Montag, 28. Januar 2019

Wohlfahrt intern - So zahlt die Sozialwirtschaft 2019 und so berichtet Wohlfahrt intern

Mit einer gewissen Regelmäßigkeit (2014 ,2015...) berichten wir über die Tarifübersichten, die "Wohlfahrt intern" erstellt, weil wir die Darstellung dann doch eher zweifelhaft finden. Im aktuellen Band "Jahrbuch Tarif & Entgelt - So zahlt die Sozialwirtschaft (2019) finden sich mal wieder Tabellen, die eine Einordnung durch uns benötigen.

Als Beispiel für andere Berufsfelder im Tätigkeitsbereich der Caritas nehmen wir die Vergütung in der Altenpflege. Die aktuelle Tabelle etwa für Altenpfleger weist im 1. Berufsjahr eine Vergütung von 2801,30 € aus, für den TVöD (der im Tarifgebiet "Ost" angesiedelt ist) wird eine Vergütung von 2719,60 € ausgewiesen. Die AVR Caritas liegt 3 % über dem TVöD!!!

Man reibt sich verwundert die Augen: die Caritas, die üblicherweise den TVöD (im besten Falle) eins zu eins abschreibt ist besser als der TVöD? Die Erklärung ist einfach: die Caritas hat natürlich auch in der Tarifrunde 2018 den TVöD abgeschrieben. Die Variante, die man gewählt hat, sieht so aus, dass der erste Schritt der dreistufigen Erhöhung im öD zum 1.3.2018 erfolgt ist, während die Caritas in den West-Regionen den ersten Schritt erst zum 1.6.2018 vorgenommen hat. Die Kompensation für diese Verspätung wird bei der Caritas dadurch realisiert, dass der 2. Schritt der Tariferhöhung nicht wie im öD zum 1.4.2019, sondern bereits zum 1.1.2019 erfolgt.
Wenn als Referenzmonat für den Tarifvergleich nun der Januar 2019 gewählt wird, dann ist das schlicht und einfach irreführend. Der Fehler wiederholt sich bei den anderen Tabellenwerten im 5. Berufsjahr und im 25. Berufsjahr!


Die Informationen findet man zwar auch im Jahrbuch, wenn man länger sucht, aber nicht in den spektakulären Tabellen!

Die "Tarifrunde" bei der Caritas sah schlicht so aus, dass man im wesentlichen die Tabellen und Erhöhungswerte des TVöD übernommen hat - mit der Variante, dass der 1. Erhöhungsschritt um 3 Monate verzögert und der 2. Erhöhungsschritt um 3 Monate vorgezogen ist. (nachdem der 1. Erhöhungsschritt etwas höher liegt, ergibt sich die gesamte Geltungsdauer des Tarifvertrags ein geringfügiger Nachteil für die Caritas.)
Immerhin kann man den Tabellen entnehmen, dass - anders als der TVöD - die AVR Caritas die Spaltung zwischen Ost und West noch konsequent fortsetzt: während der TVöD nurmehr eine Differenz bei der Wochenarbeitszeit (40/39 Wochenstunden) ausweist und die Differenzen bei der Jahressonderzahlung nach eine 5jährigen Entwicklung im Jahr 2019 beseitigt sind, hält die AVR Caritas die Differenzen hier noch sehr viel deutlicher hoch (mit seltsamen Differenzierungen zwischen Ost-Ost und Ost-West[Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin]).
Auch verdient der Hinweis Erwähnung, dass die Altenpflegehelfer ohne Ausbildung deutlich schlechter vergütet sind als im TVöD und sogar eine eigene P-Gruppe (P 4) haben.

Die Irreführung von "Wohlfahrt intern" gibt es dann noch einmal in der verschärften Fassung: das kumulierte Entgelt nach 30 Jahren liegt bei der AVR Caritas bei 1.289.242,97 €, während es im TVöD "West" nur bei 1.254358,52 € liegt. Die Differenz beträgt also 10.606,95 €. Die Erklärung dafür besteht einfach darin, dass man die zweifelhafte Wahl des Referenzmonats dadurch zur Täuschung potenziert, dass man dessen Werte auf 30 Jahre hochrechnet.

Seriös geht anders. Und man kann wohl davon ausgehen, dass die Fans des 3. Weges der Caritas die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, die Kraft des Waggons gegenüber der der Lokomotive zu betonen. 

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