Mittwoch, 24. Juli 2024

In Weimar vom Wahnsinn umzingelt

50% der nichtärztlichen Beschäftigten des Sophien- und Hufeland-Klinikums im Weimar haben sich in ver.di organisiert. Sie fordern bessere Arbeitsbedingungen und Lohnerhöhungen in einem Tarifvertrag. Wer.di hat mit dieser Vollmacht Tarifgespräche eingefordert. Zurecht, wenn man überlegt wie schlecht zum Beispiel Pflegehilfskräfte in den AVR-EKM bezahlt werden.
Nun haben Kirche und Diakonie in Mitteldeutschland zusammen mit der Klinik eine Unterlassungsklage gegen ver.di eingereicht.
Ver.di dürfte also nicht einmal mehr für die Mitglieder in Tarifverhandlungen eintreten !

Geht's noch?

Das Koalitionsrecht ist inklusve des Streikrechts in Art. 9 Grundgesetz verfassungsrechtlich garantiert. Diese Garantie besteht für alle - unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder einem religiösen Bekenntnis. Das dem entgegen gehaltene Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen aus der Weimarer Reichsverfassung besteht nur "im Rahmen der für alle geltenden Gesetze". Wieso die Weimarer Kirchenfürsten glauben oder meinen, dass das Grundgesetz in Weimarer Einrichtungen nicht gelten soll, haben sie bisher nicht erklärt.

weitere Berichte:
MDR: Beschäftigte fordern bessere Arbeitsbedingungen
MDR: Kirche gegen Verdi - Streiks an Klinikum Weimar sollen vor Gericht verhindert werden
Thüringer Allgemeine: Verdi zeigt sich verwundert über Weimarer Klinikum (Bezahlschranke)

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