Elke Hannack: Jetzt in Kitas investieren!
Der DGB begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem das Betreuungsgeld nicht in die Zuständigkeit des Bundes fällt und damit nichtig ist. „Der DGB hat von Beginn an davor gewarnt, das Betreuungsgeld einzuführen“, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Nun müssten die frei werdenden Gelder in den Ausbau und in die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung investiert werden.
Alle Familien brauchen FörderungQuelle:
BERLIN, 21.07.2015 // Welche Art der Betreuung Familien wählen darf nicht darüber entscheiden, ob sie staatliche Unterstützung erhalten. „Betreuungsgeld oder Kita – vor diese Entscheidung sollte man Eltern nicht stellen," sagt Caritas-Präsident Peter Neher. [...] Familien müssen Wahlmöglichkeiten haben. Dazu gehört auch, dass gute Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, der Beruf der Erzieherin aufgewertet und weiter in die Qualität der öffentlich geförderten Kinderbetreuung investiert wird. Die Caritas plädiert hier für bundesweit gültige Qualitätsstandards.
DCV-Pressemeldung
Allein der Begriff "Betreuungsgeld" zeigt, dass die Politik das Thema "Aufwertung" immer noch nicht verstanden hat. Die Gewährung eines "Betreuungsgeld" suggeriert, dass die familiäre Betreuung der Kinder einem Kindergarten gleichwertig ist. Tatsächlich sind Kindergärten inzwischen weitaus mehr als "Betreuungsanstalten mit Dienstleistungscharakter". Es geht vielmehr um ein frühkindliches Bildungsprogramm. Betrachtet man die Wertigkeit im Kindergarten, kann man die Tätigkeit analog einer Grundschullehrkraft setzten. Die Bildungspläne gehen sogar meistens über die Lehrpläne inhaltlich in Breite und Tiefe hinaus; Schließzeiten gibt es in einigen Einrichtungen außer 1-2 Wochen gar nicht mehr, während in der Schule immerhin zwischen 13-15 Wochen Ferien sind; zwar bauen die Länder die Grundschulen auch immer mehr zu Ganztagsschulen um, jedoch ist der Anteil noch geringer als in Kitas, zudem kommt hinzu, dass eine Lehrkraft im additiven Modell um 13 Uhr nach Hause geht, was in der Kitas nicht möglich ist; in der Regel erhalten Lehrkräfte zwischen 20-25% Vor- und Nachbereitungszeit, in den Kitas ist dies in den meisten Bundesländern nicht geregelt oder nicht vorhanden. Das alles resultiert aus der nominellen Vorgabe von Bildungsanforderungen, aber der gleichbleibenden geistigen Haltung der "Betreuungseinrichtung" (früher hieß das auch "Kinderaufbewahrungsanstalt"). Wer immer noch am "Betreuungsgeld" festhält hat den Bildungsauftrag der KiTA schlicht nicht verstanden.
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