Freitag, 24. Juni 2016

Göttinger Erklärung Behindertenhilfe

Auf der Fachtagung Behindertenhilfe in der vergangenen Woche in Göttingen wurde folgende Erklärung verabschiedet:
Göttinger Erklärung Behindertenhilfe 
100 Mitglieder von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen aus der Behindertenhilfe haben sich auf ihrer Tagung vom 15. bis 17. Juni 2016 mit den Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetz auseinander gesetzt und eine Bestandsaufnahme der bisherigen Veränderungen in der Arbeit der Behindertenhilfe gemacht. Um eine gute und ausreichende Versorgung der Menschen mit Behinderung einhergehend mit guten Arbeitsbedingungen und einem ausreichendem Einkommen für das Fachpersonal sicherzustellen, haben sich die Teilnehmer/innen auf die folgende Göttinger Erklärung geeinigt.
Die Arbeitsbedingungen in der Behindertenhilfe waren bereits in den vergangenen Jahren u.a. von Liberalisierung, Budgetierung und Wettbewerbsdruck geprägt. Fiskalische Argumente wurden von den Kostenträgern in den Vordergrund gestellt – fachliche Notwendigkeiten für eine gute Betreuung und Inklusion von Menschen mit Behinderung wurden an die zweite Stelle gerückt. Die Betroffenen selbst und das Fachpersonal gerieten aus dem Fokus.
Für eine gute Arbeit in der Begleitung und Betreuung unserer Klienten brauchen wir gute Voraussetzungen und andere gesetzliche Rahmenbedingungen.

  1. Es darf keine Preiskonkurrenz der Anbieter über Personalkosten geben. Ausschlaggebend muss die fachliche Qualifikation der Dienstleistung sein. Die Vergabe von Teilhabeleistungen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, darf nur an tariftreue Anbieter erfolgen.
  2. Die zuständigen Kostenträger müssen eine ausreichende Finanzierung der Einkommensbedingungen auf dem Niveau des Tarifvertrags des Öffentlichen Dienstes garantieren.
  3. Betriebliche Strukturen in der Behindertenhilfe dürfen nicht weiter zersplittert werden, Belegschaften dürfen nicht weiter gespalten und ihre Interessenvertretung damit geschwächt werden.
  4. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse in Form von Befristungen, Zwangsteilzeit, geringfügigen Beschäftigungen, kapazitätsorientierten Verträgen oder Übungsleiterverträgen müssen zurück gedrängt werden.  
  5. Vergütungen für Leistungen in der Eingliederungshilfe und im Reha-Bereich dürfen nicht eingefroren werden, sondern müssen kontinuierlich der Preissteigerung angepasst werden und der allgemeinen Lohnentwicklung folgen.
  6. Die Eingliederungshilfe ist bedarfsgerecht aus­zu­finanzieren.
Göttinger Erklärung als pdf
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Zentrales Thema der Fachtagung ("Zwischen Inklusion und Insolvenz") war der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (Bundesteilhabegesetz), Tendenzen in der Arbeit mit behinderten Menschen sowie die Folgen für die Beschäftigten in der Behindertenhilfe.

Ausbaufähig ist die Beteiligung von Beschäftigten aus kirchlichen Wohlfahrtsverbänden, Im Vergleich zur Marktsituation waren die Kolleginnen und Kollegen aus der Diakonie schwach und diejenigen aus der Caritas außerordentlich schwach vertreten.

Vom Frankfurter CeBeeF gab es einen beeindruckenden  Bericht über einen  erfolgreich geführten Tarifkampf. (Siehe http://www.diecebeefler.de/bgcbf.htm)

Und mit den derzeit streikenden Kolleginnen und Kollegen der GPS Wilhelmshaven, die auf der Tagung einen kleinen Bericht abgaben, gab es eine einstimmig verabschiedete Solidaritätserklärung:











ver.di-Behindertenhilfe


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