Vor allem "Spartengewerkschaften" wie der Marburger Bund oder die zum Deutschen Beamtenbund (dbb) gehörende Lokführergewerkschaft GDL haben vehement gegen das Gesetz gekämpft, das die Koalitionsfreiheit zugunsten von größeren Gewerkschaften einschränkt. Aber auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)hat sich solidarisch gegen das Gesetz gewandt. Der Bundesvorstand von ver.di hat große Bedenken gegen den Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Tarifeinheit und lehnt den Gesetzentwurf ab.
„Tarifeinheit ist grundsätzlich erstrebenswert, damit Beschäftigte nicht gegeneinander ausgespielt werden, aber dies müssen wir mit gewerkschaftlichen Mitteln erreichen“,sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.
Konkurrenz zwischen Gewerkschaften kann nicht vom Gesetzgeber einseitig geregelt werden. Es ist Sache der Gewerkschaften selbst, ggf. die zwischen ihnen bestehenden Interessenkonflikte autonom und mit gewerkschaftlichen Mitteln zu klären.
Dementsprechend will die Ärztegewerkschaft Marburger Bund mit dem Inkrafttreten des Gesetzes entsprechende Verfassungsbeschwerde einlegen.
Einen Gang nach Karlsruhe hat auch der Beamtenbund dbb angekündigt. "Wir halten das Gesetz für verfassungswidrig", sagte ein Sprecher. Der dbb werde die Rechtslage auf jeden Fall vom Bundesverfassungsgericht klären lassen.Quelle: "klick"
Gesetzentwurf auf der Webseite des Bundestages :dip21.bundestag.de
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