Sonntag, 17. Februar 2019

Kasper: Unabhängige Verwaltungsgerichte einrichten

Angesichts des kirchlichen Missbrauchsskandals plädiert der frühere Kurienkardinal Walter Kasper für die Einrichtung unabhängiger Verwaltungsgerichte: „Das Wichtigste scheint mir der Aufbau einer Verwaltungsgerichtsbarkeit zu sein“, sagte Kasper im Interview der Tageszeitung „Die Presse“ (Samstags-Ausgabe).
 
 
Die Forderung nach kirchlichen Verwaltungsgerichten ist schon in der "Würzburger Synode" erhoben worden. Sie hat im Kontext mit sexuellem Missbrauch allerdings nichts zu suchen. Da sind Fragen des Strafrechts betroffen. Und diesbezüglich wäre das Bestreben von Kardinal Kasper durchaus ehrenwert.
Etwas anderes wäre es, das kirchliche Strafrecht zu verschärfen - und sexuellen Missbrauch wie auch andere Arten von Missbrauch (z.B. finanziell) eines kirchlichen Amtes mit dem Amtsverlust bis hin zur Entlassung aus dem Klerikerstand zu ahnden. Das Beispiel des ehemaligen Kardinal Theodore McCarrick sollte in solchen Fällen kein Einzelfall bleiben. Dazu müsste die Vertuschung einer Tat genauso bestraft werden wie die Tat selbst.
 
Wir sehen den Vorstoß von Kasper zu einer eigenen Verwaltungsgerichtsbarkeit als den hilflosen und leider auch untauglichen (siehe kirchliche Arbeitsgerichte) Versuch, kirchliche Eigenständigkeit und Unabhängigkeit vom Staat mit einem Popanz an Instituitionen zu verteidigen.
Wenn der Staat den Kirchen schon verwaltungsrechtliche Kompetenz (öffentlich-rechtliche Rechtsetzungsbefugnis) einräumt (z.B. beim Erlass von Rechtsnormen wie MAVO oder MVG und deren Vollzug), dann muss er - bis hin zur Vollstreckung (Staatsgewalt) - auch einen umfassenden Rechtsschutz in diesen Bereichen gewährleisten (staatliche Justizgewährleistungspflicht).
 

1 Kommentar:

  1. Die kirchenrechtliche Ahndung von Missbrauchsvergehen erfolgt in einem kirchenrechtlichen Verwaltungsverfahren - daher wohl die etwas irreführende Bezeichnung von S.E. Kasper
    https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2019-02/kirche-missbrauch-umgang-kirchenrecht-sst-vatiab.html

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