Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Katholische Kirche in Deutschland beabsichtigt, das ihr vom Bundesarbeitsgericht auferlegte Prinzip der Parität in ihren "Kommissionen zur Ordnung des diözesanen und caritativen Arbeitsrechts" weiter auszubauen.
Angesichts der gelegentlich zu hörenden, aber völlig unbegründeten Kritik, dass das Erfordernis von qualifizierten Mehrheiten von 2/3 oder 3/4 der Stimmen der Dienstgeberseite ein ungebührliches Gewicht verleihe, denke man darüber nach, das Erfordernis qualifizierten Mehrheiten auf Erhöhungsbeschlüsse zu beschränken und sich für Tarifkürzungsbeschlüsse mit qualifizierten Mehrheiten von 1/3 oder 1/4 der Stimmen zu begnügen.
Vorletztes Gerücht
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