Seit dem letzten Monats-Update vom 1. Juni 2015 hat sich mit dem Beschluss der Regionalkommission Nord zur Übernahme des auf dem MB-Abschluss basierenden BK-Beschlusses zur Ärztevergütung die regionale Realisierung in der erwarteten Geschwindigkeit und BK-Niveau-Nähe fortgesetzt. Die RK Nord hat die Erhöhungen, einem Vorschlag des Schlichtungsausschusses folgend mehrere Monate nach hinten verlegt. Aktuell steht noch eine Entscheidung der RK NRW aus, die im Juli zu erwarten ist und deren Niveau auch vergleichsweise nah am BK-Beschluss liegen dürfte.*
* (Kleiner Nachtrag 2.7 früh.: die Regionalkommission NRW hatte einen Kommissionstermin am 1.7. im Kalender, der nächste Termin steht am 3. 11. 2015 im Kalender - ob es ein Ergebnis zur Ärztevergütung gab und wenn ja, welches, ist nicht bekannt; wir vermuten, dass ein stolzes Ergebnis verkündet worden wäre. Kleiner Nachtrag 2.7. spät: http://caritas-verdi.blogspot.de/2015/07/interessante-entwicklung-in-der.html)
Wir hatten zunächst beabsichtigt die monatliche Vergleichsübersicht nach den Regionalbeschlüssen zum TVöD-Abschluss 2014 einzustellen, haben sie dann aber doch fortgesetzt, weil auch die Ärztevergütung in den AVR, die sich an den Ergebnissen der Tarifabschlüsse des MB orientiert, Besonderheiten aufweist, die ein Licht auch die Tariffindung im 3. Weg wirft.
Umsetzung der Tarifrunden von TVöD und MB/TV-Ärzte/VKA in den AVR: Beschlussfassung der Vorlagen für die regionale Umsetzung durch die Bundeskommission.
Tarifrunden von TVöD und MB/TV-Ärzte/VKA, an denen sich die Tarifregelungen der AVR orientieren.
Tarifrunde MB/TV-Ärzte/VKA 2014/2015 | Tarifrunde TVöD 2014/2015 | Tarifrunde MB/TV-Ärzte/VKA 2013/2014 | Tarifrunde TVöD 2012/2013 | ||
Einigung 5.2.2015 (1) Erklärungsfrist**: 14.03.2015 Laufzeit 1.12.2014 - 31.8.2016 | Einigung 1.4.2014 (1)* Erklärungsfrist**: 30.4.2014 Laufzeit 1.3.2014-29.2.2016 | Einigung: 6.3.2013 (1)* Erklärungsfrist**: 23.3.2013 Laufzeit: 1.1.2013-30.11.2014 | Einigung 31.3.2012 (1)* Erklärungsfrist**: 30.4.2012 Laufzeit 1.3.2012-28.2.2014 | ||
Lineare Erhöhungen: 1.12.2014: +2,2 % 1.12.2015: +1,9 % (zusätzlich: 1.3.2015 Einführung neuer Stufen bei der Vergütung der Bereitschaftsdienste mit resultierenden Steigerungen zwischen 3% und 12,3% 01.12.2015: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um 1,9%) | Lineare Erhöhungen: 1.3.2014: + 3,0 %, mind. 90 € 1.3.2014: + 2,4 % (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, einheitlicher Jahresurlaub 30 Tage...) | Lineare Erhöhungen: 1.1.2013: +2,6 % 1.1.2014: +2,0 % (zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.4.2013...) | Lineare Erhöhungen: 1.3.2012: + 3,5 % 1.1.2013: + 1,4 % 1.8.2013: + 1,4 % (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...) | ||
AVR Caritas Bundeskommission | AVR Caritas Bundeskommission | AVR Caritas Bundeskommission | AVR Caritas Bundeskommission | ||
BK-Beschluss: 26.3.2015 (2) | BK-Beschluss: 27.9./23.10.2014 (2) | BK-Beschluss: 13.6.2013 (2) | BK-Beschluss: 28.6.2012 (2) | ||
Lineare Erhöhungen: 1.1.2015: +2,2 % 1.12.2015: +1,9 % (zusätzlich: 1.6.2015 Einführung neuer Stufen bei der Vergütung der Bereitschaftsdienste wie im MB - dort zum 1.3.2015) 01.12.2015: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um 1,9% - wie MB) | Beschluss am 27.9.2014/23.10.2014 1.7.2014: 3,0 % 1.3.2015: Im Fall dass die 3%ige Erhöhung niedriger als 90 Euro ausgefallen ist: Aufstockung auf 90 Euro, dann Erhöhung um 2,4 % | Lineare Erhöhungen: 1.1.2013: +2,6 % 1.1.2014: +2,0 % (zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.10.2013...) | Lineare Erhöhungen: 1.7.2012: + 3,5 % 1.11.2012: + 1,4 % 1.2.2013: + 1,4 % (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...) | ||
Umsetzung der Tarifrunden von TVöD und MB/TV-Ärzte/VKA in den AVR: Beschlussfassung der Vorlagen für die regionale Umsetzung durch die Bundeskommission.
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RK Bawü | RK Bawü | RK Bawü | RK Bawü | |||
RK-Beschluss 20.5.2015 (6) | RK-Beschluss: 8.10.2014 (4) | RK-Beschluss: 18.2.2014 (7) | RK-Beschluss: 16.11.2012 (6) | |||
| Erhöhung gemäß BK-Beschluss: 3 % ab 1.7.2014, zum 1.3.2015 zunächst Anhebung auf Sockelbetrag 90 Euro dann weitere Erhöhung um 2,4 % | Lineare Erhöhungen: 1.1.2013: +2,6 % 1.1.2014: +2,0 % (Erhöhungen von 1/2013 bis 2/2014 sind in 3/2014 auszuzahlen; zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.10.2013; als Kompensation für die verpätete Erhöhung des BD-Entgelts gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 150 €...) | Lineare Erhöhungen: 1.7.2012: + 3,5 % 1.11.2012: + 1,4 % 1.2.2013: + 1,4 % (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...) Die Tabellen der abgesenkten unteren Lohngruppen nehmen an der Erhöhung teil, bleiben aber weiterhin bis 31.12.2016 bestehen | |||
RK Bayern | RK Bayern | RK Bayern | RK Bayern | |||
RK-Beschluss: 21.4.2015 (4) | RK-Beschluss: 13.11.2014 (5 bzw. 6) | RK-Beschluss: 2.7.2013 (3) | RK-Beschluss: 27.7.2013 (4) | |||
Lineare Erhöhung am 1.6.2015: 2,2 % + 1,9 %. Bereitschaftsdienst: wie BK | Einmalzahlung in Höhe von 20,9 % im Dezember 2014 für im Dezember 2014 beschäftigte Arbeitnehmer ab 1.1.2015 3 % Erhöhung, zum 1.3.2015 zunächst Sockelanhebung um 90 Euro, dann weitere Erhöhung um 2,4 % | Lineare Erhöhungen: 1.7.2013: +2,6 % 1.1.2014: +2,0 % (+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.7. durch 125 € Einmalzahlung) (Bereitschaftsdienst: wie BK) | Lineare Erhöhungen: 1.7.2012: + 3,5 % 1.11.2012: + 1,4 % 1.2.2013: + 1,4 % (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...) | |||
RK Mitte | RK Mitte | RK Mitte | RK Mitte | |||
RK-Beschluss 20.4.2015 (3) | RK-Beschluss: 2.10.2014 (3) | RK-Beschluss: 29.10.2013 (6) | RK-Beschluss: 6.2.2013(7) | |||
Lineare Erhöhung am 1.7.2015: 2,2 % + 1,9 %. Einmalzahlung von 180 € im Juli 2015 Bereitschaftsdienst: wie BK | Einmalzahlung zum 1.12.2014 in Höhe von 18 % der Monatsvergütung ab 1.1.2015 3 % Erhöhung, zum 1.3.2015 zunächst Sockelanhebung um 90 Euro, dann weitere Erhöhung um 2,4 % | Lineare Erhöhungen: 1.11.2013: +2,6 % 1.1.2014: +2,0 % (+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.11. durch verschiedene Einmalzahlungen) (Bereitschaftsdienst: wie BK) | Lineare Erhöhungen: 1.1.2013: + 3,5 % 1.1.2013: + weitere 1,4 % 1.1.2013: + weitere 1,4 % (+ Kompensation für die verzögerte Erhöhung 9/2012-12/2012) (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...) | |||
RK Nord | RK Nord | RK Nord | RK Nord | |||
RK-Beschluss nach Vermittlung: 2.6.2015 (7) | RK-Beschluss: 04.02.2015 (8) | RK-Beschluss: 25.9.2013 (5) | RK-Beschluss: 20.9.2012 (5) | |||
Lineare Erhöhung am 1.5.2015: 2,2 % weitere Erhöhung am 1.10.2015 1,9 %. neue Stufen der Bereitschaftsdienst- vergütung ab 1.6.2015, 2. Stufe (Erhöhung 1,9 %) ab 1.11.2015 | 3 % ab 1.1.2015 zum 1.7.2015 zunächst Anhebung auf Sockelbetrag 90 Euro dann weitere Erhöhung um 2,4 % | Lineare Erhöhungen: 1.10.2013: +2,6 % 1.1.2014: +2,0 % (+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.10. durch 1100 € Einmalzahlung) (Bereitschaftsdienst: wie BK) | Lineare Erhöhungen: 1.10.2012: + 3,5 % 1.1.2013: + 1,4 % 1.8.2013: + 1,4 % (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...) | |||
RK NRW | RK NRW | RK NRW | RK NRW | |||
17.4.2015: kein Ergebnis | RK-Beschluss: 13.11.2014 (5 bzw. 6) | RK-Beschluss: 11.9.2013 (4) | RK-Beschluss: 4.7.2012 (3) | |||
Erhöhung gemäß BK-Beschluss: 3 % ab 1.7.2014, zum 1.3.2015 zunächst Anhebung auf Sockelbetrag 90 Euro dann weitere Erhöhung um 2,4 % | Lineare Erhöhungen: 1.7.2013: +2,6 % 1.1.2014: +2,0 % (+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.7. durch verschiedene Einmalzahlungen) (Bereitschaftsdienst: wie BK) | Lineare Erhöhungen: 1.7.2012: + 3,5 % 1.11.2012: + 1,4 % 1.2.2013: + 1,4 % (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...) | ||||
RK Ost | RK Ost | RK Ost | RK Ost | |||
RK-Beschluss: 29.4.2015 (5) | RK-Beschluss: 10.12.2014 (7) | RK-Beschluss: 27.2.2014 (8) | RK-Beschluss: - | |||
Lineare Erhöhungen: 1.7.2015: +2,2 % 1.12.2015: +1,9 % (Bereitschaftsdienst: wie BK) | Erhöhung der Tabellenwerte um 3 % zum 1.1.2015 zweiter Schritt der Erhöhung der Tabellenwerte um 2,4 % zum 1.10.2015 mit Ausnahme der Altenhilfe und einzelner unterer Lohngruppen (mit 90 Euro Sockelbetrag) zweiter Schritt Erhöhung der Tabellenwerte um 2,4 % zum 1.1.2016 in der Altenhilfe (mit 90 Euro Sockelbetrag) zweiter Schritt Erhöhung der Tabellenwerte in unteren Lohngruppen der Anlage 3 (Ost und West) und Anlagen 31 und 32 (nur Ost) in zwei Teilschritten zum 1.1.2016 und 1.3.2016 | Lineare Erhöhungen: 1.4.2014: +2,6 % 1.8.2014: +2,0 % (Bereitschaftsdienst: wie BK) | Es gibt hier kein Kommissionsergebnis, sondern nur ein ohne Beteiligung der Mitarbeiter durchgeführtes Vermittlungsverfahren am 17.12.2013. Im Vergleich zu den anderen Regionen erfolgt zusätzlich zum wachsenden Abstand zu den anderen Regionen eine heftige Differenzierung innerhalb der Region nach Bundesländern, sogar noch innerhalb der einzelnen Anlagen (z.B. Anlage 33: "Kita"/"Nicht-Kita"). Die Ergebnisse sind hier nicht darstellbar. vgl. RK-Info 23.12.2013 | |||
Anmerkungen:
Mit dem aktualisierten Tarifvergleich dokumentieren wir die Entwicklung nach dem Abschluss des Marburger Bundes vom 5. Februar 2015:
Bemerkenswert ist, dass die Umsetzung des letztjährigen TVöD-Abschlusses auf Bundesebene fast 6 Monate gebraucht hat, während die Ärztevergütung schon nach genau 7 Wochen umgesetzt wurde. Auch die Verschiebungen der Erhöhungstermine nach hinten fallen für die Ärzte mit einem Monat gegenüber den vier Monaten (vom 1.3. 2014- TVöD auf 1.7.2014- AVR-C) bei den übrigen Beschäftigten deutlich freundlicher aus.
Matthäus-Effekt* allerorten.
Das Phänomen wiederholt sich auch regional: die Umsetzung der Tariferhöhung geschieht mit deutlich geringeren Abweichungen als auch erheblich schneller im Vergleich zu den regionalen Umsetzungen der TVöD-Vergütungen.
Im Einzelnen kann man sagen:
- Region Mitte: durch die Einmalzahlung entsteht in der untersten Entgeltgruppe 1 ein leichtes Plus - gewissermassen als Sozialkomponente - während in den oberen Entgeltgruppen ein leichtes Minus entsteht. Auf die Laufzeit des MB-Tarifvertrags gerechnet und umgelegt bleiben aber die Abweichungen nach oben und unten im einstelligen Euro-Bereich.
- Region Bayern: die Zusammenfassung der Erhöhungsschritte von 2,2 % und 1,9 % führt zu leichten Verbesserungen gegenüber dem BK-Beschluss. Die Verbesserungen bewegen sich aber monatlich auf die Laufzeit bezogen für alle Betroffenen im unteren einstelligen Euro-Bereich.
- Region Ost: der erste Erhöhungsschritt von 2,2 % erfolgt 6 Monate später, wofür es keine Kompensation gibt; auf die Laufzeit des MB-Tarifvertrags gerechnet und monatlich umgelegt bewegen sich die Abweichungen im zweistelligen Euro-Bereich. Derart geringe Abweichungen wünscht man sich in der Region vermutlich auch in anderen Tätigkeitsfeldern der Caritas.
Im Einzelnen kann man sagen:
- Region Mitte: durch die Einmalzahlung entsteht in der untersten Entgeltgruppe 1 ein leichtes Plus - gewissermassen als Sozialkomponente - während in den oberen Entgeltgruppen ein leichtes Minus entsteht. Auf die Laufzeit des MB-Tarifvertrags gerechnet und umgelegt bleiben aber die Abweichungen nach oben und unten im einstelligen Euro-Bereich.
- Region Bayern: die Zusammenfassung der Erhöhungsschritte von 2,2 % und 1,9 % führt zu leichten Verbesserungen gegenüber dem BK-Beschluss. Die Verbesserungen bewegen sich aber monatlich auf die Laufzeit bezogen für alle Betroffenen im unteren einstelligen Euro-Bereich.
- Region Ost: der erste Erhöhungsschritt von 2,2 % erfolgt 6 Monate später, wofür es keine Kompensation gibt; auf die Laufzeit des MB-Tarifvertrags gerechnet und monatlich umgelegt bewegen sich die Abweichungen im zweistelligen Euro-Bereich. Derart geringe Abweichungen wünscht man sich in der Region vermutlich auch in anderen Tätigkeitsfeldern der Caritas.
- Region Baden-Württemberg: die erste Region, die den BK-Beschluss 1 zu 1 übernommen hat.
- Region Nord: nach dem Schlichtungsverfahren wurde ein Beschluss gefaßt, bei der die erste Stufe 5 Monate nach hinten verschoben ist und die zweite Stufe 2 Monate vorgezogen wurde, ingesamt also eine deutliche zweite Verschlechterung gegenüber dem MB-Abschluss.
Auch bei der Neuregelung der Bereitschaftsdienstregelung erfolgen die "Stufen" in einer Kombination einer ersten Verschiebung nach hinten und einer Vorziehung der zweiten Stufe.
Es fehlt noch die RK NRW, wo möglicherweise eine Regionalumsetzung zwischen BK- und MB-Niveau beschlossen werden könnte.
Die Entwicklungen beleuchten den Trend bei der Caritas überdeutlich: je höher das Vergütungsniveau, desto größer die materielle und zeitliche Nähe zu den Vergütungen, die im 2. Weg durchgesetzt wurden.
Die Entwicklungen beleuchten den Trend bei der Caritas überdeutlich: je höher das Vergütungsniveau, desto größer die materielle und zeitliche Nähe zu den Vergütungen, die im 2. Weg durchgesetzt wurden.
* Das in der Soziologie bekannte Phänomen geht auf eine neutestamentliche Stelle zurück - Matthäus 13, Vers 12: „Denn wer da hat, dem wird gegeben, dass er die Fülle habe; wer aber nicht hat, von dem wird auch genommen, was er hat.“
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