Beim Thema Arbeitsrecht stehen wir an einem spannenden Punkt, als dass gerade eine Dynamik entstanden ist; nicht nur durch die dritte Synodalversammlung, sondern auch durch die Initiative #OutInChurch.Unter Verweis auf unseren Beitrag vom Dienstag erinnern wir hier an das Angebot der in ver.di organisierten kirchlichen MitarbeiterInnen, sich (auf Grundlage der katholischen Soziallehre, insbesondere der päpstlichen Sozialenzykliken) an der weiteren Diskussion konstruktiv zu beteiligen.
Die Grundordnung des Kirchlichen Dienstes, die am 1. Januar 2016 in allen (Erz-)Diözesen in Kraft gesetzt wurde, sollte nach fünf Jahren – so war es damals festgelegt worden – einer Evaluierung unterzogen werden. Diese wird seit dem vergangenen Jahr durchgeführt. Wichtig ist zu beachten, dass die Evaluierung nicht nur die Fragen der Loyalitätsobliegenheiten und der Kündigungsgefahr betrifft, sondern eine Vielzahl von Einzelfragen, da das Kirchliche Arbeitsrecht ein höchst komplexes Konstrukt ist. Die von den Bischöfen angestoßene Reform des Arbeitsrechts verfolgt das Ziel, ein neues Narrativ vom kirchlichen Dienst zu entwickeln, das sich einem institutionenorientierten Ansatz verpflichtet weiß. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die positiven und bereichernden Aspekte der Arbeit im kirchlichen Dienst gegenüber dem bisher überwiegend sanktionierenden Charakter einiger Regelungen der Grundordnung sehr viel stärker in den Blick genommen. Neben dem rechtlich-justiziablen Teil soll die Grundordnung künftig auch zentrale programmatische Aussagen zu den Grundlagen des kirchlichen Dienstes enthalten (etwa zum Sendungsauftrag, zur Dienstgemeinschaft oder zu den Grundfunktionen der Kirche) und die Verantwortung des Dienstgebers für den Erhalt und die Stärkung des kirchlichen Profils zum Ausdruck bringen.
Die Synodalversammlung hat am 5. Februar 2022 den Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ in erster Lesung beraten und mit großer Mehrheit angenommen. Dieser Vorschlag fokussiert sehr stark auf die Loyalitätsobliegenheiten; der Fokus ist von daher mit den Planungen zur grundsätzlichen Neuformulierung der Grundordnung nicht vollkommen identisch.
Wir haben uns in der Vollversammlung aufgrund der verschiedenen Initiativen, die das Thema gerade nach vorne bringen, über den aktuellen Stand des Beratungsprozesses informiert. Wir werden in den verschiedenen Gremien auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz die Beratungen priorisiert voranbringen, aber wir müssen die vorgesehenen Schritte einhalten. Es geht uns Bischöfen um Sorgfalt, Prozesstreue, Sachlichkeit und das Signal, dass es einen Willen zur Veränderung gibt. Dieser Wille ist – das steht außer Frage – da. Ich denke, dass Veränderungen noch im Laufe dieses Jahres möglich sind.
Hierbei geht es nicht um einen "Kulturkampf" - aber auch nicht darum, per "bischöflichem Gnadenakt" mit einem "Platz am Katzentisch" abgespeist zu werden, wie das bei der letzten Novellierung der Grundordnung vorgesehen war. Es geht vielmehr um eine von Anfang an faire Partnerschaft, deren Regularien gemeinsam erarbeitet werden könnten. "Substanzlose Gnadenakte mit Brosamen" können dagegen keine faire Partnerschaft begründen.
Ergänzend
Katholisch.de berichtet:
Der Fahrplan für die Änderung der Grundordnung sieht so aus, dass eine konkrete Beschlussvorlage zur ersten Lesung im Juni vorliegen soll. Im Hinblick auf Loyalitätspflichten soll es darum gehen, kirchlichen Mitarbeitenden nicht mehr Vorschriften für die persönliche Lebensführung zu machen, sondern gemeinsame Werte und Ziele in der Dienstgemeinschaft zu definieren.Das Domradio (Köln) lässt in seinem Beitrag einen Bericht zum Stand der Diskussion um das kirchliche Arbeitsrecht vermissen.
Kirche und Leben schreibt dagegen:
Arbeitsrecht: Bätzing bittet um Geduld
Die Bischöfe haben Bätzing zufolge auch darüber debattiert, welche Veränderungen aus ihrer Sicht für die Zukunftsfähigkeit der Kirche notwendig seien. Dazu gehöre der geplante "Synodale Rat", der in Deutschland künftig ergänzend zur Bischofskonferenz an der Leitung der Kirche beteiligt werden soll.
Darüber hinaus erwartet Bätzing noch dieses Jahr eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts. Gleichzeitig mahnte er zur Geduld. Es gebe offensichtlich einen Veränderungsbedarf, "auch um gegen Diskriminierung bestimmter Lebensformen" vorzugehen. Es brauche aber auch Sorgfalt, Prozesstreue und Sachlichkeit.
Bätzing: 120.000 Unterschriften berühren
Bätzing verwies auf die Übergabe der knapp 120.000 Unterschriften unter einer Petition der Initiative #OutInChurch am Mittwoch in Vierzehnheiligen. Dies könne die Bischöfe nicht unberührt lassen. Die Fragen der sexuellen Orientierung von Beschäftigten thematisiert auch ein Beschluss der Vollversammlung des Reformprojekts Synodaler Weg Anfang Februar in Frankfurt.
Bei der Neufassung solle der Blick nicht mehr so stark auf die persönliche Lebensweise der Mitarbeitenden gerichtet werden, so der Bischofskonferenz-Vorsitzende. Vielmehr solle es darum gehen, Werte, Ziele, die Ausrichtung und den Glauben der Kirche mitzutragen. Die geplante Reform verfolge das Ziel, ein neues Narrativ vom kirchlichen Dienst zu entwickeln. Bätzing kündigte an, dass das transparent erfolgen solle.
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