Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Freitag, 25. September 2026
Wieder mal: ein "Aus für die Dienstgemeinschaft" - das Klinikum Nürnberg soll die Klinik Hallerwiese-Cnopfsche Kinderklinik zum 1. Januar 2027 übernehmen
So berichtet jedenfalls das KinderKlinikum Nürnberg im Internet.
Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass der Wechsel von einer kirchlichen in eine weltliche Trägerschaft hinsichtlich der Prsonalvertretung rein rechtlich nicht geregelt ist. Die Amtszeit der MAV endet mit Betriebsübergang, Personal- oder Betriebsrat muss erst gewählt werden. Eine "betriebsratslose Zeit" sieht aber die einschlägige EU-Regelung nicht vor.
Sinnvoll wäre daher, frühzeitig eine "vorgezogene Neuwahl" der Personalvertretung durch zu führen
Caritas-Verdi: Countdown zum 31.12.2013 - Teil II.
Darüber hinaus bleiben auch bei einem Betriebsübergang aufgrund der einzelvertraglichen Vereinbarung die kirchlichen Regelungen des "Dritten Weges" weiter in Kraft - Caritas-Verdi: Bundesarbeitsgericht zum Thema "dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht nach Betriebsübergang" unter Verweis auf BAG-Pressemitteilung Nr. 54/17.
Wir raten daher den Mitarbeitenden - die wieder einmal in der Pressemeldung gar nicht erst erwähnt werden - dringend, qualifizierte Rechtsbegleitung in Anspruch zu nehmen.
Dienstag, 30. Juni 2026
Papst zu Unterschieden und zur Vereinheitlichung: sind persönliche, auf Äußerlichkeiten bezogene verhaltensbedingte Loyalitätspflichten "unkatholisch"
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Unterschiede sind „frohe Botschaft“
In seiner Katechese verwies der Papst auf die Einheit der Apostel Petrus und Paulus trotz ihrer Unterschiedlichkeit und trotz der Mühen, die sie erlebten. Ihre Unterschiede seien nicht verborgen, sondern als eine „frohe Botschaft“ berichtet worden, betonte der Papst.„nicht auf Herrschaft, sondern auf Dienst, Einheit und Versöhnung ausgerichtet“Petrus und Paulus seien so „fast zum Symbol geworden für viele andere Unterschiede, die der eine Geist zur Einheit zusammenfügt“, so Leo. „Ihr Zeugnis hat entscheidend dazu beigetragen, dass die christliche Präsenz in der Geschichte nicht auf Herrschaft, sondern auf Dienst, Einheit und Versöhnung ausgerichtet ist.“
...
Nachtrag:
Vermutlich - so lässt sich angesichts der angekündigten und unrechtmäßigen Bischofsweihen durch die Piusbrüder sinnieren - könnte das ein Hinweis darauf sein, dass der von den Piusbrüdern so hoch angesiedelte Ritus des Messfeier nicht zwingend auf den Inhalt der "frohen Botschaft" anzuwenden ist, die ja den Kern der christlichen Religiosität darstellt. Christlich katholisch - das darf sich nicht auf Äusserlichkeiten beschränken. Es kommt auf den "Inhalt", auf den "Umgang mit dem Nächsten" an, der sich gerade nicht in "Trotzhaltungen" äussern sollte. Es geht eben nicht um Formalia (Pharisäertum, vgl. Matthäus 7:21-23) sondern um die tätige Nächstenliebe des Samariters.
Pater Stefan Kiechle SJ, seit 2018 Chefredakteur der Zeitschrift "Stimmen der Zeit", kommentierte am 3. Juli auf "katholisch.de":
Die katholische Kirche ist ja ein großer Zoo mit vielen bunten, auch grellbunten Tieren, und das soll so sein, ist wunderbar, aber die hier gesehene bunte Farbe will ja die einzige sein, und sie spricht anderen Buntheiten das Katholischsein ab – damit ist diese Kirche gerade nicht mehr katholisch, sondern eine Sekte. Diese lehnt die heutige Welt ab, geht ins Ghetto. Sie will Sekte sein – soll sie es. Biblisch ist das nicht – nun ja, auf die Schrift berufen sich Piusbrüder kaum. Katholisch ist es auch nicht..
Sind vor diesem Hintergrund Verhaltensvorschriften, die unterschiedliche Enwicklungen in den Lebenslinien nivellieren und unterschiedliche Lebensentwürfe ablehnen, noch als "katholisch" zu bezeichnen?
Ist der Interessensgegensatz zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, der nach kirchlicher Soziallehre durch solidarische Tarifverträge ausgeglichen werden soll (Gewerkschaftsprinzip, "Mater et magistra") dann nicht auch völlig katholisch - und ein "Dritter Weg" mit einer theologisch überhöhten "Dienstgemeinschaft," nur scheinbarer Parität bei fehlendem Kräftegleichgewicht und dem Letztentscheidungsrecht des "obersten Dienstherren" dann nicht auch das Gegenteil?
Sonntag, 23. November 2025
Sonntagsnotizen: 100 Jahre - es gibt nur einen König !
In "Quas primas" beklagte Pius die Verbannung Jesu Christi "aus der häuslichen Gemeinschaft und dem öffentlichen Leben" und wollte mit dem neuen Fest an die Herrschaft Christi über alle Bereiche des Lebens erinnern – nicht nur über die Kirche, sondern auch über Politik, Kultur und Gesellschaft.berichtet das Domradio.
Auch wir haben in mehreren Blogbeiträgen über dieses - auch heute und gerade wieder bedeutsame - katholische Kirchenfest berichtet, das inzwischen am letzten Sonntag im Kirchenjahr gefeiert wird. Es gibt nur einenKönig für christlich-katholische Menschen. Und das ist nicht die - begrifflich höchst belastete, theologisch weit überhöhte - "Dienstgemeinschaft" und auch nicht der damit begründete "Dritte Weg", der nicht mit der katholisch-kirchlichen Soziallehre übereinstimmt und die katholische Kirche in Deutschland von der Weltkirche trennt.
Donnerstag, 13. November 2025
§ Arbeitsgericht Erfurt untersagt Streik in kircheneigener Einrichtung
Die evangelische Kirche Mitteldeutschlands, die Diakonie und das Klinikum ließen den Streikaufruf von ver.di im einstweiligen Rechtsschutz untersagen (Landesarbeitsgericht (LAG) Erfurt, Urt. v. 11.10.2024, Az. 1 SaGa 10/24).
Leitsatz(Quelle)
1. Die Entscheidung der Kirchen, das Verfahren ihrer kollektiven Arbeitsrechtssetzung am bekenntnismäßigen Leitbild der Dienstgemeinschaft auszurichten und nach den Grundsätzen einer partnerschaftlichen Lösung von Interessengegensätzen auszugestalten (sog. Dritter Weg), schließt den Arbeitskampf zur Gestaltung von Arbeitsverhältnissen durch Tarifvertrag aus. Die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte koalitionsmäßige Betätigung der Gewerkschaften tritt dahinter zurück (in Anlehnung an BAG 20.11.2012 - 1 AZR 179/11 - Juris).(Rn.192)
2. Da ein Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen in kirchlichen Einrichtungen allerdings mit der grundgesetzlich gewährleisteten Koalitionsfreiheit kollidiert, ist im Wege einer Güterabwägung nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz ein Ausgleich der jeweils widerstreitenden Grundrechte herbeizuführen.(Rn.197) Arbeitskampfmaßnahmen sind daher nur dann ausgeschlossen, wenn das Arbeitsrechtsregelungsverfahren bestimmte verfahrensrechtliche Anforderungen - paritätische Besetzung der Kommission, Schlichtungskommission unter neutralem Vorsitz - erfüllt, Gewerkschaften in dieses Verfahren organisatorisch eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite verbindlich ist.(Rn.200)
3. Nach dem im einstweiligen Verfügungsverfahren anzulegenden Prüfungsmaßstab erfüllt das Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst des Diakonischen Werkes Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. (Arbeitsrechtsregelungsgesetz DW.EKM - ARRG-DW.EKM) diese verfahrensrechtlichen Anforderungen.(Rn.214)
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Dabei blieb es nun auch in der Hauptsache:
Vergleich auch LTO - Legal Tribune Online: Kirche darf Streik im Klinikum Weimar untersagen
Deutsches Ärzteblatt vom 12.11.2025: Arbeitsgericht Erfurt verbietet Warnstreik an kirchlicher Klinik
Die Entscheidung des Arbeitsgerichs hat - ebenso erwartungsgemäß - ein vielfältiges Echo gefunden.
Kirchennahe Kommentatoren begrüßen das Urteil:
Caritas Dienstgeberseite: ArbG Erfurt: Untersagung von Arbeitskämpfen in Diakonischen Einrichtungen (womit sich die Caritas-Arbeitgeber massiv gegen das päpstliche Lehramt in Form der Sozialenzykliken stemmen)
Domradio vom 13.11.2025: Arbeitsgericht Erfurt untersagt Streiks an kirchlichem Klinikum
Unabhängige Berichterstatter üben dagegen deutlich Kritik: Der Humanistische Pressedienst (HPD) nimmt sich dagegen des Urteils mit kritischen Worten an:
Arbeitsgericht Erfurt verbietet Warnstreik in kirchlich getragenem Krankenhaus
Tarifverhandlungen im "geschwisterlichen Gespräch"
Dass rund 1,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kirchlicher Träger wie Caritas oder Diakonie arbeitsrechtlich schlechter dastehen als ihre Kollegen in anderen Bereichen, kann wohl nur der Gesetzgeber ändern. Von der Justiz jedenfalls ist bislang keine entsprechende Rechtsprechung zu erwarten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt, das den Arbeitnehmern eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft das Streikrecht verweigert.
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Das "letzte Wort" ist noch nicht gesprochen. Man darf gespannt sein, wie sich das Bundesarbeitsgericht zu dieser Frage positioniert. Es hat schon vor Jahren entschieden, dass "Tarifverhandlungen ohne Streikrecht nichts anderes als kollektives Betteln" sind (Urteil vom 10.06.1980 - 1 AZR 168/79, Rd.Nr. 22 - vgl. BAG Urteil vom 12.03.1985 - 1 AZR 636/82). Und das hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (vgl. Beschlüsse vom 09.07.2020 - 1 BvR 719/19 und 1 BvR 720/19 - Rd.Nr. 14 / Pressemitteilung Nr. 67/2020 vom 5. August 2020
Sonntag, 27. Juli 2025
Sonntagsnotizen - Und wieder fällt ein Krankenhaus ...
Diesmal Schwabach. Nicht, weil die Menschen dort nicht krank wären. Sondern weil niemand mehr Verantwortung übernimmt, wenn es nicht profitabel ist.Zitiert aus: Pflege der Zukunft, Facebook
Die Diakoneo-Klinik ist insolvent. Der Träger hat einen zweistelligen Millionenbetrag investiert, vergeblich einen Käufer gesucht, und dann das Handtuch geworfen. Die Stadt Schwabach hat ihre Anteile für einen symbolischen Euro abgegeben. Und jetzt klammert man sich an ein Strukturgutachten – als könnte Papier retten, was politischer Wille längst aufgegeben hat.
Deutschland 2025: Krankenhäuser schließen nicht, weil sie schlecht sind. Sondern weil das System sie verrechnet.
Gesundheitsversorgung rechnet sich nicht mehr. Nicht in Schwabach. Nicht in der Fläche. Nicht für die Zukunft.
Ein Insolvenzverwalter übernimmt das Kommando – nicht, weil das Plan war, sondern weil es der letzte Rettungsanker ist. Drei Monate Zeit. Drei Monate Lohnfortzahlung. Drei Monate Hoffnung auf eine Reanimation im Systemstillstand.
Doch sind wir ehrlich: Wir leben in einem Land, das Krankenhäuser sterben lässt – und dann pfiffige Kampagnen zur Pflegeausbildung startet. Wir feiern Systemrelevanz – aber schneiden das System aus dem relevanten Haushalt.
Die Wahrheit ist nicht neu. Sie ist nur unbequem: Wir haben zu lange zugesehen. Zu lange verwaltet. Zu lange verklärt. Pflege? Wird romantisiert. Kliniken? Werden privatisiert. Verantwortung? Wird delegiert.
Und nun?
Ein Krankenhaus, das gebraucht wird.
Eine Region, die versorgt werden muss.
Ein Gesundheitssystem, das innerlich längst kollabiert – und nur noch notbeatmet wird.
Schwabach ist kein Einzelfall. Schwabach ist das Symptom.
Und wer jetzt noch von „positiven Signalen“ redet, sollte sich fragen, wie viel Naivität eigentlich in ein Positionspapier passt.
Die Frage ist nicht: Wie retten wir diese Klinik? Sondern: Wann retten wir endlich unsere Integrität?
Wir hatten unter der Überschrift "Sonntagsnotizen - Die Überflüssigen der Dienstgemeinschaft" bereits im April 2017 die "negativen Bilanzen des (dort genannten) Krankenhauses" angesprochen. Und wir erlauben uns nunmehr nach über 8 Jahren und einer Pandemie, die gezeigt hat, dass es keine Überkapazitäten sondern nur fehlende Reservekapazitäten gibt, zwei Anmerkungen:
1. Es stimmt: die Refinanzierung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf "Gesundheit" krankt - wir sparen unsere Krankenhäuser zu Tode. Das belegen auch die Krankenhausschließungen 2025 aktuell.
In diesem Jahr hat das "Krankenhaussterben" mit zwei kirchlichen Häusern begonnen. In Würzburg wurde die Theresienklinik geschlossen. Das Krankenhaus wurde mehr als 100 Jahre von der Kongregation der Schwestern des Erlösers betrieben. Diese haben sich aus aufgrund finanzieller Schwierigkeiten und den Auswirkungen der Krankenhausreform zur Schließung gezwungen gesehen.
Ebenfalls zum 1.1.2025 wurde die Klinik des Diakoniewerks München-Maxvorstadt geschlossen. Im Vorfeld hatte die Betreibergesellschaft, die Diakoniewerk München-Maxvorstadt KöR, Insolvenz angemeldet.
2. Das Sterben der Krankenhäuser in kirchlichem Besitz belegt zugleich, dass diese Häuser nicht "gemeinnützig" oder "uneigennützig" und "caritativ" sondern nach brutalen wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben werden (müssen). Mit Blick auf das Sonntagsevangelium vom "barmherzigen Samariter" (Lk 10, 25-37) bleibt festzustellen: solche Einrichtungen handeln eben nicht mehr barmherzig und selbstlos. Da hilft auch das verschämte "g" für "gemeinnützig" bei "gGmbH" nichts. Das ist wohl letzlich nur "Etikettenschwindel". Denn jede dieser - nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betriebenen - Einrichtungen braucht Gewinne, um Rücklagen zu bilden und investieren zu können. Damit wird aber eine solche Einrichtung "mit Absicht der Gewinnerzielung" betrieben - und sie ist zumindest "am Markt tätig", was nach Prof. Thüsing *) ausreicht, um als Wirtschaftsbetrieb gewertet zu werden.
Dann aber handelt es sich um Betriebe, die von der Befreiung caritativer Einrichtungen vom Betriebsverfassungsgesetz oder (bei öffentlich-rechtlich konstituierten Trägern) den Personalvertretungsgesetzen der Länder nicht befreit sind. Dann verlangt der Gesetzgeber die Bildung von Betriebs- oder Personalräten, weil nur so die Rechte der Mitarbeitenden in Wirtschaftsbetrieben auch umfassend geschützt werden können.
*) Hanau / Thüsing, »Grenzen und Möglichkeiten des Outsourcings aus dem kirchlichen Dienst« in KuR 2002, RNr. 350, S. 119 ff; ausführlicher und mit weiteren Nachweisen in unserem Beitrag vom 14. März 2016, Anmerkung 2)
Samstag, 5. Juli 2025
Samstagsnotizen: Darüber kann man nachdenken:
Es ist ein bemerkenswerter Vortrag, den Bischof Dr. Overbeck am Montag beim Tag der Mitarbeitendenvertretungen gehalten hat: Sehr entschieden stellt der Ruhrbischof klar, dass rechtsextremistische Haltungen und Aktivitäten mit dem Dienst in der Kirche nicht vereinbar sind. Und zwar deshalb, weil hier "tragende Grundsätze" des Christentums in Frage gestellt sind - allen voran das christliche Menschenbild, das jedem Menschen eine unantastbare Würde zuspricht und eng mit dem Gebot der Nächstenliebe und der gesamten christlichen Soziallehre vebunden ist. "Rechtsextreme Ideologie ist eine Form von Illoyalität gegenüber der Kirche selbst, weil sie ihren Grundprinzipien widerspricht", sagt Bischof Overbeck - und macht in seinem Vortrag auf die große Gefahr der gegenwärtigen rechtsextremen Bewegungen für unsere Demokratie und unser freiheitliches Zusammenleben aufmerksam.zitiert nach Generalvikar Klaus Pfeffer, Bistum Essen, bei Facebook
Mehr: Katholische Kirche Bistum Essen - Bischof Overbeck: Rechtsextremismus widerspricht christlichem Menschenbild
Es gehe vor allem darum, in den kirchlichen Organisationen und Einrichtungen eine Debatte darüber anzuregen, „um ein Bewusstsein für die Bedeutung unserer Werte zu stärken und auf die Gefahren extremistischer Parteien hinzuweisen“.Über die historische Beziehung zwischen dem rechtsextremen Gedankengut und kirchlichen Eigenarten haben wir ja schon mehrfach berichtet - und die Debatte darüber längst angestoßen. Ob auch diesbezüglich Konsequenzen folgen? Oder werden wieder nur halbherzig die Konsequenzen gezogen, die von den Mitarbeitenden zu beachten sind - bis hin zu neuartigen Loyalitätsvorgaben?
Bei möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen gebe es keinen Automatismus, hob der Bischof hervor, sondern immer den Blick auf den Einzelfall: „Wir schauen hin, wir sprechen an, und wenn nötig ziehen wir Konsequenzen – abgestuft nach der Schwere des Falls und der Stellung der Person.“, so der Bischof.
Donnerstag, 26. Juni 2025
Papstansprache an die Bischöfe - Mahnung zur Einheit
...dass der "Dritte Weg" der katholischen Kirche in Deutschland (mit der historisch schwerst belasteten Ideologie der "Dienstgemeinschaft" und der Ablehnung des Gewerkschaftsprimats) weder mit dem universellen Kirchenrecht noch mit der eigenen Soziallehre übereinstimmt, haben wir hier schon wiederholt bemerkt.
Prinzip der Einheit
Der Bischof ist vor allem das sichtbare Prinzip der Einheit in der ihm anvertrauten Teilkirche. Es ist seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sie in der Gemeinschaft all ihrer Glieder und mit der universalen Kirche aufgebaut wird, ...
Den zweiten Aspekt, den ich – weiterhin ausgehend von Christus als Leitbild für das Leben des Hirten – betrachten möchte, würde ich wie folgt definieren: Der Bischof als Mann geistlichen Lebens, d.h. als ein Mensch, der sich ganz dem Wirken des Heiligen Geistes fügt, welcher in ihm den Glauben, die Hoffnung und die Liebe weckt und diese wie eine Flamme in den verschiedenen Lebenssituationen nährt.
...
Und dass es primär Aufgabe der Bischöfe ist, sich seelsorgerlich auf theologischer Grundlage zu betätigen und nicht nach fürstbischöflicher Coleur auch noch weltliche Macht auszuüben, erinnert an den drängenden Aufruf zur Entweltlichung von Papst Benedikt.
Aber wie geschrieben steht: wenn ein deutscher Papst in einem deutschen Konzerthhaus an die versammele Nomenklatur der deutschen Kirche spricht, dann meint er - natürlich - Nicaragua.
Video-Link
Freitag, 2. Mai 2025
Zum Geleit - Sozialenzykliken und andere Aussagen der Päpste
Mit seiner Reihe von Adventspredigten im Mainzer Dom über «Die grossen sozialen Fragen der Gegenwart» wird 1848 Wilhelm Emmanuel von Ketteler (1811-1877) zum Vorreiter der kirchlichen Sozialverkündigung. Papst Leo XIII. nennt Ketteler in seiner Enzyklika «Rerum novarum» 1891 «unseren grossen Vorgänger».
«Rerum novarum»
Am 15. Mai jährt sich die Veröffentlichung der ersten Sozialenzyklika eines Papstes - veröffentlich im Jahr 1891.
«Rerum novarum» (Über die neuen Dinge) ist das erste päpstliche Rundschreiben zur Arbeiterfrage und das grundlegende Dokument der katholischen Soziallehre. Bereits hier wird in Rd.Nr. 36 eine positive Würdigung der "Arbeitervereine" (später Gewerkschaften) vorgenommen:"... man kann nur wünschen, dass sie an Zahl und an innerer Kraft zunehmen. ..."
«Singulari quadam
In der recht kurzen Enzyklika vom September 1912 an die Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands erklärt Pius X. ausdrücklich, dass Katholiken nicht nur den konfessionellen katholischen Vereinigungen sondern auch den überkonfessionellen und nichtkonfessionellen Gewerkschaften beitreten können. In dieser Frage war der "Deutsche Gewerkschaftsstreit" entstanden.
«Quadragesimo anno»
40 Jahre nach "Rerum novarum" aktualisiert Pius XI. am 15. Mai 1931 in der Enzyklika «Quadragesimo anno» die Lehren von Leo XIII. Unter Mitgestaltung der deutschen Jesuiten Gustav Gundlach und Oswald von Nell-Breuning entfaltet er unter anderem das Prinzip der Subsidiarität, nach dem das jeweils gesellschaftlich oder institutionell untergeordnete Glied Probleme und Aufgaben möglichst eigenständig lösen soll. Nur wenn die Aufgabe zu gross ist, soll die übergeordnete Instanz in die Verantwortung treten.
Auch hier wird in Rd.Nr. 31 ff der "Zusammenschluß der Arbeiter", also das Koalitionsrecht ausdrücklich begrüßt und gefordert.
In Nr. 91 ff wird dagegen ausdrücklich "Kritik am faschistischen Korporativstaat" geübt, dessen konkrete Ausgestaltung mit der Ideologie der "Betriebs- und Dienstgemeinschaft" wohl den "Dritten Weg" der Kirchen in Deutschland maßgeblich beeinflusst hat.
Quelle ver.di - das Geschehen wird in den Tagebuchnotizen von (seit 1921 Kardinal) Faulhaber und sicher auch von anderen Bischöfen ignoriert
Dienstag, 10. September 2024
Marienhospital in Oberhausen kurz vor dem Aus ! Wer gewinnt beim Grundstückswert?
... In einer ersten Stellungnahme äußerte sich die Gewerkschaft Verdi zum Verkauf an Ameos: „Die Kirche und die öffentliche Hand überlassen damit ein großes Stück der Oberhausener Krankenhausversorgung einem privaten Investor“, so Henrike Eickholt von Verdi Ruhr-West, die sich gewünscht hätte, dass die Häuser wieder in öffentliche Verantwortung kommen.. Ameos hatte Ende 2019 das Katholische Klinikum Oberhausen (KKO) mit drei Krankenhäusern, Reha-Zentrum, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten übernommen. Das KKO befand sich im Eigentum von drei katholischen Kirchengemeinden in Oberhausen sowie dem Bistum Essen, war aber im Sommer 2019 zahlungsunfähig und musste Insolvenz anmelden. Das heißt aber nicht, dass wir "die Verstoßenen der Dienstgemeinschaft" nun ignorieren. Im Gegenteil: wir beobachten weiter wie sich der Trägerwechsel auswirkt.
Derzeit gibt es in Oberhausen noch sechs Klinik-Standorte: vom Betreiber Ameos das Clemens-Hospital (Sterkrade), das Josef-Hospital (Marienviertel) in Alt-Oberhausen und das Marienhospital (Osterfeld), das Evangelische Krankenhaus Oberhausen (EKO) (Bismarckviertel) in Alt-Oberhausen, das evangelische Johanniter-Krankenhaus (Sterkrade) und das St.-Elisabeth-Hospital (Styrum) des Betreibers Helios. Nun wird zunehmend deutlich, dass die Tage des Oberhausener Traditionskrankenhaus St. Marienhospital in Osterfeld endgültig gezählt sind.
Die WAZ schreibt dazu:
In der NRW-Krankenhausplanung hat eine Geriatrie in Oberhausen-Osterfeld keinen Platz. Es fehlt an wichtigen Stationen. ...Ameos hat demnach also systematisch der Zukunft der Klinik den Boden entzogen.
...
"Wir bekennen uns zum Standort Osterfeld", also zum St.-Marienhospital an der Nürnberger Straße, beteuerte dennoch die neue Oberhausener Ameos-Krankenhausdirektorin Sabrina Zientek jetzt in der Bezirksvertretung Osterfeld. Die Grünen-Politiker dort hatten einen Bericht zu aktuellen Situation erbeten. Aller Voraussicht nach wird die Altersmedizin (Geriatrie), die seit Anfang 2022 von Ameos eigentlich nur vorübergehend in Sterkrade untergebracht worden ist, trotzdem wohl nicht mehr dorthin zurückkehren. Das aber liegt jetzt nicht mehr an Ameos, sondern an der Landesregierung.
Denn das Land NRW hat bei seiner neuen Krankenhausplanung dem Fortbestand der Geriatrie in Osterfeld eine Absage erteilt. Begründung: Es fehlten an der Nürnberger Straße die Grundvoraussetzungen dafür. Alte Menschen haben neben ihrer Altersschwäche nicht selten viele andere Beschwerden, die es zu behandeln gilt. Der Schweizer Krankenhauskonzern hat der Rückkehr der Abteilung nach Osterfeld womöglich selbst die Grundlagen entzogen, als er seit 2019 nach dem Kauf von drei Krankenhäusern in Oberhausen wichtige andere Stationen in Osterfeld aufgelöst hat: die Orthopädie etwa oder die Chirurgie, das Darmzentrum, das Schlaflabor, die Innere Medizin und auch die Notaufnahme.
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Da wäre es jetzt schon interessant, welchen Kaufpreis Ameos für die ehemals katholischen Kliniken in bester Stadtlage gezahlt hat - und welchen Marktpreis die Grundstücke 2019 bzw. fünf Jahre später, also heute, tatsächlich hatten und habben.
Ob die kirchlichen Verkäufer ein Rcükfallrecht oder eine Wertabschöpfungsklausel im damaligen Kaufvertrag berücksichtigt oder gefordert haben?
Wie hat die nach dem noch geltenden "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" zuständige staatliche Vermögensaufsicht gehandelt?
Wurde beim Verkauf 2019 seitens der kirchlichen Träger und der Staatsaufsicht wirklich mit aller gebotenen Sorgfalt vorgegangen?
Freitag, 30. August 2024
Zum Abschied von Ingo Brüggenjürgen: „Kirchliche Kommunikation braucht keinen Propagandasender, sondern Glaubwürdigkeit“
Es hilft doch der Kirche wenig, wenn die katholischen Medienmacher hier oder bei anderen kirchlichen Defiziten wegschauen und nur Heils-und Heldenlieder singen. Kirchliche Kommunikation braucht keinen Propagandasender, sondern Glaubwürdigkeit. Kritische Journalisten, die sagen, was Sache ist. Die umfassend und möglichst objektiv berichten und die die Fragen stellen, die gestellt werden müssen. Wenn dann noch einordnende Kommentare dazu kommen, wird die Sache wie beim Domradio rund.Das schlimmste, das einer religiösen Gemeinschaft passieren kann, ist tatsächlich der Verlust der Glaubwürdigkeit.
Was Glaubwürdigkeit mit der katholischen Soziallehre und dem Gewerkschaftsprinzip einerseits - und der "Dienstgemeinschaft" und dem "Dritten Weg" andererseits zu tun hat, haben wir hier oft genug erklärt.
Wir kennen Ingo Brüggenjürgen nicht persönlich. Aber wir haben das Domradio und seine Kommentare nicht ohne Grund zu unserer (fast) täglichen "Pflichtlektüre" gemacht, und aus der Distanz der "Lesenden" vieles an der Arbeit dort schätzen gelernt. Und deshalb, Herr Brüggenjürgen, wünschen wir Ihnen zum 1. September Alles Gute - und Gottes Segen für Ihren weiteren Lebensweg.
Donnerstag, 1. August 2024
Weimarer Wahnsinns-Karussel - 5. August, 12.00 bis 12:30 Uhr aktive Mittagspause
Anmerkung der Redaktion:
Es wäre vermutlich leicht gewesen, den angekündigten Streik ohne weiteres Abwarten durchzuführen.
Aber zum Einen gebietet es der Respekt vor dem Gericht, dessen Entscheidung abzuwarten - und
zum Anderen: ein so umfangreicher Schriftsatz muss auch zur Sicherheit der Streikenden intensiv geprüft werden. Denn wenn unsere ver.di zum Streik aufruft, dann soll jedes Risiko für die streikbereiten Mitglieder ausgeschlossen bzw. zumindest weitestgehend minimiert werden. Und 1000 Seiten lassen sich auch von den versierten Gewerkschaftsjuristen nicht in so kurzer Zeit prüfen.
Trotzdem: wir lassen nicht locker !
Am 5. August, 12.00 - 12:30 Uhr finden nun eine aktive Mittagspause statt - Protest in angesagt, und zwar nicht nur im Klinikum Weimar !.
Wenn Kirche und Diakonie mit solchen Schriftsätzen belegen, dass ihnen ihr selbst definiertes Selbstbestimmungsrecht wichiger ist als Beteilung und Grundrechte der eigenen Beschäftigten (und sie dafür sogar noch eine Menge Geld für Anwälte verpulvern), dann belegen wir, dass das verfassungsrechtlich geschützte Koalitions- und Selbstbestimmungsrecht der Mitarbeitenden wichtiger ist als die abstruse und übergriffige Geltungssucht einer Organisation, die sich bewusst als "ausserhalb und über der Verfassung stehend" darstellt.
edit:
wie wir der Pressemeldung einer Kanzlei "HEUKING" entnehmen, soll der Streik tatsächlich im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt worden sein.
Das Arbeitsgericht Erfurt hat im Ergebnis die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt, gemäß der „tariftreue“ kirchliche Einrichtungen nicht bestreikt werden dürfen.woher die Kanzlei diese Behauptung nimmt, ist uns nicht erklärlich. Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung zum "Streik im Dritten Weg" mit keiner Silbe auf irgendeine "tariftreue" verwiesen (wir berichteten). In der Entscheidung 1 AZR 179/11 (Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg) wurde vielmehr eindeutig klar gestellt:
Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aushandeln und einen Konflikt durch den neutralen Vorsitzenden einer Schlichtungskommission lösen (sog. Dritter Weg), dürfen Gewerkschaften nicht zu einem Streik aufrufen. Das gilt jedoch nur, soweit Gewerkschaften in dieses Verfahren organisatorisch eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung verbindlich ist.An diesen Bedingungen scheitert ein Streikverbot:
1. die beklagte Gewerkschaft ist in das Verfahren der Arbeitsrechtlichen Kommission nicht eingebunden und
2. die Regelungen des "Dritten Weges" sind nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 30.10.2019 - Aktenzeichen 6 AZR 465/18) nur "Allgemeine Geschäftsbedingungen". Diesen kann schon durch Gesetz keine Verbindlichkeit erwachsen. Individualrechtliche Vereinbarungen - auch zu Lasten der Beschäftigten - sind vorrangig (§ 305 b BGB). Diese gesetzliche Regelung ist "für alle geltendes Recht" und kann und darf daher durch kirchliche Normen gar nicht abbedungen werden (Schrankenvorbehalt). Der sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts stellte dazu in seinem Leitsatz zu einem Urteil aus 2018 fest (BAG-Urteil vom 24.05.2018 – 6 AZR 308/17):
»Ein kirchlicher Arbeitgeber kann in den durch das staatliche Arbeitsrecht gesetzten Grenzen wirksam Arbeitsverträge abschließen, die keine oder nur eine eingeschränkte Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen vorsehen.«In der Begründung heißt es unter anderem:
»[…] Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen wie den AVR-DD um Allgemeine Geschäftsbedingungen, welchen mangels normativer Wirkung in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen nur über Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen Wirkung verschafft werden kann […] Eine normative Wirkung besteht nicht, weil das säkulare Recht für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen keine unmittelbare und zwingende Geltung anordnet. Es fehlt eine etwa § 4 Abs. 1 TVG entsprechende Bestimmung […]«Ob der kirchliche Arbeitgeber das aktuelle gerade tut - darauf kommt es nicht an. Der kirchliche Arbeitgeber kann jederzeit, schon morgen oder sogar nur innerhalb von Stunden, abweichende Vereinbarungen treffen. Das ist entscheidend.
Und die zum Streik bereiten Mitglieder der Gewerkschaft fordern eine entsprechende abweichende Regelung - durch Abschluss eines Tarifvertrages.
Möglicherweise haben die 1000 Seiten der Kirche und Diakonie - vermutlich aus Kirchensteueraufkommen, Spenden oder zweckgebundenen Zuschüssen finanziert - die Richter beim Arbeitsgericht Weimar leicht verwirrt.
Sonntag, 28. Juli 2024
Sonntagsnotizen - Kirchen und Nazis: Mutige waren die Ausnahme
Zum Redaktionsschluss lag uns dazu noch nichts vor.
Dabei ist uns aber eine Reihe von Veröffentlichungen aufgefallen, die wir einfach einmal im zeitlichen Kontext wiedergeben wollen.
HUNDERT JAHRE KIRCHENSTEUER
Historie: Das "Gesetz über die Kirchen"
Exakt 100 Jahre her sein wird es an diesem Sonntag, dass Kirche und Staat in Württemberg getrennte Wege gehen. Das entsprechende Gesetz brachte beiden Seiten mehr Freiheiten - und hatte die Einführung der Kirchensteuer im Gepäck.
Kirchen und Nazis: Mutige waren die Ausnahme
Rund ein Jahr lang beleuchtet die Schau "Und vergib uns unsere Schuld?" die Wechselbeziehung zwischen den christlichen Kirchen, ihren Anhängern und dem totalitären Machtstreben des NS-Regimes. Auf zwei Etagen vermittelt die Schau im LWL-Landesmuseum für Klosterkultur in Lichtenau-Dalheim in Nordrhein-Westfalen das Bild einer zerrissenen Gesellschaft von der Weimarer Republik bis zur Nachkriegszeit. Bis 18. Mai 2025 ist sie zu sehen.
30 JAHRE STAATSKIRCHENVERTRAG
Kirchenrecht: "Deutsches Erfolgsmodell"
Am heutigen Freitag (15. März) jährt sich zum 30. Mal die Unterzeichnung des Vertrags zwischen den Evangelischen Kirchen im Freistaat und dem Land Thüringen.
Thüringer Verfassungsschutzchef warnt eindringlich vor Wahl der AfD
Bistum Dresden-Meißen hat jüngst die Wahl- und Gremienordnung für Ortskirchen- und Pfarreiräte angepasst, damit Ehrenamtliche, die extremistische Positionen vertreten, künftig von den Gremien ausgeschlossen sind.
Dürfen wir in diesem Zusammenhang auf unseren Blogbeitrag "Dienstgemeinschaft – Idee und Wirklichkeit" verweisen?
Niemand muss heute Angst vor der eigenen Courage haben. Die Zeit der "Obrigkeitshörigkeit" ist vorbei. Mutig zu sein - das wird gerade in der Demokratie gefördert und gefordert. Mehr dazu => morgen früh im Blog !
Samstag, 27. Juli 2024
Rückblick: Trägerwechsel anders rum - Caritas übernimmt Klinikum Donaustauf
Um so überraschender ist es, wenn es plötzlich "anders rum" läuft.
Die Klinik Donaustauf ist ein hoch spezialisiertes Fachkrankenhaus mit einem sehr weiten diagnostischen und therapeutischen Angebot für Erkrankungen der Atmungsorgane und einer selbstständigen Akutabteilung für psychosomatisch erkrankte Patienten. Zudem sind wir kooperierende Lehr- und Forschungseinrichtung der Universität Regensburg(Quelle).
Die Klinik wurde bisher von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd betrieben.
Es war eine der Schlagzeilen, Mitte Januar, diesen Jahres: “Steht die Klinik in Donaustauf vor dem Aus?”. Ende Januar kam dann die erlösende Nachricht: “Die Klinik ist gerettet”. Und zwar: durch die Caritas. Bereits Mitte Februar hatte das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales dem beabsichtigten Trägerwechsel zugestimmt. Gestern (Freitag) wurde nun die Übernahme vollzogen.
Sie wird künftig St. Maria gGmbH heißen. Die Caritas übernimmt alle Mitarbeitende und alle Mietverhältnisse und möchte die Klinik weiterentwickeln.(Quelle: Pressemitteilung Caritas Deutschland: DRV Bayern Süd übergibt die Klinik Donaustauf an die Caritas)
Nun kann man in einer Pressemitteilung viel Positives schreiben. Dafür sind ja die Pressestellen da - eine möglichst positive Darstellung zu erbringen. Wir verweisen hier aber gerne auf diese Pressemitteilung der Caritas, weil viele Punkte angesprochen werden, die uns im Kontext mit einem "Trägerwechsel" auch interessieren. So heißt es bei der Caritas:
Die DRV Bayern Süd hatte für die Überleitung ein Projekt ins Leben gerufen. Zahlreiche Handlungsfelder von "Beschaffungen" über "Personal" bis hin zu dem Punkt "Gebäude, Grundstücke und Mieter" wurden systematisch abgearbeitet. Gemeinsam gemeistert wurden dabei auch Herausforderungen wie die Aufnahme der neuen Klinik in den Krankenhausplan, die Übertragung von Fördermitteln, die Anmeldung beim Bundeskartellamt sowie - auf Grund der vielen Regularien - die Abstimmung mit zahlreichen anderen Stellen.
Weitere Quellen:
Mittelbayrische.de: „Für uns ist das heute ein Anfang“: Klinik Donaustauf startet in ihre neue Zukunft
Radio Charivari: Caritas Regensburg übernimmt Lungenklinik Donaustauf
tvaktuell-TVA Journal vom 26. Juli 2024: Klinik Donaustauf an Caritas übergeben und "Caritas-Krankenhaus St. Maria": DRV Bayern Süd übergibt Klinik Donaustauf
Wir freuen uns - primär natürlich über den Erhalt der Arbeitsplätze und den weiteren Bestand einer überörtlich bekannten Spezialkilinik, und dass wohl auch die rechtlichen Probleme eines Trägerwechsels zwischen "weltlichem" und "kirchlichem" Träger gemeistert wurden. Wie diese konkret gelöst wurden interessiert uns allerdings schon auch.
Sind denn die Mitarbeitenden, die bisher in einem weltlich geprägten Haus tätig waren, nunmehr durch den Eigentümerwechsel "zwangsweise" Mitglieder der Dienstgemeinschaft geworden?
Bestimmt denn tatsächlich ein reiner Eigentümerwechsel, und der damit möglicherweise verbundene Wechsel von Geschäftsführung / Leitungspersonal, ob eine Einrichtung plötzlich den "religiösen Auftrag der Kirche" zu erfüllen hat?
Wie geht die Caritas mit Mitarbeitenden um, die nach der aktuellen Grundordnung - etwa wegen eines zurückliegenden Kirchenaustritts - gar nicht erst eingestellt oder nun gekündigt werden müssten?
Gibt es für eine bestehende Personalvertretung ein weiter besehendes Mandat, um im Falle einer Kündigung nach Kündigungsschutzgesetz beteiligt zu werden?
Was passiert mit den bisherigen tarifvertraglichen Bindungen in den Arbeitsverträgen und mit Dienstvereinbarungen, die auf tarifvertraglichen Ermächtigungen beruhen?
...
Wir werden die Situation sicher beobachten. Mag sein, dass der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und dem Caritasverband Regensburg vorbildliche Lösungen gelungen sind. Es kann auch sein, dass die einen oder anderen Stolpersteine noch zu bewältigen sind - aber auch daraus kann man nur lernen.
Einer unserer Lerneffekte ist gar nicht mal so neu: es wäre deutlich leichter, wenn für die Mitarbeitenden von Anfang an "Gleiches Recht" gelten würde - auch in kirchlichen Einrichtungen.
Und wir meinen:
1. Auf die Eigentümerschaft kann es gar nicht ankommen. Denn wenn das Bistum Eichstätt die Aktienmehrheit an einem Automobilwerk in Ingolstadt erwirbt, wird aus dieser Fabrik keine caritative oder religiöse Einrichtung. => Das hat der Bayerische VGH in seinem Urteil zur Personalratsbildung bei der Klosterbrauerei Andechs schon längst entschieden. Und das hat sich nicht geändert.
2. Auf das Tätigkeitsfeld kann es auch nicht ankommen. Denn Alten- und Behinderteneinrichtungen, Kindertagesstätten und Kliniken lassen sich auch von privaten Trägern mit Renditeüberlegungen führen.
3. Und auch der Caritas zugehörige Einrichtungen "kochen mit Wasser". Sie unterliegen genauso den marktwirtschaftlichen Regularien wie reine Wirtschaftsbetriebe. Caritativ, also selbstlos und ohne Absicht zur Gewinnerzielung, ist da schon lange nichts mehr.
Darmstadt: Fusion als Chance
Die Krankenhausreform wirft ihre Schatten voraus: In Darmstadt planen ein weltliches und ein kirchliches Krankenhaus den Zusammenschluss.
Im städtischen Klinikum gelten der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und das Betriebsverfassungsgesetz, im zum evangelischen Agaplesion-Konzern gehörenden Elisabethenstift gilt der kirchliche Sonderstatus im Arbeitsrecht.ver.di und die betrieblichen Interessenvertretungen fordern angesichts der Fusionspläne: Alle Beschäftigten müssen künftig von einem Betriebsrat vertreten werden und vom TVöD profitieren.
Sonntag, 30. Juni 2024
Sonntagsnotizen - Glaubwürdigkeit und der Papst als Mahner: fünf Jahre Papstbrief nach Deutschland
drei Viertel der katholischen Befragten ... zu einem Kirchenaustritt.Über die Gründe lässt sich treffend spekulieren. Wir sehen als wesentlichen Grund ein "Glaubwürdigkeitsproblem". Die Kirche kann nicht "Wasser predigen" und zugleich "Wein saufen".
Kardinal Woelki lenkt nun die Aufmerksamkeit auf ein wesentliches "Sommerloch-Ereignis", einen "Brief aus Rom":
...(Quelle: katholisch.de) *)
"Mal ehrlich: Wer hat dieses Schreiben eigentlich wirklich gelesen?", fragt Woelki. Dabei habe der Papst immer und immer wieder betont, wie wichtig ihm gerade dieser Brief sei.
Am 29. Juni 2019 schrieb Papst Franziskus einen Brief "an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland".
...
Laut Woelki hat der Papst einen Monat lang an dem Brief geschrieben. "Eigenhändig in freien Stunden. So wichtig war es ihm,
...
Kein anderes Volk hat von ihm einen solchen, schon historisch zu nennenden Brief erhalten", so der Kardinal. (KNA)
Im Juni 2022 - also vor nunmehr zwei Jahren - führte der Papst in einem Interview mit der Jesuiten-Zeitschrift »La Civiltà Cattolica « erneut im Kontext zu aktuellen Debatten in der deutschen katholischen Kirche aus:
»In Deutschland gibt es eine sehr gute evangelische Kirche. Wir brauchen nicht zwei davon«:(Quelle).
Im Juli 2022 folgte eine kurze namenlose Erklärung des Heiligen Stuhls zum Synodalen Weg.
Die Erklärung des Heiligen Stuhls im Wortlaut Zur Wahrung der Freiheit des Volkes Gottes und der Ausübung des bischöflichen Amtes erscheint es notwendig klarzustellen: Der "Synodale Weg" in Deutschland ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten.Quelle - klick
Es wäre nicht zulässig, in den Diözesen vor einer auf Ebene der Universalkirche abgestimmten Übereinkunft neue amtliche Strukturen oder Lehren einzuführen, welche eine Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und eine Bedrohung der Einheit der Kirche darstellen würden. In diesem Sinne rief der Heilige Vater in seinem Schreiben an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland in Erinnerung: "Die Weltkirche lebt in und aus den Teilkirchen, so wie die Teilkirchen in und aus der Weltkirche leben und erblühen; falls sie von der Weltkirche getrennt wären, würden sie sich schwächen, verderben und sterben. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Gemeinschaft mit dem ganzen Leib der Kirche immer lebendig und wirksam zu erhalten." Daher ist es wünschenswert, dass die Vorschläge des Weges der Teilkirchen in Deutschland in den synodalen Prozess, auf dem die Universalkirche unterwegs ist, einfließen mögen, um zur gegenseitigen Bereicherung beizutragen und ein Zeugnis der Einheit zu geben, mit welcher der Leib der Kirche seine Treue zu Christus, dem Herrn, bekundet.
Allen Dokumenten eigen ist der nahezu flehentliche Aufruf, das Papstprimat und die Einheit mit der Weltkirche zu beachten - um der eigenen Glaubwürdigkeit willen. So wird im päpstlichen Schreiben unter Nr. 6 ausgeführt:
„Daher erscheint es mir wichtig, das nicht aus den Augen zu verlieren, was „die Kirche wiederholt gelehrt hat, ...“
Der unbefangene Betrachter mag jetzt rätseln, wo denn die deutsche katholische Kirche in Abkehr und Distanz zur Weltkirche, in einer regelrechten Abfuhr zu dem, "was die Kirche wiederholt gelehrt hat", aber in Gemeinsamkeit mit der evangelischen Kirche so an "amtlichen Strukturen oder Lehren" eingeführt hat und pflegt - oder zumindest einführen will. Im Vordergrund werden dann immer Themen wie Frauenweihe oder Zölibat genannt. Aber - das alles scheint keine ernsthafte Realisierungschance zu haben.
Was also dann?
Uns liegt dann immer ein Thema am Herzen: die historisch belastete "Ideologie der Dienstgemeinschaft", die alle diese kritischen Punkte in sich vereinigt und wie ein Krebsgeschwür in der katholischen Kirche in Deutschland (und nur dort) wuchert.
Wer die katholische Soziallehre glaubhaft vertreten will, der darf sich nicht zum Verteidiger des "Dritten Weges" aufschwingen.
Oder, um es auf auf gut bayrisch den Punkt zu bringen:
Leit', bleibt's halt katholisch und sorgt's dafür, dass d'Kirch a wieda katholisch werd !
Anmerkungen:
*) Für alle, die den Text des päpstlichen Schreibens nachlesen wollen: es ist hier veröffentlicht (Klick).
Freitag, 26. April 2024
75 Jahre Tarifvertragsgesetz
Vor 75 Jahren, im April 1949, verabschiedete die damalige Bundesregierung das Tarifvertragsgesetz. Einen Monat später wurde Artikel 9 Absatz 3 in das Grundgesetz aufgenommen, der die Grundlage für die Tarifautonomie der Bundesrepublik bildet. 1952 folgten schließlich die gesetzlichen Bestimmungen zur betrieblichen Interessenvertretung durch Betriebs- und Personalräte. Seither bestimmen diese Rechtsgrundlagen das deutsche System der Arbeitsbeziehungen.- so zitieren wir heute das Magazin des Instititues für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Nach den Ausführungen des Magazins ist dieses Jubiläum - leider - kein Grund mehr, optimistisch zu feiern. Denn die Tarifbindung nimmt kontinuierlich ab:
Die mangelnde Tarifbindung führt zu "Tarifflucht" - und damit zu prekären Beschäftigungsverhältnissen, wie etwa die KAB beklagt.
Dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände in ihrer Branche eine traurige Vorreiterrolle spielen haben wir oft genug angeprangert. Wir erinnern nur an das Drama um den Mindestlohn-Tarifvertrag für die "Altenpflege". Was die vorgeblichen "Tarife" der kirchlichen Wohlfahrtsverbände selbst betrifft: das sind Allgemeine Vertrags Richtlinien (AVR), die als "Allgemeine Geschäftsbedingungen" gelten. Deren Unverbindlichkeit haben wir zuletzt am Montag dieer Woche angesprochen.
Bei den kirchlichen Einrichtungen wird die historisch schwer belastete "Dienstgemeinschaft" trotz der klaren Vorgabe insbesondere der katholischen Soziallehre als theologisch verbrämte Alternative hoch gehalten.
Bei nährem Hinsehen wird im "Dritten Weg der Caritas" aber nur mit hohen Kosten versucht, sich mehr oder weniger an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes zu orientieren - ohne dabei die Entscheidungsmacht abzugeben. Denn das ist das Kennzeichen des "Dritten Weges" in der katholischen Kirche: es geht nicht um partnerschaftlichen Umgang mit den eigenen Mitarbeitenden, sondern um den Machterhalt der Diözesanbischöfe und der kirchlichen "Dienst-" oder besser "Arbeitgeber". Der Blockadehaltung kann nur durch "kollektives Betteln" (so das Bundesarbeitsgericht) überwunden werden.
Das bereits eingangs zitierte Magazin schreibt zur "Tariforientierung" kurz und schmerzlos:
Die Tariforientierung ist qualitativ nicht vergleichbar mit der Tarifbindung
Für rund 49 Prozent der westdeutschen und 56 Prozent der ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gab es im Jahr 2023 keinen Tarifvertrag. Rund die Hälfte dieser Beschäftigten wurde jedoch indirekt von Tarifverträgen erfasst, da sich ihre Arbeitgeber nach eigenen Angaben an den jeweiligen Branchentarifverträgen orientierten (siehe Abbildung 2).
Allerdings lehnt sich nur ein Teil dieser Betriebe in allen relevanten Punkten – etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Arbeitszeiten oder Dauer des Jahresurlaubs – an den jeweiligen Branchentarif an und gewährt der Mehrheit der Beschäftigten im Betrieb diese Konditionen. Nur in diesen Betrieben dürften die Beschäftigten also Arbeitsbedingungen vorfinden, die mit denen in branchentarifgebundenen Betrieben annähernd vergleichbar sind. Auf Basis von Auswertungen des IAB-Betriebspanels 2020 traf dies im Westen auf rund 23 Prozent und im Osten auf rund 13 Prozent der nicht tarifgebundenen Betriebe zu (lesen Sie dazu einen 2021 erschienenen Artikel von Peter Ellguth und Susanne Kohaut).
Wundert sich da jemand, dass die gesamte Wohlfahrtsbranche unter Arbeitskräftemangel leidet (wir erinnern an unseren Beitrag vom letzten Mittwoch)?
Dienstag, 19. März 2024
Pleitewelle bei katholischen Trägern - hier: St.-Josefs-Verein in München
Kinderbetreuung in München:und führt dann weiter aus:
Soziales Drama in bester Lage
17. März 2024, 14:30 Uhr
Das Seniorenheim des (Anm. zur Caritas gehörenden) insolventen St.-Josefs-Vereins in Haidhausen musste bereits schließen, nun droht dem Haus für Kinder das gleiche Schicksal. ...
Das St.-Josefs-Heim, ein soziales Bollwerk am Hochufer der Isar, steht vor dem Aus. Der katholische Träger, der St.-Josefs-Verein, ist pleite. Damit würde nicht nur eine mehr als 150-jährige Tradition des Kümmerns und sozialen Miteinanders abrupt enden, sondern auch eine enorme Lücke bei der Kinderbetreuung im Münchner Südosten entstehen. Der Verein bietet im Haus für Kinder 118 Plätze, von Krippe über Kindergarten bis zum Hort. In der Heilpädagogischen Tagesstätte sind es 24 Plätze in drei Gruppen. Dazu können im Heilpädagogischen Kinder- und Jugendheim ebenfalls 24 Schützlinge in drei Wohngruppen aufgefangen werden.Wer etwas mit dem Kirchenrecht vertraut ist, der fragt sich dann schon, wo die kirchliche Aufsicht die ganzen Jahre über war.
Überraschend kommt das finanzielle Fiasko allerdings nicht. Am 22. November 2023 gab der Vorstand bekannt, dass er sein ebenfalls in der Preysingstraße betriebenes Seniorenheim (Anm. angeblich "wegen Personalmangels") schließen und bis zum 29. Februar räumen müsse. Einen Monat später meldete der Trägerverein Insolvenz an. Nun wird er wohl aufgelöst, seine Ziele wird er jedenfalls nicht weiter verfolgen können, wenn man dem Urteil des Insolvenz-Experten Max Liebig folgt. "Als vom Amtsgericht München bestellter Sachverständiger lautet mein eindeutiger Befund, dass der Verein defizitär wirtschaftet und weder organisatorisch noch liquiditätsmäßig in der Lage ist, den Betrieb fortzuführen."
Wo ist der Ortsbischof, der zwar über Jahre hinweg arbeitsrechtliche Vorgaben gemacht hat, die bis in das Schlafzimmer der Beschäftigten reichten und bis heute verbietet, mit Gewerkschaften als gemeinsame Vertretung der Beschäftigten zu kooperieren
- der sich aber auch stark zurück hält, wenn es um die finanzielle Sicherung der so gefesselten Einrichtung geht?
Ist die katholische Kirche ein Konzern, der lediglich Verpflichtungen der Konzernmitglieder gegenüber seiner "Konzernmutter" vorsieht, aber keinerlei rechtlich verbindliche Verpflichtungen den beherrschten Einrichtungen gegenüber?
Die Süddeutsche Zeitung deutet es an:
Dem Verein gehört die komplette Immobilie in Haidhausen. Nach kirchlichem Recht liegt nahe, dass der gesamte Häuserblock oder das, was davon nach der Insolvenz noch übrig ist, der Diözese zufällt. Das Areal in Bestlage dürfte viele Millionen Euro wert sein.
Wir haben unter der Überschrift "die Verstoßenen der Dienstgemeinschaft" auf die Problematik hingewiesen. Und wir haben erläutert, warum wir Caritas und katholische Kirche als Konzern sehen
Aufgrund der einheitlichen Leitung, die durch den jeweiligen Bischof oder von diesem bestellten Vertretern ausgeübt wird, zumindest im Bereich der Personalpolitik, aber auch im Bereich des Finanzwesens, können die katholischen Einrichtungen zumindest innerhalb einer Diözese als Mitglieder eines "Konzernes" gesehen werden. Auf die Rechtsform der jeweiligen Einrichtung kommt es nicht an. Damit ergeben sich beispielsweise haftungsrechtliche Konsequenzen, die für alle dem Konzern angehörende Unternehmen von Bedeutung sind.
Samstag, 2. März 2024
In ganz Europa: Kein Vertrauen in die katholische Kirche
AUSWIRKUNGEN DES MISSBRAUCHSSKANDALS DURCH GEISTLICHE "BRUTAL"Was dort geschildert wird, findet sich genau so auch in anderen europäischen Staaten (und nicht nur da). In Deutschland kommt neben dem bei katholisch.de angesprochenen Thema noch ein Weiteres dazu. Die Kirche hat die Arbeiterschaft verloren. Dieser beständig andauernde Skandal wurde schon in der "Würzburger Synode" thematisiert. Ausser verbalen Lippenbekenntnissen zu Gewerkschaften hat sich an der Ursache dieses Vertrauensverlustes nichts geändert. Daran ändern auch vereinzelte Kooperationen wie die "Allianz für den freien Sonntag" nichts.
Ex-Präsidentin: Iren vertrauen der katholischen Kirche nicht mehr
.... "Die Kirche hat in Irland enorm an Boden verloren. Die Menschen vertrauen ihr nicht mehr", sagte McAleese dem Schweizer Portal "kath.ch" (Freitag). Die Zahl derer, die sich in Volkszählungen als katholisch identifizieren, nehme weiter rapide ab. Gleiches gelte für die Zahl der Kirchenbesucher und der Spenden. "Einzig die Zahl der Kirchenschließungen steigt", so die promovierte Kirchenrechtlerin. .....
Im Gegenteil: mit dem Festhalten an der historisch schwer belasteten Begrifflichkeit der "Dienstgemeinschaft", mit der daraus abgeleiteten Verweigerung von Tarifverträgen und mit - vielfach als absurd empfundenen - Anforderungen bis hinein in das Schlafzimmer der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die Kirche immer wieder gezeigt, dass sie nichts gelernt hat. Sie ist selbst unfähig, sich zu reformieren - da jede Reform einen Verlust von weltlicher Macht mit sich bringt. Und dazu sind die Bischöfe trotz päpstlicher Appelle zur "Entweltlichung" nicht bereit.
Sämtliche bisherigen "Reförmchen" gingen nur soweit, wie das durch die Vorgaben aus dem "weltlichen Bereich" aufgezwungen war - sei es durch gesetzliche Regelungen, sei es (und das sogar überwiegend) durch die hierzu gegenüber den Kirchen ergangene Rechtsprechung. Ansonsten hält die Kirche immer noch an Ihrem Anspruch
eigene Angelegenheit ist alles wonach es uns gelüstetund ihrer Aussage fest:
'Wie kann man es wagen, die Kirche herauszufordern?': Wir müssen nichts offenlegen; und: Warum sollten wir Ihnen unsere Archive zeigen?Deshalb ist es nun notwendig (auch im wohl erwogenen Interesse der Kirchen), die "Grenzen des für alle geltenden Gesetzes" durch den Staat deutlich enger zu ziehen und das den Kirchen eingeräumte Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht auf den Kernbereich des kirchlichen Lebens zu beschränken, auf Liturgie und das Sakramentenrecht zum Beispiel.
Mittwoch, 21. Februar 2024
EINE CHRONOLOGIE DER VATIKANISCHEN BRIEFE UND ORDNUNGSRUFE - Immer wieder Post aus Rom: Tadel und Stoppschilder für Deutschland
September 1912: Mit der Enzyklika "Singulari quadam" wendet sich Pius X. im deutschen Gewerkschaftsstreit unmittelbar an alle Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands und stellt klar, dass es Katholiken unbenommen ist, den in Deutschland gebildeten Einheitsgewerkschaften beizutreten.
März 1945: In einer Ansprache an die Delegierten der christlichen Arbeitervereine betont Pius XII. das Gewerkschaftsprinzip - in Abwendung der vorher in faschistischen Staaten bestehenden Ideologie der "Dienstgemeinschaft".
November 1945: Pius XII schreibt an Kardinal Faulhaber und betont das Gewerkschaftsprinzip.
Mai 1956: Pius XII schreibt an die KAB und betont das Gewerkschaftsprinzip.
September 1981: Johannes Paul II widmet den Gewerkschaften eine eigene Enzyklika "Laborem Exercens", fördert damit die Gründung der Gewerkschaft "Solidarnosc" und leitet so den Machtwechsel in Polen ein.
September 2006: der "deutsche Papst Benedikt" legt seiner Heimat in seiner Abschiedsrede diese Enzyklika besonders ans Herz
September 2011: Benedikt fordert die gesamte Nomenklatur der deutschen Katholiken zur Entweltlichung auf - was schlicht und einfach den Verzicht auf die weltliche Machtfülle und die Sonderwege bedeutet, die seitens der katholischen Kirche in Deutschland beansprucht werden.
Katholisch.de führt die Reihe mit einem anderen Schwerpunkt fort:
November 1997: Der Vatikan schreibt die fundamentalen Unterschiede von Priestern und Laien fest, die etwa in Deutschland durch neue Ämter wie "Pastoralreferenten" zu verschwimmen schienen. Unter anderem wird das Hinzuziehen von Kommunionhelfern auf Notfälle begrenzt, die Arbeit der pfarrlichen Räte dem Vorsitz des Pfarrers untergeordnet, und die Spendung der Krankensalbung den Priestern vorbehalten. Die Instruktion schreibt vor, dass Entscheidungen, die nicht unter dem Vorsitz des Pfarrers gefällt wurden, ungültig sind. Weiter heißt es, dass Laien zwar ausnahmsweise Teile des Predigtdienstes übernehmen, nicht aber die eigentliche Predigt in einer heiligen Messe halten dürfen.
Januar 1998: Papst Johannes Paul II. legt den deutschen Bischöfen einen Ausstieg aus dem nach der deutschen Wiedervereinigung verkürzten staatlichen Weg der Schwangerschaftskonfliktberatung nahe. Die Vergabe des Beratungsscheins bedeute eine Mitwirkung an der Abtreibung und verdunkle das Zeugnis der Kirche für den Lebensschutz. Nach langen Debatten und weiteren Briefen aus Rom geben die Bischöfe im November 1999 den Ausstieg aus der staatlichen Schwangerenkonfliktberatung bekannt.
März 2001: Papst Johannes Paul II. würdigt das Wirken der katholischen Kirche in Deutschland und beklagt zugleich "fehlerhafte Entwicklungen" in der Ökumene, in der Ausbildung von Theologen und in der Zusammenarbeit von Priestern und Laien. Er appelliert an die Bischöfe, die Einheit der Kirche in Deutschland mit Papst und Weltkirche zu wahren. Konkret kritisiert er zum Beispiel "Verwirrung und Missbräuche" durch die "nicht selten praktizierte Interkommunion".
Oktober 2002: Der Vatikan erteilt der Ausweitung der Mitwirkung von Laien in Pfarrgemeinden abermals eine Absage. In einer Instruktion der Kleruskongregation heißt es, Laien dürften nur in bestimmten Notlagen und vorübergehend mit einigen seelsorgerischen Aufgaben betraut werden. Dadurch dürften aber die wesensmäßigen Unterschiede zwischen Priestern und Laien nicht verwischt werden.
Juni 2018: In einem Brief der Glaubenskongregation heißt es, Papst Franziskus halte das Dokument der deutschen Bischöfe zur Kommunion für evangelische Ehepartner für nicht veröffentlichungsreif. Die Bischofskonferenz hatte sich zuvor mit Dreiviertel-Mehrheit auf eine Handreichung geeinigt, wonach evangelische Ehepartner im Einzelfall die Kommunion empfangen können. Sieben Bischöfe baten daraufhin den Vatikan um Klarstellung, ob eine solche Regelung von einer einzelnen Bischofskonferenz beschlossen werden kann. Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlichte die Handreichung dennoch – als Text ohne Autor und Absender.
Juni 2019: Nach der Ankündigung des Reformprojekts "Synodaler Weg" wendet sich erstmals in der jüngeren Geschichte ein Papst in einem Brief direkt an das "pilgernde Volk Gottes in Deutschland". In dem 19-seitigen Papier lobt Franziskus das Engagement und die Reformanstrengungen der deutschen Katholiken. Zugleich mahnt er die Einheit mit der Weltkirche an. Leitkriterium der Erneuerung müsse die Evangelisierung sein.
September 2019: Die vatikanische Bischofskongregation kritisiert schriftlich die Themen und die geplanten Beschlussfassungs-Modalitäten für den Reformdialog Synodaler Weg, die zu wenig das verbindliche Hirtenamt der Bischöfe berücksichtige. Der Päpstliche Rat für Gesetzestexte stellt die Frage, inwiefern der Synodale Weg überhaupt verbindliche Beschlüsse fällen kann.
Juli 2020: Eine Instruktion aus dem Vatikan dämpft Hoffnungen auf Reformen auf Pfarrei-Ebene. Das Schreiben setzt klare Grenzen für die Zusammenlegung von Pfarreien und für die Beteiligung von Nicht-Priestern an deren Leitung. Laien können demnach zwar mitwirken an der Gemeindeleitung, doch tatsächlich leiten, verwalten, moderieren und koordinieren dürfen nur Priester. Auch verbietet der Vatikan Nicht-Priestern, in Messfeiern zu predigen. Die Vorgaben der Kleruskongregation benennen zudem klar, dass Pfarreien nicht aus "Überlegungen allgemeiner, theoretischer und prinzipieller Art" zusammengelegt werden dürfen.
September 2020: Der Vatikan erteilt gegenseitigen Abendmahls-Einladungen von Katholiken und Protestanten eine theologisch begründete Absage. Die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis seien "noch so gewichtig", dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen. Auch für eine "individuelle Gewissensentscheidung" gebe es keine Grundlage, heißt es in einem Schreiben der Glaubenskongregation. Die oberste katholische Glaubensbehörde äußert damit Einwände gegen ein gemeinsames Votum des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) zur wechselseitigen Teilnahme an Abendmahl und Eucharistie. Dieses Modell sollte auch beim Ökumenischen Kirchentag (ÖKT) in Frankfurt 2021 Anwendung finden.
Juli 2022: Mit einer ungewöhnlichen Erklärung äußert sich der Vatikan zum Synodalen Weg in Deutschland. In einer kurzen "Erklärung des Heiligen Stuhls" ermahnt dieser das kirchliche Reformprojekt, es könne die Gläubigen weder zu neuen kirchlichen Leitungsstrukturen noch zu neuen Ausrichtungen von Lehre und Moral verpflichten. Als Grund seiner Sorge nennt der Vatikan eine mögliche "Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und Bedrohung der Einheit der Kirche".
November 2022: Beim "Ad-Limina-Besuch" sprechen die deutschen Bischöfe mit Vatikan-Vertretern über die deutschen Reformvorhaben. Ein von vatikanischer Seite vorgeschlagenes Moratorium lehnen sie jedoch ab. Es wird vereinbart, weitere Gespräche zu führen.
Januar 2023: Kurz vor der fünften Versammlung des Synodalen Weges teilt der Vatikan den deutschen Bischöfen schriftlich mit, die katholische Kirche in Deutschland sei nicht befugt, einen Synodalen Rat einzurichten, in dem Bischöfe und Laien gemeinsam entscheiden.
Februar 2023: Der Vatikan schließt die Gründung sogenannter Synodaler Räte, also gemeinsamer Leitungsorgane von Laien und Klerikern, auch in Bistümern kategorisch aus. Zum Auftakt der Bischofsvollversammlung in Dresden erklärte der Papst-Botschafter in Deutschland, Nuntius Nikola Eterovic, er sei von Amts wegen beauftragt, das entsprechende Schreiben aus Rom vom Januar an die deutschen Bischöfe zu präzisieren.
März 2023: Der Vatikan wendet sich gegen eine deutliche Aufwertung von Laien bei Taufen und Predigten in der katholischen Kirche. In einem Brief erteilt das vatikanische Amt für Gottesdienste und Sakramente entsprechenden Reformforderungen eine Absage: Frauen und nicht zum Priester geweihten Männern sei es weiterhin nicht gestattet, in Gottesdiensten mit Eucharistiefeier zu predigen. Eine Predigt-Erlaubnis für Laien gehört zu den zentralen Forderungen des katholischen Reformprojekts Synodaler Weg in Deutschland.



