Samstag, 16. Februar 2019

Zum Todestag von Hans Böckler

Hans Böckler, der erste Vorsitzende des nach dem Weltkrieg 1949 neu gegründeten Deutschen Gewerkschaftsbundes, ist am 16. März 1951 verstorben:
Sein Wirken beeinflusst bis heute das arbeitspolitische Leben in Deutschland: Hans Böcklers Name steht für die paritätische Mitbestimmung in der Montanindustrie und für die Schaffung der Einheitsgewerkschaft. Das Wohl der arbeitenden Menschen stand für Hans Böckler im Vordergrund.
Das DOMRADIO (Köln) widmet ihm heute einen Artikel und endet mit den Worten:
Hans Böckler lebte und vertrat Tugenden, die auch von den Kirchen vertreten werden: Das Verlangen nach sozialer Gerechtigkeit, das Aufbegehren gegen Diktaturen und der Einsatz für die Würde des Einzelnen.
Die Ehrung verdienter Gewerkschafter ist leicht geschrieben - solange sich die Kirchen weigern, selbst mit Gewerkschaften zu kooperieren und deren Arbeit zum Teil auch aktiv behindern, sind schöne Worte wohlfeil.

Es liegt mir fern, im Richtungsstreit in der katholischen Kirche theologische Positionen zu beziehen. Dazu sind wir nicht berufen. Es reicht zu wissen, dass die Treue zum Papst zur Genetik von Katholiken gehört. Ich meine aber, es würde der Glaubwürdigkeit der Kirche nicht schaden, wenn sich die Repräsentanten der Kirche auch selbst um mehr Umsetzung der eigenen Lehre bemühen würden. Und das schließt die eigene Soziallehre mit dem Bekenntnis zum Gewerkschaftsprinzip mit ein.

Die Kirche steht in einer Bringschuld - allerdings gibt es immer noch Kirchenvertreter, die in der Zeit des "Deutschen Gewerkschaftsstreites" leben und es offenbar als Gnadenakt empfinden, überhaupt mit Gewerkschaftsvertretern zu sprechen:
Während es allen anderen - den Bauern, Mittelständlern, Unternehmern, Freiberuflern - ohne weiteres freistand, sich zur Wahrung ihrer Interessen mit anderen ohne jeden Unterschied der religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung zusammenzuschließen, sollte der katholische Arbeiter nicht einmal mit evangelischen Christen zusammen der gleichen Gewerkschaft angehören dürfen. Die Papst Pius X. entgegen seiner grundsätzlichen Einstellung abgerungene Duldung („tolerari posse“; in der Enzyklika Singulari quadam, 24. 9. 19126) vermochte weder den Schmerz der im tiefsten verletzten katholischen Arbeiter zu lindern noch die Bitterkeit und Gehässigkeit des Streites zu entgiften. … Daß Pius XI. in der Enzyklika Quadragesimo anno (1931) (QA 35)7 das „tolerari posse“ (zu nicht konfessionell gebundenen Gewerkschaften) in eine ausdrückliche Gutheißung umwandelte, war für diese katholischen Arbeiter eine späte, von den Hauptbetroffenen nicht mehr erlebte Genugtuung; der in der Arbeiterbewegung und für die Beziehungen zwischen Kirche und Arbeiterschaft angerichtete Schaden war nicht mehr gutzumachen.
(Würzburger Synode, Kirche und Arbeiterschaft)

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