Montag, 18. Februar 2019

Prof. Friedhelm Hengsbach SJ zum kirchlichen Sonderarbeitsrecht "Der Dritte Weg - begradigt durch weltliche Arbeitsgerichte":

Friedhelm Hengsbach SJ hat sich am Tag der Dienstgemeinschaft des Bistums Mainz am 7. November
2018 einmal mehr* kritisch mit dem Dritten Weg befaßt:

Prof. Hengsbach beschreibt auch positive Entwicklungen und Errungenschaften der Arbeitnehmerseite auf den arbeitsrechtlichen kirchlichen Sonderwegen in den letzten Jahren, ohne dabei seine grundsätzlichen Vorbehalte gegen das kirchlicher Sonderrecht, wie es sich in Mitarbeitervertretungs- und Koda-Ordnungen niederschlägt, aufzugeben. 
Der letzte Satz des Referats führt in den Kern aktueller Debatten zur Tarifsituation insbesondere im Altenpflegebereich:

Wenn die Kirchen sich die Forderung der Gewerkschaft ver.di zu Eigen machen und an einem vergleichbaren Bündnis wie in Niedersachsen solidarisch, bundesweit sich beteiligen würden, könnten wohl 50 Prozent der in der Pflege und im sozialen Sektor Beschäftigten von einem einheitlichen Tarifsystem profitieren, während dann manche „Raubkopien“ der von Gewerkschaften erkämpften Tariferfolge, die von konsens-orientierten kirchlichen Arbeitsvertragssystemen nachträglich übernommen werden, überflüssig wären.
Stichwort "aktuelle Debatten": in den einschlägigen kirchlichen Arbeitnehmerkreisen etwa von AK und BAG-MAV wird, soweit sich das beobachten lässt, Prof. Hengsbachs Position nicht einmal wahrgenommen und schon gar nicht diskutiert...
Schade. 


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