Donnerstag, 4. Juni 2015

Evangelischer Kirchentag 2015: ver.di fordert zum Umdenken beim kirchlichen Arbeitsrecht auf

Berlin, 3. Juni 2015 | ver.di fordert die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) auf, in ihren eigenen Betrieben das weltliche Arbeits- und Tarifrecht anzuwenden. „Das weltliche Tarifrecht bildet den geeigneten Rahmen, um gute Arbeitsbedingungen herzustellen, die Gesundheits- und Sozialberufen aufzuwerten und ihnen zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung zu verhelfen“, sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Dagegen sehe das kirchliche Arbeitsrecht keine Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf Augenhöhe und kein Streikrecht vor. „Das ist nicht mehr zeitgemäß“, so Bühler.

Zudem hätten Beschäftigte bei Kirchen die gleichen Mitbestimmungsrechte verdient, wie Arbeitnehmer bei weltlichen Unternehmen. „Das Verfassungsrecht der Kirche, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, hört da auf, wo die Interessen anderer, nämlich abhängig Beschäftigter, betroffen sind“, so Bühler. Insbesondere bei sozialen Dienstleistungen könnten Kirche, ihre Diakonie und ver.di gemeinsam sowohl für Hilfesuchende als auch für Beschäftigte viel Gutes bewirken.
Quelle: Verdi Presseerklärung



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