Donnerstag, 16. Juni 2016

AK Caritas bleibt Anhänger des TVöD

Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hat heute einen Beschluss gefasst, dessen Inhalt, soweit derzeit bekannt wie folgt aussehen:
  • Mittlere Werte: plus 2,4% ab 1.6.16
  • weitere 2,35% verknüpft mit Entgeltordnung ab 1.1.2017
  • Beteiligung an KZVK-Beiträgen
Die Beschlüsse der Bundeskommission gelten bekanntlich nicht unmittelbar, sondern sie bedürfen noch der Umsetzung durch die jeweiligen Regionalkommission (die auch hinsichtlich der Termine und Vergütungshöhe noch abweichen können) sowie der Inkraftsetzung durch die Bischöfe. 

(Die entsprechenden Steigerungstermine im öD sind übrigens 2,4 % zum 1.3.2016 und weitere 2,35 % zum 1.2.2017 - mit dem Vorziehen der zweiten Stufe der Erhöhung wird die Verzögerung der ersten Stufe nicht kompensiert.)

2 Kommentare:

  1. Wieder eine Verzögerung..... Das ist doch nicht ein echter dritter Weg ! Immer wieder das Gleiche. Aber es macht scheinbar nix aus, wenn man monate lang kein Geld mehr bekommt, obwohl das untern Strich ein ganz schönes Sümmchen sein kann. Also nichts mit Familien-Tagesausflug. Also ehrlich. Wie denkt Ihr denn darüber ?

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  2. ...Moooment mal...wir befinden uns hier in einer "Dienstgemeinschaft" -> wie das Wort schon sagt: Wir MitarbeiterInnen machen unseren Dienst und die DienstgeberInnen sind gemein. Und das Ganze schaft uns MitarbeiterInnen langsam aber sicher.
    Wie gesagt: Dienst-gemein-schaft
    Aber mal im Ernst - ein ekelhaft missbrauchtes Wort, dieses "Dienstgemainschaft".
    Zwei Worte sollten zumindest aus dem Sprachschatz der Mitarbeiterseite für immer verschwinden:
    1. "Dienstgemeinschaft"
    2. "Augenhöhe"

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