...Quelle: Pressemitteilung 9/2015 des Landessozialgerichts vom 01.06.2015
Die Betreuung von Kindern, behinderten Menschen und Senioren ist aus Sicht des Gerichts wegen der hohen fachlichen Anforderungen nicht für Personen ohne berufliche Erfahrung oder sonstige Vorkenntnisse geeignet.
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Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Montag, 13. Juli 2015
Beschluss Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 28.04.2015, Aktenzeichen L 3 AS 99/15 B ER
über den Wert der sozialen Arbeit:
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