Donnerstag, 17. März 2022

Das (kirchliche) Arbeitsrecht ist Verrat an der Sendung der Kirche

kommentiert katholisch.de die Debatte um die Aufrechterhaltung eines kircheneigenes Arbeitsrechts.
Das Forum Deutscher Katholiken ist gegen Änderungen beim kirchlichen Arbeitsrecht ***), weil das "Verrat an der Sendung der Kirche" wäre. Pia Dyckmans * ) blickt auf die Sendung der Kirche und sieht gerade im momentanen Arbeitsrecht Probleme bei der Sendung.
Die Kommentatorin führt aus:
Das kirchliche Arbeitsrecht ist diskriminierend. Nach den vergangenen Wochen mit #OutInChurch und den jüngsten Äußerungen mancher Bischöfe überrascht dieser Satz nicht wirklich. Doch das Forum Deutscher Katholiken **) bezeichnet nun die Änderung eben jenes Rechts als "Verrat der Kirche an ihrer Sendung". Ist es nicht genau umgekehrt? Ist das Arbeitsrecht nicht vielmehr Verrat an der Sendung der Kirche? ***)


*)
Die Autorin Pia Dyckmans ist Presse- und Öffentlichkeitsreferentin der Jesuiten in Zentraleuropa.

**)
Wir berichteten gestern. Und wir meinen, dass dem "Forum" nahestehende Menschen nicht zwischen "sein" (wie)" und "tun" (was) unterscheiden können.
Entscheidend ist nicht, wie - mit welchen Bedürfnissen - ein Mensch von Gott geschaffen ist. Der Grundsatz der "Nächstenliebe" gilt für alle Menschen, unabhängig von ihrer Hautfarbe, persönlichen Neigungen oder der religiösen Einstellung.
Entscheidend ist vielmehr, was die Menschen tun. Ein Dieb ist ein Dieb, ein Räuber ist ein Räuber, ein Täter ist ein Täter, egal ob getauft, katholisch oder gar geweiht.

Die Grundordnung verlangt dagegen, dass der "barmherzige Samariter" heterosexuell ist und dazu erst konvertiert, bevor er sich um den "unter die Räuber gefallenen Bedürftigen" kümmern dar. 

Und bei der Gelegenheit hat die Kirche dann aufgrund der Vorlage von willfährigen Juristen - nicht aber von eigenen Sozialethikern und Theologen - in der Grundordnung auch noch - entgegen der eigenen Lehre - eine gewerkschaftliche Betätigung unter Rückgriff auf den historisch schwer belasteten Begriff der "Dienstgemeinschaft" zumindest indirekt als "der Kirche wesensfremd" bezeichnet. 
Nun behauptet jeder Arbeitgeber gerne, dass in seinem Betrieb kein gewerkschaftliches Engagement erwünscht oder nötig ist. Wenn ein Pfarrer oder gar Bischof das meint, dann wird für manchen leider ein "Glaubenssatz" daraus. 
Was aber "katholische Lehre" wäre, das ist letztendlich im Katechismus nachzulesen. Und der gilt auch für die Mitglieder im "Forum Deutscher Katholiken".  

***)
Vor einem Monat hatten mehrere Generalvikare die Bischöfe aufgefordert, das "kirchliche Arbeitsrecht" zügig zu ändern. Nach unserer Meinung reicht die Abschaffung völlig aus. 

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