Dienstag, 22. März 2022

Neues zum Beschäftigtendatenschutz - umfassendes Informationsportal online

Bereits im Mai 2018 haben wir über den DGB-Beschluss zum Beschäftigtendatenschutz informiert. Vor einem guten Monat ist nun der DGB-Entwurf für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz veröffentlicht worden (wir berichteten). Nun hat der Blog "Artikel 91 - Datenschutz in Kirchen und Religionsgemeinschaften", der von Felix Neumann, u.a. Journalist und regelmäßiger Autor bei "katholisch.de" betrieben wird, zu diesen Bemühungen Stellung genommen. Unter der Überschrift "Für alle heißt für alle – DGB zum Beschäftigtendatenschutz bei Kirchen" zieht Neumann folgendes Fazit:
Der DGB vertritt pointiert und nachvollziehbar die Position, dass ein staatliches Beschäftigtendatenschutzgesetz auch im kirchlichen Bereich anwendbar wäre. Dennoch kann die Prognose gewagt werden, dass das durchaus nicht unstreitig geschehen wird. Die Kirchen pochen im Bereich Datenschutz auf ihre Selbstverwaltungskompetenz. Denkbar wäre auch, dass im Gesetzgebungsprozess eine kirchliche Ausnahme aufgenommen wird. Angesichts des im Koalitionsvertrag erklären Willen, das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen anzugleichen, scheint das mit dieser Regierung aber nicht allzu wahrscheinlich.

Bleibt die Frage, ob überhaupt ein Beschäftigtendatenschutzgesetz kommt. »Die Zeit dafür ist reif«, findet jedenfalls Brücher: »Künstliche Intelligenz wird im Arbeitskontext immer mehr eingesetzt, es wird immer dringender, dafür Regelungen zu treffen. Die Ampel-Koalition hat sich Digitalisierung auf die Fahnen geschrieben – dazu gehört auch, flankierend Schutzrechte zu stärken.«

Wir meinen - Beschäftigtendatenschutz ist insbesondere auch arbeitsrechtliche Materie. Und damit ein Thema für den Blog. Wir möchten daher im Kontext auf das BeDaX Informationssystem hinweisen, nach unserer Kenntnis das erste online zugängliche Portal, das sich auch unter Berücksichtigung der Interessenlage der Arbeitnehmer auf den Beschäftigtendatenschutz - einschließlich der Betätigung von Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften - spezialisiert hat.
https://www.bedax.net/ ist ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt der Input Consulting gGmbH unterstützt von ver.di, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft. Die Abkürzung steht für Index Beschäftigtendatenschutz und will analog dem DGB-Index Gute Arbeit (https://index-gute-arbeit.dgb.de/) ein fundiertes Instrument zur Selbstbewertung des Beschäftigtendatenschutzes im Betrieb, Unternehmen oder Verwaltung zur Verfügung stellen.

Komplexe rechtliche Vorgaben des Beschäftigtendatenschutzes – einschließlich ungeklärter Rechtsfragen – wurden betrachtet und in ein schematisiertes, auf Erhebungsfragen basierendes System zur Selbstbewertung des Schutzniveaus für Beschäftigten überführt. Aus sozialwissenschaftlicher Perspektive wird ein methodisch abgesichertes Selbstbewertungsinstrument entwickelt, mit dem die komplexen Sachverhalte und rechtlichen Anforderungen durch die Anwender bewertet werden.

Das Projekt greift den von ver.di eingebrachten Vorschlag aus dem Weißbuch Arbeit 4.0 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Entwicklung eines „Index Beschäftigtendatenschutz“ auf. Dort wird dies als wichtiges Instrument dargestellt, um Arbeitgeber, Betriebsräten und KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) hinsichtlich der konkreten Umsetzung von gesetzlichen Datenschutzanforderungen in einer digitalisierten Arbeitswelt zu unterstützten. Ziele hierbei sind „wissenschaftlich fundierte, anwendungsbezogene Qualitätsmaßstäbe für den Beschäftigtendatenschutz, die – im Sinne eines wissenschaftlichen Tools für die Selbstbewertung oder auch im Rahmen einer Zertifizierung – den Beschäftigtendatenschutz in Betrieben vergleichbarer und handhabbarer machen“ (BMAS: Weißbuch Arbeiten 4.0, 2017, S. 150).

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