Dienstag, 29. Januar 2019

Morgen verhandelt das Bundesarbeitsgericht: Dürfen Unternehmen ein Kopftuch verbieten?

 
Die Parteien streiten im Wege eines Feststellungsantrags über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Weisung.
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Das Arbeitsgericht hat (der Klägerin) sowie den auf Vergütungen aus Annahmeverzug und Urlaubsgeld gerichteten Anträgen stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Die Weisung der Beklagten sei nach § 7 Abs. 1 und Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 1 AGG als unzulässige mittelbare Diskriminierung wegen der Religion unwirksam. Selbst wenn in der Weisung keine mittelbare Diskriminierung iSv. § 3 Abs. 2, § 1 AGG liege, sei sie unwirksam. Sie verletze die Klägerin in ihrem Grundrecht der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG. Das Grundrecht der Beklagten auf Ausübung ihrer unternehmerischen Freiheit aus Art. 12, Art. 2 Abs. 1 GG trete demgegenüber zurück. ...
 
Die Bedeutung der Entscheidung geht weit über den konkreten Einzelfall hinaus. Denn eine Entscheidung dürfte auch grundsätzliche Bedeutung für die Unternehmen haben, die sich im Besitz von Religionsgemeinschaften - einschließlich der AcU - befinden.
Und für Einrichtungen der Kirchen werden die in der Grundordnung vorgegebenen Loyalitätsverpflichtungen derzeit ohnehin "der Reihe nach" durch die Rechtsprechung zerlegt, die sich am europarechtlichen Diskriminierungsverbot "aus religiösen Gründen" bildet. In hochrangigen katholischen Kirchenkreisen wird daher darüber diskutiert, die persönlichen Loyalitätsverpflichtungen durch einen einrichtungsbezogenen Loyalitätsbegriff zu ersetzen (Hirschberger Gespräche). Was etwa muss ein katholisches Krankenhaus auszeichnen, dass es als kirchliche Einrichtung erkennbar wird? Ist das wirklich nur der Chefarzt, der nach seiner Scheidung "in wilder Ehe" lebt?
 
Kein Wunder also, dass sich auch das Domradio (Köln) mit der Thematik befasst:
 
Immer wieder beschäftigt das Kopftuch muslimischer Frauen Gerichte. Meist geht es um Lehrerinnen und die Neutralität im Staatsdienst. Aber darf auch eine Firma ihren muslimischen Verkäuferinnen das Kopftuch verbieten?

Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht. Doch die Grundrechts-Charta der EU kennt auch das Recht auf unternehmerische Freiheit. Aber wie weit reichen diese Freiheiten, und wo kollidieren sie? Darüber verhandelt am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

 
 

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