Tatsächlich existieren sehr große regionale Unterschiede. So kommen laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung in Baden-Württemberg 7,1 Kindergarten-Kinder auf einen Erzieher, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 13,4 Kinder. Dass Giffey die Chance verstreichen ließ, bundeseinheitlich festgelegte Standards zu setzen, ist einer der großen Kritikpunkte an ihrem Gesetz.
Ebenfalls umstritten war das Vorhaben, mit den Bundesgeldern die Elterngebühren zu reduzieren. Fanden sich zunächst genaue Vorgaben im Gesetzentwurf, wie die Länder die Gebühren sozial zu staffeln hätten, wurde dieser Passus am Ende aus dem Gesetz gestrichen und eine pauschale Beitragsfreiheit aufgenommen. Bildungsexperten kritisieren das: Der gebührenfreie Zugang zu Kitas sei zwar wünschenswert. Diese Gelder fehlten allerdings für dringende Investitionen in Qualität.
Die Länder setzen auf Beitragsfreiheit
Die Umfrage unter den Ländern zeigt nun genau dieses Phänomen: So teilte das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern auf Anfrage mit: „Die Landesregierung plant, die Mittel vollständig für die Beitragsfreiheit in der Kindertagesförderung einzusetzen.“ Das nordrhein-westfälische Familienministerium gab an, die Hälfte der Mittel in „ein weiteres beitragsfreies Jahr“ investieren zu wollen.
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