Mittwoch, 22. Juni 2016

AK-Info Nr. 5 zum Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016

Das aktuelle Info der Mitarbeiterseite der AK informiert über die Kernpunkte des Beschlusses, der die Vorlage liefert, was von den Regionalkommissionen noch in geltende Regelungen zu verwandeln ist, wobei sowohl der BK- als auch die RK-Beschlüsse noch von den zuständigen Bischöfen zu prüfen und in Kraft zu setzen sind.

(Ansonsten ist immer wieder erstaunlich, wie kunstfertig die Nichterwähnung der durchsetzenden Koalition zuverlässig gelingt. Erwähnt wird lediglich der TVöD und die Erlaubnis, diesen direkt anzuwenden, ohne ihn vorher mit "AVR Caritas" zu überschreiben.)

ak-info Nr. 5 als pdf




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