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Sonntag, 1. Juni 2025

Sonntagsnotizen - "Glaubwürdigkeit statt Perfektion"

Katholisch.de berichtet von der ersten Priesterweihe, die Papst Leo XIV. vorgenommen hat. Diese erste Priesterweihe zeigt auch, welche Intentionen der Papst den Klerikern für ihr Amt besonders ans Herz legt. In dem Bericht wird aus der Predigt zitiert:
... Es gelte, "die Glaubwürdigkeit einer verwundeten Kirche wiederherzustellen, die zu einer verwundeten Menschheit in einer verwundeten Schöpfung gesandt ist", sagte Leo XIV. in seiner Predigt vor rund 5.500 Menschen im Petersdom. "Perfektion ist nicht wichtig, Glaubwürdigkeit ist jedoch unerlässlich." ...

Auch Radio Vatikan weist im Bericht über die Weihe ausdrücklich auf diesen Aspekt hin:
... „Ihr wisst, wie ich in eurer Mitte war“ – ein Satz des Apostels Paulus, den Leo XIV. als Maßstab für priesterliche Authentizität deutete. „Es ist nicht wichtig, perfekt zu sein, aber es ist notwendig, glaubwürdig zu sein.“ ...
Die Predigt ist von Radio Vatikan zur Gänze im Wortlaut dokumentiert.

Wir können uns der Forderung nach "Glaubwürdigkeit" nur anschließen. Schließlich haben wir die fehlende Glaubwürdigkeit der Kirche im Kontext mit der eigenen Soziallehre einerseits und dem Handeln der kirchlichen Arbeitgeber andererseits oft genug beklagt. Und der Verlust der Glaubwürdigkeit ist das Schlimmste, was einer Religionsgemeinschaft passieren kann.

Samstag, 1. August 2015

Seit heute gilt in den meisten deutschen Bistümern eine neue Grundordnung

Wie wir gestern in unserem Blogbeitrag schon erörtet haben, gibt es in den meisten der deutschen Bistümer seit heute eine neue Fassung der Grundordnung (GrO). Ausgenommen sind das Erzbistum Berlin (das derzeit ohne Bischof ist und in dem daher keine neue Fassung in Kraft gesetzt werden kann) und die drei bayerischen Bistümer Eichstätt, Passau und Regensburg.

Was ändert sich?

Sonntag, 15. Oktober 2023

Sonntagsnotizen: "Wir müssen bei Punkten, die die Glaubwürdigkeit der Kirche mit beschädigt haben, Veränderungen herbeiführen"

"Wir müssen bei Punkten, die die Glaubwürdigkeit der Kirche mit beschädigt haben, Veränderungen herbeiführen", fordert Kardinal Reinhard Marx. Dabei gehe es nicht um eine Anpassung an den Zeitgeist. Auch an der AfD übt der Münchner Erzbischof Kritik.

Der Münchner Kardinal Reinhard Marx hat seine Unterstützung für bestimmte Reformforderungen in der katholischen Kirche bekräftigt. "Die Stellung der Frau in der Kirche, eine Sexualmoral, die viele als nicht verständlich empfinden, die Frage der Kontrolle der Macht – hier auch weiterzukommen, ist Voraussetzung dafür, um neu Fahrt aufzunehmen", sagte Marx in einem am Wochenende veröffentlichten Interview mit der Mediengruppe Bayern. "Wir müssen bei Punkten, die die Glaubwürdigkeit der Kirche mit beschädigt haben, Veränderungen herbeiführen." ...
(Quelle)
Auf die Differenz zwischen der eigenen katholischen Soziallehre (Gewerkschaftsprinzip) und der gelebten Praxis (sogenannte "Dienstgemeinschaft") und die Auswirkungen bezüglich der Glaubwürdigkeit der Kirche haben wir ja immer wieder hingewiesen. Ob der Kardinal das auch im Blick hat?

Freitag, 30. August 2024

Zum Abschied von Ingo Brüggenjürgen: „Kirchliche Kommunikation braucht keinen Propagandasender, sondern Glaubwürdigkeit“

das jedenfalls erklärt der in den Ruhestand geschickte Chefredakteur des Domradio, Ingo Brüggenjürgen (Köln), in einem Interview mit der Kölner Rundschau.
Es hilft doch der Kirche wenig, wenn die katholischen Medienmacher hier oder bei anderen kirchlichen Defiziten wegschauen und nur Heils-und Heldenlieder singen. Kirchliche Kommunikation braucht keinen Propagandasender, sondern Glaubwürdigkeit. Kritische Journalisten, die sagen, was Sache ist. Die umfassend und möglichst objektiv berichten und die die Fragen stellen, die gestellt werden müssen. Wenn dann noch einordnende Kommentare dazu kommen, wird die Sache wie beim Domradio rund.
Das schlimmste, das einer religiösen Gemeinschaft passieren kann, ist tatsächlich der Verlust der Glaubwürdigkeit.
Was Glaubwürdigkeit mit der katholischen Soziallehre und dem Gewerkschaftsprinzip einerseits - und der "Dienstgemeinschaft" und dem "Dritten Weg" andererseits zu tun hat, haben wir hier oft genug erklärt.

Wir kennen Ingo Brüggenjürgen nicht persönlich. Aber wir haben das Domradio und seine Kommentare nicht ohne Grund zu unserer (fast) täglichen "Pflichtlektüre" gemacht, und aus der Distanz der "Lesenden" vieles an der Arbeit dort schätzen gelernt. Und deshalb, Herr Brüggenjürgen, wünschen wir Ihnen zum 1. September Alles Gute - und Gottes Segen für Ihren weiteren Lebensweg.

Freitag, 18. Oktober 2019

Deutsche Kirche - und der Vatikan

Es gibt viele Dinge in der Geschichte der Kirche, die von Deutschland ausgegangen sind und im Vatikan nicht auf Freude stießen. Wir brauchen dabei nicht unbedingt an Luther zu denken, auch wenn die Haltung der nationalen "Deutschen Kirche" maßgeblich für die Umsetzung der historisch schwer belasteten und gegen die katholische Soziallehre gerchteten Ideologie einer "Dienstgemeinschaft" war.
 
Auch heute wird die Deutsche Kirche im Vatikan aufmerksam beobachtet, nun aber stehen die Katholiken selbst im Fokus. Die Irritationen um den "Synodalen Weg" sprechen eine mehr als deutliche Sprache. Nun hat der der aus Baden-Württemberg stammende Privatsekretär des emeritierten Papstes Benedikt XVI., Erzbischof Georg Gänswein, erneut auf die Sorgen Benedikts hingewiesen. Benedikt, der die katholische Kirche in Deutschland wohl kennt wie kaum ein anderer, mache sich "große Sorgen um die Lage der Kirche in Deutschland. Die derzeitige Situation schmerze den 92-Jährigen":
 
Er liebe die Kirche des Landes, doch "vieles von dem, was er nun von dort erfährt und erlebt", schmerze ihn. .... Dass Benedikts Befürchtungen sich bestätigten, sei für ihn keine Genugtuung oder Trost ... Mittlerweile gebe es in der Kirche in Deutschland "in vieler Hinsicht eine große Verwirrung". Viele Gläubige würden die Vorgaben des Katechismus kaum mehr ernstnehmen und sich nicht nach der Lehre der Kirche richten.
 
 
Was die genannten Befürchtungen betrifft, müssen wir auf zwei eindringliche Ermahnungen hinweisen, die wir immer wieder ansprechen:
  1. Benedikts Appell zur Anwendung von "Laborem Exercens" anlässlich seiner Abschiedsansprache auf dem Flughafen Erding
  2. Benedikts Aufruf zur "Entweltlichung" anlässlich der "Konzerthausrede" in Freiburg
Es ist erschreckend, wie wenig davon aufgenommen und umgesetzt wird. Die Deutsche Kirche dreht und wendet sich um den eigenen Bauchnabel, hält verzweifelt an längst überholten "Selbstbestimmungsansprüchen" fest und versteht nicht, dass Glaubwürdigkeit auch die Umsetzung der päpstlichen Soziallehre verlangt, auch im eigenen Betrieb.
Glaubwürdigkeit - das fängt mit dem Zugangsrecht von Gewerkschaftern in kirchlichen Einrichtungen an, die aktuell im Erzbistum Bamberg wieder in Frage gestellt wird. *)
Glaubwürdigkeit - das beinhaltet die Sozialpartnerschaft mit Gewerkschaften, wie das päpstliche Lehramt immer wieder deutlich macht,
Glaubwürdigkeit - das heißt auch, die Vorgaben der im Katechismus dokumentierten kirchlichen Lehre in den eigenen Einrichtungen umzusetzen, es - zumindest - zu versuchen.



*)
"Ich habe die Pflicht mich zu äußern, wenn die Dinge, meiner Meinung nach, einen verwerflichen Gang nehmen." (Indianerweisheit)

Can. 212 — § 3 Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben sie (die Gläubigen) das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten und der Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun.
Can. 221 — § 1. Den Gläubigen steht es zu, ihre Rechte, die sie in der Kirche besitzen, rechtmäßig geltend zu machen und sie nach Maßgabe des Rechts vor der zuständigen kirchlichen Behörde zu verteidigen. (Codex Iuris Canonici)

Eine tarifzuständige Gewerkschaft darf sich an Arbeitnehmer über deren betriebliche E-Mail Adressen mit Werbung und Information wenden. Die Entscheidung einer Gewerkschaft, Arbeitnehmer auf diesem Weg anzusprechen ist Teil ihrer im Grundgesetz geschützten Betätigungsfreiheit. BAG Rechtssprechung.

Sonntag, 28. März 2021

Sonntagsnotizen - und Presseecho (9): "Diese Woche hat beispielhaft gezeigt, wie sehr die katholische Kirche sich von ihren Gläubigen entfremdet hat."

meint die Süddeutsche Zeitung in einem Kommentar vom 21. März und führt aus:
Die Geschwindigkeit, mit der es nun hohe Geistliche hinwegfegt, ist für katholische Verhältnisse atemberaubend. Man kann das Gutachten durchaus kritisieren für seine rein juristische Perspektive. Doch die Wirkung ist schon jetzt unbestreitbar. Hinter den 18. März kommt die Kirche insgesamt nicht mehr zurück. In vielen deutschen Bistümern wird man die Nachrichten aus Köln mit wachsendem Unbehagen verfolgen. Irgendwann wird der Nebel sich ganz verziehen, und dann stehen sie da, die Brüder.

Diese Einschätzung der Süddeutschen Zeitung korrespondiert mit dem Ergebnis einer Umfrage, die "katholisch.de" sowie "Kirche und Leben" am Freitag veröffentlichten:
Jeder Vierte denke über Austritt nach
Umfrage: Katholische Kirche hat massiv an Glaubwürdigkeit eingebüßt
"Die katholische Kirche in Deutschland hat in den letzten Monaten an Glaubwürdigkeit verloren": Bei einer neuen Erhebung erhält diese Aussage große Zustimmung. Dazu erwäge jeder Vierte, aus der Kirche auszutreten – aus verschiedenen Gründen.
...

Und die Zeitschrift PUBLIK Forum bringt als Schlagzeile:
Lügen! Vertuschen! Diskriminieren! Jetzt gilt es, Farbe zu bekennen

das vatikanische Verbot, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen, hat einen Proteststurm unter Gläubigen, Theologen und Bischöfen entfacht. Ordensleute hissen die Regenbogenflagge am Kirchturm. Schockierend ist zudem, was ein Gutachten zum Missbrauch im Erzbistum Köln ans Licht gebracht hat. Der Druck auf Kardinal Woelki wächst.

Sonntag, 8. August 2021

Sonntagsnotizen: Ist die katholische Kirche in Deutschland noch katholisch?

In einem Beitrag von Radio Vatikan wird aktuell auf das Dilemma der Kirche eingegangen:
Theologen sehen Kirche „am Kipppunkt“
Die Theologen Hans-Joachim Sander und Rainer Bucher sehen die katholische Kirche „am Kipppunkt“. Das schreiben sie in einem Gastbeitrag für das österreichische Internetportal „feinschwarz.net“.

Der Verfall der Glaubwürdigkeit werde sich nicht abschwächen, solange der Ernst der Lage nicht „benannt, ernsthaft anerkannt und reumütig bekannt“ werde. ...
Original 1. Teil: https://www.feinschwarz.net/am-kipppunkt-1/
Original 2. Teil: https://www.feinschwarz.net/am-kipppunkt-2/

Es ist nicht unsere Art, österreichische Quellen zu verwenden, wenn wir auf die Fehlentwicklung des "kirchlichen Arbeitsrechts" in Deutschland und dem Beharren auf einen historisch schwer belasteten Begriff als Basis für diesen "Dritten Weg" verweisen wollen. Zumal ja schon in Österreich das dortige Betriebsverfassungsrecht für die Kirchen gilt und kirchliche Tarifverträge mit den Gewerkschaften üblich sind (Quelle). Was aber in Kufstein oder Scharnitz selbstverständlich "katholisch" ist, kann in Kiefersfelden oder Mittenwald nicht kirchenfeindlich oder unkatholisch sein. 

Wir können daher nicht umhin zu bemerken, dass der sektiererische "Dritte Weg" der Kirchen in Deutschland ein weiteres Problem für die Glaubwürdigkeit der kirchlichen Verkündigung ist. Von einer Einheit mit der Weltkirche (siehe c. 1286 CIC) sind wir diesbezüglich weit entfernt. Und daher müssen wir die Folgerung der beiden Autoren Sander und Bucher leider auch auf diesen deutschen Sonderweg ausweiten:
Räumt man den Kipppunkt ein, dann ergeben sich einige ebenso schlichte wie naheliegende Postulate.
  • Kein Gesundbeten von dem, was absterben wird: Selbsttäuschungen und Heuche­leien sind wirkliche Verführungen, also falsche Versprechen.  
  • Keine kulturpessimistischen Restaurationsillusionen: Man steigt schlicht nicht zweimal in denselben Fluss.  
  • Keine progressistischen Zukunftsidyllen: Denn das Wünschen hat tatsächlich noch nie geholfen.  
  • Keine Gemeinschafts- und Einmütigkeitsfiktionen: Ohne eine strukturierte Konflikt- und Entscheidungskultur kann eine komplexe Organisation heute nicht mehr bestehen.  
  • Abbau der kirchlichen Menschenrechtsdefizite: Anders wird neue Glaubwürdigkeit nie entstehen. 
  • Pastorale Aufgaben- statt Sozialformorientierung: Denn die Kirche verliert sich nicht im Außen, sondern sie findet sich dort, weil dort ihre konstitutive Aufgabe, die kreative Konfrontation von Evangelium und heutiger Existenz, wartet. 
  • Es braucht Vertrauen, Freiheit und selbstrelativierende Demut. Und Gottes Rest wird sich weisen.

Freitag, 24. November 2023

Die (katholische) rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) dringt auf Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

berichtet katholisch.de und führt aus:
...Der sogenannte Dritte Weg zum Aushandeln von Gehältern und Arbeitsbedingungen könne außerhalb der Kirche kaum noch nachvollzogen werden, sagte sie am Mittwochabend beim Parlamentarischen Abend der evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz im Mainzer Landtag.
...
"Es wäre sehr schlau, von der Kirche zu sagen: Wir packen das mal am Schopf", sagte Dreyer. Ein Festhalten an dem Sonderweg im Arbeitsrecht schade der eigenen Glaubwürdigkeit. ...
vgl. taz-archiv: Dreyer ruft zu Reformen auf

Malu Dreyer greift eine Debatte auf, die wir hier schon seit Jahren führen.

Wenn dann von katholisch.de gebetsmühlenartig wiederholt wird:
Das Grundgesetz räumt den großen Kirchen weitreichende Freiheiten bei der Ausgestaltung des Arbeitsrechts für ihre Mitarbeiter ein. Für kirchliche Beschäftigte werden Gehälter und Arbeitszeiten zwischen Mitarbeiter-Vertretern und Kirchenverwaltung in paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt. Streiks und Aussperrungen sind nicht zulässig. Hintergrund des sogenannten Dritten Wegs ist der Gedanke, dass alle Kirchenmitarbeiter eine Dienstgemeinschaft bilden. (epd)
dann wird diese ständige Wiederholung noch immer nicht zur Wahrheit:
1. Die Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts insbesondere mit nichtkirchlichen Beschäftigten ist keine eigene, interne Angelegenheit der jeweiligen Kirche. Verträge sind immer eine mehrseitige Regelung, und keine interne und einseitig regelbare Materie.
2. Die Verweigerung von Tarifverträgen ist lediglich Ausfluß der verfassungsrechtlich jedermann - und daher auch den Kirchen - zugestandenen "negativen Koalitionsfreiheit". Jeder Arbeitgeber könnte für seine Beschäftigten auf Tarifverträge verzichten und Dritte, Vierte oder Fünfte Wege einführen.
3. Dem steht die verfassungsrechtlich ebenso geschützte positive Koalitionsfreiheit der kirchlichen Beschäftigten einschließlich des Streikrechts gegenüber.
4. Die Dienstgemeinschaft ist ein historisch schwer belasteter Begriff mit einer knapp hundertjährigen Geschichte. Sie steht im Kontext zur Betriebs- und Volksgemeinschaft und war auch ein faschistischer Kampfbegriff gegen die "Gemeinschaft der Kirche".
5. Zumindest für die katholische Kirche ist die eigene Soziallehre (dokumentiert durch päpstliche Sozialenzykliken) auch über das universelle Kirchenrecht vorrangig. Diese betonen das Gewerkschaftsprinzip und (in "Mater et magistra") auch den Abschluss von Tarifverträgen. Darüber hinaus ist dort und im Katechismus ausnahmslos das Streikrecht bekräftigt, ausnahmslos heißt insbesondere, für alle Beschäftigten - auch für kirchliche MitarbeiterInnen.
Diese Vorgaben nicht einzuhalten schadet der Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche (was für die evangelischen Gemeinschaften gilt sei dahin gestellt, für Katholiken ist jedenfalls das päpstliche Lehramt maßgeblich).

Die Folgen des realen Handelns sind eindeutig: Vertrauensverlust und Erosion des Glaubens. "Die Bedeutung der Kirchen bricht in sich zusammen"- wie das Domradio unter Bezug auf die NZZ feststellt, ohne allerdings den arbeitsrechtlichen Kontext zu erkennen.

Daher stehen wir hinter dem Aufruf:

Sonntag, 21. Juli 2019

Sonntagsnotizen - Kirchenaustritte und Vertrauenskrise

Es ist kein Gerücht: die Kirchen hatten im letzten Jahr die größte Glaubwürdigkeits- und Vertrauenskrise zu bewältigen, die in der Vergangenheit aufgetreten sind.

Quellen:
Domradio
Katholisch.de
MSN online
Tagesschau 
Radio Vatikan
ZDF heute
Das Domradio veröffentlicht in einem weitern Bericht auch Zahlen aus einzelnen Bistümern und zitiert den Münsteraner Bischof: "Wir haben an Relevanz für das Leben der Menschen verloren", sagte der Münsteraner Bischof Felix Genn. Die Zahlen ließen sich nicht schönreden. "Die Menschen stimmen mit den Füßen darüber ab, ob sie uns für glaubwürdig und vertrauensvoll halten und ob die Gemeinschaft in der katholischen Kirche ihnen grundsätzlich als notwendig für ein gutes und gelingendes Leben erscheint." Das gelte für viele leider nicht mehr, so der Bischof.
(siehe auch katholisch.de)
Es geht ganz offensichtlich um die Glaubwürdigkeit der Kirche.

Zitat: Bischof Franz Jung
Dass die Glaubwürdigkeit der Kirchen auch durch das kircheneigene Arbeitsrecht torpediert wird, das zumindest für die katholische Kirche im diametralen Gegensatz zur eigenen Soziallehre und zum universellen Kirchenrecht steht, haben wir hier oft genug erläutert.

Freitag, 21. Januar 2022

Wie kann die Kirche Glaubwürdigkeit zurückgewinnen?

fragt heute das Domradio (Köln) aus aktuellem Anlass und verweist auf die Forsa-Umfrage:
Vertrauen zu christlichen Kirchen auf Tiefpunkt

Wie wäre es etwa damit, die z.T. unsäglichen Loyalitätsverpflichtungen der Grundordnung über Bord zu werfen? Was dann von der Grundordnung übrig bleibt ist - mit Verlaub - diametral der eigenen Soziallehre entgegen gesetzt, und gehört auch auf den Müll der Geschichte.
Glaubwürdigkeit? Das heißt in unserem Kontext schlicht und ergreifend, das umzusetzen, was im universellen Kirchenrecht und in den päpstlichen Sozialenzykliken zum Arbeitsrecht einschließlich des Gewerkschaftsprinzipes dokumentiert ist.

Dazu ist auch eine komplette systemische Änderung der kirchlichen Verantwortungsstrukturen erforderlich. Denn das kirchliche (Straf-)Recht dient primär und zuerst dem Schutz der Kirche. Für den Schutz der Arbeitnehmer oder / und auch der Opfer von Übergriffen aller Art ist das "weltliche Recht" gefordert. Das aber wird gar nicht mehr beansprucht, solange die (irrige) Meinung vorherrscht, mit dem kirchlichen Rechtsweg sei bereits "alles nötige" getan.

Mittwoch, 3. August 2016

Warum fehlt es der katholischen Soziallehre trotz ihres überzeugenden Wahrheitsgehalts an Glaubwürdigkeit?

"Warum fehlt es der  katholischen  Soziallehre  trotz   ihres  überzeugenden  Wahrheitsgehalts an Glaubwürdigkeit? Die Welt fragt, ob die Taten den Worten entsprechen. Und  da  liegt - Gott  sei es geklagt - die entscheidende Schwäche der  katholischen  Soziallehre;  allzuweit   bleiben  die  Taten hinter den Worten zurück, nicht selten widersprechen sie ihnen gerade­ zu. Nicht nur in breitesten Kreisen des Kirchenvolkes, sondern gerade auch  im  Klerus  und  in  den  religiösen  Orden   und  Kongregationen herrscht vielfach ein erschreckender Mangel an  sozialem  Verantwort­ungsbewußtsein, und es wird gar nicht selten ein Beispiel sozialen oder richtiger gesagt asozialen  Verhaltens  gegeben, das  unsere Soziallehre zu heuchlerischem Geschwätz abwertet.

Sonntag, 30. Juni 2024

Sonntagsnotizen - Glaubwürdigkeit und der Papst als Mahner: fünf Jahre Papstbrief nach Deutschland

Jedes Jahr wird zu Beginn des Sommers über neue Austrittswellen aus der katholischen Kirche berichtet. Auch wir haben die aktuellen Zahlen wieder einmal zum Anlass genommen, auf die Glaubwürdigkeitsprobleme unserer Kirche hinzuweisen. Tatsächlich tendien - so katholisch.de -
drei Viertel der katholischen Befragten ... zu einem Kirchenaustritt.
Über die Gründe lässt sich treffend spekulieren. Wir sehen als wesentlichen Grund ein "Glaubwürdigkeitsproblem". Die Kirche kann nicht "Wasser predigen" und zugleich "Wein saufen".

Kardinal Woelki lenkt nun die Aufmerksamkeit auf ein wesentliches "Sommerloch-Ereignis", einen "Brief aus Rom":
...
"Mal ehrlich: Wer hat dieses Schreiben eigentlich wirklich gelesen?", fragt Woelki. Dabei habe der Papst immer und immer wieder betont, wie wichtig ihm gerade dieser Brief sei.
Am 29. Juni 2019 schrieb Papst Franziskus einen Brief "an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland".
...
Laut Woelki hat der Papst einen Monat lang an dem Brief geschrieben. "Eigenhändig in freien Stunden. So wichtig war es ihm,
...
Kein anderes Volk hat von ihm einen solchen, schon historisch zu nennenden Brief erhalten", so der Kardinal. (KNA)
(Quelle: katholisch.de) *)

Im Juni 2022 - also vor nunmehr zwei Jahren - führte der Papst in einem Interview mit der Jesuiten-Zeitschrift »La Civiltà Cattolica « erneut im Kontext zu aktuellen Debatten in der deutschen katholischen Kirche aus:
»In Deutschland gibt es eine sehr gute evangelische Kirche. Wir brauchen nicht zwei davon«:
(Quelle).

Im Juli 2022 folgte eine kurze namenlose Erklärung des Heiligen Stuhls zum Synodalen Weg.
Die Erklärung des Heiligen Stuhls im Wortlaut Zur Wahrung der Freiheit des Volkes Gottes und der Ausübung des bischöflichen Amtes erscheint es notwendig klarzustellen: Der "Synodale Weg" in Deutschland ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten.

Es wäre nicht zulässig, in den Diözesen vor einer auf Ebene der Universalkirche abgestimmten Übereinkunft neue amtliche Strukturen oder Lehren einzuführen, welche eine Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und eine Bedrohung der Einheit der Kirche darstellen würden. In diesem Sinne rief der Heilige Vater in seinem Schreiben an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland in Erinnerung: "Die Weltkirche lebt in und aus den Teilkirchen, so wie die Teilkirchen in und aus der Weltkirche leben und erblühen; falls sie von der Weltkirche getrennt wären, würden sie sich schwächen, verderben und sterben. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Gemeinschaft mit dem ganzen Leib der Kirche immer lebendig und wirksam zu erhalten." Daher ist es wünschenswert, dass die Vorschläge des Weges der Teilkirchen in Deutschland in den synodalen Prozess, auf dem die Universalkirche unterwegs ist, einfließen mögen, um zur gegenseitigen Bereicherung beizutragen und ein Zeugnis der Einheit zu geben, mit welcher der Leib der Kirche seine Treue zu Christus, dem Herrn, bekundet.
Quelle - klick

Allen Dokumenten eigen ist der nahezu flehentliche Aufruf, das Papstprimat und die Einheit mit der Weltkirche zu beachten - um der eigenen Glaubwürdigkeit willen. So wird im päpstlichen Schreiben unter Nr. 6 ausgeführt:
„Daher erscheint es mir wichtig, das nicht aus den Augen zu verlieren, was „die Kirche wiederholt gelehrt hat, ...“

Der unbefangene Betrachter mag jetzt rätseln, wo denn die deutsche katholische Kirche in Abkehr und Distanz zur Weltkirche, in einer regelrechten Abfuhr zu dem, "was die Kirche wiederholt gelehrt hat", aber in Gemeinsamkeit mit der evangelischen Kirche so an "amtlichen Strukturen oder Lehren" eingeführt hat und pflegt - oder zumindest einführen will. Im Vordergrund werden dann immer Themen wie Frauenweihe oder Zölibat genannt. Aber - das alles scheint keine ernsthafte Realisierungschance zu haben.

Was also dann?
Uns liegt dann immer ein Thema am Herzen: die historisch belastete "Ideologie der Dienstgemeinschaft", die alle diese kritischen Punkte in sich vereinigt und wie ein Krebsgeschwür in der katholischen Kirche in Deutschland (und nur dort) wuchert.
Wer die katholische Soziallehre glaubhaft vertreten will, der darf sich nicht zum Verteidiger des "Dritten Weges" aufschwingen.

Oder, um es auf auf gut bayrisch den Punkt zu bringen:
Leit', bleibt's halt katholisch und sorgt's dafür, dass d'Kirch a wieda katholisch werd !


Anmerkungen:
*) Für alle, die den Text des päpstlichen Schreibens nachlesen wollen: es ist hier veröffentlicht (Klick).

Freitag, 12. März 2021

Die Bundeskommission der Katholischen Betriebsseelsorge zur Ablehnung des Tarifvertrags in der Pflege durch die arbeitsrechtliche Kommission der Caritas

Der Beschluss der AK Caritas erschüttert immer noch kirchliche Kreise.

Wir dokumentieren die Stellungnahme der Bundeskommission der Katholischen Betriebsseelsorge im Wortlaut
11. März 2021
Die Bundeskommission der Katholischen Betriebsseelsorge
zur Ablehnung des Tarifvertrags in der Pflege durch die arbeitsrechtliche Kommission der Caritas


Altenpfleger*innen sind, nicht erst seit Corona, in Ihrer verantwortungsvollen Arbeit oft überlastet und unterbezahlt. Um die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu verbessern, wurde die Allgemeinverbindlichkeitserklärung tarifvertraglicher Regelungen in der Altenpflege bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung festgeschrieben.

Als Betriebsseelsorger*innen sehen wir, wie insbesondere Privatisierung der Pflegedienste und -einrichtungen und die Gewinnorientierung der "Pflegekonzerne" die Situation der Beschäftigten zusätzlich verschärft haben - Personalreduzierung und Ausbeutung der Beschäftigten sind wesentliche Grundlage dieses Geschäftsmodells. Fragwürdig ist zudem, warum 30 Jahre nach der Wiedervereinigung Pflege in Ostdeutschland weniger wert sein soll als im Westen. Die Sozialethiker*innen der katholischen Fakultäten haben diese Fehlentwicklungen zu Recht kritisiert und als unvereinbar mit der katholischen Sozialverkündung herausgestellt.

Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung tarifvertraglicher Regelungen in der Altenpflege kann die Gewinnmaximierung zu Lasten der Altenpfleger*innen und ihre Ungleichbehandlung wirksam beschränkt werden. Das hätte auch ein Anfang sein können, den Beruf wieder für mehr Menschen erfüllend und aushaltbar zu machen. Zugleich hätten diese Verbesserungen auch echte Anerkennung für die Leistungen dieser "systemrelevanten" Berufsgruppe bedeutet.

Vor diesem Hintergrund sind wir bestürzt über die dienstgeberseitig zu verantwortende Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, durch Nichtzustimmung einen bundeseinheitlichen Tarifvertrag Altenpflege verhindert zu haben.

Die Kirchen haben es über Ihre Sozialverbände Diakonie und Caritas maßgeblich in der Hand, die Grundwerte ihrer eigenen Sozialverkündung dort umsetzen, wo sie selbst als Akteure auf dem Markt für Pflege unterwegs sind. Versagen die Kirchen hier und kapitulieren vor den Versuchungen von wirtschaftlicher Macht und Gewinnstreben, stellen sie selbst Ihre Glaubwürdigkeit in der Arbeitswelt und ihre Relevanz für die Gesellschaft insgesamt in Frage. Die aktuelle Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas offenbart eine fatale Logik: Betriebswirtschaftliche Interessen haben offensichtlich Vorrang vor der katholischen Soziallehre und ihrer unbedingten Forderung nach Tarifautonomie. Genau die umgekehrte Reihenfolge ist dem kirchlichen Selbstverständnis angemessen und für künftige Entscheidungen sicherzustellen.

Wir Betriebsseelsorger*innen haben den kirchlichen Auftrag, in der Gesellschaft und insbesondere in der Arbeitswelt Fehlentwicklungen entgegenzutreten, gerade weil unsere Botschaft von Menschenwürde, Gerechtigkeit und Solidarität für die Menschen in der Arbeitswelt überlebenswichtig ist. Der massive Verstoß gegen die Grundsätze der katholischen Soziallehre im konkreten Handeln der Kirchlichen Sozialverbände schadet den Beschäftigten in der Altenpflege und untergräbt die Bemühungen und die Glaubwürdigkeit der gesamten Kirche.
"Die Würde des Menschen und das Gemeingut gelten mehr als das Wohlbefinden einiger, die nicht auf ihre Privilegien verzichten wollen. Wenn jene Werte bedroht sind, muss eine prophetische Stimme erhoben werden" (Evangelii gaudium 2013, 218).
Diese Forderung des Papstes gilt selbstverständlich auch für die Caritas.

Für die Bundeskommission der Betriebsseelsorge

Christian Bindl
Richard Wittmann
Christian Gojowczyk
Dr. Manfred Böhm

ergänzend Publik-Forum
Pflege weiter zu schlecht bezahlt
Die Caritas verhindert einen besseren Altenpflege-Tarifvertrag für alle. Von Thomas Klatt

Mittwoch, 20. April 2022

Papst Franziskus: Verweltlichte Priester sind klerikalisierte Heiden

Mit diesem Zitat wollen wir einen verspäteten Karsamstags-Geburtstagsgruß noch Rom senden. Das Zitat stammt aus einem Bericht von katholisch.de *). Dort wird ausgeführt:
Papst Franziskus hat in der Chrisammesse an Gründonnerstag Priester vor einer Abkehr von Jesus und vor Verweltlichung gewarnt. Ein verweltlichter Priester sei nichts anderes als ein klerikalisierter Heide, so das Kirchenoberhaupt in der Predigt vor den Geistlichen des Bistums Rom. Jesus sei der einzige Weg, "um nicht in die Irre zu gehen". Menschliche Habgier biete verborgenen Götzendiensten einen "fruchtbaren Boden", erklärte Franziskus den rund 1.800 anwesenden Geistlichen. Zu solchen Götzendiensten zählten etwa Kontrollsucht, die sich nur auf Zahlen und Statistiken berufe statt auf "persönliche Eigenschaften" der Menschen.
Ein weiterer Irrweg sei die Fixierung auf Effizienz, der es rein ums Funktionieren gehe. Darüber werde Gott verdrängt. ...
zwei Dinge sind uns dazu aufgefallen:
  1. wenn "verweltlichte Priester klerikalisierte Heiden sind" - was ist dann eine verweltlichte Kirche? (beschreibt Franziskus da die Praxis vieler "Caritas-Betriebe im Markt"?)
  2. der Papst verwendet erneut den Begriff "Entweltlichung",
den der "deutsche Papst Benedikt" in Freiburg gegenüber der versammelten Nomenklatur seiner deutschen Kirche verwendet hat. Dann ist es kein Zufall mehr, wenn Papst Franziskus betont:
Benedikt XVI. war Prophet der Kirche der Zukunft **)

Diese Kirche werde kleiner sein, viele Privilegien verlieren, "bescheidener und authentischer sein und Energie für das Wesentliche finden"
*) 
weitere Quelle: Domradio

**)
weitere Quelle: Domradio

Mittwoch, 6. Mai 2015

Kein großer Wurf zum kirchlichen Arbeitsrecht

mit dieser Überschrift ist von ver.di die EKD-Denkschrift zur Arbeitswelt beurteilt worden. Mit der gleichen Überschrift möchten wir die gestern veröffentlichte Pressemeldung Nr. 072 der DBK mit der neu gefassten Grundordnung sowie der neuen Rahmen-KODA-Ordnung beurteilen.

Warum?
Nun - lassen Sie uns erst einmal die Änderungen der Grundordnung analysieren, die sich nach der gestern von uns wiedergegebenen Pressemeldung der DBK vom 05.05.2015 (die beiden neuen Ordnungen hatten wir auch schon verlinkt) und Medienveröffentlichungen im Wesentlichen auf den Umgang mit Loyalitätsverstößen und die Einbindung von Koalitionen (Gewerkschaften) erstrecken sollen:

zur Grundordnung:
Wesentliche Änderung soll nach der Pressemeldung der Umgang mit Loyalitätsverstößen sein. Der entsprechende Artikel 5 der Grundordnung wurde neu gefasst. Nun wird differenziert zwischen schwerwiegenden Verstößen, die von "allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern" begangen werden könnten (Art. 5 Abs. 2 Nr. 1 GrO n.F.) und darüber hinaus von solchen Verstößen, die von "katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern" begangen werden.
Der Abschluss einer "kirchenrechtlich unzulässigen Zivilehe" (Wiederheirat nach Scheidung) ist für Katholiken nach wie vor ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß. Bisher war in diesen Fällen eine Weiterbeschäftigung ausgeschlossen, "wenn sie (die Ehe) unter öffentliches Ärgernis erregenden oder die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigenden Umständen geschlossen wird." (Art. 6 Abs. 5 UAbs. 2 GrO a.F.). Künftig soll eine Kündigung möglich sein, "wenn diese Handlung nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen." (Art. 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c GrO n.F.).
Dass eine solche Beeinträchtigung vorliegt, wird "bei pastoral oder katechetisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aufgrund einer Missio canonica oder einer sonstigen schriftlich erteilten bischöflichen Beauftragung beschäftigt werden, unwiderlegbar vermutet." Dann aber kommt nach Art. 5 Abs. 3 der GrO (n.F.) die Kündigung nach wie vor in Betracht. Und sie ist bei dem vorgenannten Mitarbeiterkreis mit "besonderen Aufgaben" sogar ein regelmäßiger Kündigungsgrund - von einer Kündigung kann in diesen Fällen nur "ausnahmsweise abgesehen werden". Das war bisher in Art. 5 Abs. 3 GrO (a.F.) genauso geregelt.
Nur alter Wein in neuen Schläuchen? Oder wird die Guillotine durch das Damoklesschwert ersetzt?

Mittwoch, 15. November 2023

Religiosität und Vertrauen in Kirche nehmen weiter ab

das ist as Ergebnis einer Studie, auf die u.a. katholisch.de verweist:
Die religiöse Bindung und das Vertrauen der Menschen in die Kirchen nehmen in Deutschland weiter ab. Viele Kirchenmitglieder denken über einen Austritt nach. ...
Für fast 8 von 10 der insgesamt 5.282 Befragten hat Religion überhaupt keine (38 Prozent) oder nur wenig (40 Prozent) Bedeutung. Selbst unter den Kirchenmitgliedern verstehen sich nur noch 4 (katholisch) und 6 Prozent (evangelisch) als gläubig und kirchennah. .... (Nur) 9 Prozent aller Befragten erklärten, sie hätten noch Vertrauen in die katholische Kirche, bei der evangelischen Kirche waren es 24 Prozent. ...
Vertrauen ist eine Sache der Glaubwürdigkeit. Wer unglauwürdig ist, dem wid auch nicht vertraut. Und die Frage der Glaubwürdigkeit haben wir hier im Blog im Kontext von "kirchliches Arbeitsrecht" und "katholischer Soziallehre" immer wieder angesprochen.


Weitere Informationen zum Thema:
Domradio - Kommentar: Schlimmer geht nicht
katholisch.de: Dramatische Zahlen: So steht es um Glaube und Kirche in Deutschland
katholisch.de: Bischof Kohlgraf: Studie zeigt ungeschminkt Probleme der Kirchen
TAGESSCHAU: Gesellschaft wendet sich von Religion ab
VATICAN NEWS: Religiosität und Vertrauen in Kirche nehmen weiter ab
ZDF heute: Vertrauen in Kirche nimmt weiter ab

Samstag, 19. April 2025

Gedanken zum Karsamstag: Kirchenaustritte nehmen weiter zu - in Bayern gehören nur noch gut die Hälfte der Bevölkerung der katholischen oder evangelischen Kirche an.

das berichtet SAT 1 und stellt die Frage, welche Folgen das für den Freistaat hat (siehe auch Youtube). BR24 erklärt anlässlich der offiziellen Bekanntgabe Ende März sogar:
... Nirgends treten so viele Katholiken aus wie in Bayern
Bei den Austritten aus der katholischen Kirche liegt Bayern nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz im Bundesvergleich an der Spitze. Selbst im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen kehrten nicht so viele Katholiken ihrer Kirche den Rücken (86.946 Austritte) wie im traditionell überwiegend katholisch geprägten Freistaat. (Anm.: siehe auch der Bericht des Merkur)

Sinkende Kirchenmitgliedszahlen gefährden soziale Einrichtungen
Laut Kirchenstatistik für das Jahr 2024 gehören damit noch gut 5,5 Millionen Menschen in Bayern der katholischen Kirche an - das sind rund 41 Prozent der Bevölkerung. Gut 2,0 Millionen Menschen sind Mitglied der evangelischen Kirche, das sind rund 15 Prozent der bayerischen Bevölkerung. Zusammengerechnet ergibt sich, dass nur noch etwa 56 Prozent der Bayern Mitglied einer der beiden großen christlichen Kirchen ist. Freikirchen und orthodoxe Kirchen werden nicht mitgezählt.

Der Rückgang der Kirchenmitglieder hat inzwischen zur Folge, dass sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche, die auch zahlreiche soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Kindergärten tragen, sparen müssen, ihre Angebote einschränken und in Einzelfällen sogar Kirchen schließen müssen.
Die Zahlen sind dramatisch - auch wenn man die Eintritte und Taufen dagegen rechnet. Nur 340 Menschen traten neu in die katholische Kirche ein, dazu kamen 1.455 Wiederaufnahmen und 38.123 Taufen gegenüber 87.184 Austritten für die katholische Kirche und 39.486 die evangelische. Das ist ein Verlust von rund 40.000 Menschen alleine durch den Überhang der Austritte. Wenn man dann auch noch die Sterbefälle in die Rechnung einbezieht, dann offenbart sich die ganze Dramatik der Situation.

Nach unserer Überzeugung spiegelt die Statistik einen Vertrauensverlust wieder, der aus dem Verlust der Glaubwürdigkeit kirchlichen Lebens resultiert. Vielleicht wäre es gut, wenn die Verantwortlichen den letzten Tag der Karwoche, den Karsamstag mit der Erwartung der Auferstehung, nutzen würden, um über die Austrittsgründe zu reflektieren - und zu überlegen, wie das Aussterben der Gläubigen beendet und die Glaubwürdigkeit der Kirche wiederbelebt werden kann.

Kardinal Wetter meint dagegen:
„Für die Kirche gibt es Wichtigeres als die Zahl ihrer Mitglieder.“ Mit diesen deutlichen Worten machte der Münchner Kardinal Reinhard Marx am Mittwochabend im Münchner Dom deutlich, worauf es in der Kirche wirklich ankomme.

In seiner Predigt bei der Chrisammesse betonte er, dass Kirchenaustritte zwar beunruhigend seien, doch viel bedeutsamer sei die Frage, ob die Gottesdienste wirklich mitgefeiert würden. Erst dann könne die Liturgie zu einer bewegenden Erfahrung werden, wenn „wir uns bemühen, nicht uns selber in den Mittelpunkt zu stellen. Nicht zu fragen, gefalle ich den Leuten, sondern ob ein Raum geöffnet wird für die Begegnung mit Christus.“
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(zitiert nach Radio Vatikan)

Donnerstag, 15. April 2021

Heute tagt die Bundeskommission der AK Caritas

Wir sind gespannt, ob das Thema "Tarifvertrag Altenpflege" nochmals aufgegriffen wird. Es hat jedenfalls nicht nur die weltlichen Medien beschäftigt. So ist - beispielhaft - in der Wochenzeitung "PAULINUS" im Bistum Trier (Ausgabe Nr. 14 v. 04. April 2021) folgender Leserbrief von Alfred Staudt abgedruckt:
"Katholische Soziallehre?

Wie lange dauert es noch, bis die Verantwortlichen der Caritas begreifen, dass sie "Teil von Kirche" sind?
Die Blockade des ausgehandelten Altenpflege-Tarifvertrages ist eine Klatsche für viele Altenpflegerinnen und -pfleger insbesondere in den privaten Pflegeeinrichtungen.
Dieses Verhalten von Verantwortlichen der Caritas verhindert in keinster Weise die Kirchenaustrittsbewegungen, die unser Land erfasst haben. Im Gegenteil, der Vertratauensverlust von Kirche setzt sich fort.
Sollten die kirchlichen Arbeitgeber bessere Konditionen in ihren Verträgen vereinbart haben oder besser bezahlen, so könnten sie dies mit dem Mittel des "Günstigkeitsprinzips" in entsprechenden Vereinbarungen festschreiben.
Ich stelle die Frage: Wo sind die Verantwortlichen der Deutschen Bischofskonferenz, die dieser Entwicklung scheinbar tatenlos zusehen? Das Zurückziehen auf juristische Argumente, dass es eine Trennung zwischen der Arbeitgeberfunktion der Kirche und der "verfassten Kirche" gebe, ist selbst geschaffen worden und könnte, wenn man will, auch geändert werden.
Wenn die Verantwortlichen der Caritas einen der entscheidenden Grundsätze der katholischen Soziallehre "Arbeit vor Kapital", anwenden würden, würde der Auftrag jetzt lauten, einem allgemein gültigen Altenpflegevertrag beizutreten."

Montag, 14. März 2022

Sachgrundlose Befristung - nun endlich in den ersten Amtsblättern

wir hatten jahrelang immer wieder über dieses Thema und die Entscheidung des (katholischen) Kirchlichen Arbeitsgerichtshofes - KAGH - vom November letzten Jahres bereits berichtet:
Artikel 7 Abs. 1 Satz 3 der "Grundordnung" ist eindeutig:
3 Die Beschlüsse dieser arbeitsrechtlichen Kommissionen bedürfen der bischöflichen Inkraftsetzung für die jeweilige (Erz-)Diözese.
Und so dürfte das auch in allen Arbeitsverträgen vereinbart sein, die auf Regelungen aus dem "Dritten Weg" verweisen. Erst die bischöfliche Inkraftsetzung (kirchenrechtlich: Promulgation) macht ein Kirchengesetz zu einem Gesetz. Wie eine solche Rechtsetzung erfolgt, ist global in cc. 7 ff des "Codex Iuris Canonici" (CIC) festgeschrieben.
Partikulare Gesetz werden auf die vom Gesetzgeber bestimmte Weise (Veröffentlichung im diözesanen Amtsblatt) promulgiert, und ihre Verpflichtungskraft beginnt einen Monat nach dem Tag der Promulgation, wenn nicht ein anderer Termin im Gesetz selbst festgesetzt wird.
Can. 8 § 2 CIC
Erst mit dieser Rechtsetzung wird eine Norm rechtswirksam. Erst damit - und nicht rückwirkend (Can. 9 CIC) - sind die dem jeweiligen Bischof unterstehenden Einrichtungen verpflichtet (Can 11 CIC), die entsprechende Norm auch anzuwenden. Und was jetzt, wenn eine solche bischöfliche Inkraftsetzung nicht erfolgt?
Nun - so berichtet katholisch.de -
setzen die deutschen Bischöfe in ihren Bistümern zum 1. März eine Regelung in Kraft, derzufolge Arbeitsverträge ohne Sachgrund nur noch auf 14 Monate befristet werden dürfen. Bis zu dieser Gesamtdauer kann ein befristetes Arbeitsverhältnis höchstens einmal verlängert werden. Die Regelungen gelten für alle Arbeitsverträge, die in katholischen Einrichtungen ab diesem Datum geschlossen werden. Sie treten binnen zwölf Monaten außer Kraft, wenn der staatliche Gesetzgeber eine Neuregelung der sachgrundlosen Befristung trifft. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung treten abweichende Regeln, wie sie beispielsweise in den nordrhein-westfälischen Bistümern getroffen wurden, außer Kraft.
...
Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof entschied, dass die Entscheidung über Befristungen eine zulässige "kirchenspezifische Materie" sei. Die Thematik spiele, ganz unabhängig von der Regelung durch den staatlichen Gesetzgeber, für die Glaubwürdigkeit der Kirche als Ganze eine wesentliche Rolle, da sie zeige, ob die Kirche bereit sei, die Aussagen der katholischen Soziallehre auf sich anzuwenden, auch wenn damit wirtschaftliche Nachteile verbunden sein mögen, heißt es in dem Urteil.
...
Bisher wurde die Neuregelung in den aktuellen Ausgaben der Bischöflichen Amtsblätter von Essen, Freiburg, Hamburg, Köln, Magdeburg, Münster, Paderborn und Trier veröffentlicht, mit einer Veröffentlichung in den restlichen Bistümern ist in der nächsten Ausgabe zu rechnen.
Wie heißt es so schön? "Unsere Kirche rechnet in Ewigkeitsmaßstäben."
Das ist demzufolge nach Jahren des kollektiven Bettelns und der Ausschöpfung des innerkirchlichen Rechtswegs für Rechtsstreitigkeiten der diversen Mitarbeitervertretungen ein beachtenswerter Erfolg.

Sollen wir nun darauf warten, dass die Aussagen der katholischen Soziallehre zum Gewerkschaftsprinzip in den kirchlichen Gremien ankommen - und die Erkenntnis, dass die Glaubwürdigkeit der Kirche als Ganze durch die bisherigen Abschottungsbemühungen und die Kommunikationsverweigerung der Bischöfe auch massiv leidet?

Sonntag, 22. Juli 2018

Sonntagsnotizen - 6 Jahre Blog - was nun bei Caritas und ver.di ?

…. eine kleine Rückschau auf 6 Jahre Blog (seit dem ersten Beitrag am 13.07.2012) kann jeder selbst machen.


Eine kleine Vorschau bietet vielleicht die Süddeutsche Zeitung (print, S. 4) vom Wochenende. Unter der Überschrift "Neue Glaubwürdigkeit" schreibt OLIVER DAS GUPTA anlässlich des Umgangs mit Flüchtlingen:
" … Die Kirchen sind dabei sich zu emanzipieren. …

Diese klare Kante verschafft den Kirchen neue Glaubwürdigkeit, sie sind auf dem richtigen Weg. Aber die Strecke, die bisher zurück gelegt wurde, reicht nicht. Die Mitgliedszahlen werden weiter sinken, wenn es den Kirchen nicht gelingt, ihre Relevanz und Funktion für Kopf und Herz schlüssig zu begründen. Dazu gehört auch der faire Umfang mit den Menschen, die in kirchlichen Institutionen arbeiten. Die Kirchen sollten sich auch um sie bemühen. sind sie doch in einer besonderen Spannungslage: In einer säkularen Gesellschaft muss man nicht mehr Mitglied einer Religionsgemeinschaft sein, um Menschen in Not zu helfen."