Der Überblick über die Tarifrunden 2012-2015 findet sich hier: caritas-verdi.blogspot: Der Stand der Dinge - Dezember 2015

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