Beschlossen wurde u.a. eine
- Vergütungssteigerung,
- eine Eigenbeteiligung an der KZVK und
- ein Verlaufsplan zur Umsetzung der neuen Entgeltordnung, incl. Überleitung der Mitarbeitenden in den Anlagen 2, 2b in die TVöD-Systematik.
Im Einzelnen:
- Die Vergütungen für die Beschäftigten in der Caritas steigen ab dem 01. Juni 2016 um 2,4%.
- Eine weitere Vergütungssteigerung gibt es ab dem 01. Januar 2017 um weitere 2,35%.
Von den Vergütungssteigerungen sind ‚die üblichen‘ Euro-Beträge in den AVR ebenfalls betroffen (vom Garantiebetrag über die Kinderzulage, Besitzstandszulage, Nachtzuschlag, Urlaubsgeld bis zur Ausbildungsvergütung) - Zusätzlich zur prozentualen Erhöhung der Ausbildungsvergütung gibt es für die Auszubildenden und Praktikanten nach Anlage 7 AVR zum 01. Juni 2016 eine Erhöhung der Tabellenwerte um einen Festbetrag in Höhe von 35 Euro und zum 01. Januar 2017 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 30 Euro.
- Weiter wurde vereinbart, dass zum 01. Januar 2017 die neue Entgeltordnung des TVöD auch für den Bereich der Caritas umgesetzt werden soll. (Eine Einigung hier ist Voraussetzung für die zweite Stufe der Erhöhung zum 1.1.2017!)
- In dem Zusammenhang werden dann gleichzeitig die bisher noch in der alten ‚BAT-Systematik‘ eingruppierten Mitarbeitenden (hauptsächlich Anlagen 2 und 2b) in die TVöD-Systematik überführt (vergleichbar der Überleitung der Mitarbeitenden aus den Anlagen 2a, 2c und 2b in die Anlagen 31-33 im Jahr 2010/2011).
- Zur Vorbereitung wurden eine Steuerungsgruppe und zwei große Arbeitsgruppen (Entgeltordnung und Überleitung) eingerichtet.
- Für die Versicherten bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK) wird ein Beitrag von über 5,2% zur Hälfte von den Mitarbeitenden und zur Hälfte vom Dienstgeber getragen (Eigenbeteiligung).
Diese Regelung hat zwei auflösende Bedingungen:
- wenn die Parität in den Organen der Kasse nicht mehr eingehalten wird (50% der Sitze in den Aufsichtsgremien werden von der Mitarbeiterseite besetzt)
- wenn die Leistungen der Kasse nicht mehr dem Niveau des ATV-K (Tarifvertrag über die zusätzliche Altersversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes) entsprechen.
(Anmerkung: Anders als im TVöD wird in 2016 die Jahressonderzahlung in ungekürzter Höhe ausgezahlt (90% bzw. 80% des Gehaltes 2016). Im TVöD wird die Jahressonderzahlung auf das Niveau von 2015 eingefroren.)
Die vorgenannten Beschlüsse bedürfen noch der regionalen Umsetzung im Rahmen der vorgegebenen Bandbreiten.
- Die Aufnahme der Operationstechnischen Assistenten (OTA’s) in den Geltungsbereich der Anlage 7 Abschnitt B II der AVR
- Die Abschaffung des § 2a AT AVR (Sonderregelungen Ost)
- Die Abschaffung der Anlage 12 AVR (Bewertung Mitarbeiterunterkünfte)
- Eine klarstellende Regelung zum Mindestlohn für Praktikanten in Anlage 7b AVR
- Die Verlängerung des § 12 in Abschnitt B II der Anlage 7 AVR (Ausbildung Notfallsanitäter) um drei Jahre
- Die Verlängerung der Anlage 17a (Altersteilzeit und FALTER) um zwei Jahre
- Die Verlängerung der Anlage 22 (Alltagsbegleiter) um ein Jahr bis zum 31.12.2017
- Eine Verlängerungsoption für die Anlage 23 (Fahrdienste) um ein Jahr bis zum 31.12.2017
- Die Entfristung der Anlage 25 (TVöD-Anwender in der Caritas)
Die Dienstgeberseite hat sich gestern in einer Pressemitteilung zum Beschluss geäußert.
Die Mitarbeiterseite heute: Pressemitteilung
Update 18.6.2016: auf der Seite der akmas.de finden sich weitergehende Informationen.
Die nächsten Termine der Regionalkommissionen sind wie folgt vorgesehen:
AntwortenLöschen- RK Nord: 22.06.2016
- RK Mitte: 30.06.2016
- RK Ost: 30.06.2016
- RK NRW: 05.07.2016
- RK Bawü: 07.07.2016
- RK Bayern: 13.07.2016